Prozessbedingungen: Die Richter im NSU-Prozess haben nichts begriffen
Der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund beginnt erst im April. Bereits jetzt ist klar: Moralisch hat der Staat schon verloren, kommentiert T. Steffen.
© Peter Kneffel/dpa

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess
Das Verfahren gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds wird mehr Aufmerksamkeit erhalten als der Prozess gegen den KZ-Wächter Demjanjuk. Es spielt in der Liga der RAF-Prozesse, für die der Staat einst in Stammheim ein eigenes Prozessgebäude errichtete. Das Verfahren in München ist ein Symbol für den Umgang des Staates mit rechtem Terror. Nicht nur das Urteil, schon sein Verlauf wird der Welt zeigen, wie wichtig Deutschland ein entschiedener Umgang mit den NSU-Tätern ist – nach all den Ermittlungspannen der vergangenen Jahre.
Das Münchner Gericht hat das nicht begriffen. Es hat sich abzeichnende Probleme lange ignoriert. Dabei war schon vor Monaten klar, dass der Prozess nicht nur deutsche Medien interessieren wird, dass jeweils 50 Plätze für Zuschauer und Journalisten zu wenig sind für den bedeutendsten Strafprozess der Gegenwart. Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich die Zulassung von Medien nicht allein an der Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden darf.
Klug wäre gewesen, den Prozess einem Gericht mit einem ausreichend großen Saal zu überlassen, statt ihn in München abzuhalten, nur weil dort der Schwerpunkt der NSU-Untaten lag. Mit den wenigen Sitzplätzen für Besucher und Berichterstatter genügt das Gericht zwar formal dem Grundsatz der öffentlichen Verhandlung. Doch negiert den gesellschaftlichen Stellenwert des Prozesses.
Außerdem wäre klug gewesen, dem Zulassungsverfahren für Journalisten ein geeigneteres Kriterium zugrunde zu legen als den Poststempel. Aus Furcht, etwas falsch zu machen, verteilte das Gericht die 50 Sitzplätze routinemäßig nach Reihenfolge der Anmeldungen, statt sinnvoll zu gewichten. Längst nicht alle Redaktionen wussten, dass allein das Windhundprinzip gelten würde.
- Akkreditierung
Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.
- Ablauf am Prozesstag
Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.
- Akkreditierte Medien
Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.
Zumal der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Anfang März das Gegenteil andeutete, indem er schrieb, er träfe "nach Eingang der Akkreditierungsgesuche" eine qualifizierte Entscheidung "über die Zulassung" von Medien. Nun hat die ARD zwar fünf Landesanstalten mit Platzgarantie im Saal, türkische Zeitungen und Sender aber gingen leer aus. Medien wie DIE ZEIT und ZEIT ONLINE wies man kurzerhand einen gemeinsamen Platz zu – trotz separater Anträge der beiden Redaktionen, ebenso dem Spiegel und SPIEGEL ONLINE. Schlüssig ist das nicht.
Das Gericht schweigt zu wichtigen Fragen
Und jedes Medium musste seine Journalisten namentlich benennen – also auch die Reporter, die vertretungsweise einspringen, falls es nötig wird. Kollegen nachzumelden, ist nach der zweifelhaften Logik des Gerichts nicht möglich. Obwohl klar ist, dass über den langen Prozesszeitraum die Liste aus Krankheits- oder anderen Gründen schnell erschöpft sein kann. Wie es aussieht, scheitert daran auch die Bild-Zeitung, die ihren Platz zugunsten der türkischen Hürriyet räumen will.

Und zu allem schweigt das Gericht. Kein Wort dazu, wie man dem absehbar großen Interesse Rechnung zu tragen gedachte, kein Wort zur moralischen Frage, türkische Vertreter angemessen zu berücksichtigen. Es war und ist kein Versuch der Münchner Justiz erkennbar, seit Monaten drängende Fragen zu klären.
Erst versagen Ermittler, nun die Justiz
Das Strafprozessrecht den Erfordernissen dieses einzigartigen Prozesses anzupassen, dafür ist es längst zu spät. Auch die Suche nach einem angemessenen Verhandlungsort hätte schon vor Monaten beginnen müssen. Um ein Komplett-Desaster abzuwenden, sollte das Gericht wenigstens eine Videoübertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes ermöglichen. Dies wäre mitnichten "eine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts", wie sie das Gerichtsverfassungsgesetz verbietet, sondern eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes. Eine statisch eingestellte Kamera könnte die Zuschauerperspektive des Gerichtssaals in einen Nebenraum übertragen – für Journalisten – und möglicherweise auch für Besucher. Die Diskussion um die mangelnde Sitzplatzkapazität wäre beendet.
In den Ermittlungen nach den NSU-Morden versagten Polizei und Geheimdienste. Nun versagt im Strafprozess die Justiz. Die Richter streben ein revisionssicheres Urteil an, um ein weiteres Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu vermeiden. Das ist nachvollziehbar, darf aber nicht zulasten der Opfer gehen. Denn wer keinen Weg finden will, auch türkische Medien direkt teilhaben zu lassen, straft auch die Nebenkläger – Angehörige der Mordopfer.







Man sollte an dieser Stelle anerkennen, daß die vom Münchner Gericht gewählte Vergabepraxis kein in Stein gemeißeltes Dogma mit Absolutheitsanspruch ist.
Man muß auch mal ein für allemal klarstellen, daß es im Rechtsstaat Deutschland einen Öffentlichkeitsgrundsatz gibt, es ist also durchaus gewollt und beabsichtigt, daß die Öffentlichkeit einen Strafprozess u.a. durch Berichterstattung kontrolliert um der Geheimjustiz vorzubeugen.
Die Wahl der Kriterien zur Akkreditierung obliegen dem Gericht. Es hätte ebenso gut eine Poollösung anwenden können.
Was diese Geschichte zur provinziellen Posse verkommen läßt, ist die Tatsache, daß der Öffentlichkeitsgrundsatz mit minimalster Anstrengung erfüllt wurde, ohne daß sich irgendwer auch nur ansatzweise Gedanken darüber gemacht hätte, wie man dem - berechtigten - Interesse der (nicht nur deutschen) Öffentlichkeit gerecht wird.
Man hätte es anders handhaben können, unterließ es aber, sich hierüber die erforderlichen Gedanken zu machen. Das wirft ein düsteres Licht auf einen anstehenden Prozess, bei dem der Staat und seine Organe schon im Vorfeld bei den Ermittlungen kläglich versagt haben.
der Taten nehme ich nicht das Ergebnis des Prozesses vorweg - er ergibt sich zum Beispiel aus dem Bekennervideo.
Die Auswahl soll eben nicht willkürlich sein.
willkürlich heißt dem "Willen des Auswährlenden unterworfen".
Darum gibt es nur zwei Möglichkeiten :
1. "Wer zu erst kommt mahlt zu erst"
oder
2. Man sammelt die Anmeldungen bis zum Stichtag und zieht Lose.
Die zweite Methode ist stärker angreifbar als die erste, denn bei ihr wären Manipulationen eher möglich.
Bei der ersten Alternative käme vielleicht noch eine Kooperation in der Postelle" in Betrascht.
Es gäbe theoretisch eine Möglichkeit wieman alle zufirenden stellen könnte:
Man nehme Variante zwei und codiere Kugeln 50 für "ja" und den rest für "nein", dann lasse man die n Interessen einer nach dem anderen einen Kugel ziehen und wenn 50 "Ja"-Kugeln gezogen sind, dann werden die Plätze vergeben.
Auch mehrfach Codierungen wären möglich, also "Ja", aber dann nicht für einen selbst, sondern für eine anderen.
So hätten auch, die die "nein" gezogen haben, noch eine Hoffnung auf einen Platz.
Das ist natürlich ein Riesenaufwand.
Darum ist die erstem Möglichkeit ist da die ökonomischere.
"Als der Wettermoderator Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung angeklagt wurde, stand das Landgericht Mannheim vor einem ähnlichen Problem. Im Mannheimer Schwurgerichtssaal, der gut 130 Sitzplätze hat, waren 48 Plätze für die Medien reserviert.
Die Nachfrage übertraf die Anzahl der Plätze bei weitem. Weil Kachelmann Schweizer Staatsbürger ist, gab es ein großes Interesse von Seiten der Schweizer Medien, das Gericht wollte sicherstellen, dass diese einen festen Platz im Gerichtssaal bekommen. Deshalb bildeten sie bei der Akkreditierung einen eigenen "Topf" für die Schweizer Medien. Ein ähnliches Verfahren bei einem spektakulären Mordprozess vor dem Landgericht Ulm hatte das Bundesverfassungsgericht zuvor ausdrücklich abgesegnet. Dort hatte das Gericht drei "Töpfe" gebildet - einen für die regionale Presse, einen für die überregionale Presse und einen für Rundfunk und Fernsehen."
http://www.sueddeutsche.d...
"Als der Wettermoderator Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung angeklagt wurde, stand das Landgericht Mannheim vor einem ähnlichen Problem. Im Mannheimer Schwurgerichtssaal, der gut 130 Sitzplätze hat, waren 48 Plätze für die Medien reserviert.
Die Nachfrage übertraf die Anzahl der Plätze bei weitem. Weil Kachelmann Schweizer Staatsbürger ist, gab es ein großes Interesse von Seiten der Schweizer Medien, das Gericht wollte sicherstellen, dass diese einen festen Platz im Gerichtssaal bekommen. Deshalb bildeten sie bei der Akkreditierung einen eigenen "Topf" für die Schweizer Medien. Ein ähnliches Verfahren bei einem spektakulären Mordprozess vor dem Landgericht Ulm hatte das Bundesverfassungsgericht zuvor ausdrücklich abgesegnet. Dort hatte das Gericht drei "Töpfe" gebildet - einen für die regionale Presse, einen für die überregionale Presse und einen für Rundfunk und Fernsehen."
http://www.sueddeutsche.d...
hat überhaupt"nichts zu begreifen". Auch wenn es dem Autor nicht paßt, ist das Gericht weder dem Ansehen Deutschlands in der Welt verpflichtet, noch hat es sich in der Durchführung des Prozesses von irgendeiner "Symbolik" leiten zu lassen. Es ist ausschließlich der StPO verpflichtet, und das ist auch gut so.
Wenn man sich dem Autor in seiner Betrachtung eines Strafprozesses anschließen würde, kann man auch gleich dafür plädieren, Schauprozesse einzuführen, deren Bedingungen bekanntlich dem jeweiligen Interesse und der Willkür ihrer Initiatoren unterliegen.
Der Prozeß und das Gericht sind durch die unsäglichen Versuche einer politischen Einflußnahme jetzt schon beschädigt.
hier herrscht, ist schon bemerkenswert. Die Strafprozessordnung mal eben so für einen speziellen Prozess anpassen, neues Gebäude mit Sicherheitssystem und natürlich den verehrten Journalisten nach Reichweite Ihres Organs einen Pressesitz zukommen lassen.
In D wird nicht einfach so mal eben an der Strafprozessordnung "rumgebastelt" sondern vom Gesetzgeber/Bundestag oder dem Justizministerium eine Regelung für alle !! Prozesse in Deutschland vorgegeben. Diese Vorgabe existiert seit Jahrzehnten. Wer sein Handwerk versteht, kennt sie Spielregeln. Frau Friedrichs vom Spiegel äußerte sich eben in WDR 2 ebenso. Machen Sie Ihren Job richtig, das muss jeder von uns auch.
Die NSU mit der RAF zu vergleichen, können wirklich nur diejenigen, die diese Zeit nicht erlebt haben oder vollkommen verblendet sind.
Der Vorschlag mit der Reichweite ist wirklich sensationell. Dann haben also AP, BBC etc. immer einen Platz sicher, denn die haben die größte Reichweite. Nehmen wir die Reichweite nach -Art des Mediums, -der Geschlechter oder politischer Richtung, -mit und ohne Internet, -nur deutsch oder auch in anderen Sprachen ? Gerne nehme wir Ihre Vorschläge an. Bis dahin gibt es zwei Verfahren die zugelassen sind, und die jeder !! Dorfjournalist kennt, der jemals aus einem Gerichtssaal berichtet hat.
Nur weil irgendjemand, aus irgendeinem Grund gerade mal wieder empört, beleidigt oder was auch immer ist, wird hier nicht an den Vorgaben der deutschen Rechtsordnung herumgebastelt. Danke
Das OLG könnte für die Presse einen separaten Arbeitsraum einrichten , in den das Geschehen mit einer statischen Kamera übertragen wird. Dort wäre dann für mehr als 50 Journalisten Platz und zugleich könnten im Verhandlungssaal deutlich mehr normale Besucher Einlass finden.
Die rassistische Mordserie des NSU ist sicherlich außergewöhnlich und natürlich besteht ein breites öffentliches Interesse im Ausland,speziell in der Türkei.Es wurden türkischstämmige Mitbürger von Rechtsterroristen hingerichtet, deren Strukturen z.T.vom Staat finanziert wurden (Thüringer Heimatschutz), in deren Umfeld haufenweise V-Leute agierten,deren Nichtergreifung so unfassbar ist, dass staatlicher Schutz für Rechtsextreme nicht ausgeschlossen werden kann.Unabhängig davon, ob hier nun eklantes Versagen der Behörden und die Vertuschung einer unheiligen Allianz von Rechten und Verfassungsschützern vorliegt:der Umgang mit der Platzvergabe mag formal korrekt sein,eine alternative Vorgehensweise wäre möglich und angemessen gewesen.
Herr Steffen, Ihre Meinung kann man durchaus haben, aber Ihren hiesigen Kommentar können Sie doch kaum ernst meinen:
Denn meiner Auffassung nach können und dürfen Gerichte "zensorisch" nicht entscheiden, wer nun da einen Platz bekommt und wer nicht - oder meinen Sie es wirklich ernst, dass die Herren Richter dann entscheiden sollen, dass die unangenehme "Bild" oder "Titanic" oder die politisch nicht gewünschte "Süddeutsche" ihren Platz verliert zugunsten der wunderbaren "Hürrieyet". An welchem Maßstab soll das ein Richter oder irgendwer sonst entscheiden ohne an pressefreiheitlichen Grundsätzen zu rütteln?
Zum anderen, ja, dann haben halt langsam arbeitende Redaktionen Pech und zwar aus dem einfachen Grund, weil sie eben zu langsam gemahlen haben - was gibt es besseres als Ausschlusskriterium als die eigende Dösigkeit?
Ich persönlich habe eher das Gefühl, dass die Entscheidung im normalen Gerichtssaal zu verhandeln, einen Versuch darstellt die ganze Nummer etwas zu beruhigen; mit kühlem Kopf entscheidet sich in der Regel besser als mit gehyptem.
Der Vergleich mit der RAF erscheint mir schief; manche Kommentatoren, die eine Verschwörung wittern, beleidigen die Richterschaft und übertreiben maßlos.
Hallo cuibono2011, hallo tronco,
die Idee, Medien nicht nur nach Reihenfolge der Anmeldungen oder dem Losverfahren zuzulassen, ist nicht von mir, sondern wurde beim Breivik-Prozess in Norwegen angewandt. Dort durfte ein Teil der Medien in den Verhandlungssaal, andere erhielten Platz in einem Raum mit Live-Übertragung.
Betreffs Strafprozessordnung: Bayerns Justizministerin hat soeben Vorschläge zur Änderung für spätere Verfahren angekündigt. Sie zumindest sieht da Bedarf.
Viele Grüße, Tilman Steffen, ZEIT ONLINE
Und der RAF-Vergleich hinkt gewaltig! Mann muss sich nur die Hysterie vergegenwärtigen, die damals von den Angeklagten und deren Sympathisanten geschürt wurde. Damals hatten die Angeklagten fast eine ganze, von ihnen manipulierte studentische Generation auf ihrer Seite! Solch einen Zirkus brauchen wir weder bei links- noch bei rechtsterroristischen Verfahren!
Das, was damals ablief, sollte man den Rechten nicht zugestehen! Das kann niemand ernsthaft wollen. Und wenn die Norweger das bei ihrem anderen Prozess eben anders gemacht haben, werden sie ihre Gründe (und ihre Voraussetzungen) dafür gehabt haben. Aber: den Termin verschieben, damit man die Regeln für Voyeure, Langsame und Schnarchnasen ändern kann? Die Medien verwerten sowieso im Moment nur das, was auf Skandal gebürstet werden kann! Leider sind mittlerweile sogar seriöse Tageszeitungen und die der Neutralität verpflichteten öffentlich-rechtlichen Sender auf diesen Zug aufgesprungen!
Hallo cuibono2011, hallo tronco,
die Idee, Medien nicht nur nach Reihenfolge der Anmeldungen oder dem Losverfahren zuzulassen, ist nicht von mir, sondern wurde beim Breivik-Prozess in Norwegen angewandt. Dort durfte ein Teil der Medien in den Verhandlungssaal, andere erhielten Platz in einem Raum mit Live-Übertragung.
Betreffs Strafprozessordnung: Bayerns Justizministerin hat soeben Vorschläge zur Änderung für spätere Verfahren angekündigt. Sie zumindest sieht da Bedarf.
Viele Grüße, Tilman Steffen, ZEIT ONLINE
Und der RAF-Vergleich hinkt gewaltig! Mann muss sich nur die Hysterie vergegenwärtigen, die damals von den Angeklagten und deren Sympathisanten geschürt wurde. Damals hatten die Angeklagten fast eine ganze, von ihnen manipulierte studentische Generation auf ihrer Seite! Solch einen Zirkus brauchen wir weder bei links- noch bei rechtsterroristischen Verfahren!
Das, was damals ablief, sollte man den Rechten nicht zugestehen! Das kann niemand ernsthaft wollen. Und wenn die Norweger das bei ihrem anderen Prozess eben anders gemacht haben, werden sie ihre Gründe (und ihre Voraussetzungen) dafür gehabt haben. Aber: den Termin verschieben, damit man die Regeln für Voyeure, Langsame und Schnarchnasen ändern kann? Die Medien verwerten sowieso im Moment nur das, was auf Skandal gebürstet werden kann! Leider sind mittlerweile sogar seriöse Tageszeitungen und die der Neutralität verpflichteten öffentlich-rechtlichen Sender auf diesen Zug aufgesprungen!
Als Journalist sollten Sie eigentlich so gut informiert sein, dass Ihnen geläufig seine sollte, dass es ebensowenig einen "deutschen Volkscharakter" gibt wie einen französischen, englischen oder setzen Sie ein, welches Volk Sie auch immer wollen.
Als Journalist sollten Sie bitte nicht noch mithelfen, Vorurteile zu vertiefen.
Bürokratisches, ungeschicktes und teilweise unsensibles Verhalten können Sie überall dort finden, wo Bürokratien existieren. Das heißt im Umkehrschluß aber nicht, dass alle Miarbeiter jedes bürokratischen Apparates sich so verhalten.
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