ProzessbedingungenDie Richter im NSU-Prozess haben nichts begriffen

Der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund beginnt erst im April. Bereits jetzt ist klar: Moralisch hat der Staat schon verloren, kommentiert T. Steffen.

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess

Das Verfahren gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds wird mehr Aufmerksamkeit erhalten als der Prozess gegen den KZ-Wächter Demjanjuk. Es spielt in der Liga der RAF-Prozesse, für die der Staat einst in Stammheim ein eigenes Prozessgebäude errichtete. Das Verfahren in München ist ein Symbol für den Umgang des Staates mit rechtem Terror. Nicht nur das Urteil, schon sein Verlauf wird der Welt zeigen, wie wichtig Deutschland ein entschiedener Umgang mit den NSU-Tätern ist – nach all den Ermittlungspannen der vergangenen Jahre.

Das Münchner Gericht hat das nicht begriffen. Es hat sich abzeichnende Probleme lange ignoriert. Dabei war schon vor Monaten klar, dass der Prozess nicht nur deutsche Medien interessieren wird, dass jeweils 50 Plätze für Zuschauer und Journalisten zu wenig sind für den bedeutendsten Strafprozess der Gegenwart. Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich die Zulassung von Medien nicht allein an der Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden darf.

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Klug wäre gewesen, den Prozess einem Gericht mit einem ausreichend großen Saal zu überlassen, statt ihn in München abzuhalten, nur weil dort der Schwerpunkt der NSU-Untaten lag. Mit den wenigen Sitzplätzen für Besucher und Berichterstatter genügt das Gericht zwar formal dem Grundsatz der öffentlichen Verhandlung. Doch negiert den gesellschaftlichen Stellenwert des Prozesses.

Außerdem wäre klug gewesen, dem Zulassungsverfahren für Journalisten ein geeigneteres Kriterium zugrunde zu legen als den Poststempel. Aus Furcht, etwas falsch zu machen, verteilte das Gericht die 50 Sitzplätze routinemäßig nach Reihenfolge der Anmeldungen, statt sinnvoll zu gewichten. Längst nicht alle Redaktionen wussten, dass allein das Windhundprinzip gelten würde.

Akkreditierung

Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.

Ablauf am Prozesstag

Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.

Akkreditierte Medien

Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.

Zumal der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Anfang März das Gegenteil andeutete, indem er schrieb, er träfe "nach Eingang der Akkreditierungsgesuche" eine qualifizierte Entscheidung "über die Zulassung" von Medien. Nun hat die ARD zwar fünf Landesanstalten mit Platzgarantie im Saal, türkische Zeitungen und Sender aber gingen leer aus. Medien wie DIE ZEIT und ZEIT ONLINE wies man kurzerhand einen gemeinsamen Platz zu – trotz separater Anträge der beiden Redaktionen, ebenso dem Spiegel und SPIEGEL ONLINE. Schlüssig ist das nicht.

Das Gericht schweigt zu wichtigen Fragen

Und jedes Medium musste seine Journalisten namentlich benennen – also auch die Reporter, die vertretungsweise einspringen, falls es nötig wird. Kollegen nachzumelden, ist nach der zweifelhaften Logik des Gerichts nicht möglich. Obwohl klar ist, dass über den langen Prozesszeitraum die Liste aus Krankheits- oder anderen Gründen schnell erschöpft sein kann. Wie es aussieht, scheitert daran auch die Bild-Zeitung, die ihren Platz zugunsten der türkischen Hürriyet räumen will.

Tilman Steffen
Tilman Steffen

Tilman Steffen ist Nachrichtenredakteur bei ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier.

Und zu allem schweigt das Gericht. Kein Wort dazu, wie man dem absehbar großen Interesse Rechnung zu tragen gedachte, kein Wort zur moralischen Frage, türkische Vertreter angemessen zu berücksichtigen. Es war und ist kein Versuch der Münchner Justiz erkennbar, seit Monaten drängende Fragen zu klären.

Erst versagen Ermittler, nun die Justiz

Das Strafprozessrecht den Erfordernissen dieses einzigartigen Prozesses anzupassen, dafür ist es längst zu spät. Auch die Suche nach einem angemessenen Verhandlungsort hätte schon vor Monaten beginnen müssen. Um ein Komplett-Desaster abzuwenden, sollte das Gericht wenigstens eine Videoübertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes ermöglichen. Dies wäre mitnichten "eine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts", wie sie das Gerichtsverfassungsgesetz verbietet, sondern eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes. Eine statisch eingestellte Kamera könnte die Zuschauerperspektive des Gerichtssaals in einen Nebenraum übertragen – für Journalisten – und möglicherweise auch für Besucher. Die Diskussion um die mangelnde Sitzplatzkapazität wäre beendet.

In den Ermittlungen nach den NSU-Morden versagten Polizei und Geheimdienste. Nun versagt im Strafprozess die Justiz. Die Richter streben ein revisionssicheres Urteil an, um ein weiteres Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu vermeiden. Das ist nachvollziehbar, darf aber nicht zulasten der Opfer gehen. Denn wer keinen Weg finden will, auch türkische Medien direkt teilhaben zu lassen, straft auch die Nebenkläger – Angehörige der Mordopfer. 

 
Leser-Kommentare
  1. nochmals Prantl:

    "Die Angst vor der Revision ist unbegründet. Urteile werden in Karlsruhe nicht wegen zu viel, sondern wegen zu wenig Öffentlichkeit aufgehoben."

    Ihre Lösung wäre der sicherste Weg zum Revisionsgrund, da die modernen Massenmedien eine größere = ausreichend große Öffentlichkeit garantieren, wie es diesem Prozess angemessen ist.

    Vor fünfzig Jahren beim Auschwitz-Prozess in Frankfurt war man wesentlich mutiger und innovativer. Aber im Gegensatz z.B. zum OLG Hamm hat das OLG München den Ruf, niemals innovativ zu sein.

    Eine Leser-Empfehlung
    • Pindar
    • 27.03.2013 um 15:56 Uhr

    ...das letzte Wort in dieser Sache ist sicher noch nicht gesprochen. Geworfen ist der Würfel aber noch nicht gefallen.

    Antwort auf "Alea iacta est"
  2. waren ja wohl keine Glanzstücke juristischer Aufarbeitung.
    Bei der RAF war es der beinahe fanatische Kampf des sich bedroht fühlenden, starken Staates gegen eine Terrorgruppe, die allerdings in der Tat um einiges bedrohlicher war als die NSU, insbesondere wenn man die assoziierten Terrorgruppen in Italien oder erst im Nahen Osten in Betracht zieht.

    Der Kachelmann-Prozeß war ein völlig verunglücktes Verfahren eines vorverurteilenden Gerichts und einer parteiischen Staatsanwaltschaft, der mittlerweile im Jura-Studium als Negativ-Beispiel herangezogen wird.
    Wenn Kachelmann da tatsächlich verurteilt worden wäre, dann hätte er eine ganze Handvoll Revisionsgründe vorbringen können.

    Und jetzt wollen Sie ernsthaft diese Prozesse als Beispiel anführen, die sich das Münchner Gericht zum Vorbild nehmen sollte?

    3 Leser-Empfehlungen
    • mugu1
    • 27.03.2013 um 15:56 Uhr

    Ihr Zitat: >Ein Endlosprozess wäre ebenso wenig im Sinne der Angehörigen der Opfer wie die Angestrebte Revisionssicherheit.>

    Mir graust es, ehrlich gesagt, wenn ich diesen Satz lese. Der Anfang trifft meine volle Zustimmung, aber dann...

    Eine angestrebte Revisionssicherheit soll nicht im Interesse der Hinterbliebenen der Opfer stehen

    Im Umkehrschluss hieße das...aus sentimentalen Gründen soll auf diese Sicherheit verzichtet werden.

    Was würden sie (die Hinterbliebenen) und Sie (als Journalist) sagen, wenn dann dadurch eine Verurteilung verhindert würde? Ungefähr das? "Na ja, hat halt nicht für eine Verurteilung gereicht...aber es war doch gut, dass man dem Drängen nachgegeben hat und mehr internationale Presse die Akkredition gab."

    Kann ich mir nicht vorstellen. Und Sie wahrscheinlich auch nicht. So wie keiner.

    2 Leser-Empfehlungen
  3. "Kein Wort dazu, wie man dem absehbar großen Interesse Rechnung zu tragen gedachte" - Es ist weder Sinn noch Zweck eines Prozesses eine größtmögliche Öffentlichkeit herzustellen. Man sollte immer den Grundsatz in dubio pro reo im Hinterkopf behalten - Auch die Angeklagten sind im Sinne der Unschuldsvermutung zu schützen.

    "Das Strafprozessrecht den Erfordernissen dieses einzigartigen Prozesses anzupassen, dafür ist es längst zu spät." - Dass hiermit angedeutet wird, man hätte die StPO im Hinblick auf das NSU-Verfahren ändern sollen, halte ich für äußerst bedenklich. Abstrakt-generelle Gesetze zur Regelung eines Einzellfalls zu ändern, ist mit dem Rechtsstaatsprinzip nur schwer vereinbar. Sie schlagen Methoden vor, die man sonst bei autokratischen Regimen kritisiert.

    "Um ein Komplett-Desaster abzuwenden, sollte das Gericht wenigstens eine Videoübertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes ermöglichen. Dies wäre mitnichten "eine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts", wie sie das Gerichtsverfassungsgesetz verbietet, sondern eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes." - Hier machen Sie es sich sehr einfach und scheinen ohne entsprechendes juristisches Hintergrundwissen zu argumentieren. Und übrigens: Auch bei der Übertragung einer Fernsehsendung wie "Wetten dass ...?" handelt es sich nicht um eine öffentliche Vorführung, sondern nur um eine Verlängerungen des Studioraumes. - Klingt das für Sie immer noch überzeugend?

    4 Leser-Empfehlungen
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    gibt es das, dass Prozesse in alle Wohnzimmer übertragen werden, wie "Wetten dass...".

    Im Breivik-Prozess wurde in einen Presseraum im Gerichtsgebäude übertragen und sonst nirgendwohin.

    Unterschied klar?

    gibt es das, dass Prozesse in alle Wohnzimmer übertragen werden, wie "Wetten dass...".

    Im Breivik-Prozess wurde in einen Presseraum im Gerichtsgebäude übertragen und sonst nirgendwohin.

    Unterschied klar?

  4. In der Tat es bestehen Verschwörungstheorien, dann bestehen Manipulationen die unter Geheimhaltung der speziellen Operationen die gleiche schützen sollen. Dann gibt es, nur oberflächlich erwähnt eine Reihe von Febeffekten und Nebenfolgen dieser Meisterwerke die sich erst später, wenn schon als reinste Dummheit entlarven. Da ist bei der groben Erwähnung der Realitäten hinter dem Schleier nicht das Ende. Die Erhaltung der Systemen die solche Methoden verwenden öffnet ganz neue Möglichkeiten und Arbeitsweisen die nebensächliche Effekten und Folgen bekommen können.

    Wer steht hinter NSU und Mordeserie und warum?

    Gab es Absichten oder nicht, die Methode die Arbeitsweise hat es möglich gemacht. Abgesehen davon um welche Nebenwirkungen´als Folge der Existenz der besonderen Systemen und ihren Methoden die Rede sein könnte, man darf nicht vergessen dass ohne Absicht und ohne Willen und Wissen die schwerste Verletzungen der Menschenrechte und Grundrechte hinter dem Schleier der Geheimhaltung geschehen.

    @1. Ich sehe das komplett anders:

    "Unabhängige Justiz darf sich nicht für öffentliche Meinungen oder Medieninteresse interessieren."

    Es ist richtige Meinung, nur man darf nicht vergessen dass auch die Justiz und Richter gebunden sind, manche Beweisverbote zu achten, die eben nicht nur von öffentlicher Meinung, sondern auch öffentlichen Interessen noch eine Weile fremd gehalten werden müssen.

    Mit oder ohne Verschwörungstheorien.

    Antwort auf "Vielleicht"
    • fse69
    • 27.03.2013 um 15:59 Uhr
    127. Irrtum:

    "...Es ist m.M. nach halt so...lieber ist mir, auf sicheren Pfaden zu wandeln, als etwas auszuprobieren, wo es hinterher heisst "Hätte ich es mal lieber gelassen!". Sollen gewisse Kreise sich ruhig darüber aufregen (damit meine ich jetzt nicht Sie, sondern insbes. Politiker- u. Journalistenkreise). Ist mir lieber, als mir hinterher anhören zu müssen, dass "wir" (=die Deutschen) durch sentimentale Nachgiebigkeit (0z.B. Formfehler) eine mögliche Verurteilung nicht zustande gekriegt haben...."

    Wie Sie oben ersehen können, gab es in diesem Land auch schon früher Prozesse, in denen das öffentliche Interesse problemlos eine nach sachlichen Kriterien ergangene Differenzierung bei der Zuteilung von Plätzen erforderlich machte. Im oben zitierten Kachelmann-Prozess hat das Gericht seine Haltung sogar unter Berufung auf das Öffentlichkeitsprinzip begründet. Der angeblich "unsichere Pfad" ist hier nur ein Vorwand.

    Unbestätigten Gerüchten zu Folge soll es übrigens ein rechtspsychologisches Gutachten geben, demnach die Anwesenheit von Türken im Gerichtssaal den Angeklagten nicht zuzumuten sei. Es heißt, diese Belastung beeinträchtige die Fähigkeit der Angeklagten, sich angemessen verteidigen zu können. Um einen möglichen Revisionsgrund auszuschließen, erwägt das Gericht, Türken gänzlich von der Verhandlung auszuschließen. Stattdessen wird erwogen, zur erbaulichen Motivation der Angeklagten Personen aus Unterstützerkreisen bevorzugten Zutritt zum Saal zu gewähren.

    2 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "@Nr. 47 Vielleicht"
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    • mugu1
    • 27.03.2013 um 16:03 Uhr

    Ihr Zitat: >Unbestätigten Gerüchten zu Folge soll es übrigens ein rechtspsychologisches Gutachten geben, demnach die Anwesenheit von Türken im Gerichtssaal den Angeklagten nicht zuzumuten sei. Es heißt, diese Belastung beeinträchtige die Fähigkeit der Angeklagten, sich angemessen verteidigen zu können. Um einen möglichen Revisionsgrund auszuschließen, erwägt das Gericht, Türken gänzlich von der Verhandlung auszuschließen. Stattdessen wird erwogen, zur erbaulichen Motivation der Angeklagten Personen aus Unterstützerkreisen bevorzugten Zutritt zum Saal zu gewähren.<

    Mehr als in der Überschrift muss man dazu nicht sagen.

    • mugu1
    • 27.03.2013 um 16:03 Uhr

    Ihr Zitat: >Unbestätigten Gerüchten zu Folge soll es übrigens ein rechtspsychologisches Gutachten geben, demnach die Anwesenheit von Türken im Gerichtssaal den Angeklagten nicht zuzumuten sei. Es heißt, diese Belastung beeinträchtige die Fähigkeit der Angeklagten, sich angemessen verteidigen zu können. Um einen möglichen Revisionsgrund auszuschließen, erwägt das Gericht, Türken gänzlich von der Verhandlung auszuschließen. Stattdessen wird erwogen, zur erbaulichen Motivation der Angeklagten Personen aus Unterstützerkreisen bevorzugten Zutritt zum Saal zu gewähren.<

    Mehr als in der Überschrift muss man dazu nicht sagen.

  5. 128. [...]

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