ProzessbedingungenDie Richter im NSU-Prozess haben nichts begriffen

Der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund beginnt erst im April. Bereits jetzt ist klar: Moralisch hat der Staat schon verloren, kommentiert T. Steffen.

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess

Das Verfahren gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds wird mehr Aufmerksamkeit erhalten als der Prozess gegen den KZ-Wächter Demjanjuk. Es spielt in der Liga der RAF-Prozesse, für die der Staat einst in Stammheim ein eigenes Prozessgebäude errichtete. Das Verfahren in München ist ein Symbol für den Umgang des Staates mit rechtem Terror. Nicht nur das Urteil, schon sein Verlauf wird der Welt zeigen, wie wichtig Deutschland ein entschiedener Umgang mit den NSU-Tätern ist – nach all den Ermittlungspannen der vergangenen Jahre.

Das Münchner Gericht hat das nicht begriffen. Es hat sich abzeichnende Probleme lange ignoriert. Dabei war schon vor Monaten klar, dass der Prozess nicht nur deutsche Medien interessieren wird, dass jeweils 50 Plätze für Zuschauer und Journalisten zu wenig sind für den bedeutendsten Strafprozess der Gegenwart. Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich die Zulassung von Medien nicht allein an der Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden darf.

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Klug wäre gewesen, den Prozess einem Gericht mit einem ausreichend großen Saal zu überlassen, statt ihn in München abzuhalten, nur weil dort der Schwerpunkt der NSU-Untaten lag. Mit den wenigen Sitzplätzen für Besucher und Berichterstatter genügt das Gericht zwar formal dem Grundsatz der öffentlichen Verhandlung. Doch negiert den gesellschaftlichen Stellenwert des Prozesses.

Außerdem wäre klug gewesen, dem Zulassungsverfahren für Journalisten ein geeigneteres Kriterium zugrunde zu legen als den Poststempel. Aus Furcht, etwas falsch zu machen, verteilte das Gericht die 50 Sitzplätze routinemäßig nach Reihenfolge der Anmeldungen, statt sinnvoll zu gewichten. Längst nicht alle Redaktionen wussten, dass allein das Windhundprinzip gelten würde.

Akkreditierung

Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.

Ablauf am Prozesstag

Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.

Akkreditierte Medien

Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.

Zumal der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Anfang März das Gegenteil andeutete, indem er schrieb, er träfe "nach Eingang der Akkreditierungsgesuche" eine qualifizierte Entscheidung "über die Zulassung" von Medien. Nun hat die ARD zwar fünf Landesanstalten mit Platzgarantie im Saal, türkische Zeitungen und Sender aber gingen leer aus. Medien wie DIE ZEIT und ZEIT ONLINE wies man kurzerhand einen gemeinsamen Platz zu – trotz separater Anträge der beiden Redaktionen, ebenso dem Spiegel und SPIEGEL ONLINE. Schlüssig ist das nicht.

Das Gericht schweigt zu wichtigen Fragen

Und jedes Medium musste seine Journalisten namentlich benennen – also auch die Reporter, die vertretungsweise einspringen, falls es nötig wird. Kollegen nachzumelden, ist nach der zweifelhaften Logik des Gerichts nicht möglich. Obwohl klar ist, dass über den langen Prozesszeitraum die Liste aus Krankheits- oder anderen Gründen schnell erschöpft sein kann. Wie es aussieht, scheitert daran auch die Bild-Zeitung, die ihren Platz zugunsten der türkischen Hürriyet räumen will.

Tilman Steffen
Tilman Steffen

Tilman Steffen ist Nachrichtenredakteur bei ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier.

Und zu allem schweigt das Gericht. Kein Wort dazu, wie man dem absehbar großen Interesse Rechnung zu tragen gedachte, kein Wort zur moralischen Frage, türkische Vertreter angemessen zu berücksichtigen. Es war und ist kein Versuch der Münchner Justiz erkennbar, seit Monaten drängende Fragen zu klären.

Erst versagen Ermittler, nun die Justiz

Das Strafprozessrecht den Erfordernissen dieses einzigartigen Prozesses anzupassen, dafür ist es längst zu spät. Auch die Suche nach einem angemessenen Verhandlungsort hätte schon vor Monaten beginnen müssen. Um ein Komplett-Desaster abzuwenden, sollte das Gericht wenigstens eine Videoübertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes ermöglichen. Dies wäre mitnichten "eine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts", wie sie das Gerichtsverfassungsgesetz verbietet, sondern eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes. Eine statisch eingestellte Kamera könnte die Zuschauerperspektive des Gerichtssaals in einen Nebenraum übertragen – für Journalisten – und möglicherweise auch für Besucher. Die Diskussion um die mangelnde Sitzplatzkapazität wäre beendet.

In den Ermittlungen nach den NSU-Morden versagten Polizei und Geheimdienste. Nun versagt im Strafprozess die Justiz. Die Richter streben ein revisionssicheres Urteil an, um ein weiteres Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu vermeiden. Das ist nachvollziehbar, darf aber nicht zulasten der Opfer gehen. Denn wer keinen Weg finden will, auch türkische Medien direkt teilhaben zu lassen, straft auch die Nebenkläger – Angehörige der Mordopfer. 

 
Leser-Kommentare
  1. Jeder, vor allem die Medien, sollten sich erinnern, worum es in diesem Prozess eigentlich geht. Hier soll ein Gericht versuchen die Wahrheit und den Hintergrund der gruasamen Morde herauszufinden und ein gerechtes Urteil zu sprechen. Es geht nicht darum Angeklagte und vor allem die Angehörigen det Getöteten in der Öffentlichkeit zur Schau zu stellen. Nicht einmal Rechtsexperten bezweifeln, dass die Vergabe der Plätze für die Zuschauer und die Medien entsprechend nach Recht und Gesetz erfolgt sind. Und wenn schon im Vorfeld durch das Gericht entsprechend Formfehler gemacht würden, wären es gerade die Medien, die dann das Gericht dafür lauthals abstrafen würden. Es geht hier wahrlich nicht darum Gefälligkeiten seitens der Justiz an Einzelpersonen und einzelne Medienvertreter zu verteilen. Es geht um die Rechtsprechung in einer brutalen Mordserie. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass das den Medien mittlerweile gar nicht mehr so wichtig ist. Vielmehr wird jetzt schon im Vorfeld versucht Einfluß auf das Gericht auszuüben und eine eigene Auffassung von Recht zu vermitteln. Nochmals es geht hier um ein Gerichtsverfahren und nicht darum "Panem et circensis" für die Medien und Bevölkerung zu veranstalten.

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    • fse69
    • 27.03.2013 um 16:18 Uhr

    "...Nicht einmal Rechtsexperten bezweifeln, dass die Vergabe der Plätze für die Zuschauer und die Medien entsprechend nach Recht und Gesetz erfolgt sind. Und wenn schon im Vorfeld durch das Gericht entsprechend Formfehler gemacht würden, wären es gerade die Medien, die dann das Gericht dafür lauthals abstrafen würden...."

    Dass die Zuteilung nach den Buchstaben des Gesetzes korrekt sind, ist unstrittig (ganz anders übrigens die Reaktion auf das Begehren des türkischen Botschafters). Ebenso unstrittig ist allerdings, dass hier sehr wohl ein nicht unwesentlicher Spielraum des Gerichtes bei der Formulierung alternativer Vergabekriterien bestanden hätte.

    Die Aufregung wäre wahrscheinlich nicht so groß, wenn dem nicht der Affront gegenüber dem Botschafter vorangegangen wäre. Mittlerweile wirkt das ganze fast so, als wollte man insb. den Türken die Metabotschaft "UNSER Land-UNSER Prozess!" vermitteln (tatsächlich ist es ja auch das, was auch den virtuellen Stammtisch hier befeuert). So gefährdet nicht ein vermeintlicher öffentlich-medialer oder politischer Druck die Unabhängigkeit des Gerichtes, sondern - im Gegenteil - das Gericht bringt sich durch solche verklausulierten POLITISCHEN Statements selber in eine brenzlige Position.

    • fse69
    • 27.03.2013 um 16:18 Uhr

    "...Nicht einmal Rechtsexperten bezweifeln, dass die Vergabe der Plätze für die Zuschauer und die Medien entsprechend nach Recht und Gesetz erfolgt sind. Und wenn schon im Vorfeld durch das Gericht entsprechend Formfehler gemacht würden, wären es gerade die Medien, die dann das Gericht dafür lauthals abstrafen würden...."

    Dass die Zuteilung nach den Buchstaben des Gesetzes korrekt sind, ist unstrittig (ganz anders übrigens die Reaktion auf das Begehren des türkischen Botschafters). Ebenso unstrittig ist allerdings, dass hier sehr wohl ein nicht unwesentlicher Spielraum des Gerichtes bei der Formulierung alternativer Vergabekriterien bestanden hätte.

    Die Aufregung wäre wahrscheinlich nicht so groß, wenn dem nicht der Affront gegenüber dem Botschafter vorangegangen wäre. Mittlerweile wirkt das ganze fast so, als wollte man insb. den Türken die Metabotschaft "UNSER Land-UNSER Prozess!" vermitteln (tatsächlich ist es ja auch das, was auch den virtuellen Stammtisch hier befeuert). So gefährdet nicht ein vermeintlicher öffentlich-medialer oder politischer Druck die Unabhängigkeit des Gerichtes, sondern - im Gegenteil - das Gericht bringt sich durch solche verklausulierten POLITISCHEN Statements selber in eine brenzlige Position.

    • mugu1
    • 27.03.2013 um 16:03 Uhr

    Ihr Zitat: >Unbestätigten Gerüchten zu Folge soll es übrigens ein rechtspsychologisches Gutachten geben, demnach die Anwesenheit von Türken im Gerichtssaal den Angeklagten nicht zuzumuten sei. Es heißt, diese Belastung beeinträchtige die Fähigkeit der Angeklagten, sich angemessen verteidigen zu können. Um einen möglichen Revisionsgrund auszuschließen, erwägt das Gericht, Türken gänzlich von der Verhandlung auszuschließen. Stattdessen wird erwogen, zur erbaulichen Motivation der Angeklagten Personen aus Unterstützerkreisen bevorzugten Zutritt zum Saal zu gewähren.<

    Mehr als in der Überschrift muss man dazu nicht sagen.

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    Antwort auf "Irrtum:"
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    • fse69
    • 27.03.2013 um 17:18 Uhr

    ... hätte wissen müssen, dass eine überdeutlich sarkastisch formulierte Passage meines Beitrages Fantasie und Intellekt diverser user überfordert.

    Sie bitte die letzten 5 Kommentare des Verfassers, dann wissen Sie Bescheid - Kommentar überflüssig.

    • fse69
    • 27.03.2013 um 17:18 Uhr

    ... hätte wissen müssen, dass eine überdeutlich sarkastisch formulierte Passage meines Beitrages Fantasie und Intellekt diverser user überfordert.

    Sie bitte die letzten 5 Kommentare des Verfassers, dann wissen Sie Bescheid - Kommentar überflüssig.

    • Chilly
    • 27.03.2013 um 16:04 Uhr

    der garantiert, dass das Ergebnis der richterlichen Enscheidungsfindung (= Urteil) nicht von dritter Seite, d.h. v.a. nicht von der Regierung, beeinflusst wird. Das ist ein elementares Prinzip zum Schutz der Angeklagten, so wie die Strafprozessordnung auch als "Magna Charta des Verbrechers" bezeichnet wird.

    Unabhängigkeit der Justiz bedeutet aber nicht, dass allgemeine Prinzipien der internationalen Gepflogenheiten und der Rücksichtnahme nicht gelten. Vielmehr ist auch ein Gericht in einem demokratischen Rechtsstaat als Teil der Staatsgewalt dem Souverän gegenüber verantwortlich. Es ist ferner schon erkenntnistheoretisch ausgeschlossen, dass ein Gericht sich völlig von seiner Umwelt und den dortigen Ideen, Meinungen, Werten, Einschätzungen etc. trennt. Jede Rechtsprechung ist auch immer Ausdruck der jeweiligen tatsächlichen Umwelt. Dies ist schon ein hermeneutisches Problem. Richtig ist natürlich auch, dass sich Gerichte nicht am "Gefallen" in der Öffentlichkeit orienteren sollen, dass mob- oder gar progromartige Stimmungen nicht Leitschnur des richterlichen Handels sein dürfen. Dafür haben wir Berufsrichter in Unabhängigkeit, die auch von ihrer Ausbildung her die Möglichkeit haben, eine methodisch rationale Entscheidung zu finden. Das aber macht Richter nicht zu Übermenschen.

    Zu erwarten wäre daher für Organisationsentscheidungen, und nur um eine solche geht es, eine hinreichende Sensibilität zu zeigen, zumal dies ohne Gefahr eines Rechtsfehlers möglich wäre.

    CHILLY

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  2. gibt es das, dass Prozesse in alle Wohnzimmer übertragen werden, wie "Wetten dass...".

    Im Breivik-Prozess wurde in einen Presseraum im Gerichtsgebäude übertragen und sonst nirgendwohin.

    Unterschied klar?

    Eine Leser-Empfehlung
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    Sie scheinen meine Kritik nicht ganz verstanden zu haben. Diese richtete sich gegen das Argument, dass eine Übertragung in einen anderen Gerichtssaal lediglich eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes sei, jedoch keine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung des Inhalts des Prozesses (so zumindest der Autor). Mit meinem Vergleich wollte ich -auf zugegebenermaßen polemische Art und Weise - daraufhin weisen, dass auch eine "Verlängerung des Verhandlungsraumes" eine öffentliche Vorführung darstellt. Eine öffentliche Vorführung erfordert nicht, dass jeder tatsächlich Zugang hat, sondern dass jeder zumindest theoretisch daran teilnehmen könnte. Auch eine Kinovorstellung ist öffentlich, obwohl die Plätze beschränkt sind. Auch bei einer Übertragung in einen anderen Saal, der der Öffentlichkeit offen steht, handelt es sich folglich um eine öffentliche Vorführung.

    Sie scheinen meine Kritik nicht ganz verstanden zu haben. Diese richtete sich gegen das Argument, dass eine Übertragung in einen anderen Gerichtssaal lediglich eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes sei, jedoch keine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung des Inhalts des Prozesses (so zumindest der Autor). Mit meinem Vergleich wollte ich -auf zugegebenermaßen polemische Art und Weise - daraufhin weisen, dass auch eine "Verlängerung des Verhandlungsraumes" eine öffentliche Vorführung darstellt. Eine öffentliche Vorführung erfordert nicht, dass jeder tatsächlich Zugang hat, sondern dass jeder zumindest theoretisch daran teilnehmen könnte. Auch eine Kinovorstellung ist öffentlich, obwohl die Plätze beschränkt sind. Auch bei einer Übertragung in einen anderen Saal, der der Öffentlichkeit offen steht, handelt es sich folglich um eine öffentliche Vorführung.

  3. Ein Vergleich von NSU und RAF kommt deshalb nicht in Frage, weil die RAF ganz andere Dimensionen hatte. Ob es nun um Anzahl der Opfer, Anzahl der Mitglieder, Vernetzung mit anderen Terrororganisationen, Medienwirksamkeit oder Ausmaß der Aktionen geht - die RAF war da schon ein anderes Kaliber.
    Obwohl ich einen "Opfervergleich" für geschmacklos halte, waren die wenigsten Opfer der RAF Mitlglieder der Oberschicht, sondern überwiegend Polizisten/Beamte, Bodyguards, Fahrer und Soldaten.

    Die Unterstellung, dieser Vergleich würde deshalb als falsch angesehen werden, weil man eine Opfergruppe als "wichtiger" ansieht als die andere, ist in diesem Zusammenhang schon fast eine Frechheit.

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    "Ein Vergleich von NSU und RAF kommt deshalb nicht in Frage, weil die RAF ganz andere Dimensionen hatte. Ob es nun um Anzahl der Opfer, Anzahl der Mitglieder, Vernetzung mit anderen Terrororganisationen, Medienwirksamkeit oder Ausmaß der Aktionen geht - die RAF war da schon ein anderes Kaliber."

    Welche Qualifikation erlaubt es Ihnen, den noch völlig ungeklärten NSU-Komplex bezüglich all dieser Kriterien zutreffend und abschließend zu beurteilen?

    Ich staune!

    Nur ein Aspekt: Einer kürzlich auf ARTE gezeigten Dokumentation zufolge sind die extremen Rechten europaweit in einem Grad organisiert von dem die RAF nur träumen konnte.

    "Die Unterstellung, dieser Vergleich würde deshalb als falsch angesehen werden, weil man eine Opfergruppe als "wichtiger" ansieht als die andere, ist in diesem Zusammenhang schon fast eine Frechheit."

    Mit Verlaub, wollen Sie solche Fehlinterpretationen vermeiden, sind Sie gehalten, sich konkreter zu äußern. Später nachzukegeln und einem Mitforisten "Frecheit" vorzuwerfen ist wenig hilfreich.

    Mir drängte sich eben auf, dass der wesentliche Unterschied beider Terrorgruppen in den Zielgruppen lag. Ist ja auch Fakt. Die RAF gab vor, "Klassenkampf" zu führen - die NSU führte einen "Rassenkrieg".

    "Ein Vergleich von NSU und RAF kommt deshalb nicht in Frage, weil die RAF ganz andere Dimensionen hatte. Ob es nun um Anzahl der Opfer, Anzahl der Mitglieder, Vernetzung mit anderen Terrororganisationen, Medienwirksamkeit oder Ausmaß der Aktionen geht - die RAF war da schon ein anderes Kaliber."

    Welche Qualifikation erlaubt es Ihnen, den noch völlig ungeklärten NSU-Komplex bezüglich all dieser Kriterien zutreffend und abschließend zu beurteilen?

    Ich staune!

    Nur ein Aspekt: Einer kürzlich auf ARTE gezeigten Dokumentation zufolge sind die extremen Rechten europaweit in einem Grad organisiert von dem die RAF nur träumen konnte.

    "Die Unterstellung, dieser Vergleich würde deshalb als falsch angesehen werden, weil man eine Opfergruppe als "wichtiger" ansieht als die andere, ist in diesem Zusammenhang schon fast eine Frechheit."

    Mit Verlaub, wollen Sie solche Fehlinterpretationen vermeiden, sind Sie gehalten, sich konkreter zu äußern. Später nachzukegeln und einem Mitforisten "Frecheit" vorzuwerfen ist wenig hilfreich.

    Mir drängte sich eben auf, dass der wesentliche Unterschied beider Terrorgruppen in den Zielgruppen lag. Ist ja auch Fakt. Die RAF gab vor, "Klassenkampf" zu führen - die NSU führte einen "Rassenkrieg".

  4. so macht man halt aus einem Ärgernis einen Skandal.

    So jedenfalls erscheint mir der gegenwärtigen Presswirbel im Vorfeld des NSU Prozesses und auch der obige Kommentar von Herrn Steffen.

    Ohne Frage besteht an dem Prozess ein sehr großes öffentliches Interesse. Diesem Interesse in allen Punkten und für alle Interessierten gleichermaßen gerecht zu werden ist angesichts der Brisanz dieses Falls sicherlich nicht einfach.

    Die Verantwortlichen in München müssen in erster Linie ein juristisch einwandfreies Verfahren in einem recht komplizierten Prozess gewährleisten -andernfalls blamiert sich der Staat erst recht.

    Mit 50! Plätzen für Pressevertreter nach dem Prinzip first-come first-serve ist das Gericht seiner Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit in fairer und transparenter Weise nachgekommen.
    Ehrlich gesagt verstehe ich nicht ganz welche Form von Kuhhandel hier einigen Presseleuten vorschwebt.

    Zudem gelten zudem deutlich höhere Sicherheitsanforderungen. Diese lassen sich in einem dafür vorgesehen Gerichtsaal nun mal besser umsetzen als in einer Messehalle oder Festzelt.

    Einige möchten eine Live-Übertragung wie im Breivik Prozess. Ob dies jedoch der Sache und insbesondere den Angehörigen der Opfer hilft, halte ich für fraglich.

    Das Münchener Gericht möchte einen Schauprozess vermeiden. Das gibt natürlich für die Medien weniger her. Daher gibt man sich empört.

    Unter seriöser Berichterstattung zu einem Prozess verstehe ich was anderes.

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  5. http://www.justiz.bayern.... draussen vor der Tür bleiben neben den türkischen Medien u.a. auch Neue Zürcher Zeitung, Agence France Press, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, BBC, New York Times, Herald Tribune, Deutsche Welle, Der Standard, Aftenposten, Al Jazeera, Associated Press, kurz: die internationale Weltpresse.

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    Danke an Tilman Steffen für den treffenden Kommentar.

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    Und denjenigen unter den Kommentatoren, die auf *Schauprozess, Volksgerichtshof, Freisler* abheben: auch diese Prozesse fanden stets in kleinen, handverlesenen Kreisen statt.

    Die aus Instinkt- und Gedankenlosigkeit vom Münchner Oberlandesgericht an die Welt gesendete Botschaft halte ich für fatal. Es macht den Eindruck, als würde sich das Gericht schämen, indem es derart unsouverän auf Paragraphenreiterei im Vorfeld des Prozess besteht. Nur ja keine Blöße nach all dem Staatsversagen/-Kollaboration in Sachen NSU! Dagegen gibt's das Lehrbuch-Verfahren mit Journalisten!

    Das Lehrbuch hätte allerdings auch Kontingentierung und Sitzplatz-Reservierung wie beim Kachelmann-Prozess zugelassen.

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    Antwort auf "Ich glaube,"
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    ...beim Kachelmann-Prozeß gab es keine Sitzplatzreservierung, es gab ein Kontingent, und man musste sich akkreditieren, innerhalb einer Ausschlussfrist.

    Zurück zum eigentlichen Prozess.

    Erstaunlich ist, was man früher bei zeit-online zum Mölln-Prozess gelesen hat:

    "Die „ganze Härte des Gesetzes“, nach der damals alle riefen – und nach der jetzt, nach Solingen, wieder gerufen wird: Sie schien garantiert und die Richtigen zu treffen. Der Wunsch nach Verurteilung war allgegenwärtig...
    Inzwischen muß an Verteidigung gedacht werden. Denn die Mordnacht von Mölln ist nun Gegenstand eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Da wird nicht die Tatsache verhandelt, daß .... Rechtsradikale sind, sondern die Frage, ob sie die Tat verübt haben, oder: ob ihnen die Tat nachgewiesen werden kann. Und da gilt die „ganze Härte des Gesetzes“ auch andersherum: Im Zweifel für die Angeklagten….
    Nebenkläger A. , der den Verteidiger Bossi schon als Nazi bezeichnet hat (ausgerechnet Bossi, dessen Vater von den Nazis erschossen wurde), droht öffentlich, ein Freispruch oder mildes Urteil würde zu einer „Eskalation“ führen. Die türkische Regierung will, als Reaktion auf Solingen, Beobachter in den Prozeß entsenden. Bossi spielte Anfang der Woche mit dem Gedanken, sein Mandat niederzulegen.
    So lastet auf dem Verfahren ein wachsender, schädlicher Druck."

    http://www.zeit.de/1993/2...

    ...beim Kachelmann-Prozeß gab es keine Sitzplatzreservierung, es gab ein Kontingent, und man musste sich akkreditieren, innerhalb einer Ausschlussfrist.

    Zurück zum eigentlichen Prozess.

    Erstaunlich ist, was man früher bei zeit-online zum Mölln-Prozess gelesen hat:

    "Die „ganze Härte des Gesetzes“, nach der damals alle riefen – und nach der jetzt, nach Solingen, wieder gerufen wird: Sie schien garantiert und die Richtigen zu treffen. Der Wunsch nach Verurteilung war allgegenwärtig...
    Inzwischen muß an Verteidigung gedacht werden. Denn die Mordnacht von Mölln ist nun Gegenstand eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Da wird nicht die Tatsache verhandelt, daß .... Rechtsradikale sind, sondern die Frage, ob sie die Tat verübt haben, oder: ob ihnen die Tat nachgewiesen werden kann. Und da gilt die „ganze Härte des Gesetzes“ auch andersherum: Im Zweifel für die Angeklagten….
    Nebenkläger A. , der den Verteidiger Bossi schon als Nazi bezeichnet hat (ausgerechnet Bossi, dessen Vater von den Nazis erschossen wurde), droht öffentlich, ein Freispruch oder mildes Urteil würde zu einer „Eskalation“ führen. Die türkische Regierung will, als Reaktion auf Solingen, Beobachter in den Prozeß entsenden. Bossi spielte Anfang der Woche mit dem Gedanken, sein Mandat niederzulegen.
    So lastet auf dem Verfahren ein wachsender, schädlicher Druck."

    http://www.zeit.de/1993/2...

  6. Wichtiger als Berichte über die Anzahl an Sitzplätzen fände ich mehr Inhalt.

    Wieso etwa diese Scheu, auf den "Sozialismus" dieser Terrorbande einzugehen?

    Will man unbedingt nur einen ideologischen Gegensatz von Hitler-Sozialismus und Marx-Sozialismus sehen?

    Es mag ja viele äußere Unterschiede geben, im Kern enthalten aber beide eine extrem übersteigerte Gemeinschaftsidee. So wie eben "Sozialismus" vom lat. socialis – kameradschaftlich kommt, abgeleitet von der Kriegergemeinschaft oder Kampfgemeinschaft - je nachdem gegen den Klassenfeind oder Rassenfeind.

    Schaut doch bitte nicht so sehr auf oberflächliche Unterschiede, als vielmehr auf das Gefährliche darunter.

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