Sexuelle GewaltIndien erleichtert Todesstrafe für Vergewaltiger

Das neue Anti-Vergewaltigungs-Gesetz sieht härtere Strafen für Sexualdelikte in Indien vor. Tätern drohen bis zu 20 Jahre Haft oder die Todesstrafe.

Das indische Parlament hat härtere Strafen für Sexualstraftäter zugelassen. Das Gesetzespaket setzt die maximale Haftstrafe von zehn auf zwanzig Jahre herauf. Vergewaltigern, deren Opfer an den Verletzungen gestorben sind, und Wiederholungstätern droht nun die Todesstrafe.

Die Erweiterung des Strafrechts betrifft auch unterlassene Hilfeleistung. Polizisten und Krankenhausmitarbeiter müssen bis zu zwei Jahre ins Gefängnis, wenn sie einem Vergewaltigungsopfer nicht helfen oder dessen Vorwürfe nicht verfolgen.

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Das Kabinett und der Präsident hatten bereits im Dezember nach einer tödlichen Gruppenvergewaltigung eine entsprechende Rechtsverordnung verabschiedet. Die neuen Regeln mussten aber noch von den beiden Häusern des Parlaments bestätigt werden.

Gruppenvergewaltigung gilt künftig als gesondertes Delikt. Auch Voyeurismus, Stalking, Säureattacken und Menschenhandel werden als eigene Straftatbestände geführt. Die Begriffe der Vergewaltigung und der sexuellen Belästigung werden erweitert. Internationales Aufsehen löste am Wochenende auch die Gruppenvergewaltigung einer 39-jährigen Touristin aus der Schweiz aus.

Vergewaltigung in der Ehe wird nicht bestraft

Gewalt gegen Frauen ist in Indien weit verbreitet. Nach dem Willen der Regierung soll das nun verabschiedete Antivergewaltigungsgesetz einen grundlegenden Mentalitätswandel anstoßen. Innenminister Sushil Kumar Shinde verspricht sich davon sogar eine Revolution in dem Land.

Weibliche Abgeordnete bezeichneten das Gesetzespaket als einen ersten Schritt, nun müssten die Regeln aber auch umgesetzt werden. Frauenrechtsgruppen hatten geforderte, dass Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt wird. Dies berücksichtigte das Parlament nicht. Auch gelten die neuen Gesetze nicht für Polizisten und Soldaten.

Im Unterhaus wurde heftig diskutiert, ob Jugendliche ab 16 Jahren Sex haben dürfen. Die Regierung hatte die Altersbeschränkung im Februar in der Verordnung abgesenkt, das Parlament setzte sie nun aber wieder auf 18 Jahre hinauf.

In Neu Delhi wurde derweil Pfefferspray von der Steuer befreit. Damit Frauen sich selbst verteidigen können, habe sie die Mehrwertsteuer für die Sprühdosen abgeschafft, sagte Neu Delhis Regierungschefin Sheila Dikshit laut der Zeitung The Hindu.

 
Leser-Kommentare
  1. Im schlimmsten Fall haben die Täter eine um so größere Motivation die einzige Zeugin zu töten, um so den hohen Strafen zu entgehen.

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    • cm30
    • 21.03.2013 um 18:10 Uhr

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf relativierende Kommentare. Danke, die Redaktion/jp

    Naja, mit dieser Argumentation sollten Verbrechen ab einem gewissen "Level" nicht allzu hart bestraft werden, weil sonst das Leben der Opfer zusätzlich gefährdet ist.

    Vor allem aber impliziert Ihr Vorschlag, daß der nächste Schritt, Mord, die Chancen für die Täter steigert. "Lieber werde ich zum Mörder und es ist unwahrscheinlich, dafür belangt zu werden, als ich bin 'nur' Vergewaltiger, komme dafür aber sehr wahrscheinlich in den Knast".

    Damit sind Sie in der entscheidenden Frage sogar auf dem richtigen Weg: entgegen der allgemein verbreiteten Annahme, daß das Strafmaß eine präventive Funktion hat (klassischer Reflex von in Aktionismus verfallenden Politikern nach medial wirksamen, entsprechenden Ereignissen: Forderung nach härteren Strafen), ist es tatsächlich jedoch vor allem die Aufklärungsquote der jeweiligen Verbrechen!

    Mord ist vor allem deswegen so selten, weil die Aufklärungsquote extrem hoch ist. Wer zu sowas (oder auch Vergewaltigung) fähig ist, für den spielt es doch keine Rolle,ob er dafür 10J,30J oder lebenslang ins Kittchen wandert.

    Worauf ich eigentlich hinaus will: man sollte sich in Indien vor allem darum bemühen, Vergewaltigungen konsequenter zu verfolgen (und natürlich zu bestrafen). Die Dunkelziffer ist dort ganz offensichtlich (aus einer Vielzahl von Gründen!) noch deutlich höher, und die Aufklärungsquote niedriger als zum Beispiel bei uns - auch in Deutschland sehe ich gerade im Bereich der Sexualdelikte durchaus noch einiges an Verbesserungsbedarf.

    • cm30
    • 21.03.2013 um 18:10 Uhr

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    Naja, mit dieser Argumentation sollten Verbrechen ab einem gewissen "Level" nicht allzu hart bestraft werden, weil sonst das Leben der Opfer zusätzlich gefährdet ist.

    Vor allem aber impliziert Ihr Vorschlag, daß der nächste Schritt, Mord, die Chancen für die Täter steigert. "Lieber werde ich zum Mörder und es ist unwahrscheinlich, dafür belangt zu werden, als ich bin 'nur' Vergewaltiger, komme dafür aber sehr wahrscheinlich in den Knast".

    Damit sind Sie in der entscheidenden Frage sogar auf dem richtigen Weg: entgegen der allgemein verbreiteten Annahme, daß das Strafmaß eine präventive Funktion hat (klassischer Reflex von in Aktionismus verfallenden Politikern nach medial wirksamen, entsprechenden Ereignissen: Forderung nach härteren Strafen), ist es tatsächlich jedoch vor allem die Aufklärungsquote der jeweiligen Verbrechen!

    Mord ist vor allem deswegen so selten, weil die Aufklärungsquote extrem hoch ist. Wer zu sowas (oder auch Vergewaltigung) fähig ist, für den spielt es doch keine Rolle,ob er dafür 10J,30J oder lebenslang ins Kittchen wandert.

    Worauf ich eigentlich hinaus will: man sollte sich in Indien vor allem darum bemühen, Vergewaltigungen konsequenter zu verfolgen (und natürlich zu bestrafen). Die Dunkelziffer ist dort ganz offensichtlich (aus einer Vielzahl von Gründen!) noch deutlich höher, und die Aufklärungsquote niedriger als zum Beispiel bei uns - auch in Deutschland sehe ich gerade im Bereich der Sexualdelikte durchaus noch einiges an Verbesserungsbedarf.

  2. 2. [...]

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    • cm30
    • 21.03.2013 um 18:10 Uhr
    3. [...]

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    Antwort auf "Ob das so klug war?"
    • cm30
    • 21.03.2013 um 18:18 Uhr
    4. [...]

    Entfernt. Kritik an der Moderation richten Sie bitte direkt an community@zeit.de. Danke, die Redaktion/jp

  3. Warum berichtet die Zeit nicht darüber, dass Frauen auch nach dem neuen Gesetz per Definitionem nicht vergewaltigen können, weil Vergewaltigung als Verbrechen von Männern an Frauen definiert wird?
    Siehe hierzu http://www.hindustantimes...

    Eine Leser-Empfehlung
    • Lyaran
    • 21.03.2013 um 19:09 Uhr

    Ein grundlegendes Problem scheint ja die Stellung der Frau in der Gesellschaft zu sein. Härtere Strafen wirken ja nur präventiv falls die Täter eine rationale Abwägung durchführen, d.h. in Betracht ziehen auch erwischt und verurteilt zu werden. Sollte dies nicht der Fall sein wird durch härtere Strafen keine Vergewaltigung verhindert sondern einfach das Rachebedürftnis stärker gestillt.

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    • cm30
    • 21.03.2013 um 19:48 Uhr

    Vergewaltigungen lassen sich nicht durch Werte verhindern ("sowas tut man nicht"), schon gar nicht durch härtere Strafen wie uns die USA beweisen. Die Einführung der Todesstrafe ist lediglich dazu da, um die erregten Gemüter zu besänftigen, nicht mehr und nicht weniger.

    • cm30
    • 21.03.2013 um 19:48 Uhr

    Vergewaltigungen lassen sich nicht durch Werte verhindern ("sowas tut man nicht"), schon gar nicht durch härtere Strafen wie uns die USA beweisen. Die Einführung der Todesstrafe ist lediglich dazu da, um die erregten Gemüter zu besänftigen, nicht mehr und nicht weniger.

    • cm30
    • 21.03.2013 um 19:48 Uhr

    Vergewaltigungen lassen sich nicht durch Werte verhindern ("sowas tut man nicht"), schon gar nicht durch härtere Strafen wie uns die USA beweisen. Die Einführung der Todesstrafe ist lediglich dazu da, um die erregten Gemüter zu besänftigen, nicht mehr und nicht weniger.

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    • Lyaran
    • 21.03.2013 um 20:02 Uhr

    Wie in Kommentar Nr. 5 ausgeführt bin ich der Ansicht dass eine höhere Aufklärungsquote einen größeren Effekt erzielen würde. Solange aber durch die gesellschaftlichen Bedingungen Täter gedeckt und Vergewaltigungen nicht angezeigt werden wird sich a nicht viel ändern. Das ganze stellt einen langwierigen Prozess dar. Höhere Strafen sind eben nur ein Signal nach Aussen: "Wir tun was". Ob das Sinn macht oder nicht ist wohl erstmal egal. Aber es wurden ja auch ander Maßnahmen getroffen.

    • Lyaran
    • 21.03.2013 um 20:02 Uhr

    Wie in Kommentar Nr. 5 ausgeführt bin ich der Ansicht dass eine höhere Aufklärungsquote einen größeren Effekt erzielen würde. Solange aber durch die gesellschaftlichen Bedingungen Täter gedeckt und Vergewaltigungen nicht angezeigt werden wird sich a nicht viel ändern. Das ganze stellt einen langwierigen Prozess dar. Höhere Strafen sind eben nur ein Signal nach Aussen: "Wir tun was". Ob das Sinn macht oder nicht ist wohl erstmal egal. Aber es wurden ja auch ander Maßnahmen getroffen.

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