Um Tiere zu schützen, sind fortan sexuelle Handlungen mit ihnen verboten. Das ist unverhältnismäßig, schreibt Leser C. Hübner, denn andere Quälereien bleiben legal.
Am 13. Dezember 2012 hat der Bundestag über Neuregelungen zum Tierschutz entschieden. "Zoophile Handlungen", also Sex mit Tieren, stehen in Zukunft unter Strafe. Ging es hier wirklich um Tierschutz oder um juristische Absicherung persönlicher Geschmacksgrenzen?
In der Debatte um die Kriminalisierung zoophiler Handlungen haben mich stets zwei Empfindungen überkommen. Erstens: "Eklig, wie kann man auf sowas abfahren?" Zweitens: "Wie traurig. Eine intime zwischenmenschliche Erfahrung wird als groteske Parodie nachgeahmt. Sexualität wird entwürdigt." Also verbieten? Unter Strafe stellen?
Befürworter des Verbots argumentierten, Zoophilie sei artwidrig, die Tiere müssten geschützt werden. Das mag ein lauteres Anliegen sein, aber ist hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt? Tiere dürfen mit Erlaubnis des Gesetzgebers in industriellem Ausmaß gezüchtet, artwidrig gehalten und getötet werden. Selbst das Schächten, das qualvolle Ausbluten bei vollem Bewusstsein, ist unter gewissen Bedingungen gesetzlich erlaubt. Auch Brandmarkung und die Kastration von Ferkeln bleiben nach wie vor erlaubt. Tiere werden als Zirkusattraktion oder Versuchstiere missbraucht, sie werden von Freizeitjägern erlegt und vegetieren als Haustiere unter teilweise erbärmlichen Bedingungen. Diese Praktiken sind straffrei. Wenn sich aber irgendwer von seinem Hund bespringen lässt, brauchen wir den starken Arm des Strafrechts? Das ist widersprüchlich.
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Es versteht sich von selbst, dass Tiere vor Gewalt und willkürlicher Verletzung zu schützen sind. Viele Befürworter der Neuregelung berufen sich auf dieses Gebot. Eine Gesetzesänderung ist hier aber unnötig. Das Tierschutzgesetz stellte schon vor der aktuellen Änderung "das Zufügen erheblicher Schmerzen oder Leiden an Wirbeltieren" unter Geld- und Freiheitsstrafe.
Erleben wir den Einzug einer Zwei-Klassen-Ethik in die Tierrechtsdebatte? Der possierliche Chihuahua im Familienkreis ist soweit vermenschlicht, dass er als schutzbedürftiger Träger ethischer Rechte wahrgenommen wird, während Nutzvieh als Salami ohne größere Bedenken auf das Brötchen wandert? Ernst gemeinter Tierschutz könnte hier anfangen; mit einer vegetarischen Ernährung.
Stehen vielleicht andere Gründe als der Tierschutz hinter dem Verbot zoophiler Handlungen? Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings hat gesagt: "Blamabel, wenn wir eine solche richtige Gesetzesänderung nur mit der Tiergesundheit begründen. Das Sittengesetz [...] ist für mich eine viel offensichtlichere Begründung eines solchen notwendigen Verbots." Solche Aussagen erwecken den Anschein, das Tierschutz-Argument diene nur als Vorwand, um Sanktionen bei Übertreten persönlicher Geschmacksgrenzen zu rechtfertigen. Gesetze nach Gusto: "Das finde ich eklig, das gehört verboten!" zu erlassen, finde ich falsch. Unter dieser Voraussetzung lehne ich eine Kriminalisierung ab.
Es wäre wünschenswert, dass der Tierschutz künftig weitere Fortschritte macht. Möglich, dass das Töten von Tieren, die artwidrige Haltung, Schächten, Schnäbel abschleifen, Kastration, maschinelle Gänsemast und dergleichen eines Tages verboten sein werden. In diesem Zuge würde ich auch ein Verbot sexueller Handlungen an Tieren befürworten. Bis dahin: Mein persönliches Unbehagen ist kein ausreichender Grund für ein gesetzliches Verbot.







Die Aussage, "es gefällt den Tieren" ist abstrus, weil das kein Mensch wirklich beurteilen kann. Wie denn?? Aus diesem Grund ist es gut, wenn Zoophilie bestraft wird, genauso, wie sexuelle Handlungen unter Menschen bestraft werden, wenn sie nicht im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Zoophilie ist für mich mit Vergewaltigung gleichzusetzen, aus o.g. Grund. Sie wird z.T. geschäftsmäßig betrieben, dafür gibt es einen Markt. Deshalb ist es wichtig, diese zu verbieten, das heißt in keiner Weise, dass die miserablen Massentierhaltungen, Tierversuche etc. nicht weiter bekämpft werden. Es ist kein Freibrief und kein Trostpflästerchen, und alle, die diese nicht weiter tolerieren wollen, müssen sich weiter für die Tiere einsetzen.
Ich muss mich berichtigen, ich meinte, Sodomie sollte bestraft werden, nicht Zoophilie, die als sexuelle Neigung zu Tieren nicht automatisch zu Übergriffen führen muss.
"Ich muss mich berichtigen, ich meinte, Sodomie sollte bestraft werden, nicht Zoophilie, die als sexuelle Neigung zu Tieren nicht automatisch zu Übergriffen führen muss."
Und warum reicht es nicht das als Tierquälerei zu bestrafen?
"Ich muss mich berichtigen, ich meinte, Sodomie sollte bestraft werden, nicht Zoophilie, die als sexuelle Neigung zu Tieren nicht automatisch zu Übergriffen führen muss."
Und warum reicht es nicht das als Tierquälerei zu bestrafen?
"Ich muss mich berichtigen, ich meinte, Sodomie sollte bestraft werden, nicht Zoophilie, die als sexuelle Neigung zu Tieren nicht automatisch zu Übergriffen führen muss."
Und warum reicht es nicht das als Tierquälerei zu bestrafen?
Wenn jemand zoophil ist, aber diese Neigug nicht an den Tieren auslebt, ist das für mich krankhaft, aber derjenige hat keinem Tier geschadet. Der Sodomist hat aber sexuelle Handlungen vollzogen. Die Definition scheint fließend zu sein. Jedenfalls bin ich der Meinung, dass Menschen kein Recht dazu haben, an Tieren sexuelle Handlungen zu vollziehen.
"Jedenfalls bin ich der Meinung, dass Menschen kein Recht dazu haben, an Tieren sexuelle Handlungen zu vollziehen."
Ich habe mal eine Spiegel TV Reportage oder Dokumentation über Tierärzte gesehen. Dort war eine Studentin der Tiermedizin zu sehen, die zwecks Samengewinnung einem Hund, ich glaube es war ein Dackel, zur Hand gegangen ist.
Desweiteren wurden Zuchtbullen gezeigt bei denen andere Studentinnen im geeigneten Augenblick des Bullens ganze Pracht in die Hand nahmen um eine Umleitung vorzunehmen.
Ok, zumindest im zuletzt geschilderten Fall, diente der Vorgang dazu Nahrung in Form von Fleisch zu produzieren. Hat der Mensch das Recht sexuelle Handlungen an Tieren durchzuführen, um Nahrung herzustellen? Moralisch aus Sicht des Tieres dürfte es wohl keinen Unterschied machen, weshalb es missbraucht wird.
Wenn jemand zoophil ist, aber diese Neigug nicht an den Tieren auslebt, ist das für mich krankhaft, aber derjenige hat keinem Tier geschadet. Der Sodomist hat aber sexuelle Handlungen vollzogen. Die Definition scheint fließend zu sein. Jedenfalls bin ich der Meinung, dass Menschen kein Recht dazu haben, an Tieren sexuelle Handlungen zu vollziehen.
"Jedenfalls bin ich der Meinung, dass Menschen kein Recht dazu haben, an Tieren sexuelle Handlungen zu vollziehen."
Ich habe mal eine Spiegel TV Reportage oder Dokumentation über Tierärzte gesehen. Dort war eine Studentin der Tiermedizin zu sehen, die zwecks Samengewinnung einem Hund, ich glaube es war ein Dackel, zur Hand gegangen ist.
Desweiteren wurden Zuchtbullen gezeigt bei denen andere Studentinnen im geeigneten Augenblick des Bullens ganze Pracht in die Hand nahmen um eine Umleitung vorzunehmen.
Ok, zumindest im zuletzt geschilderten Fall, diente der Vorgang dazu Nahrung in Form von Fleisch zu produzieren. Hat der Mensch das Recht sexuelle Handlungen an Tieren durchzuführen, um Nahrung herzustellen? Moralisch aus Sicht des Tieres dürfte es wohl keinen Unterschied machen, weshalb es missbraucht wird.
Schließlich geht nicht die geringste Gefahr davon aus und es betrifft nur eine sehr kleine Anzahl an Individuen.
Aber woher nehmen Sie diese Pseudo-Weisheit, bzw. womit wollen Sie Ihre Aussage belegen können?
Es ging meiner Ansicht nach darum, etwas, was dem Geschmacksempfinden der meisten Menschen zuwider läuft, gesetzlich zu verbieten. Und ich stimme dem Autoren dahingehend zu, dass das kein ausreichender Grund ist, das Gesetz zu bemühen.
Es ging auch darum, konsequent eine Lücke zu schließen:
Außerdem bestünde eine Regelungslücke, da zwar die Verbreitung zoophilen Materials strafbar sei, nicht aber die Handlung an sich.
Ein Bekannter aus England erzählte mir einmal, dass er eine Klassenkameradin gehabt habe, die, bevor sie zur Schule kam, sich regelmäßig von ihrem Schäferhund (wie soll man es nennen?) bespringen ließ. Augenscheinlich hatte der Hund nichts dagegen (sonst hätte das ja auch nicht geklappt). Die Schülerin, sie war wohl 15, kam zufrieden und augenscheinlich auch befriedigt in die Schule. Wer also hatte darunter gelitten? Ich hatte in der Vergangenheit gelegentlich das Wort Hühnerficker gehört. Da habe ich mir schon Gedanken über den Tierschutz gemacht, aber in Griechenland (und sicher nicht nur dort) war es gar nicht so unüblich, dass ein einsamer Schäfer (...) - hat das Schaf großartig gelitten? Ich denke mal, dass der Schafbock sicherlich nicht zartfühlender war. Ja selbstverständlich wünscht man sich und jedem anderen Menschen einen menschlichen Sexualpartner. Aber ist nicht mancher Golden Retriever liebevoller mit seinem Frauchen, als der Ehemann?
Das "Bespringen" von Tieren bei Menschen ist nicht sexuell bedingt, sondern regelt innerhalb des Rudels die Rangfolge. Wenn ein Hund bespringt, sollten die Menschen mal eine Hundeschule aufsuchen, denn dann ist das Dominanzverhalten schon recht weit fortgeschritten...
Das "Bespringen" von Tieren bei Menschen ist nicht sexuell bedingt, sondern regelt innerhalb des Rudels die Rangfolge. Wenn ein Hund bespringt, sollten die Menschen mal eine Hundeschule aufsuchen, denn dann ist das Dominanzverhalten schon recht weit fortgeschritten...
Quellenangabe, Beispiele. Argumentieren sie bitte!
Ihre mit Rufzeichen versehenen Wortspenden sind etwas dünn.
Mir ist kein Nachweis von Moral bei Tieren bekannt, ein Tier unterscheidet nicht zwischen gut und böse.
Dies zu konstatieren ist wie ein Wort mit Ausrufezeichen.
Quellenangabe und Beispiele bitte.
Wenn jemand zoophil ist, aber diese Neigug nicht an den Tieren auslebt, ist das für mich krankhaft, aber derjenige hat keinem Tier geschadet. Der Sodomist hat aber sexuelle Handlungen vollzogen. Die Definition scheint fließend zu sein. Jedenfalls bin ich der Meinung, dass Menschen kein Recht dazu haben, an Tieren sexuelle Handlungen zu vollziehen.
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