ProzessbedingungenDie Richter im NSU-Prozess haben nichts begriffen

Der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund beginnt erst im April. Bereits jetzt ist klar: Moralisch hat der Staat schon verloren, kommentiert T. Steffen.

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess

Das Verfahren gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds wird mehr Aufmerksamkeit erhalten als der Prozess gegen den KZ-Wächter Demjanjuk. Es spielt in der Liga der RAF-Prozesse, für die der Staat einst in Stammheim ein eigenes Prozessgebäude errichtete. Das Verfahren in München ist ein Symbol für den Umgang des Staates mit rechtem Terror. Nicht nur das Urteil, schon sein Verlauf wird der Welt zeigen, wie wichtig Deutschland ein entschiedener Umgang mit den NSU-Tätern ist – nach all den Ermittlungspannen der vergangenen Jahre.

Das Münchner Gericht hat das nicht begriffen. Es hat sich abzeichnende Probleme lange ignoriert. Dabei war schon vor Monaten klar, dass der Prozess nicht nur deutsche Medien interessieren wird, dass jeweils 50 Plätze für Zuschauer und Journalisten zu wenig sind für den bedeutendsten Strafprozess der Gegenwart. Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich die Zulassung von Medien nicht allein an der Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden darf.

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Klug wäre gewesen, den Prozess einem Gericht mit einem ausreichend großen Saal zu überlassen, statt ihn in München abzuhalten, nur weil dort der Schwerpunkt der NSU-Untaten lag. Mit den wenigen Sitzplätzen für Besucher und Berichterstatter genügt das Gericht zwar formal dem Grundsatz der öffentlichen Verhandlung. Doch negiert den gesellschaftlichen Stellenwert des Prozesses.

Außerdem wäre klug gewesen, dem Zulassungsverfahren für Journalisten ein geeigneteres Kriterium zugrunde zu legen als den Poststempel. Aus Furcht, etwas falsch zu machen, verteilte das Gericht die 50 Sitzplätze routinemäßig nach Reihenfolge der Anmeldungen, statt sinnvoll zu gewichten. Längst nicht alle Redaktionen wussten, dass allein das Windhundprinzip gelten würde.

Akkreditierung

Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.

Ablauf am Prozesstag

Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.

Akkreditierte Medien

Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.

Zumal der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Anfang März das Gegenteil andeutete, indem er schrieb, er träfe "nach Eingang der Akkreditierungsgesuche" eine qualifizierte Entscheidung "über die Zulassung" von Medien. Nun hat die ARD zwar fünf Landesanstalten mit Platzgarantie im Saal, türkische Zeitungen und Sender aber gingen leer aus. Medien wie DIE ZEIT und ZEIT ONLINE wies man kurzerhand einen gemeinsamen Platz zu – trotz separater Anträge der beiden Redaktionen, ebenso dem Spiegel und SPIEGEL ONLINE. Schlüssig ist das nicht.

Das Gericht schweigt zu wichtigen Fragen

Und jedes Medium musste seine Journalisten namentlich benennen – also auch die Reporter, die vertretungsweise einspringen, falls es nötig wird. Kollegen nachzumelden, ist nach der zweifelhaften Logik des Gerichts nicht möglich. Obwohl klar ist, dass über den langen Prozesszeitraum die Liste aus Krankheits- oder anderen Gründen schnell erschöpft sein kann. Wie es aussieht, scheitert daran auch die Bild-Zeitung, die ihren Platz zugunsten der türkischen Hürriyet räumen will.

Tilman Steffen
Tilman Steffen

Tilman Steffen ist Nachrichtenredakteur bei ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier.

Und zu allem schweigt das Gericht. Kein Wort dazu, wie man dem absehbar großen Interesse Rechnung zu tragen gedachte, kein Wort zur moralischen Frage, türkische Vertreter angemessen zu berücksichtigen. Es war und ist kein Versuch der Münchner Justiz erkennbar, seit Monaten drängende Fragen zu klären.

Erst versagen Ermittler, nun die Justiz

Das Strafprozessrecht den Erfordernissen dieses einzigartigen Prozesses anzupassen, dafür ist es längst zu spät. Auch die Suche nach einem angemessenen Verhandlungsort hätte schon vor Monaten beginnen müssen. Um ein Komplett-Desaster abzuwenden, sollte das Gericht wenigstens eine Videoübertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes ermöglichen. Dies wäre mitnichten "eine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts", wie sie das Gerichtsverfassungsgesetz verbietet, sondern eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes. Eine statisch eingestellte Kamera könnte die Zuschauerperspektive des Gerichtssaals in einen Nebenraum übertragen – für Journalisten – und möglicherweise auch für Besucher. Die Diskussion um die mangelnde Sitzplatzkapazität wäre beendet.

In den Ermittlungen nach den NSU-Morden versagten Polizei und Geheimdienste. Nun versagt im Strafprozess die Justiz. Die Richter streben ein revisionssicheres Urteil an, um ein weiteres Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu vermeiden. Das ist nachvollziehbar, darf aber nicht zulasten der Opfer gehen. Denn wer keinen Weg finden will, auch türkische Medien direkt teilhaben zu lassen, straft auch die Nebenkläger – Angehörige der Mordopfer. 

 
Leser-Kommentare
  1. 161. [...]

    Entfernt. Kein konstruktiver Beitrag. Die Redaktion/kvk

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    • fse69
    • 27.03.2013 um 17:57 Uhr

    ... diese Strippenzieher des "tiefen Staates" im Hintergrund sitzen seit geraumer Zeit zu Hunderten in Untersuchungsgefängnissen, werden unbesehen ihres Ranges und Ansehens juristisch belangt. Und die Staatsanwaltschaften begnügen sich nicht mit irgendwelchen alibimäßigen Strafmaßforderungen für Bauernopfer sondern fordern in etlichen Fällen lebenslang selbst für pensionierte Generalstabschefs. Wollte man tatsächlich nur den Umgang der Türkei mit ihrem "tiefen Staat" mit dem deutschen Umgang mit der NSU-Affäre vergleichen, Deutschland käme bislang verdammt schlecht weg.

    • fse69
    • 27.03.2013 um 17:57 Uhr

    ... diese Strippenzieher des "tiefen Staates" im Hintergrund sitzen seit geraumer Zeit zu Hunderten in Untersuchungsgefängnissen, werden unbesehen ihres Ranges und Ansehens juristisch belangt. Und die Staatsanwaltschaften begnügen sich nicht mit irgendwelchen alibimäßigen Strafmaßforderungen für Bauernopfer sondern fordern in etlichen Fällen lebenslang selbst für pensionierte Generalstabschefs. Wollte man tatsächlich nur den Umgang der Türkei mit ihrem "tiefen Staat" mit dem deutschen Umgang mit der NSU-Affäre vergleichen, Deutschland käme bislang verdammt schlecht weg.

    • fse69
    • 27.03.2013 um 17:42 Uhr
    162. Dann...

    "...Also es liegt mir mehr als fern, die Taten des NSU zu verharmlosen...."

    ... unterlassen Sie es doch einfach....

    2 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Aufgabe der Justiz"
  2. des OLG München als Staatsschutzsenat ergibt sich daraus, dass bei 5 der angeklagten Morde der Tatort in Bayern lag.

    Die funktionale Zuständigkeit folgt gem. § 120 GVG daraus, dass der Generalbundesanwalt die Verfolgung übernommen und u.a. wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 a StGB) Anklage erhoben hat.

    2 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "@Redaktion: Ihr Zitat:"
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    • fse69
    • 27.03.2013 um 19:13 Uhr

    ...war die Entscheidung München aber keineswegs.

    • fse69
    • 27.03.2013 um 19:13 Uhr

    ...war die Entscheidung München aber keineswegs.

  3. Hallo!
    Zunächst vielen Dank für Ihre Antwort. Was ich mit einem wichtigen Prinzip des Rechtsstaates meine, ist eben der bereits zitierte Artikel aus dem Grundgesetz, nämlich:

    "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."

    Ist bereits juristisch geregelt, wie jeder Prozess abzulaufen hat, inklusive der Sitzplatzvergabe, fürchte ich, Sie irren sich mit Ihrem Einspruch.

    In diesem speziellen Fall finde ich das Ergebnis auch schlecht. Ich meine auch, dass Vertreter türkischsprachiger Medien Sitzplätze erhalten sollten.
    Aber nicht, wenn dafür, der ganze Prozess gefährdet wird, wie es der Fall wäre, hielte sich das Gericht nicht an die Strafprozessordnung.

    Warum das insbesondere für die Opfer des NSU bzw. ihre Angehörigen sonst fatale Auswirkungen haben könnte, beschreibt meiner Ansicht nach kassandra_k in dem Beitrag

    http://www.zeit.de/gesell...

    gut.

    Anscheinend wurden nun ja noch Gesetzesänderungen ins Spiel gebracht, um es Vertretern türkischssprachiger Medien zu erlauben, dem Prozess beizuwohnen (http://www.zeit.de/politi...).

    Auch wenn es hier für manchen vielleicht nur um eine juristische Formalie (mit hohem gesellschaftlichem Symbolwert) geht, halte ich dieses Vorgehen, so wie Deutschland derzeitig als Staat organisiert ist, für eines der wenigen, angemessenen.

    Antwort auf "Nochmals ganz langsam:"
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    • fse69
    • 27.03.2013 um 18:07 Uhr

    "...In diesem speziellen Fall finde ich das Ergebnis auch schlecht. Ich meine auch, dass Vertreter türkischsprachiger Medien Sitzplätze erhalten sollten.
    Aber nicht, wenn dafür, der ganze Prozess gefährdet wird, wie es der Fall wäre, hielte sich das Gericht nicht an die Strafprozessordnung. ..."

    Nichts in der StPo oder GVV hätte dagegen gesprochen, die Gesamtzahl der für die Presse reservierten Plätze nach weiteren sachlichen Kriterien zu differenzieren und zu verteilen. Bspw. ein Prozentsatz für öffentlich-rechtliche Medienanstalten, ein weiterer für privates Fernsehen, wieder einer für (über-)regionale Printmedien, für Presseagenturen, etc. Und eben einen gewissen Prozentsatz für ausländische Medienvertreter. Mich beschleicht hingegen immer mehr das Gefühl, dass der Begriff "Revisionsgrund" mittlerweile zu einer Art Allzweckalibi ausartet.

    • fse69
    • 27.03.2013 um 18:07 Uhr

    "...In diesem speziellen Fall finde ich das Ergebnis auch schlecht. Ich meine auch, dass Vertreter türkischsprachiger Medien Sitzplätze erhalten sollten.
    Aber nicht, wenn dafür, der ganze Prozess gefährdet wird, wie es der Fall wäre, hielte sich das Gericht nicht an die Strafprozessordnung. ..."

    Nichts in der StPo oder GVV hätte dagegen gesprochen, die Gesamtzahl der für die Presse reservierten Plätze nach weiteren sachlichen Kriterien zu differenzieren und zu verteilen. Bspw. ein Prozentsatz für öffentlich-rechtliche Medienanstalten, ein weiterer für privates Fernsehen, wieder einer für (über-)regionale Printmedien, für Presseagenturen, etc. Und eben einen gewissen Prozentsatz für ausländische Medienvertreter. Mich beschleicht hingegen immer mehr das Gefühl, dass der Begriff "Revisionsgrund" mittlerweile zu einer Art Allzweckalibi ausartet.

  4. Damals gab es nicht so viel Hass auf Türken und nicht die jetzt grassierende Islamophobie. Dabei waren die Türken damals viel weniger integriert als heute, wo viele Nachkommen der ins Land geholten Fabrikarbeiter ihr Abitur machen und teilweise sogar studieren.
    Beim Kachelmann-Prozess reservierte man 10 Plätze für schweizer Journalisten,
    bei diesem sehr sensiblen Prozess wegen 10 grausamen Morden, die man aufgrund eklatanten Totalversagens der deutschen Behörden nicht verhindert hat, wird jedoch kein Kontingent von Plätzen für türkische Journalisten reserviert. Ist das die angebliche "positive Diskriminierung" von denen angeblich Türken profitieren? Diese Bevorzugung gibt es auch als Angeklagter im Strafprozess nicht. Jede seriöse sozialwissenschaftliche Forschung wird nachweisen, dass türkische Angeklagte im Strafprozess schlechter wegkommen als Deutsche.
    Genau so wie türkische Arbeitsuchende schwerer eine Arbeitstelle bekommen als
    deutsche Arbeitssuchende. Die rassistischen Vorurteile sind tief in der Gesellschaft verankert, über alle Schichten hinweg.

    5 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Wie bitte?"
  5. 166. Denkbar

    schon, aber nicht sehr wahrscheinlich.

    Bei der Brandstiftung in Tateineit mit versuchtem Mord in 3 Fällen (Tatort Zwickau) kommt ausschließlich die Angeklagte Beate Zschäpe als Alleintäterin in Frage.

    Bei den übrigen vollendeten Tötungsdelikten geht es darum, ob die mutmaßlichen Tatbeiträge der Angeklagten als Mittäterschaft oder als Beihilfe zu werten sind.

    • fse69
    • 27.03.2013 um 17:57 Uhr

    ... diese Strippenzieher des "tiefen Staates" im Hintergrund sitzen seit geraumer Zeit zu Hunderten in Untersuchungsgefängnissen, werden unbesehen ihres Ranges und Ansehens juristisch belangt. Und die Staatsanwaltschaften begnügen sich nicht mit irgendwelchen alibimäßigen Strafmaßforderungen für Bauernopfer sondern fordern in etlichen Fällen lebenslang selbst für pensionierte Generalstabschefs. Wollte man tatsächlich nur den Umgang der Türkei mit ihrem "tiefen Staat" mit dem deutschen Umgang mit der NSU-Affäre vergleichen, Deutschland käme bislang verdammt schlecht weg.

    Eine Leser-Empfehlung
    Antwort auf "[...]"
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    ... denn es ging im inzwischen entfernten Kommentar nicht um die Täter, sondern um die Prozessführung durch das zuständige türkische Gericht: Da wurde der Witwe eines der Ermordeten die Einsicht in den Autopsiebericht ihres ermordeten Mannes und andere Ermittlungsakten verweigert, weil es sich um ein Terrordelikt handele, das der Geheimhaltung unterliege. Nur wenige Tage später konnten türkische Zeitungen umfangreiche Passagen aus den Vernehmungsprotokollen abdrucken.

    Nachdem der gesamte Prozess einen ziemlich zwiespältigen Eindruck hinterlassen hat, werden hier in Deutschland Sonderrechte für türkische Prozessbeobachter gefordert.

    Für mich eine sehr zweifelhafte Vorgehensweise.

    ... denn es ging im inzwischen entfernten Kommentar nicht um die Täter, sondern um die Prozessführung durch das zuständige türkische Gericht: Da wurde der Witwe eines der Ermordeten die Einsicht in den Autopsiebericht ihres ermordeten Mannes und andere Ermittlungsakten verweigert, weil es sich um ein Terrordelikt handele, das der Geheimhaltung unterliege. Nur wenige Tage später konnten türkische Zeitungen umfangreiche Passagen aus den Vernehmungsprotokollen abdrucken.

    Nachdem der gesamte Prozess einen ziemlich zwiespältigen Eindruck hinterlassen hat, werden hier in Deutschland Sonderrechte für türkische Prozessbeobachter gefordert.

    Für mich eine sehr zweifelhafte Vorgehensweise.

  6. haben Sie ja recht, aber warum werden dann z.B. 5 Plätze an ÖR-Sender vergeben während man die Online-und Printredaktionen großer Zeitungsverlage zusammenlegt?
    Mehr als 3 Plätze (wenn man großzügig ist, eigentlich reicht ja einer wenn man wie Sie vorgeschlagen haben zusammenarbeitet) hätten die ÖR meiner Meinung nach nicht benötigt einer fürs ARD-Fernsehen, einer fürs Radio und einer fürs ZDF, fertig.
    Hier wurde von der zuständigen Stelle eine willkürliche Wertung/Auswahl vorgenommen was uns die Aussage sich stur an das Eingangsdatum gehalten zu haben als falsch erkennen lässt. Gleichzeitig lässt es aber die Vermutung aufkommen dass die Vertreter der türkischen Presse, ebenso wie die Beobachter des türkischen Staates gezielt ausgeschlossen werden sollen.

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    Wie kommen Sie darauf, es sei zwingend "eine willkürliche Wertung/Auswahl erfolgt", weil im Ergebnis fünf Landesanstalten der ARD eine Akk. erhalten haben? Nirgendwo steht, dass deren jeweilige Vertreter sich nicht jeweils um einen Platz im 'Windhundverfahren' bemüht haben. Daher kann ich auch nicht zu Ihrem Schluss kommen, hieran sei schon zu erkennen, dass die offiziellen Aussagen zum Akk.-Verfahren 'unwahr' seien!
    Man sollte 'aufkommende Vermutungen' nicht aus falschen Schlüssen ziehen.

    Wie kommen Sie darauf, es sei zwingend "eine willkürliche Wertung/Auswahl erfolgt", weil im Ergebnis fünf Landesanstalten der ARD eine Akk. erhalten haben? Nirgendwo steht, dass deren jeweilige Vertreter sich nicht jeweils um einen Platz im 'Windhundverfahren' bemüht haben. Daher kann ich auch nicht zu Ihrem Schluss kommen, hieran sei schon zu erkennen, dass die offiziellen Aussagen zum Akk.-Verfahren 'unwahr' seien!
    Man sollte 'aufkommende Vermutungen' nicht aus falschen Schlüssen ziehen.

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