ProzessbedingungenDie Richter im NSU-Prozess haben nichts begriffen

Der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund beginnt erst im April. Bereits jetzt ist klar: Moralisch hat der Staat schon verloren, kommentiert T. Steffen.

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess

Das Verfahren gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds wird mehr Aufmerksamkeit erhalten als der Prozess gegen den KZ-Wächter Demjanjuk. Es spielt in der Liga der RAF-Prozesse, für die der Staat einst in Stammheim ein eigenes Prozessgebäude errichtete. Das Verfahren in München ist ein Symbol für den Umgang des Staates mit rechtem Terror. Nicht nur das Urteil, schon sein Verlauf wird der Welt zeigen, wie wichtig Deutschland ein entschiedener Umgang mit den NSU-Tätern ist – nach all den Ermittlungspannen der vergangenen Jahre.

Das Münchner Gericht hat das nicht begriffen. Es hat sich abzeichnende Probleme lange ignoriert. Dabei war schon vor Monaten klar, dass der Prozess nicht nur deutsche Medien interessieren wird, dass jeweils 50 Plätze für Zuschauer und Journalisten zu wenig sind für den bedeutendsten Strafprozess der Gegenwart. Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich die Zulassung von Medien nicht allein an der Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden darf.

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Klug wäre gewesen, den Prozess einem Gericht mit einem ausreichend großen Saal zu überlassen, statt ihn in München abzuhalten, nur weil dort der Schwerpunkt der NSU-Untaten lag. Mit den wenigen Sitzplätzen für Besucher und Berichterstatter genügt das Gericht zwar formal dem Grundsatz der öffentlichen Verhandlung. Doch negiert den gesellschaftlichen Stellenwert des Prozesses.

Außerdem wäre klug gewesen, dem Zulassungsverfahren für Journalisten ein geeigneteres Kriterium zugrunde zu legen als den Poststempel. Aus Furcht, etwas falsch zu machen, verteilte das Gericht die 50 Sitzplätze routinemäßig nach Reihenfolge der Anmeldungen, statt sinnvoll zu gewichten. Längst nicht alle Redaktionen wussten, dass allein das Windhundprinzip gelten würde.

Akkreditierung

Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.

Ablauf am Prozesstag

Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.

Akkreditierte Medien

Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.

Zumal der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Anfang März das Gegenteil andeutete, indem er schrieb, er träfe "nach Eingang der Akkreditierungsgesuche" eine qualifizierte Entscheidung "über die Zulassung" von Medien. Nun hat die ARD zwar fünf Landesanstalten mit Platzgarantie im Saal, türkische Zeitungen und Sender aber gingen leer aus. Medien wie DIE ZEIT und ZEIT ONLINE wies man kurzerhand einen gemeinsamen Platz zu – trotz separater Anträge der beiden Redaktionen, ebenso dem Spiegel und SPIEGEL ONLINE. Schlüssig ist das nicht.

Das Gericht schweigt zu wichtigen Fragen

Und jedes Medium musste seine Journalisten namentlich benennen – also auch die Reporter, die vertretungsweise einspringen, falls es nötig wird. Kollegen nachzumelden, ist nach der zweifelhaften Logik des Gerichts nicht möglich. Obwohl klar ist, dass über den langen Prozesszeitraum die Liste aus Krankheits- oder anderen Gründen schnell erschöpft sein kann. Wie es aussieht, scheitert daran auch die Bild-Zeitung, die ihren Platz zugunsten der türkischen Hürriyet räumen will.

Tilman Steffen
Tilman Steffen

Tilman Steffen ist Nachrichtenredakteur bei ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier.

Und zu allem schweigt das Gericht. Kein Wort dazu, wie man dem absehbar großen Interesse Rechnung zu tragen gedachte, kein Wort zur moralischen Frage, türkische Vertreter angemessen zu berücksichtigen. Es war und ist kein Versuch der Münchner Justiz erkennbar, seit Monaten drängende Fragen zu klären.

Erst versagen Ermittler, nun die Justiz

Das Strafprozessrecht den Erfordernissen dieses einzigartigen Prozesses anzupassen, dafür ist es längst zu spät. Auch die Suche nach einem angemessenen Verhandlungsort hätte schon vor Monaten beginnen müssen. Um ein Komplett-Desaster abzuwenden, sollte das Gericht wenigstens eine Videoübertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes ermöglichen. Dies wäre mitnichten "eine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts", wie sie das Gerichtsverfassungsgesetz verbietet, sondern eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes. Eine statisch eingestellte Kamera könnte die Zuschauerperspektive des Gerichtssaals in einen Nebenraum übertragen – für Journalisten – und möglicherweise auch für Besucher. Die Diskussion um die mangelnde Sitzplatzkapazität wäre beendet.

In den Ermittlungen nach den NSU-Morden versagten Polizei und Geheimdienste. Nun versagt im Strafprozess die Justiz. Die Richter streben ein revisionssicheres Urteil an, um ein weiteres Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu vermeiden. Das ist nachvollziehbar, darf aber nicht zulasten der Opfer gehen. Denn wer keinen Weg finden will, auch türkische Medien direkt teilhaben zu lassen, straft auch die Nebenkläger – Angehörige der Mordopfer. 

 
Leser-Kommentare
  1. Viele Leser dieser Seiten hier haben bereits auf die einschlägigen Paragraphen der Strafprozessordnung hingewiesen. Für Nichtjuristen vielleicht etwas zugänglicher scheint mir folgender Auszug aus dem Grundgesetz:

    "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
    (Artikel 20, Satz 3, siehe: http://www.gesetze-im-int...)

    Hier natürlich mit besonderer Betonung auf dem letzten Teil.

    Es ist falsch wichtige Prinzipien des Rechtsstaates über Bord werfen zu wollen, sobald ein (berechtigtes) Interesse der Medien oder der Öffentlichkeit an einem Prozess (o.ä.) besteht.

    Denn letztlich wäre es für jeden Einzelnen viel problematischer in einem Staat zu leben, in dem ein derartiger Umgang mit Gesetzen die Praxis wäre, sobald er oder sie sich der Justiz ausgesetzt sähe.

    So wie es ist, gibt es dann eben das Problem, in spektakulären Einzelfällen das moralische Empfinden vieler Menschen zu verletzen. Das ist schade, allerdings ein Preis, den es sich meiner Ansicht nach, zu zahlen lohnt.

    Doch dieses Problem zu erklären ist eben nicht Aufgabe des Gerichts. Von dort kann doch nur ein Hinweis auf die Strafprozessordnung kommen, wenn überhaupt (siehe oben "an Gesetz und Recht gebunden."). Nein, wenn schon ist es eben die Aufgabe des bzw. der Anklagenden hier, der Medien, einer interessierten Öffentlichkeit zu erklären, warum sich die Richter so verhalten, wie sie es tun.

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    • fse69
    • 27.03.2013 um 17:12 Uhr

    "...Es ist falsch wichtige Prinzipien des Rechtsstaates über Bord werfen zu wollen, sobald ein (berechtigtes) Interesse der Medien oder der Öffentlichkeit an einem Prozess (o.ä.) besteht...."

    NIEMAND wirft wichtige Prinzipien des Rechtsstaates über Board, wenn er einen sachlichen Kriterienkatalog zur Differenzierung bei der Vergabe von Plätzen bei einem Gerichtsprozess formuliert.

    Das OLG geht hier unredlich vor, weil man schon im Vorfeld wider besseren Wissens behauptet hat, dass die einzige alternative Möglichkeit das Losverfahren sei.

    Wenn man sich dann noch in Erinnerung ruft, dass der Gerichtssprecher dem türkischen Botschafter über die Medien mit einer gehörigen Portion Hohn und Spott ausrichten ließ, dass dieser sich halt "möglichst früh anstellen" solle, um zu jenen zu gehören, die "zuerst mahlen", kommt man nicht umhin, hier ein System und eine dem zugrunde liegende gewisse politische Motivation zu unterstellen, der juristische Scheinargumente als Vorwand dienen.

    Was in die Münchener Richter gefahren ist, darüber kann man nur mutmaßen. Es sind letztlich auch nur Menschen, und es mag durchaus sein, dass sie das gleiche Gefühl umtreibt, wie viele der Kommentatoren hier auch: dass sie sich nämlich massiv daran stören, ausgerechnet gegenüber den Türken und der Türkei einem latenten Gefühl des defensiven Rechtfertigungsdrucks ausgesetzt zu sein und sich nun einer denkbar ungünstigen Gelegenheit bedienen, um zu demonstrieren, wer hier der "Herr im Hause" ist.

    • fse69
    • 27.03.2013 um 17:12 Uhr

    "...Es ist falsch wichtige Prinzipien des Rechtsstaates über Bord werfen zu wollen, sobald ein (berechtigtes) Interesse der Medien oder der Öffentlichkeit an einem Prozess (o.ä.) besteht...."

    NIEMAND wirft wichtige Prinzipien des Rechtsstaates über Board, wenn er einen sachlichen Kriterienkatalog zur Differenzierung bei der Vergabe von Plätzen bei einem Gerichtsprozess formuliert.

    Das OLG geht hier unredlich vor, weil man schon im Vorfeld wider besseren Wissens behauptet hat, dass die einzige alternative Möglichkeit das Losverfahren sei.

    Wenn man sich dann noch in Erinnerung ruft, dass der Gerichtssprecher dem türkischen Botschafter über die Medien mit einer gehörigen Portion Hohn und Spott ausrichten ließ, dass dieser sich halt "möglichst früh anstellen" solle, um zu jenen zu gehören, die "zuerst mahlen", kommt man nicht umhin, hier ein System und eine dem zugrunde liegende gewisse politische Motivation zu unterstellen, der juristische Scheinargumente als Vorwand dienen.

    Was in die Münchener Richter gefahren ist, darüber kann man nur mutmaßen. Es sind letztlich auch nur Menschen, und es mag durchaus sein, dass sie das gleiche Gefühl umtreibt, wie viele der Kommentatoren hier auch: dass sie sich nämlich massiv daran stören, ausgerechnet gegenüber den Türken und der Türkei einem latenten Gefühl des defensiven Rechtfertigungsdrucks ausgesetzt zu sein und sich nun einer denkbar ungünstigen Gelegenheit bedienen, um zu demonstrieren, wer hier der "Herr im Hause" ist.

    • fse69
    • 27.03.2013 um 16:18 Uhr

    "...Nicht einmal Rechtsexperten bezweifeln, dass die Vergabe der Plätze für die Zuschauer und die Medien entsprechend nach Recht und Gesetz erfolgt sind. Und wenn schon im Vorfeld durch das Gericht entsprechend Formfehler gemacht würden, wären es gerade die Medien, die dann das Gericht dafür lauthals abstrafen würden...."

    Dass die Zuteilung nach den Buchstaben des Gesetzes korrekt sind, ist unstrittig (ganz anders übrigens die Reaktion auf das Begehren des türkischen Botschafters). Ebenso unstrittig ist allerdings, dass hier sehr wohl ein nicht unwesentlicher Spielraum des Gerichtes bei der Formulierung alternativer Vergabekriterien bestanden hätte.

    Die Aufregung wäre wahrscheinlich nicht so groß, wenn dem nicht der Affront gegenüber dem Botschafter vorangegangen wäre. Mittlerweile wirkt das ganze fast so, als wollte man insb. den Türken die Metabotschaft "UNSER Land-UNSER Prozess!" vermitteln (tatsächlich ist es ja auch das, was auch den virtuellen Stammtisch hier befeuert). So gefährdet nicht ein vermeintlicher öffentlich-medialer oder politischer Druck die Unabhängigkeit des Gerichtes, sondern - im Gegenteil - das Gericht bringt sich durch solche verklausulierten POLITISCHEN Statements selber in eine brenzlige Position.

    3 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Panem et circensis"
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    natürlich ist das ein deutscher prozess, schließlich wurden die straftaten in deutschland begangen. soll es etwa so eine art prozess-sharing mit der türkischen gerichtsbarkeit geben? über ihren beitrag kann man einfach nur fassungslos den kopf schütteln.

    natürlich ist das ein deutscher prozess, schließlich wurden die straftaten in deutschland begangen. soll es etwa so eine art prozess-sharing mit der türkischen gerichtsbarkeit geben? über ihren beitrag kann man einfach nur fassungslos den kopf schütteln.

  2. "Ein Vergleich von NSU und RAF kommt deshalb nicht in Frage, weil die RAF ganz andere Dimensionen hatte. Ob es nun um Anzahl der Opfer, Anzahl der Mitglieder, Vernetzung mit anderen Terrororganisationen, Medienwirksamkeit oder Ausmaß der Aktionen geht - die RAF war da schon ein anderes Kaliber."

    Welche Qualifikation erlaubt es Ihnen, den noch völlig ungeklärten NSU-Komplex bezüglich all dieser Kriterien zutreffend und abschließend zu beurteilen?

    Ich staune!

    Nur ein Aspekt: Einer kürzlich auf ARTE gezeigten Dokumentation zufolge sind die extremen Rechten europaweit in einem Grad organisiert von dem die RAF nur träumen konnte.

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    Antwort auf "@ Saar-franzose"
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    Für die Unterscheidung ist meines Erachtens die Zahl der Opfer relativ irrelevant, denn wenn sich jemand aus Frust über das schlechte Wetter in die Luft sprenge und dabei 100 Menschen in den Tod reißz, ist er zwar in Hinsicht auf Opfer sowohl NSU als auch RAF überlegen, jedoch sind die politischen und gesellschaftlichen Implikationen des ganzen gering, weil es sich um einen einzigen Menschen gehandelt hat.

    Ich habe mich hier auch extra auf die 1.Generation bezogen, die sogar weniger Todesopfer gefordert hat, als die NSU.
    Den Unterschied mache ich daran fest, dass die NSU eine Randgruppenerscheinung war/ist. Über die Beteilung des Staates sollen sich jetzt die Verschwörungsliebhaber streiten. Die NSU hat gegen einzelne Menschen agiert. Hierbei wurde auch immer gezielt das Opfer ausgeschalten. Die RAF war eben die Keimzelle einer Bewegung die zu mehreren Geiselnahmen, politischen Forderungen und ähnlichem führte. Es wurde gezielt das "System" angegriffen und auch Anschläge auf amerikanische Militäreinrichtungen durchgeführt. Wenn man das jetzt mit der weltpolitischen Situation im kalten Krieg kombiniert, dann ist der politische und internationale Einschlag ein ganz anderer.

    Für die Unterscheidung ist meines Erachtens die Zahl der Opfer relativ irrelevant, denn wenn sich jemand aus Frust über das schlechte Wetter in die Luft sprenge und dabei 100 Menschen in den Tod reißz, ist er zwar in Hinsicht auf Opfer sowohl NSU als auch RAF überlegen, jedoch sind die politischen und gesellschaftlichen Implikationen des ganzen gering, weil es sich um einen einzigen Menschen gehandelt hat.

    Ich habe mich hier auch extra auf die 1.Generation bezogen, die sogar weniger Todesopfer gefordert hat, als die NSU.
    Den Unterschied mache ich daran fest, dass die NSU eine Randgruppenerscheinung war/ist. Über die Beteilung des Staates sollen sich jetzt die Verschwörungsliebhaber streiten. Die NSU hat gegen einzelne Menschen agiert. Hierbei wurde auch immer gezielt das Opfer ausgeschalten. Die RAF war eben die Keimzelle einer Bewegung die zu mehreren Geiselnahmen, politischen Forderungen und ähnlichem führte. Es wurde gezielt das "System" angegriffen und auch Anschläge auf amerikanische Militäreinrichtungen durchgeführt. Wenn man das jetzt mit der weltpolitischen Situation im kalten Krieg kombiniert, dann ist der politische und internationale Einschlag ein ganz anderer.

  3. Eine Leser-Empfehlung
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    schon, aber nicht sehr wahrscheinlich.

    Bei der Brandstiftung in Tateineit mit versuchtem Mord in 3 Fällen (Tatort Zwickau) kommt ausschließlich die Angeklagte Beate Zschäpe als Alleintäterin in Frage.

    Bei den übrigen vollendeten Tötungsdelikten geht es darum, ob die mutmaßlichen Tatbeiträge der Angeklagten als Mittäterschaft oder als Beihilfe zu werten sind.

    schon, aber nicht sehr wahrscheinlich.

    Bei der Brandstiftung in Tateineit mit versuchtem Mord in 3 Fällen (Tatort Zwickau) kommt ausschließlich die Angeklagte Beate Zschäpe als Alleintäterin in Frage.

    Bei den übrigen vollendeten Tötungsdelikten geht es darum, ob die mutmaßlichen Tatbeiträge der Angeklagten als Mittäterschaft oder als Beihilfe zu werten sind.

  4. ".......statt ihn in München abzuhalten, nur weil dort der Schwerpunkt der NSU-Untaten lag. "

    Der Schwerpunkt keiner einzigen NSU-Tat lag in München oder um München herum, soviel ich weiß, noch nicht einmal in Bayern.
    Warum der Prozess nach München verlegt wurde, würde ich auch gerne wissen.

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    des OLG München als Staatsschutzsenat ergibt sich daraus, dass bei 5 der angeklagten Morde der Tatort in Bayern lag.

    Die funktionale Zuständigkeit folgt gem. § 120 GVG daraus, dass der Generalbundesanwalt die Verfolgung übernommen und u.a. wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 a StGB) Anklage erhoben hat.

    des OLG München als Staatsschutzsenat ergibt sich daraus, dass bei 5 der angeklagten Morde der Tatort in Bayern lag.

    Die funktionale Zuständigkeit folgt gem. § 120 GVG daraus, dass der Generalbundesanwalt die Verfolgung übernommen und u.a. wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 a StGB) Anklage erhoben hat.

  5. "Die Unterstellung, dieser Vergleich würde deshalb als falsch angesehen werden, weil man eine Opfergruppe als "wichtiger" ansieht als die andere, ist in diesem Zusammenhang schon fast eine Frechheit."

    Mit Verlaub, wollen Sie solche Fehlinterpretationen vermeiden, sind Sie gehalten, sich konkreter zu äußern. Später nachzukegeln und einem Mitforisten "Frecheit" vorzuwerfen ist wenig hilfreich.

    Mir drängte sich eben auf, dass der wesentliche Unterschied beider Terrorgruppen in den Zielgruppen lag. Ist ja auch Fakt. Die RAF gab vor, "Klassenkampf" zu führen - die NSU führte einen "Rassenkrieg".

    Antwort auf "@ Saar-franzose"
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    Ich habe mich gerade das erste Mal hier geäußert - also nichts mit nachkegeln. Ich fand lediglich ihre Anspielung fehl am Platz, weil diese mich genauso trifft wie den von Ihnen angesprochenen Kommentator. Ich wollte Ihnen nicht zu nahe treten. Aber anzudeuten, jemanden ließe ein Menschenleben kalt, weil dieser nicht reich und weiß ist, bleibt in meinen Augen zumindest sehr anmaßend.

    Was den Vergelich angeht - Sie sagen es ja selbst - alles noch völlig ungeklärt! BISHER reden wir also von ganz anderen Dimensionen. Mag sein, dass da noch mehr ans Licht kommt, aber bisher stimmt der Vergleich einfach nicht. Wir sprechen momentan von 9 Morden, verübt durch zwei Täter. Das ist eine rassistisch motivierte Mordserie, aber noch kein Terrorismus, erst recht nicht in den Ausmaßen der RAF.

    Ich habe mich gerade das erste Mal hier geäußert - also nichts mit nachkegeln. Ich fand lediglich ihre Anspielung fehl am Platz, weil diese mich genauso trifft wie den von Ihnen angesprochenen Kommentator. Ich wollte Ihnen nicht zu nahe treten. Aber anzudeuten, jemanden ließe ein Menschenleben kalt, weil dieser nicht reich und weiß ist, bleibt in meinen Augen zumindest sehr anmaßend.

    Was den Vergelich angeht - Sie sagen es ja selbst - alles noch völlig ungeklärt! BISHER reden wir also von ganz anderen Dimensionen. Mag sein, dass da noch mehr ans Licht kommt, aber bisher stimmt der Vergleich einfach nicht. Wir sprechen momentan von 9 Morden, verübt durch zwei Täter. Das ist eine rassistisch motivierte Mordserie, aber noch kein Terrorismus, erst recht nicht in den Ausmaßen der RAF.

  6. Redaktion

    Hallo cuibono2011, hallo tronco,

    die Idee, Medien nicht nur nach Reihenfolge der Anmeldungen oder dem Losverfahren zuzulassen, ist nicht von mir, sondern wurde beim Breivik-Prozess in Norwegen angewandt. Dort durfte ein Teil der Medien in den Verhandlungssaal, andere erhielten Platz in einem Raum mit Live-Übertragung.

    Betreffs Strafprozessordnung: Bayerns Justizministerin hat soeben Vorschläge zur Änderung für spätere Verfahren angekündigt. Sie zumindest sieht da Bedarf.

    Viele Grüße, Tilman Steffen, ZEIT ONLINE

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    eingeschnappter Ton, Herr Steffen? Mit Kritik müssen nicht nur die durch Sie Kritisierten umgehen, auch jeder einzelne Journalist sollte sich wenigstens im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen.
    Woraus schließen Sie, dass das bay. Justizministerium "Bedarf" sieht? Weil es angekündigt hat, Alternativen zu durchdenken? Bei dem Mediengeschrei wäre das Ministerium ja verrückt, wenn es keine derartige Ankündigung gemacht hätte.

    • doof
    • 29.03.2013 um 13:53 Uhr

    derer, die einen feste Platz erhalten haben sind auch freie Journalisten darunter.
    Sie meinen also, dass jene einen höheren Organisationsgrad haben könnten als internationale Medienagenturen und internationale Presseverlage?

    http://www.spiegel.de/pan...

    eingeschnappter Ton, Herr Steffen? Mit Kritik müssen nicht nur die durch Sie Kritisierten umgehen, auch jeder einzelne Journalist sollte sich wenigstens im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen.
    Woraus schließen Sie, dass das bay. Justizministerium "Bedarf" sieht? Weil es angekündigt hat, Alternativen zu durchdenken? Bei dem Mediengeschrei wäre das Ministerium ja verrückt, wenn es keine derartige Ankündigung gemacht hätte.

    • doof
    • 29.03.2013 um 13:53 Uhr

    derer, die einen feste Platz erhalten haben sind auch freie Journalisten darunter.
    Sie meinen also, dass jene einen höheren Organisationsgrad haben könnten als internationale Medienagenturen und internationale Presseverlage?

    http://www.spiegel.de/pan...

  7. "Der Eingang der Anmeldungen zum alleinigen Kriterium zu machen, ist untauglich, weil das Ergebnis etwa vom Organisationsgrad der Redaktion abhängt und damit beliebig wird." Also Herr Steffen, das ist das merk-würdigste Argument, das mir je untergekommen ist!

    Wenn die Redaktionen also schlecht organisiert sind, ist es nicht Sache der Redaktion, das in Ordnung zu bringen, sondern die des Gerichts, indem es neue weiche (etwa politische? oder nach Ideologie? oder nach Herkunft?) Kriterien erfindet oder findet, die dann dieser Tatsache gerecht werden?

    Und: Wollen Sie tatsächlich andeuten, dass die abgewiesenen türkischen Zeitungen allesamt schlecht organisiert waren? Der Termin war wohl allen gleichzeitig bekannt, die Hürriyet hat meines Wissens sogar ein Standbein in Deutschland.
    "Zielführend ist eine Auswahl, die der Berichterstattung dient, wo also u.a. Faktoren wie Reichweite in die Entscheidung eingehen." Bedeutet das, dass jetzt das Gericht etwa Medien in den USA oder in China (große Reichweite!) anschreiben sollte, ob sie sich nicht akkreditieren wollen?

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