ProzessbedingungenDie Richter im NSU-Prozess haben nichts begriffen

Der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund beginnt erst im April. Bereits jetzt ist klar: Moralisch hat der Staat schon verloren, kommentiert T. Steffen.

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess

Das Verfahren gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds wird mehr Aufmerksamkeit erhalten als der Prozess gegen den KZ-Wächter Demjanjuk. Es spielt in der Liga der RAF-Prozesse, für die der Staat einst in Stammheim ein eigenes Prozessgebäude errichtete. Das Verfahren in München ist ein Symbol für den Umgang des Staates mit rechtem Terror. Nicht nur das Urteil, schon sein Verlauf wird der Welt zeigen, wie wichtig Deutschland ein entschiedener Umgang mit den NSU-Tätern ist – nach all den Ermittlungspannen der vergangenen Jahre.

Das Münchner Gericht hat das nicht begriffen. Es hat sich abzeichnende Probleme lange ignoriert. Dabei war schon vor Monaten klar, dass der Prozess nicht nur deutsche Medien interessieren wird, dass jeweils 50 Plätze für Zuschauer und Journalisten zu wenig sind für den bedeutendsten Strafprozess der Gegenwart. Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich die Zulassung von Medien nicht allein an der Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden darf.

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Klug wäre gewesen, den Prozess einem Gericht mit einem ausreichend großen Saal zu überlassen, statt ihn in München abzuhalten, nur weil dort der Schwerpunkt der NSU-Untaten lag. Mit den wenigen Sitzplätzen für Besucher und Berichterstatter genügt das Gericht zwar formal dem Grundsatz der öffentlichen Verhandlung. Doch negiert den gesellschaftlichen Stellenwert des Prozesses.

Außerdem wäre klug gewesen, dem Zulassungsverfahren für Journalisten ein geeigneteres Kriterium zugrunde zu legen als den Poststempel. Aus Furcht, etwas falsch zu machen, verteilte das Gericht die 50 Sitzplätze routinemäßig nach Reihenfolge der Anmeldungen, statt sinnvoll zu gewichten. Längst nicht alle Redaktionen wussten, dass allein das Windhundprinzip gelten würde.

Akkreditierung

Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.

Ablauf am Prozesstag

Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.

Akkreditierte Medien

Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.

Zumal der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Anfang März das Gegenteil andeutete, indem er schrieb, er träfe "nach Eingang der Akkreditierungsgesuche" eine qualifizierte Entscheidung "über die Zulassung" von Medien. Nun hat die ARD zwar fünf Landesanstalten mit Platzgarantie im Saal, türkische Zeitungen und Sender aber gingen leer aus. Medien wie DIE ZEIT und ZEIT ONLINE wies man kurzerhand einen gemeinsamen Platz zu – trotz separater Anträge der beiden Redaktionen, ebenso dem Spiegel und SPIEGEL ONLINE. Schlüssig ist das nicht.

Das Gericht schweigt zu wichtigen Fragen

Und jedes Medium musste seine Journalisten namentlich benennen – also auch die Reporter, die vertretungsweise einspringen, falls es nötig wird. Kollegen nachzumelden, ist nach der zweifelhaften Logik des Gerichts nicht möglich. Obwohl klar ist, dass über den langen Prozesszeitraum die Liste aus Krankheits- oder anderen Gründen schnell erschöpft sein kann. Wie es aussieht, scheitert daran auch die Bild-Zeitung, die ihren Platz zugunsten der türkischen Hürriyet räumen will.

Tilman Steffen
Tilman Steffen

Tilman Steffen ist Nachrichtenredakteur bei ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier.

Und zu allem schweigt das Gericht. Kein Wort dazu, wie man dem absehbar großen Interesse Rechnung zu tragen gedachte, kein Wort zur moralischen Frage, türkische Vertreter angemessen zu berücksichtigen. Es war und ist kein Versuch der Münchner Justiz erkennbar, seit Monaten drängende Fragen zu klären.

Erst versagen Ermittler, nun die Justiz

Das Strafprozessrecht den Erfordernissen dieses einzigartigen Prozesses anzupassen, dafür ist es längst zu spät. Auch die Suche nach einem angemessenen Verhandlungsort hätte schon vor Monaten beginnen müssen. Um ein Komplett-Desaster abzuwenden, sollte das Gericht wenigstens eine Videoübertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes ermöglichen. Dies wäre mitnichten "eine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts", wie sie das Gerichtsverfassungsgesetz verbietet, sondern eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes. Eine statisch eingestellte Kamera könnte die Zuschauerperspektive des Gerichtssaals in einen Nebenraum übertragen – für Journalisten – und möglicherweise auch für Besucher. Die Diskussion um die mangelnde Sitzplatzkapazität wäre beendet.

In den Ermittlungen nach den NSU-Morden versagten Polizei und Geheimdienste. Nun versagt im Strafprozess die Justiz. Die Richter streben ein revisionssicheres Urteil an, um ein weiteres Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu vermeiden. Das ist nachvollziehbar, darf aber nicht zulasten der Opfer gehen. Denn wer keinen Weg finden will, auch türkische Medien direkt teilhaben zu lassen, straft auch die Nebenkläger – Angehörige der Mordopfer. 

 
Leser-Kommentare
    • mee2
    • 27.03.2013 um 13:39 Uhr

    Leider wird hier von einigen Kommentatoren das Interesse der Öffentlichkeit und speziell auch der ausländischen Öffentlichkeit als Hype abgetan. Das Wieso bleibt mir schleierhaft. Es steht doch nicht das Interesse an Öffentlichkeit gegen das Interesse an einem allen Rechtsnormen verlaufenden Prozess.

    Führt man sich zudem das Trauerspiel des NSU Untersuchungsausschusses im Bundestag vor Augen, so kann man schon den Eindruck gewinnen, dass der Prozess nicht ein MEHR an Erkenntnissen über die NSU Szene befördern soll die dieses Verbrechen hervorgebracht hat. Stattdessen soll hier nur einer Angeklagten ein Prozess gemacht werden. Stempel drauf ... das wars.

    12 Leser-Empfehlungen
  1. "Und jedes Medium musste seine Journalisten namentlich benennen – also auch die Reporter, die vertretungsweise einspringen, falls es nötig wird. Kollegen nachzumelden, ist nach der zweifelhaften Logik des Gerichts nicht möglich. "

    Scheinbar ist es ganz wichtig für das Gericht, genau zu wissen, mit welchen Personen zu rechnen ist. Das offenkundige Ziel, die internationale Presse rauszuhalten, wird das Gegenteil bewirken. Ich könnte mir gut vorstellen, dass bereits Tage vor Prozessbeginn, die ersten Journalisten ihren Platz in der Warteschlange zu sichern. Vielleicht sogar mit Zelten, Ü-Wagen und allem was dazu gehört. Und das Gericht wird nichts dagegen tun können und die Aufmerksamkeit rund um das Verfahren wird nochmals steigen. Hoffentlich.

    6 Leser-Empfehlungen
  2. ist eines der höchsten demokratischen Werte.
    Daher ist es lächerlich, dem Gericht vorzuwerfen, dass es sich politisch unsensibel verhält.
    Das letzte was wir brauchen, sind Gerichte, die auf die Politik Rücksicht nehmen.
    Diese Erkenntnis scheint bei den Türken nicht zu existieren.
    Dort ist es anscheinend normal, dass sich die Justiz den Wünschen der Politik fügt.
    Das dortige Unverständnis dafür, dass eine unabhängige Justiz nach festen Regeln arbeiten muss um den Gleichheitsgrundsatz einzuhalten, lässt an der Europatauglichkeit zweifeln.

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    • ekbül
    • 27.03.2013 um 14:37 Uhr

    Dass hier gegen etwaige Rechtsdefizite in der Türkei aufgewogen wird, ist wirklich das allerletzte. Hier darf mittlerweile wirklich jeder...

    "Die Unabhängigkeit des Gerichts ist eines der höchsten demokratischen Werte.
    Daher ist es lächerlich, dem Gericht vorzuwerfen, dass es sich politisch unsensibel verhält. Das letzte was wir brauchen, sind Gerichte, die auf die Politik Rücksicht nehmen."

    Niemand wirft dem Gericht vor, es verhalte sich p o l i t i s c h unsensibel. Es geht doch nicht um die Politik. Und niemand möchte die Unabhängigkeit des Gerichtes antasten.

    Es geht schlicht darum, dass die Zuteilungsrgel für reservierte Journalistenplätze jenseits jeder praktischen Vernunft ist.

    Wenn, wie im Artikel angeführt, der Poststempel das Auslesekriterium ist, dann hängt die Chance bereits in hohem Maß davon ab, wo der jeweilige Journalist wohnt, wie dort die Post die Leerung der Briefkästen organisiert, wo und wie Briefe sortiert und gestempelt werden. Da könnte man noch viel mehr anführen.

    Dass die türkiche Öffentlichkeit - ich rede nicht von der Politik! - ein hohes Interesse an diesen Prozessen hat, ist doch nachvollziebar. Es sei nur daran erinnert, wie die Berichterstattung deutscher Medien ausfällt, wenn über einen Prozess im Ausland berichtet wird, in dem Täter zur Rechenschaft gezogen werden, die deutsche Staatsbürger getötet haben.

    Ein solches öffentliches Interesse ist immer legitim und ihm sollte angemessen Rechnung getragen werden.

    • ekbül
    • 27.03.2013 um 14:37 Uhr

    Dass hier gegen etwaige Rechtsdefizite in der Türkei aufgewogen wird, ist wirklich das allerletzte. Hier darf mittlerweile wirklich jeder...

    "Die Unabhängigkeit des Gerichts ist eines der höchsten demokratischen Werte.
    Daher ist es lächerlich, dem Gericht vorzuwerfen, dass es sich politisch unsensibel verhält. Das letzte was wir brauchen, sind Gerichte, die auf die Politik Rücksicht nehmen."

    Niemand wirft dem Gericht vor, es verhalte sich p o l i t i s c h unsensibel. Es geht doch nicht um die Politik. Und niemand möchte die Unabhängigkeit des Gerichtes antasten.

    Es geht schlicht darum, dass die Zuteilungsrgel für reservierte Journalistenplätze jenseits jeder praktischen Vernunft ist.

    Wenn, wie im Artikel angeführt, der Poststempel das Auslesekriterium ist, dann hängt die Chance bereits in hohem Maß davon ab, wo der jeweilige Journalist wohnt, wie dort die Post die Leerung der Briefkästen organisiert, wo und wie Briefe sortiert und gestempelt werden. Da könnte man noch viel mehr anführen.

    Dass die türkiche Öffentlichkeit - ich rede nicht von der Politik! - ein hohes Interesse an diesen Prozessen hat, ist doch nachvollziebar. Es sei nur daran erinnert, wie die Berichterstattung deutscher Medien ausfällt, wenn über einen Prozess im Ausland berichtet wird, in dem Täter zur Rechenschaft gezogen werden, die deutsche Staatsbürger getötet haben.

    Ein solches öffentliches Interesse ist immer legitim und ihm sollte angemessen Rechnung getragen werden.

    • hairy
    • 27.03.2013 um 13:45 Uhr

    "Eine ganze Branche gibt sich beleidigt und berichtet statt über den Prozess, dessen Hintergründe etc. vorallem über eins: über sich selbst und dass man eingeschnappt ist."

    Und es bleibt ausserdem die Ambivalenz, dass diese Medien saemtlich um Publikumsaufmerksamkeit buhlen - und also kommerzielle Interessen eine nicht unerhebliche (wiewohl auch schwer einzustufende) Rolle spielen: die objektive Information ist nunmal auch ausbeutbar.

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  3. Irgendwie hat Zeit-Online den Faden zur existierenden Realität verloren. Richter urteilen grundsätzlich nach dem gültigen Gesetz. Das sagte bereits die zuständige Richterin im Breveik-Prozess. Das macht einen Rechtsstaat nun mal aus.

    Derartige Artikel zu veröffentlichen sind verantwortungslos und ohne Niveau. Nicht die Richter gehören auf die Schandbank, sondern die Verantwortlichen im Verfassungsschutz.

    Doch genau das will dieser Artikel verhindern. Wie damals im RAF-Prozess. Meiner Auffassung nach, war nicht geplant, dass Zschäpe ihre "eigene Explosion" überhaupt überlebt. Es hätte ein Verfahren werden sollen, ohne lebende Angeklagte.

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  4. Das scheint mir ein klassisches "Wie man macht, macht man es falsch" Thema zu sein und ich beneide keinen der in der zuständigen Pressestelle arbeitet.

    Beinahe kann ich die Schlagzeilen antizipieren, die z.B. bei einer Prozessverlegung in eine Messe- oder Veranstaltungshalle erscheinen würden, "Justizzirkus" oder dergleichen.

    Ich meine bei 50 Pressevertretern ist das Interesse der Presse wohl mehr als gestillt und dann muss man eben mit Kollegen zusammenarbeiten. Umgekehrt wird auch ein Schuh draus, was halten Pressevertreter eigentlich von ihren Kollegen, wenn dies nicht möglich ist bzw. einem Kollektiv von 50 Presseleuten von ihren Kollegen nicht zugetraut wird wirklichkeitsnah genug zu berichten, um auf dieser Basis eigene Berichterstattung aufzubauen. Anderswo lässt man diese Sorgfalt dagegen ganz vermissen und schleust nur noch Agenturmeldungen durch, so dass man sich in einem ewigen Dejavue wähnt wenn man mehrere Zeitungen am Tag durchblättert (identisch bis zu den Schlagzeilen). Mit diesem Hintergrund verstehen Sie vielleicht meine Skepsis.

    Und generell bleibe ich dabei, Justiz hat unabhängig und nüchtern zu agieren, nur dann kann ich sie als Bürger auch respektieren und sehe mich vertreten - "Im Namen des Volkes" eben. Dementsprechend möchte ich einfach für einzelne Prozesse, von größerem öffentlichen Interesse (was ja auch eine willkürliche Kategorisierung darstellt) keine gesonderten Arrangements. Das würde ich tatsächlich als "Justizzirkus" empfinden.

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    haben Sie ja recht, aber warum werden dann z.B. 5 Plätze an ÖR-Sender vergeben während man die Online-und Printredaktionen großer Zeitungsverlage zusammenlegt?
    Mehr als 3 Plätze (wenn man großzügig ist, eigentlich reicht ja einer wenn man wie Sie vorgeschlagen haben zusammenarbeitet) hätten die ÖR meiner Meinung nach nicht benötigt einer fürs ARD-Fernsehen, einer fürs Radio und einer fürs ZDF, fertig.
    Hier wurde von der zuständigen Stelle eine willkürliche Wertung/Auswahl vorgenommen was uns die Aussage sich stur an das Eingangsdatum gehalten zu haben als falsch erkennen lässt. Gleichzeitig lässt es aber die Vermutung aufkommen dass die Vertreter der türkischen Presse, ebenso wie die Beobachter des türkischen Staates gezielt ausgeschlossen werden sollen.

    haben Sie ja recht, aber warum werden dann z.B. 5 Plätze an ÖR-Sender vergeben während man die Online-und Printredaktionen großer Zeitungsverlage zusammenlegt?
    Mehr als 3 Plätze (wenn man großzügig ist, eigentlich reicht ja einer wenn man wie Sie vorgeschlagen haben zusammenarbeitet) hätten die ÖR meiner Meinung nach nicht benötigt einer fürs ARD-Fernsehen, einer fürs Radio und einer fürs ZDF, fertig.
    Hier wurde von der zuständigen Stelle eine willkürliche Wertung/Auswahl vorgenommen was uns die Aussage sich stur an das Eingangsdatum gehalten zu haben als falsch erkennen lässt. Gleichzeitig lässt es aber die Vermutung aufkommen dass die Vertreter der türkischen Presse, ebenso wie die Beobachter des türkischen Staates gezielt ausgeschlossen werden sollen.

  5. Redaktion

    Hallo Mavel, grundsätzlich stimme ich ihnen zu. Doch das Gericht häte erkennen können, dass dieser Prozess andere Bedingungen erfordert und sich mit der Politik ins Benehmen setzen (Justizministerium, Justizausschuss des Parlaments).

    Viele Grüße, Tilman Steffen, ZEIT ONLINE

    6 Leser-Empfehlungen
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    ...nach Grundgesetz und aus gutem Grunde.

    Sie hat sich nicht mit der Politik "ins Benehmen zu setzen", seit Freisler, und dem Volksgerichtshof.

    ...nach Grundgesetz und aus gutem Grunde.

    Sie hat sich nicht mit der Politik "ins Benehmen zu setzen", seit Freisler, und dem Volksgerichtshof.

    • mugu1
    • 27.03.2013 um 13:50 Uhr

    Abgesehen davon, dass es mir persönlich auch lieber ist, wenn ausländische Medien bei diesem Prozess besser vertreten wären, halte ich den Artikel sachlich für rein populistisch.

    Sie werfen der Justiz verschiedene Dinge vor, obwohl man rechtlich nichts falsch gemacht hat.

    Beispiele Ihrer Zitate: >Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich die Zulassung von Medien nicht allein an der Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden darf....verteilte das Gericht die 50 Sitzplätze routinemäßig nach Reihenfolge der Anmeldungen....Und jedes Medium musste seine Journalisten namentlich benennen....< u.s.w.

    Im Gegenteil...durch die pingelige "Windhund"-Akkreditierungsform, die normaler Zustand ist, wurde direkt klar gemacht, dass man versucht ist, evtl. Revisionsgründe von vornherein auszuschließen.

    Zudem indoktrinieren Sie Ihre Meinung (die vielleicht sogar der Mehrheitsmeinung entspricht, wobei es sich immer noch nur um eine Meinung handelt) als Fakt. Zitat als Beispiel: >Bereits jetzt ist klar: Moralisch hat der Staat schon verloren....wenigstens eine Videoübertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes ermöglichen. Dies wäre mitnichten "eine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts"...< Woher wissen Sie das?

    Wie gesagt: Ich halte das nur für Populismus.

    23 Leser-Empfehlungen
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    • mick08
    • 27.03.2013 um 13:59 Uhr

    das ist ja klar und das wird auch so gesagt, er Punkt ist, dass die Sensibilität fehlt und der Vorwurf moralisch versagt zu haben erhoben wird und dieser Vorwurf ist mE berechtigt, denn wenn der Wille da ist, können Gerichte sehr wohl der Situation gerecht werden, wie bei der RAF oder Kachelmann (Breivik ebenso) nur hier fehlt offensichtlich der Wille und Sensibilität. Und dies reiht sich ein in eine Kette des Versagens der Staatsgewalten.

    Es ist mE durchaus richtig das zu kritisieren und nicht zu akzeptieren. Es geht nicht darum, dass rein technisch alles korrekt ist, sondern darum, dass man rein technisch so betont, dass Mitmenschlichkeit und Einfühlungsvermögen völlig auf der Strecke bleiben. Auch ein Gericht lebt nicht losgelöst von Zusammenhängen und in einer unantastbaren Blase.

    • mick08
    • 27.03.2013 um 13:59 Uhr

    das ist ja klar und das wird auch so gesagt, er Punkt ist, dass die Sensibilität fehlt und der Vorwurf moralisch versagt zu haben erhoben wird und dieser Vorwurf ist mE berechtigt, denn wenn der Wille da ist, können Gerichte sehr wohl der Situation gerecht werden, wie bei der RAF oder Kachelmann (Breivik ebenso) nur hier fehlt offensichtlich der Wille und Sensibilität. Und dies reiht sich ein in eine Kette des Versagens der Staatsgewalten.

    Es ist mE durchaus richtig das zu kritisieren und nicht zu akzeptieren. Es geht nicht darum, dass rein technisch alles korrekt ist, sondern darum, dass man rein technisch so betont, dass Mitmenschlichkeit und Einfühlungsvermögen völlig auf der Strecke bleiben. Auch ein Gericht lebt nicht losgelöst von Zusammenhängen und in einer unantastbaren Blase.

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