Um Tiere zu schützen, sind fortan sexuelle Handlungen mit ihnen verboten. Das ist unverhältnismäßig, schreibt Leser C. Hübner, denn andere Quälereien bleiben legal.
Am 13. Dezember 2012 hat der Bundestag über Neuregelungen zum Tierschutz entschieden. "Zoophile Handlungen", also Sex mit Tieren, stehen in Zukunft unter Strafe. Ging es hier wirklich um Tierschutz oder um juristische Absicherung persönlicher Geschmacksgrenzen?
In der Debatte um die Kriminalisierung zoophiler Handlungen haben mich stets zwei Empfindungen überkommen. Erstens: "Eklig, wie kann man auf sowas abfahren?" Zweitens: "Wie traurig. Eine intime zwischenmenschliche Erfahrung wird als groteske Parodie nachgeahmt. Sexualität wird entwürdigt." Also verbieten? Unter Strafe stellen?
Befürworter des Verbots argumentierten, Zoophilie sei artwidrig, die Tiere müssten geschützt werden. Das mag ein lauteres Anliegen sein, aber ist hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt? Tiere dürfen mit Erlaubnis des Gesetzgebers in industriellem Ausmaß gezüchtet, artwidrig gehalten und getötet werden. Selbst das Schächten, das qualvolle Ausbluten bei vollem Bewusstsein, ist unter gewissen Bedingungen gesetzlich erlaubt. Auch Brandmarkung und die Kastration von Ferkeln bleiben nach wie vor erlaubt. Tiere werden als Zirkusattraktion oder Versuchstiere missbraucht, sie werden von Freizeitjägern erlegt und vegetieren als Haustiere unter teilweise erbärmlichen Bedingungen. Diese Praktiken sind straffrei. Wenn sich aber irgendwer von seinem Hund bespringen lässt, brauchen wir den starken Arm des Strafrechts? Das ist widersprüchlich.
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Es versteht sich von selbst, dass Tiere vor Gewalt und willkürlicher Verletzung zu schützen sind. Viele Befürworter der Neuregelung berufen sich auf dieses Gebot. Eine Gesetzesänderung ist hier aber unnötig. Das Tierschutzgesetz stellte schon vor der aktuellen Änderung "das Zufügen erheblicher Schmerzen oder Leiden an Wirbeltieren" unter Geld- und Freiheitsstrafe.
Erleben wir den Einzug einer Zwei-Klassen-Ethik in die Tierrechtsdebatte? Der possierliche Chihuahua im Familienkreis ist soweit vermenschlicht, dass er als schutzbedürftiger Träger ethischer Rechte wahrgenommen wird, während Nutzvieh als Salami ohne größere Bedenken auf das Brötchen wandert? Ernst gemeinter Tierschutz könnte hier anfangen; mit einer vegetarischen Ernährung.
Stehen vielleicht andere Gründe als der Tierschutz hinter dem Verbot zoophiler Handlungen? Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings hat gesagt: "Blamabel, wenn wir eine solche richtige Gesetzesänderung nur mit der Tiergesundheit begründen. Das Sittengesetz [...] ist für mich eine viel offensichtlichere Begründung eines solchen notwendigen Verbots." Solche Aussagen erwecken den Anschein, das Tierschutz-Argument diene nur als Vorwand, um Sanktionen bei Übertreten persönlicher Geschmacksgrenzen zu rechtfertigen. Gesetze nach Gusto: "Das finde ich eklig, das gehört verboten!" zu erlassen, finde ich falsch. Unter dieser Voraussetzung lehne ich eine Kriminalisierung ab.
Es wäre wünschenswert, dass der Tierschutz künftig weitere Fortschritte macht. Möglich, dass das Töten von Tieren, die artwidrige Haltung, Schächten, Schnäbel abschleifen, Kastration, maschinelle Gänsemast und dergleichen eines Tages verboten sein werden. In diesem Zuge würde ich auch ein Verbot sexueller Handlungen an Tieren befürworten. Bis dahin: Mein persönliches Unbehagen ist kein ausreichender Grund für ein gesetzliches Verbot.







Ich bin voll einverstanden mit dem Inhalt.
Letztendlich wird die moderne Zivilisation daran zugrunde gehen, dass der nach Rationalismus strebende Mensch Sitte und Moral zu Tode relativiert. Gesellschaftliche Institutionen wie die des Anstandes werden solange hinterfragt, bis die individuelle Lustbefriedigung des Einzelnen als einzige absolute Maxime übrigbleibt.
Reicht es denn als Begründung nicht aus, dass die Befrieidung niedrigster Instinkte mit Hilfe von Tieren unter der Würde der Menschheit ist?
"Reicht es denn als Begründung nicht aus, dass die Befrieidung niedrigster Instinkte mit Hilfe von Tieren unter der Würde der Menschheit ist?"
Da die "Würde der Menschheit" ein nicht definierter Begriff ist und damit frei für jegliche Interpretation langt sowas gerade nicht für ein Verbot.
Da müssen sie schon etwas konkreter werden.
Und wer legt absolut, nicht relativiert, fest, was sittsam und moralisch ist, und was nicht? Sie vielleicht zufällig?
Sind die Verhältnisse im Schlachthof nicht unterwürdig?
Sie fragen
"Reicht es denn als Begründung nicht aus, dass die Befrieidung niedrigster Instinkte mit Hilfe von Tieren unter der Würde der Menschheit ist?"
Sie wollen etwas verbieten, weil es unter der Würde des handelnden Menschen (der ist ja einverstanden!) ist? Also jemanden bestrafen weil er etwas "unter seiner Würde" getan hat?
Oder meinen Sie mit "Würde der Menschheit", dass die Rechte irgendwelcher Nichtbeteiligten geschützt werden müssten? Falls ja: wovor?
Ohne konkreten Schutzzweck (und da kommt hier wohl nur der Schutz des Tieres in Frage) kein Verbot. So einfach sollte das in einem liberalen Rechtsstaat sein.
Ihr Argumentationsmuster erweckt auf mich den Eindruck, dass damit auch alle möglichen Handlungen, die Menschen allein mit sich oder einvernehmlich unter Erwachsenen begehen, verboten werden könnten.
Letztlich kämen wir so nah daran, etwas aus Geschmacksgründen verbieten zu wollen.
bis jetzt noch nicht an ein paar verschämten Zoophilen zugrunde gegangen.
"Reicht es denn als Begründung nicht aus, dass die Befrieidung niedrigster Instinkte mit Hilfe von Tieren unter der Würde der Menschheit ist?"
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Nein, genau darum geht es doch in diesem Artikel. Außerdem: Was ist die "Würde der Menschheit"? Worin besteht der Unterschied zwischen Menschenwürde und Menschheitswürde? Letzteres ist mir neu.
"Reicht es denn als Begründung nicht aus, dass die Befrieidung niedrigster Instinkte mit Hilfe von Tieren unter der Würde der Menschheit ist?"
Da die "Würde der Menschheit" ein nicht definierter Begriff ist und damit frei für jegliche Interpretation langt sowas gerade nicht für ein Verbot.
Da müssen sie schon etwas konkreter werden.
Und wer legt absolut, nicht relativiert, fest, was sittsam und moralisch ist, und was nicht? Sie vielleicht zufällig?
Sind die Verhältnisse im Schlachthof nicht unterwürdig?
Sie fragen
"Reicht es denn als Begründung nicht aus, dass die Befrieidung niedrigster Instinkte mit Hilfe von Tieren unter der Würde der Menschheit ist?"
Sie wollen etwas verbieten, weil es unter der Würde des handelnden Menschen (der ist ja einverstanden!) ist? Also jemanden bestrafen weil er etwas "unter seiner Würde" getan hat?
Oder meinen Sie mit "Würde der Menschheit", dass die Rechte irgendwelcher Nichtbeteiligten geschützt werden müssten? Falls ja: wovor?
Ohne konkreten Schutzzweck (und da kommt hier wohl nur der Schutz des Tieres in Frage) kein Verbot. So einfach sollte das in einem liberalen Rechtsstaat sein.
Ihr Argumentationsmuster erweckt auf mich den Eindruck, dass damit auch alle möglichen Handlungen, die Menschen allein mit sich oder einvernehmlich unter Erwachsenen begehen, verboten werden könnten.
Letztlich kämen wir so nah daran, etwas aus Geschmacksgründen verbieten zu wollen.
bis jetzt noch nicht an ein paar verschämten Zoophilen zugrunde gegangen.
"Reicht es denn als Begründung nicht aus, dass die Befrieidung niedrigster Instinkte mit Hilfe von Tieren unter der Würde der Menschheit ist?"
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Nein, genau darum geht es doch in diesem Artikel. Außerdem: Was ist die "Würde der Menschheit"? Worin besteht der Unterschied zwischen Menschenwürde und Menschheitswürde? Letzteres ist mir neu.
Wie wäre es mit einer ernsthaften Befassung mit dem Tierschutz durch die zuständige Ministerin? Zoophilie ist ein Nebenschauplatz, den der Gesetzgeber nutzt, um durch aberwitzige Gesetzgebung den Moralapostel zu spielen. Vielleicht schauen die Menschen dann nicht mehr so genau hin in der Tierproduktion für den Teller - haben sie überhaupt jemals wieder hingeschaut seit Horst Stern in den 70er Jahren?
Mit dem Tierschutz Jagt auf Menschen mit abseitigen sexuellen Neigungen zu machen, dient dem Tierwohl sicherlich nicht und hebt auch nicht den moralischen Anspruch dieser Gesellschaft.
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf leicht misszuverstehende Beiträge. Danke, die Redaktion/jz
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf leicht misszuverstehende Beiträge. Danke, die Redaktion/jz
Danke - ich unterstütze die getroffenen Aussagen voll und ganz. Zudem sind Gesetze, die vom CDU-Mann Krings verteidigt werden, meistens nicht kompatibel mit einer liberalen Lebensauffassung.
ist er ja grundsätzlich auch gegen die Verwendung von Tieren zu sexuellen Handlungen und findet nur, dass der Tierschutz grundsätzlich nicht weit genug geht bzw. die Prioritäten zurzeit merkwürdig gesetzt sind.
Aber dann kann man doch unabhängig von der Begründung des Verbots anerkennen, dass die Tendenz Richtung mehr Tierschutz schon mal stimmt.
ist er ja grundsätzlich auch gegen die Verwendung von Tieren zu sexuellen Handlungen und findet nur, dass der Tierschutz grundsätzlich nicht weit genug geht bzw. die Prioritäten zurzeit merkwürdig gesetzt sind.
Aber dann kann man doch unabhängig von der Begründung des Verbots anerkennen, dass die Tendenz Richtung mehr Tierschutz schon mal stimmt.
aus anderen Gründen als der Selbstverteidigung sollte tatsächlich verboten werden. Und zwar nicht nur den Tieren zu liebe, sondern in Angesicht der katastrophalen Folgen der Massentierhaltung für Klima und Nahrungsmittelpreise auch aus Liebe zu unseren Mitmenschen. Ist es nicht sittenwidrig, andere verhungern zu lassen "weil es schmeckt"? Komische Welt: Tiere besteigen ist ekelerregend und muss verboten werden, mutwillig verhungernde Menschen in Kauf zu nehmen ist "Natur", "Pech", "Schlimm" oder was auch immer und als gegeben hinzunehmen.
"Reicht es denn als Begründung nicht aus, dass die Befrieidung niedrigster Instinkte mit Hilfe von Tieren unter der Würde der Menschheit ist?"
Da die "Würde der Menschheit" ein nicht definierter Begriff ist und damit frei für jegliche Interpretation langt sowas gerade nicht für ein Verbot.
Da müssen sie schon etwas konkreter werden.
"Reicht es denn als Begründung nicht aus, dass die Befrieidung niedrigster Instinkte mit Hilfe von Tieren unter der Würde der Menschheit ist?"
Das, was sie schreiben legt nahe, dass der Mensch für Sie eine höherwertigere Lebensform als ein Tier ist.
Ich bin immer noch auf der Suche nach einer treffenden Begründung für diese Ansicht. Lediglich die Kirche liefert hier einen Ansatz, da aus deren Sicht der Geschlechtsverkehr noch eher ein Mittel zur Fortpflanzung ist.
"Reicht es denn als Begründung nicht aus, dass die Befrieidung niedrigster Instinkte mit Hilfe von Tieren unter der Würde der Menschheit ist?"
Das, was sie schreiben legt nahe, dass der Mensch für Sie eine höherwertigere Lebensform als ein Tier ist.
Ich bin immer noch auf der Suche nach einer treffenden Begründung für diese Ansicht. Lediglich die Kirche liefert hier einen Ansatz, da aus deren Sicht der Geschlechtsverkehr noch eher ein Mittel zur Fortpflanzung ist.
Natürlich macht dieses Gesetz keinen Sinn, so lange es nicht mit dem restlichen Tierschutzgesetz abgestimmt ist. Man könnte dieses neue Gesetz aber als Anlass nehmen, um beim restlichen Tierschutzgesetz auf Unverhältnismäßigkeit zu klagen...
Der Autor hat zwar mit seinen Ausführungen einen wunden Punkt getroffen, aber er zieht die völlig falschen Schlüsse. Wer so argumentiert macht das Schlechteste zum obersten Maßstab.
Es kann nicht so argumentiert werden: Weil dieses noch erlaubt ist, muss auch jenes erlaubt bleiben. Flasch bleibt falsch und wird nicht durch andere (größere) Falschheit relativiert.
Wer so denkt, verhindert letztlich moralischen und ethischen Fortschritt.
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