Prozessbedingungen: Die Richter im NSU-Prozess haben nichts begriffen
Der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund beginnt erst im April. Bereits jetzt ist klar: Moralisch hat der Staat schon verloren, kommentiert T. Steffen.
© Peter Kneffel/dpa

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess
Das Verfahren gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds wird mehr Aufmerksamkeit erhalten als der Prozess gegen den KZ-Wächter Demjanjuk. Es spielt in der Liga der RAF-Prozesse, für die der Staat einst in Stammheim ein eigenes Prozessgebäude errichtete. Das Verfahren in München ist ein Symbol für den Umgang des Staates mit rechtem Terror. Nicht nur das Urteil, schon sein Verlauf wird der Welt zeigen, wie wichtig Deutschland ein entschiedener Umgang mit den NSU-Tätern ist – nach all den Ermittlungspannen der vergangenen Jahre.
Das Münchner Gericht hat das nicht begriffen. Es hat sich abzeichnende Probleme lange ignoriert. Dabei war schon vor Monaten klar, dass der Prozess nicht nur deutsche Medien interessieren wird, dass jeweils 50 Plätze für Zuschauer und Journalisten zu wenig sind für den bedeutendsten Strafprozess der Gegenwart. Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich die Zulassung von Medien nicht allein an der Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden darf.
Klug wäre gewesen, den Prozess einem Gericht mit einem ausreichend großen Saal zu überlassen, statt ihn in München abzuhalten, nur weil dort der Schwerpunkt der NSU-Untaten lag. Mit den wenigen Sitzplätzen für Besucher und Berichterstatter genügt das Gericht zwar formal dem Grundsatz der öffentlichen Verhandlung. Doch negiert den gesellschaftlichen Stellenwert des Prozesses.
Außerdem wäre klug gewesen, dem Zulassungsverfahren für Journalisten ein geeigneteres Kriterium zugrunde zu legen als den Poststempel. Aus Furcht, etwas falsch zu machen, verteilte das Gericht die 50 Sitzplätze routinemäßig nach Reihenfolge der Anmeldungen, statt sinnvoll zu gewichten. Längst nicht alle Redaktionen wussten, dass allein das Windhundprinzip gelten würde.
- Akkreditierung
Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.
- Ablauf am Prozesstag
Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.
- Akkreditierte Medien
Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.
Zumal der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Anfang März das Gegenteil andeutete, indem er schrieb, er träfe "nach Eingang der Akkreditierungsgesuche" eine qualifizierte Entscheidung "über die Zulassung" von Medien. Nun hat die ARD zwar fünf Landesanstalten mit Platzgarantie im Saal, türkische Zeitungen und Sender aber gingen leer aus. Medien wie DIE ZEIT und ZEIT ONLINE wies man kurzerhand einen gemeinsamen Platz zu – trotz separater Anträge der beiden Redaktionen, ebenso dem Spiegel und SPIEGEL ONLINE. Schlüssig ist das nicht.
Das Gericht schweigt zu wichtigen Fragen
Und jedes Medium musste seine Journalisten namentlich benennen – also auch die Reporter, die vertretungsweise einspringen, falls es nötig wird. Kollegen nachzumelden, ist nach der zweifelhaften Logik des Gerichts nicht möglich. Obwohl klar ist, dass über den langen Prozesszeitraum die Liste aus Krankheits- oder anderen Gründen schnell erschöpft sein kann. Wie es aussieht, scheitert daran auch die Bild-Zeitung, die ihren Platz zugunsten der türkischen Hürriyet räumen will.

Und zu allem schweigt das Gericht. Kein Wort dazu, wie man dem absehbar großen Interesse Rechnung zu tragen gedachte, kein Wort zur moralischen Frage, türkische Vertreter angemessen zu berücksichtigen. Es war und ist kein Versuch der Münchner Justiz erkennbar, seit Monaten drängende Fragen zu klären.
Erst versagen Ermittler, nun die Justiz
Das Strafprozessrecht den Erfordernissen dieses einzigartigen Prozesses anzupassen, dafür ist es längst zu spät. Auch die Suche nach einem angemessenen Verhandlungsort hätte schon vor Monaten beginnen müssen. Um ein Komplett-Desaster abzuwenden, sollte das Gericht wenigstens eine Videoübertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes ermöglichen. Dies wäre mitnichten "eine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts", wie sie das Gerichtsverfassungsgesetz verbietet, sondern eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes. Eine statisch eingestellte Kamera könnte die Zuschauerperspektive des Gerichtssaals in einen Nebenraum übertragen – für Journalisten – und möglicherweise auch für Besucher. Die Diskussion um die mangelnde Sitzplatzkapazität wäre beendet.
In den Ermittlungen nach den NSU-Morden versagten Polizei und Geheimdienste. Nun versagt im Strafprozess die Justiz. Die Richter streben ein revisionssicheres Urteil an, um ein weiteres Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu vermeiden. Das ist nachvollziehbar, darf aber nicht zulasten der Opfer gehen. Denn wer keinen Weg finden will, auch türkische Medien direkt teilhaben zu lassen, straft auch die Nebenkläger – Angehörige der Mordopfer.







"... Welche Kriterien?
Soll denn ein deutscher Richter entscheiden, welche Medien wichtiger sind als welche Anderen? Wieviele türkische Plätze wären denn angemessen? Es hilft nichts zu sagen, dass die Maßstäbe schlecht sind, wenn man keine gute Alternative hat...."
... können Richter eine einem Prozess angemessene Differenzierung vornehmen, so geschehen im Kachelmann-Prozess, wo nicht nur aufgrund der schweizerischen Staatsangehörigkeit des Herrn Kachelmann ein Teil der Presseplätze schweizerischen Medien vorbehalten waren, sondern wo das Gericht die insgesamt zur Verfügung stehenden 48 Presseplätze nach etlichen weiteren Kriterien aufgeschlüsselt hat:
"...Von den 48 vorgehalten Sitzplätzen stehen einzelnen Mediengruppen die in der nachfolgende Tabelle aufgeführten Plätze zur Verfügung. Bei der Einteilung der Mediengruppen und der Verteilung einzelner Sitzplätze zu der jeweiligen Mediengruppe wurde unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach folgenden sachlichen Kriterien differenziert, wobei im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit von Herrn Kachelmann die Schweizer Medien angemessen zu berücksichtigen waren:
(...)
- Art des Mediums (Printmedien, Rundfunk, Fernsehen etc.)
- Träger des Mediums (öffentlich-rechtlich, privatrechtlich)
- Sitz (regional, überregional, Ausland)
(...)
Das Zeichen + bedeutet die Anzahl der zu berücksichtigenden Medien aus der Schweiz.
(...)
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Hirsch
Richter (stellvertretender Pressereferent) "
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Ich stimme like-a-boss auch zu.
Unser Rechtssystem darf sich nicht von Einmischung von aussen beeinflussen lassen, und wenn die türkischen Medien es "verpennt" haben, sich rechtzeitig zu melden, dann ist das nicht das Problem des Gerichtes. Der Verhandlungstermin wird ja sicherlich nicht wie der Blitz in der Nacht aufgetaucht sein. Nein, ich vermute, dass dahinter nur wieder ein künstliches Aufregen und Aufbauschen steckt. Gleiches Recht für alle,
und wenn das Interesse an der Berichterstattung SOOOOO groß war, warum haben sich die jetzt nicht auf der Liste stehenden Medien dann nicht rechtzeitig darum gekümmert?
Ein Drängen unserer Regierung ist nichts weiter als eine politische Intervention - und hat mit Rechtsprechung nichts zu tun; sie trägt nur dazu bei, noch mehr am Fall herumzuzerren und Licht darauf zu werfen, wo Not täte, was like-a-boss so trefflich formulierte:
Er muss [...] abgeklärt und unaufgeregt, distanziert, behandelt werden. [...]
Und nichts anderes.
Was Sie beschreiben, betrifft die Art der Berichterstattung. Es geht hier aber um das Öffentlichkeitsprinzip an sich und wie man es richtig umsetzt. Dabei scheint die Meinung sehr verbreitet zu sein, das gewählte Akkreditierungsverfahren sei das einzig mögliche gewesen. Es ist aber bereits vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet worden, dass eine Auswahl stattfinden darf, wenn ihr sachliche Kriterien zugrundeliegen.
Heribert Prantl zitiert zum Öffentlichkeitsprinzip in der heutigen SZ:
„Der Öffentlichkeitsgrundsatz zähle "zu den Grundlagen des Strafverfahrens", ja "zu den grundlegenden Einrichtungen des Rechtsstaats überhaupt". Seit der Aufklärung, so heißt es, diene die öffentliche Strafverhandlung "der Kontrolle der Rechtsprechung", so werde "eine Geheimjustiz verhindert". Und dabei stehe heute "die Massenmedienöffentlichkeit im Vordergrund".“
http://www.sueddeutsche.d...
Was sind denn sachdienliche Kriterien? Welche könnten gewählt werden, bei der sich dann nicht irgend jemand übergangen fühlt? Und ist nicht gerade das dann sehr subjektiv, nahe an der Willkür?
Ich bleibe dabei, die einzige objektive und faire Auswahl ist und bleibt "first come first serve".
Ich finde dass dabei auch ein kleiner Lokalredakteur einen Platz bekommen kann, während ein Korrespondent einer internationalen Agentur oder Cable News Channels vielleicht keinen mehr erhält, macht gerade den Charme aber auch den demokratischen Wert aus. Durchprofessionalisierte Medien, die versuchen die Haltung des breiten Publikums zu antizipieren um möglichst populär zu sein und konsumiert zu werden (es geht um Auflagen und Quote - um Geld und Arbeitsplätze), sehe ich kritisch. Gerade der Mix macht es und der ist, wenn es keine subjektiven Bevorzugungen geben soll, entweder durch "first come first serve" oder durch ein Losverfahren möglich. Da meiner Meinung nach der Justiz eine gewisse Würde zusteht sollten Publikumsplätze für die Presse nicht verlost werden, wie auf einem Jahrmarkt.
Kritik in der Abstrakten ist immer leichter als konkrete Alternativen zu nennen.
Was sind denn sachdienliche Kriterien? Welche könnten gewählt werden, bei der sich dann nicht irgend jemand übergangen fühlt? Und ist nicht gerade das dann sehr subjektiv, nahe an der Willkür?
Ich bleibe dabei, die einzige objektive und faire Auswahl ist und bleibt "first come first serve".
Ich finde dass dabei auch ein kleiner Lokalredakteur einen Platz bekommen kann, während ein Korrespondent einer internationalen Agentur oder Cable News Channels vielleicht keinen mehr erhält, macht gerade den Charme aber auch den demokratischen Wert aus. Durchprofessionalisierte Medien, die versuchen die Haltung des breiten Publikums zu antizipieren um möglichst populär zu sein und konsumiert zu werden (es geht um Auflagen und Quote - um Geld und Arbeitsplätze), sehe ich kritisch. Gerade der Mix macht es und der ist, wenn es keine subjektiven Bevorzugungen geben soll, entweder durch "first come first serve" oder durch ein Losverfahren möglich. Da meiner Meinung nach der Justiz eine gewisse Würde zusteht sollten Publikumsplätze für die Presse nicht verlost werden, wie auf einem Jahrmarkt.
Kritik in der Abstrakten ist immer leichter als konkrete Alternativen zu nennen.
http://rechtsanwaeldin.blogspot.de/2010/07/jorg-kachelmanngerti-reit-blogausweis.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed:+DieRechtsanwaeldin+(Die+Rechtsanwaeldin)
"Das Verfahren gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds (...) spielt in der Liga der RAF-Prozesse." - Diese Aussage ist meiner Ansicht nch völlig falsch. Durch den jahrelangen von der Bevölkerung bewusst wahrgenommenen Terror hatten die RAF-Prozesse eine völlig andere Qualität. Es sollte nicht vergessen werden, dass die Öffentlichkeit von der Morden des NSU erst erfahren hat, als die Täter längst tot oder gefasst waren.
"Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich die Zulassung von Medien nicht allein an der Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden darf." Sondern? Das Auswahlverfahren wird stets kritisiert, aber konkrete Vorschläge werden nicht gemacht. Was ist ein taugliches Auswahlkriterium? Eine Sitzplatzvergabe nach Nationalität, Hautfarbe oder Religionsangehörigkeit wohl kaum. Es gibt nur zwei willkürfreie und objektive Kriterien: Der Prioritätsgrundsatz oder das Los.
"Mit den wenigen Sitzplätzen für Besucher und Berichterstatter genügt das Gericht zwar formal dem Grundsatz der öffentlichen Verhandlung. Doch negiert den gesellschaftlichen Stellenwert des Prozesses." - Der gesellschaftliche Stellenwert eines Prozesses wird nicht durch die Anzahl an Sitzplätzen im Gerichtssaal definiert.
"Längst nicht alle Redaktionen wussten, dass allein das Windhundprinzip gelten würde." - Von Journalisten wird man doch noch erwarten dürfen, dass sie die für ihre Arbeit essentiellen Informationen einholen.
Fortsetzung folgt ....
Ihr Zitat: >Ich gehe davon aus, dass technisch korrekt und der Situation angemessen zusammen gehen können und technisch korrekt und der Situation unangemessen nicht die einzige und schon gar nicht die beste Lösung sind.<
Vielleicht möglich, vielleicht aber auch nicht. Ich gehe davon aus, dass Sie so wie ich kein Jurist sind. Also wissen wir nicht,ob "technisch korrekt und technisch angemessen" möglich sind.
In Wiederholung/Ergänzung zu meinen Kommentaren Nr. 24 u.36:
Es ist m.M. nach halt so...lieber ist mir, auf sicheren Pfaden zu wandeln, als etwas auszuprobieren, wo es hinterher heisst "Hätte ich es mal lieber gelassen!". Sollen gewisse Kreise sich ruhig darüber aufregen (damit meine ich jetzt nicht Sie, sondern insbes. Politiker- u. Journalistenkreise). Ist mir lieber, als mir hinterher anhören zu müssen, dass "wir" (=die Deutschen) durch sentimentale Nachgiebigkeit (0z.B. Formfehler) eine mögliche Verurteilung nicht zustande gekriegt haben.
Was hilft den Hinterbliebenen der Opfer mehr...dieses z.Zt. unnötige Herumgetöse um einige Akkredierungsplätze für Journalisten oder ein auf sicheren Beinen stehendes Verfahren mit der sehr realistischen Wahrscheinlichkeit, dass die Verbrechen endgültig aufgeklärt und gesühnt werden = die Täter bestraft?
Würden Sie dies, also Freisprüche aufgrund von Formnfehlern o.ä., riskieren wollen, nur um sich dahingehend "besser zu fühlen", dass mehr ausländische Medien im Saal anwesend sein können? Das kann ich mir nicht vorstellen.
"...Es ist m.M. nach halt so...lieber ist mir, auf sicheren Pfaden zu wandeln, als etwas auszuprobieren, wo es hinterher heisst "Hätte ich es mal lieber gelassen!". Sollen gewisse Kreise sich ruhig darüber aufregen (damit meine ich jetzt nicht Sie, sondern insbes. Politiker- u. Journalistenkreise). Ist mir lieber, als mir hinterher anhören zu müssen, dass "wir" (=die Deutschen) durch sentimentale Nachgiebigkeit (0z.B. Formfehler) eine mögliche Verurteilung nicht zustande gekriegt haben...."
Wie Sie oben ersehen können, gab es in diesem Land auch schon früher Prozesse, in denen das öffentliche Interesse problemlos eine nach sachlichen Kriterien ergangene Differenzierung bei der Zuteilung von Plätzen erforderlich machte. Im oben zitierten Kachelmann-Prozess hat das Gericht seine Haltung sogar unter Berufung auf das Öffentlichkeitsprinzip begründet. Der angeblich "unsichere Pfad" ist hier nur ein Vorwand.
Unbestätigten Gerüchten zu Folge soll es übrigens ein rechtspsychologisches Gutachten geben, demnach die Anwesenheit von Türken im Gerichtssaal den Angeklagten nicht zuzumuten sei. Es heißt, diese Belastung beeinträchtige die Fähigkeit der Angeklagten, sich angemessen verteidigen zu können. Um einen möglichen Revisionsgrund auszuschließen, erwägt das Gericht, Türken gänzlich von der Verhandlung auszuschließen. Stattdessen wird erwogen, zur erbaulichen Motivation der Angeklagten Personen aus Unterstützerkreisen bevorzugten Zutritt zum Saal zu gewähren.
"...Es ist m.M. nach halt so...lieber ist mir, auf sicheren Pfaden zu wandeln, als etwas auszuprobieren, wo es hinterher heisst "Hätte ich es mal lieber gelassen!". Sollen gewisse Kreise sich ruhig darüber aufregen (damit meine ich jetzt nicht Sie, sondern insbes. Politiker- u. Journalistenkreise). Ist mir lieber, als mir hinterher anhören zu müssen, dass "wir" (=die Deutschen) durch sentimentale Nachgiebigkeit (0z.B. Formfehler) eine mögliche Verurteilung nicht zustande gekriegt haben...."
Wie Sie oben ersehen können, gab es in diesem Land auch schon früher Prozesse, in denen das öffentliche Interesse problemlos eine nach sachlichen Kriterien ergangene Differenzierung bei der Zuteilung von Plätzen erforderlich machte. Im oben zitierten Kachelmann-Prozess hat das Gericht seine Haltung sogar unter Berufung auf das Öffentlichkeitsprinzip begründet. Der angeblich "unsichere Pfad" ist hier nur ein Vorwand.
Unbestätigten Gerüchten zu Folge soll es übrigens ein rechtspsychologisches Gutachten geben, demnach die Anwesenheit von Türken im Gerichtssaal den Angeklagten nicht zuzumuten sei. Es heißt, diese Belastung beeinträchtige die Fähigkeit der Angeklagten, sich angemessen verteidigen zu können. Um einen möglichen Revisionsgrund auszuschließen, erwägt das Gericht, Türken gänzlich von der Verhandlung auszuschließen. Stattdessen wird erwogen, zur erbaulichen Motivation der Angeklagten Personen aus Unterstützerkreisen bevorzugten Zutritt zum Saal zu gewähren.
"Die Unabhängigkeit des Gerichts ist eines der höchsten demokratischen Werte.
Daher ist es lächerlich, dem Gericht vorzuwerfen, dass es sich politisch unsensibel verhält. Das letzte was wir brauchen, sind Gerichte, die auf die Politik Rücksicht nehmen."
Niemand wirft dem Gericht vor, es verhalte sich p o l i t i s c h unsensibel. Es geht doch nicht um die Politik. Und niemand möchte die Unabhängigkeit des Gerichtes antasten.
Es geht schlicht darum, dass die Zuteilungsrgel für reservierte Journalistenplätze jenseits jeder praktischen Vernunft ist.
Wenn, wie im Artikel angeführt, der Poststempel das Auslesekriterium ist, dann hängt die Chance bereits in hohem Maß davon ab, wo der jeweilige Journalist wohnt, wie dort die Post die Leerung der Briefkästen organisiert, wo und wie Briefe sortiert und gestempelt werden. Da könnte man noch viel mehr anführen.
Dass die türkiche Öffentlichkeit - ich rede nicht von der Politik! - ein hohes Interesse an diesen Prozessen hat, ist doch nachvollziebar. Es sei nur daran erinnert, wie die Berichterstattung deutscher Medien ausfällt, wenn über einen Prozess im Ausland berichtet wird, in dem Täter zur Rechenschaft gezogen werden, die deutsche Staatsbürger getötet haben.
Ein solches öffentliches Interesse ist immer legitim und ihm sollte angemessen Rechnung getragen werden.
Zit: "Denn wer keinen Weg finden will, auch türkische Medien direkt teilhaben zu lassen, straft auch die Nebenkläger – Angehörige der Mordopfer."
Was haben die Medien mit den Nebenklägern zu tun. Was haben die Medien überhaupt für ein Rolle? Recherchieren ja , Einfluss nehmen nein. Aber das wollen sie zunehmend.
Lasst den Prozess in der Türkei stattfinden. Auf deren Kosten und in Zukunft soll jeder Unglücksfall eines türkischen oder eines Bürgers mit türkischem Migrationshintergrund von Türken untersucht werden.
Von mir aus könen diese Bürger dann auch die Wohltaten des türkischen Justizsystems geniessen, und der Verstoß gegen das Türkentum ist auch hierzulande strafbar.
Langsam reichts mit der argumentativen Aufgabe des Rechtstaats. Wenn wirklich mal eingeschränkt wird, bekommt man was man verdient. Auch die Medien. Aber solange es einen nicht selbst betrifft, ist man ja in der Regel mit Vielem einverstanden.
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