Prozessbedingungen: Die Richter im NSU-Prozess haben nichts begriffen
Der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund beginnt erst im April. Bereits jetzt ist klar: Moralisch hat der Staat schon verloren, kommentiert T. Steffen.
© Peter Kneffel/dpa

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess
Das Verfahren gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds wird mehr Aufmerksamkeit erhalten als der Prozess gegen den KZ-Wächter Demjanjuk. Es spielt in der Liga der RAF-Prozesse, für die der Staat einst in Stammheim ein eigenes Prozessgebäude errichtete. Das Verfahren in München ist ein Symbol für den Umgang des Staates mit rechtem Terror. Nicht nur das Urteil, schon sein Verlauf wird der Welt zeigen, wie wichtig Deutschland ein entschiedener Umgang mit den NSU-Tätern ist – nach all den Ermittlungspannen der vergangenen Jahre.
Das Münchner Gericht hat das nicht begriffen. Es hat sich abzeichnende Probleme lange ignoriert. Dabei war schon vor Monaten klar, dass der Prozess nicht nur deutsche Medien interessieren wird, dass jeweils 50 Plätze für Zuschauer und Journalisten zu wenig sind für den bedeutendsten Strafprozess der Gegenwart. Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich die Zulassung von Medien nicht allein an der Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden darf.
Klug wäre gewesen, den Prozess einem Gericht mit einem ausreichend großen Saal zu überlassen, statt ihn in München abzuhalten, nur weil dort der Schwerpunkt der NSU-Untaten lag. Mit den wenigen Sitzplätzen für Besucher und Berichterstatter genügt das Gericht zwar formal dem Grundsatz der öffentlichen Verhandlung. Doch negiert den gesellschaftlichen Stellenwert des Prozesses.
Außerdem wäre klug gewesen, dem Zulassungsverfahren für Journalisten ein geeigneteres Kriterium zugrunde zu legen als den Poststempel. Aus Furcht, etwas falsch zu machen, verteilte das Gericht die 50 Sitzplätze routinemäßig nach Reihenfolge der Anmeldungen, statt sinnvoll zu gewichten. Längst nicht alle Redaktionen wussten, dass allein das Windhundprinzip gelten würde.
- Akkreditierung
Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.
- Ablauf am Prozesstag
Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.
- Akkreditierte Medien
Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.
Zumal der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Anfang März das Gegenteil andeutete, indem er schrieb, er träfe "nach Eingang der Akkreditierungsgesuche" eine qualifizierte Entscheidung "über die Zulassung" von Medien. Nun hat die ARD zwar fünf Landesanstalten mit Platzgarantie im Saal, türkische Zeitungen und Sender aber gingen leer aus. Medien wie DIE ZEIT und ZEIT ONLINE wies man kurzerhand einen gemeinsamen Platz zu – trotz separater Anträge der beiden Redaktionen, ebenso dem Spiegel und SPIEGEL ONLINE. Schlüssig ist das nicht.
Das Gericht schweigt zu wichtigen Fragen
Und jedes Medium musste seine Journalisten namentlich benennen – also auch die Reporter, die vertretungsweise einspringen, falls es nötig wird. Kollegen nachzumelden, ist nach der zweifelhaften Logik des Gerichts nicht möglich. Obwohl klar ist, dass über den langen Prozesszeitraum die Liste aus Krankheits- oder anderen Gründen schnell erschöpft sein kann. Wie es aussieht, scheitert daran auch die Bild-Zeitung, die ihren Platz zugunsten der türkischen Hürriyet räumen will.

Und zu allem schweigt das Gericht. Kein Wort dazu, wie man dem absehbar großen Interesse Rechnung zu tragen gedachte, kein Wort zur moralischen Frage, türkische Vertreter angemessen zu berücksichtigen. Es war und ist kein Versuch der Münchner Justiz erkennbar, seit Monaten drängende Fragen zu klären.
Erst versagen Ermittler, nun die Justiz
Das Strafprozessrecht den Erfordernissen dieses einzigartigen Prozesses anzupassen, dafür ist es längst zu spät. Auch die Suche nach einem angemessenen Verhandlungsort hätte schon vor Monaten beginnen müssen. Um ein Komplett-Desaster abzuwenden, sollte das Gericht wenigstens eine Videoübertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes ermöglichen. Dies wäre mitnichten "eine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts", wie sie das Gerichtsverfassungsgesetz verbietet, sondern eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes. Eine statisch eingestellte Kamera könnte die Zuschauerperspektive des Gerichtssaals in einen Nebenraum übertragen – für Journalisten – und möglicherweise auch für Besucher. Die Diskussion um die mangelnde Sitzplatzkapazität wäre beendet.
In den Ermittlungen nach den NSU-Morden versagten Polizei und Geheimdienste. Nun versagt im Strafprozess die Justiz. Die Richter streben ein revisionssicheres Urteil an, um ein weiteres Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu vermeiden. Das ist nachvollziehbar, darf aber nicht zulasten der Opfer gehen. Denn wer keinen Weg finden will, auch türkische Medien direkt teilhaben zu lassen, straft auch die Nebenkläger – Angehörige der Mordopfer.







...beim Kachelmann-Prozeß gab es keine Sitzplatzreservierung, es gab ein Kontingent, und man musste sich akkreditieren, innerhalb einer Ausschlussfrist.
Zurück zum eigentlichen Prozess.
Erstaunlich ist, was man früher bei zeit-online zum Mölln-Prozess gelesen hat:
"Die „ganze Härte des Gesetzes“, nach der damals alle riefen – und nach der jetzt, nach Solingen, wieder gerufen wird: Sie schien garantiert und die Richtigen zu treffen. Der Wunsch nach Verurteilung war allgegenwärtig...
Inzwischen muß an Verteidigung gedacht werden. Denn die Mordnacht von Mölln ist nun Gegenstand eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Da wird nicht die Tatsache verhandelt, daß .... Rechtsradikale sind, sondern die Frage, ob sie die Tat verübt haben, oder: ob ihnen die Tat nachgewiesen werden kann. Und da gilt die „ganze Härte des Gesetzes“ auch andersherum: Im Zweifel für die Angeklagten….
Nebenkläger A. , der den Verteidiger Bossi schon als Nazi bezeichnet hat (ausgerechnet Bossi, dessen Vater von den Nazis erschossen wurde), droht öffentlich, ein Freispruch oder mildes Urteil würde zu einer „Eskalation“ führen. Die türkische Regierung will, als Reaktion auf Solingen, Beobachter in den Prozeß entsenden. Bossi spielte Anfang der Woche mit dem Gedanken, sein Mandat niederzulegen.
So lastet auf dem Verfahren ein wachsender, schädlicher Druck."
http://www.zeit.de/1993/2...
eingeschnappter Ton, Herr Steffen? Mit Kritik müssen nicht nur die durch Sie Kritisierten umgehen, auch jeder einzelne Journalist sollte sich wenigstens im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen.
Woraus schließen Sie, dass das bay. Justizministerium "Bedarf" sieht? Weil es angekündigt hat, Alternativen zu durchdenken? Bei dem Mediengeschrei wäre das Ministerium ja verrückt, wenn es keine derartige Ankündigung gemacht hätte.
In diesem Gerichtssaal sitzen FÜNFZIG Journalisten, die berichten und "überwachen", dass alles mit rechten Dingen zugeht. Deren material kann dann widerum von JEDEM anderen Medium verwendet werden um zu berichten.
Wobei lassen Sie mich raten: Diese fünfzig Journalisten sind alle von den Altnazis, die den Inlandsgeheimdienst gegründet haben Handverlesen und berichten daher nur die Erfahrung, die DIE uns hören lassen wollen?
Und der RAF-Vergleich hinkt gewaltig! Mann muss sich nur die Hysterie vergegenwärtigen, die damals von den Angeklagten und deren Sympathisanten geschürt wurde. Damals hatten die Angeklagten fast eine ganze, von ihnen manipulierte studentische Generation auf ihrer Seite! Solch einen Zirkus brauchen wir weder bei links- noch bei rechtsterroristischen Verfahren!
Das, was damals ablief, sollte man den Rechten nicht zugestehen! Das kann niemand ernsthaft wollen. Und wenn die Norweger das bei ihrem anderen Prozess eben anders gemacht haben, werden sie ihre Gründe (und ihre Voraussetzungen) dafür gehabt haben. Aber: den Termin verschieben, damit man die Regeln für Voyeure, Langsame und Schnarchnasen ändern kann? Die Medien verwerten sowieso im Moment nur das, was auf Skandal gebürstet werden kann! Leider sind mittlerweile sogar seriöse Tageszeitungen und die der Neutralität verpflichteten öffentlich-rechtlichen Sender auf diesen Zug aufgesprungen!
Ich schließe mich - im Gegensatz zu Ihnen - der Intention des Artikels voll an. Fragen Sie sich bitte selbst, ob für Sie das Argument des Mitforisten 12. schlüssig ist: "Man stelle sich einmal vor, bei dem Prozess um den jungen Deutschen wegen mutmaßlicher Vergewaltigung in der Türkei wären deutsche Journalisten nicht zugelassen worden – aus vermeintlichem Platzmangel. Das Geschrei in der BRD wäre riesig gewesen."
Das ist keine Mutmaßung, dass ist absolut gewiss. Das Geschrei hier in Deutschland wäre riesengroß gewesen! Von daher ist es mehr als nachvollziehbar, dass nun andersherum, die Aufregung in der Türkei - berechtigt! - riesengroß ist.
Mit diesem Argument wird das, was Sie schreiben, nicht falsch, aber dieser von dem Mitforisten angeführte Punkt ist ebenso richtig und von Bedeutung.
auch wenn schwierig zu sein scheint: Die türkischen Medien sind zugelassen!!! Die immer wiederkehrende Behauptung, die türkischen Medien seien zum Prozess nicht zugelassen, ist falsch.
Sie waren einfach, wie im Artikel beschreiben, nicht in Lage, eine Bewerbung rechtzeitig abzuschicken.
kann man geteilter Meinung sein. Aber dieses Akkreditierungsverfahren zu verurteilen, mit Verweis auf einen Prozess mit deutschem Angeklagten in der Türkei, halte ich für verfehlt. Zudem gehe ich davon aus, dass die deutschen Journalisten um das Akkreditierungsverfahren im "Fall Marco" wussten und entsprechend reagiert haben.
Aber, mit Verlaub, das mag jetzt etwas abgehoben oder nihilistisch klingen, ich richte meine Prinzipien und Vorstellungen aber nicht danach aus was die breite Öffentlichkeit gerade goutiert oder worüber sie sich echauffiert.
Gerade die Justiz ist chronischer "Prügelknabe" der Stammtische der Republik. Mal heißt es Kuscheljustiz, dann heißt es wieder da wird zu hart durchgegriffen der Staat mischt sich überall ein... die Justiz muss hier "taub" sein. Ich will keine Schlagzeilen mehr sehen, die nahelegen dass z.B. aufgrund vorauseilender politischer Korrektheit Täter mit Migrationshintegrund milder abgestraft werden, weil man ihre kulturelle Herkunft, wo Machotum prägend sei, mildernd miteinbezogen hat. Ich will auch keinen Medienrummel mehr, weil sich prominente Angeklagte versuchen als unschuldig gegenüber der Medienöffentlichkeit zu gerieren, um quasi den "Freispruch" der Fernsehzuschauer zu erhalten, gleichgültig was im Gerichtssaal am Schluss der Wahrheitsfindung steht.
Die Justiz fährt einfach dann am besten wenn sie sich ausschließlich auf ihre eigentliche Aufgabe konzentriert. Das ist meine feste Überzeugung und egal ob das unpopulär ist oder nicht, dabei bleibe ich.
auch wenn schwierig zu sein scheint: Die türkischen Medien sind zugelassen!!! Die immer wiederkehrende Behauptung, die türkischen Medien seien zum Prozess nicht zugelassen, ist falsch.
Sie waren einfach, wie im Artikel beschreiben, nicht in Lage, eine Bewerbung rechtzeitig abzuschicken.
kann man geteilter Meinung sein. Aber dieses Akkreditierungsverfahren zu verurteilen, mit Verweis auf einen Prozess mit deutschem Angeklagten in der Türkei, halte ich für verfehlt. Zudem gehe ich davon aus, dass die deutschen Journalisten um das Akkreditierungsverfahren im "Fall Marco" wussten und entsprechend reagiert haben.
Aber, mit Verlaub, das mag jetzt etwas abgehoben oder nihilistisch klingen, ich richte meine Prinzipien und Vorstellungen aber nicht danach aus was die breite Öffentlichkeit gerade goutiert oder worüber sie sich echauffiert.
Gerade die Justiz ist chronischer "Prügelknabe" der Stammtische der Republik. Mal heißt es Kuscheljustiz, dann heißt es wieder da wird zu hart durchgegriffen der Staat mischt sich überall ein... die Justiz muss hier "taub" sein. Ich will keine Schlagzeilen mehr sehen, die nahelegen dass z.B. aufgrund vorauseilender politischer Korrektheit Täter mit Migrationshintegrund milder abgestraft werden, weil man ihre kulturelle Herkunft, wo Machotum prägend sei, mildernd miteinbezogen hat. Ich will auch keinen Medienrummel mehr, weil sich prominente Angeklagte versuchen als unschuldig gegenüber der Medienöffentlichkeit zu gerieren, um quasi den "Freispruch" der Fernsehzuschauer zu erhalten, gleichgültig was im Gerichtssaal am Schluss der Wahrheitsfindung steht.
Die Justiz fährt einfach dann am besten wenn sie sich ausschließlich auf ihre eigentliche Aufgabe konzentriert. Das ist meine feste Überzeugung und egal ob das unpopulär ist oder nicht, dabei bleibe ich.
"...Es ist falsch wichtige Prinzipien des Rechtsstaates über Bord werfen zu wollen, sobald ein (berechtigtes) Interesse der Medien oder der Öffentlichkeit an einem Prozess (o.ä.) besteht...."
NIEMAND wirft wichtige Prinzipien des Rechtsstaates über Board, wenn er einen sachlichen Kriterienkatalog zur Differenzierung bei der Vergabe von Plätzen bei einem Gerichtsprozess formuliert.
Das OLG geht hier unredlich vor, weil man schon im Vorfeld wider besseren Wissens behauptet hat, dass die einzige alternative Möglichkeit das Losverfahren sei.
Wenn man sich dann noch in Erinnerung ruft, dass der Gerichtssprecher dem türkischen Botschafter über die Medien mit einer gehörigen Portion Hohn und Spott ausrichten ließ, dass dieser sich halt "möglichst früh anstellen" solle, um zu jenen zu gehören, die "zuerst mahlen", kommt man nicht umhin, hier ein System und eine dem zugrunde liegende gewisse politische Motivation zu unterstellen, der juristische Scheinargumente als Vorwand dienen.
Was in die Münchener Richter gefahren ist, darüber kann man nur mutmaßen. Es sind letztlich auch nur Menschen, und es mag durchaus sein, dass sie das gleiche Gefühl umtreibt, wie viele der Kommentatoren hier auch: dass sie sich nämlich massiv daran stören, ausgerechnet gegenüber den Türken und der Türkei einem latenten Gefühl des defensiven Rechtfertigungsdrucks ausgesetzt zu sein und sich nun einer denkbar ungünstigen Gelegenheit bedienen, um zu demonstrieren, wer hier der "Herr im Hause" ist.
Hallo!
Zunächst vielen Dank für Ihre Antwort. Was ich mit einem wichtigen Prinzip des Rechtsstaates meine, ist eben der bereits zitierte Artikel aus dem Grundgesetz, nämlich:
"Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Ist bereits juristisch geregelt, wie jeder Prozess abzulaufen hat, inklusive der Sitzplatzvergabe, fürchte ich, Sie irren sich mit Ihrem Einspruch.
In diesem speziellen Fall finde ich das Ergebnis auch schlecht. Ich meine auch, dass Vertreter türkischsprachiger Medien Sitzplätze erhalten sollten.
Aber nicht, wenn dafür, der ganze Prozess gefährdet wird, wie es der Fall wäre, hielte sich das Gericht nicht an die Strafprozessordnung.
Warum das insbesondere für die Opfer des NSU bzw. ihre Angehörigen sonst fatale Auswirkungen haben könnte, beschreibt meiner Ansicht nach kassandra_k in dem Beitrag
http://www.zeit.de/gesell...
gut.
Anscheinend wurden nun ja noch Gesetzesänderungen ins Spiel gebracht, um es Vertretern türkischssprachiger Medien zu erlauben, dem Prozess beizuwohnen (http://www.zeit.de/politi...).
Auch wenn es hier für manchen vielleicht nur um eine juristische Formalie (mit hohem gesellschaftlichem Symbolwert) geht, halte ich dieses Vorgehen, so wie Deutschland derzeitig als Staat organisiert ist, für eines der wenigen, angemessenen.
Hallo!
Zunächst vielen Dank für Ihre Antwort. Was ich mit einem wichtigen Prinzip des Rechtsstaates meine, ist eben der bereits zitierte Artikel aus dem Grundgesetz, nämlich:
"Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Ist bereits juristisch geregelt, wie jeder Prozess abzulaufen hat, inklusive der Sitzplatzvergabe, fürchte ich, Sie irren sich mit Ihrem Einspruch.
In diesem speziellen Fall finde ich das Ergebnis auch schlecht. Ich meine auch, dass Vertreter türkischsprachiger Medien Sitzplätze erhalten sollten.
Aber nicht, wenn dafür, der ganze Prozess gefährdet wird, wie es der Fall wäre, hielte sich das Gericht nicht an die Strafprozessordnung.
Warum das insbesondere für die Opfer des NSU bzw. ihre Angehörigen sonst fatale Auswirkungen haben könnte, beschreibt meiner Ansicht nach kassandra_k in dem Beitrag
http://www.zeit.de/gesell...
gut.
Anscheinend wurden nun ja noch Gesetzesänderungen ins Spiel gebracht, um es Vertretern türkischssprachiger Medien zu erlauben, dem Prozess beizuwohnen (http://www.zeit.de/politi...).
Auch wenn es hier für manchen vielleicht nur um eine juristische Formalie (mit hohem gesellschaftlichem Symbolwert) geht, halte ich dieses Vorgehen, so wie Deutschland derzeitig als Staat organisiert ist, für eines der wenigen, angemessenen.
auch wenn schwierig zu sein scheint: Die türkischen Medien sind zugelassen!!! Die immer wiederkehrende Behauptung, die türkischen Medien seien zum Prozess nicht zugelassen, ist falsch.
Sie waren einfach, wie im Artikel beschreiben, nicht in Lage, eine Bewerbung rechtzeitig abzuschicken.
Sie scheinen meine Kritik nicht ganz verstanden zu haben. Diese richtete sich gegen das Argument, dass eine Übertragung in einen anderen Gerichtssaal lediglich eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes sei, jedoch keine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung des Inhalts des Prozesses (so zumindest der Autor). Mit meinem Vergleich wollte ich -auf zugegebenermaßen polemische Art und Weise - daraufhin weisen, dass auch eine "Verlängerung des Verhandlungsraumes" eine öffentliche Vorführung darstellt. Eine öffentliche Vorführung erfordert nicht, dass jeder tatsächlich Zugang hat, sondern dass jeder zumindest theoretisch daran teilnehmen könnte. Auch eine Kinovorstellung ist öffentlich, obwohl die Plätze beschränkt sind. Auch bei einer Übertragung in einen anderen Saal, der der Öffentlichkeit offen steht, handelt es sich folglich um eine öffentliche Vorführung.
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