ProzessbedingungenDie Richter im NSU-Prozess haben nichts begriffen

Der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund beginnt erst im April. Bereits jetzt ist klar: Moralisch hat der Staat schon verloren, kommentiert T. Steffen.

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess

Das Verfahren gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds wird mehr Aufmerksamkeit erhalten als der Prozess gegen den KZ-Wächter Demjanjuk. Es spielt in der Liga der RAF-Prozesse, für die der Staat einst in Stammheim ein eigenes Prozessgebäude errichtete. Das Verfahren in München ist ein Symbol für den Umgang des Staates mit rechtem Terror. Nicht nur das Urteil, schon sein Verlauf wird der Welt zeigen, wie wichtig Deutschland ein entschiedener Umgang mit den NSU-Tätern ist – nach all den Ermittlungspannen der vergangenen Jahre.

Das Münchner Gericht hat das nicht begriffen. Es hat sich abzeichnende Probleme lange ignoriert. Dabei war schon vor Monaten klar, dass der Prozess nicht nur deutsche Medien interessieren wird, dass jeweils 50 Plätze für Zuschauer und Journalisten zu wenig sind für den bedeutendsten Strafprozess der Gegenwart. Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich die Zulassung von Medien nicht allein an der Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden darf.

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Klug wäre gewesen, den Prozess einem Gericht mit einem ausreichend großen Saal zu überlassen, statt ihn in München abzuhalten, nur weil dort der Schwerpunkt der NSU-Untaten lag. Mit den wenigen Sitzplätzen für Besucher und Berichterstatter genügt das Gericht zwar formal dem Grundsatz der öffentlichen Verhandlung. Doch negiert den gesellschaftlichen Stellenwert des Prozesses.

Außerdem wäre klug gewesen, dem Zulassungsverfahren für Journalisten ein geeigneteres Kriterium zugrunde zu legen als den Poststempel. Aus Furcht, etwas falsch zu machen, verteilte das Gericht die 50 Sitzplätze routinemäßig nach Reihenfolge der Anmeldungen, statt sinnvoll zu gewichten. Längst nicht alle Redaktionen wussten, dass allein das Windhundprinzip gelten würde.

Akkreditierung

Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.

Ablauf am Prozesstag

Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.

Akkreditierte Medien

Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.

Zumal der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Anfang März das Gegenteil andeutete, indem er schrieb, er träfe "nach Eingang der Akkreditierungsgesuche" eine qualifizierte Entscheidung "über die Zulassung" von Medien. Nun hat die ARD zwar fünf Landesanstalten mit Platzgarantie im Saal, türkische Zeitungen und Sender aber gingen leer aus. Medien wie DIE ZEIT und ZEIT ONLINE wies man kurzerhand einen gemeinsamen Platz zu – trotz separater Anträge der beiden Redaktionen, ebenso dem Spiegel und SPIEGEL ONLINE. Schlüssig ist das nicht.

Das Gericht schweigt zu wichtigen Fragen

Und jedes Medium musste seine Journalisten namentlich benennen – also auch die Reporter, die vertretungsweise einspringen, falls es nötig wird. Kollegen nachzumelden, ist nach der zweifelhaften Logik des Gerichts nicht möglich. Obwohl klar ist, dass über den langen Prozesszeitraum die Liste aus Krankheits- oder anderen Gründen schnell erschöpft sein kann. Wie es aussieht, scheitert daran auch die Bild-Zeitung, die ihren Platz zugunsten der türkischen Hürriyet räumen will.

Tilman Steffen
Tilman Steffen

Tilman Steffen ist Nachrichtenredakteur bei ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier.

Und zu allem schweigt das Gericht. Kein Wort dazu, wie man dem absehbar großen Interesse Rechnung zu tragen gedachte, kein Wort zur moralischen Frage, türkische Vertreter angemessen zu berücksichtigen. Es war und ist kein Versuch der Münchner Justiz erkennbar, seit Monaten drängende Fragen zu klären.

Erst versagen Ermittler, nun die Justiz

Das Strafprozessrecht den Erfordernissen dieses einzigartigen Prozesses anzupassen, dafür ist es längst zu spät. Auch die Suche nach einem angemessenen Verhandlungsort hätte schon vor Monaten beginnen müssen. Um ein Komplett-Desaster abzuwenden, sollte das Gericht wenigstens eine Videoübertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes ermöglichen. Dies wäre mitnichten "eine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts", wie sie das Gerichtsverfassungsgesetz verbietet, sondern eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes. Eine statisch eingestellte Kamera könnte die Zuschauerperspektive des Gerichtssaals in einen Nebenraum übertragen – für Journalisten – und möglicherweise auch für Besucher. Die Diskussion um die mangelnde Sitzplatzkapazität wäre beendet.

In den Ermittlungen nach den NSU-Morden versagten Polizei und Geheimdienste. Nun versagt im Strafprozess die Justiz. Die Richter streben ein revisionssicheres Urteil an, um ein weiteres Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu vermeiden. Das ist nachvollziehbar, darf aber nicht zulasten der Opfer gehen. Denn wer keinen Weg finden will, auch türkische Medien direkt teilhaben zu lassen, straft auch die Nebenkläger – Angehörige der Mordopfer. 

 
Leser-Kommentare
  1. wofür halten, müßten Sie wirklich selbst beantworten.

    Meine Meinung: Die Vertuschungs-Vermutung ist absolut abwegig! Glauben Sie sie vielleicht, weil sie sie glauben möchten? Unbeirrbar?

    Wer immer noch beim Prozeß hätte dabei sein wollen oder sollen: Es werden genügend Medienvertreter mit ausreichender Gelegenheit zu umfänglicher Öffentlichkeitsarbeit anwesend sein.

    W a s bitte wäre da eignetlich zu vertuschen?

    Sollten Sie darauf antworten: Bitte, behaupten Sie es nicht einfach noch einmal - begründen Sie es.

    2 Leser-Empfehlungen
  2. ... denn es ging im inzwischen entfernten Kommentar nicht um die Täter, sondern um die Prozessführung durch das zuständige türkische Gericht: Da wurde der Witwe eines der Ermordeten die Einsicht in den Autopsiebericht ihres ermordeten Mannes und andere Ermittlungsakten verweigert, weil es sich um ein Terrordelikt handele, das der Geheimhaltung unterliege. Nur wenige Tage später konnten türkische Zeitungen umfangreiche Passagen aus den Vernehmungsprotokollen abdrucken.

    Nachdem der gesamte Prozess einen ziemlich zwiespältigen Eindruck hinterlassen hat, werden hier in Deutschland Sonderrechte für türkische Prozessbeobachter gefordert.

    Für mich eine sehr zweifelhafte Vorgehensweise.

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    • fse69
    • 27.03.2013 um 19:07 Uhr

    Ich habe Ihren link noch überfliegen können, bevor er entfernt wurde. Die Prozessführung wurde in dem besagten FAZ-Artikel im letzten Satz sogar noch ausdrücklich positiv hervorgehoben. Aber selbst wenn es so wäre, bestätigt Ihr Beitrag einmal mehr, dass die NSU-Affäre in erheblichem Maße von völlig sach- und themenfremden Befindlichkeiten gegenüber Türken und vor allem der Türkei überfrachtet ist. Da mutieren völlig berechtigte oder zumindest vollkommen verständliche Anliegen ganz schnell mal zu unbotmäßigen "Sonderrechten", die "diese Türken" hier auch noch beanspruchen, nicht?

    In Foren ist man derart komplexbeladenes Gezeter ja schon gewohnt, heikel wird es allerdings, wenn tatsächlich auch das Gericht in seinem Verhalten vom Wunsch beseelt sein sollte, gegenüber den "forsch-frech-aufmüpfigen Türken" sein "Revier markieren" zu wollen.

    • fse69
    • 27.03.2013 um 19:07 Uhr

    Ich habe Ihren link noch überfliegen können, bevor er entfernt wurde. Die Prozessführung wurde in dem besagten FAZ-Artikel im letzten Satz sogar noch ausdrücklich positiv hervorgehoben. Aber selbst wenn es so wäre, bestätigt Ihr Beitrag einmal mehr, dass die NSU-Affäre in erheblichem Maße von völlig sach- und themenfremden Befindlichkeiten gegenüber Türken und vor allem der Türkei überfrachtet ist. Da mutieren völlig berechtigte oder zumindest vollkommen verständliche Anliegen ganz schnell mal zu unbotmäßigen "Sonderrechten", die "diese Türken" hier auch noch beanspruchen, nicht?

    In Foren ist man derart komplexbeladenes Gezeter ja schon gewohnt, heikel wird es allerdings, wenn tatsächlich auch das Gericht in seinem Verhalten vom Wunsch beseelt sein sollte, gegenüber den "forsch-frech-aufmüpfigen Türken" sein "Revier markieren" zu wollen.

  3. wenn da ein Journalist oder eine Journalistin sitzt, die objektiv über den Verlauf der Verhandlung berichtet und auf Interpretation aufgrund seiner/ihrer Weltanschauung verzichtet.

    Noch besser wäre es einfach die Protokolle zu veröffentlichen, eventuell inklusive der Streichungen.

  4. Ich weiß nicht, welche ausländischen Agenturen und Organe vertreten sein werden, die genannten deutschen jedenfalls scheinen mir für genügend "Reichweite" gut zu sein ... Es geht ja nicht gerade um Provinzblätter ...

    Wieviele Nachrichten, auf deren korrekte Wiedergabe ich mich verlassen muß, bekomme ich, nicht, weil Sie dabei waren, sondern weil sie Berichte derer wiedergeben, die dabei sein konnten ... usw.

    In Ihrem Artikel sagen Sie: "Es war und ist kein Versuch der Münchner Justiz erkennbar, seit Monaten drängende Fragen zu klären."

    W a s hat die Justiz v o r dem Prozeß, jenseits des Prozesses zu klären?
    Welche "drängenden Fragen" waren der Justiz - von wem - gestellt?

    Bitte, werden Sie so genau als möglich!

    2 Leser-Empfehlungen
  5. 181. Fakten?

    @ZEIT: Geht aus der gemailten "Einladung" des Gerichts der Verteiler hervor - welche Medien sie denn überhaupt direkt bekamen? Spannend wäre, in welcher Zeit die 50 ersten Anträge da waren. So bleibt der Verdacht, dass der Großteil der Erfolglosen keine Chance hatte - auch wenn viele hier offenbar mehr wissen - wie sonst könnten sie behaupten, dass die "Verlierer" nur zu faul waren.

    Dass das Gericht in der ersten Ankündigung noch eine Entscheidung NACH Eingang der Anträge erwähnt, ist angesichts des jetzt gewählten Weges fast Vorspiegelung falscher Tatsachen.

    Aber die Mehrzahl der Reaktionen zeigt, dass der formaljuristische Begründungsweg herzliche Unterstützung findet. "Common sense" ist hierzulande wirklich manchmal in "short supply", wie das Vorurteil von außen oft heißt. Aber das ist natürlich keine formaljuristische Kategorie und zeigt nur, ach lassen wir das... Da stehen sich zwei Denkweisen unvereinbar gegenüber.
    Professioneller wäre eine Poollösung gewesen. Professionell und vernünftig wäre Übertragung in einen Nebenraum für Akkreditierte gewesen - auch wenn sich immer jemand findet, der daraus eine öffentliche Übertragung im Sinn einer allgemeinen Rundfunkübertragung zu konstruieren versucht.

    Aber natürlich ist alles korrekt und noch mal korrekt. Weniger kleinkariert zu sein, hätte eine Justiz aber auch geschafft, auch ohne ihre Unabhängigkeit einzubüßen. Wo ein Wille, da ein Weg (vor den BGH geht der Fall sowieso, aber sicher aus anderen Gründen).

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  6. Und in Deutschland gibt es Beamte. Die suchen eine Vorschrift. Die finden eine Vorschrift. Die Vorschrift wird umgesetzt. Es gibt keine Vorschrift zu denken oder die Vorschrift nach Spielräumen zu untersuchen. Das war in Deutschland schon immer so. Deshalb haben die vorschriftengebunden Richter auch
    immer nach Recht und Gesetz gehandelt. Und so wird es auch bleiben. Es gibt in dem System nur einen Ausweg aus dem Dilemma: Eine neue Vorschrift. Wer würde die machen? Diejenigen, die mit den alten Vorschriften groß und stark geworden sind. Womit der Kreis geschlossen wäre. Und so wird es auch bleiben.
    Zum Glück besteht Deutschland nicht nur aus Beamten. Aber alle handeln nach Vorschrift.
    Ergebnis der Überlegung: Schlechte Aussichten für einen Platz im Gerichtssaal.

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    Deshalb ist es absolut berechenbar, welche Reaktionen kommen, wenn angeblich(e) Minderheiten benachteiligt werden oder wurden! Die Empörungswelle bestimmter Kreise lässt sich auf Knopfdruck auslösen. Dabei spielt die Beachtung von allgemein gültigen Gesetzen/ Regeln keine Rolle. Oder doch: Sie wird als negativ empfunden (stumpfsinnig, beamtenmäßig, typisch deutsch, fehlendes Fingerspitzengefühl) und gilt als strafverschärfend. Auf dieser Klaviatur spielen dann auch ganze Interessengruppen. Die Wunschvorstellung sind wohl floatende Kriterien und Gesetze, die die Tendenz der Meinungsführer jeweils berücksichtigen. Sogar und erst recht in Politik und Justiz.
    In so einem Deutschland möchte ich nicht leben!

    Deshalb ist es absolut berechenbar, welche Reaktionen kommen, wenn angeblich(e) Minderheiten benachteiligt werden oder wurden! Die Empörungswelle bestimmter Kreise lässt sich auf Knopfdruck auslösen. Dabei spielt die Beachtung von allgemein gültigen Gesetzen/ Regeln keine Rolle. Oder doch: Sie wird als negativ empfunden (stumpfsinnig, beamtenmäßig, typisch deutsch, fehlendes Fingerspitzengefühl) und gilt als strafverschärfend. Auf dieser Klaviatur spielen dann auch ganze Interessengruppen. Die Wunschvorstellung sind wohl floatende Kriterien und Gesetze, die die Tendenz der Meinungsführer jeweils berücksichtigen. Sogar und erst recht in Politik und Justiz.
    In so einem Deutschland möchte ich nicht leben!

    • fse69
    • 27.03.2013 um 19:07 Uhr

    Ich habe Ihren link noch überfliegen können, bevor er entfernt wurde. Die Prozessführung wurde in dem besagten FAZ-Artikel im letzten Satz sogar noch ausdrücklich positiv hervorgehoben. Aber selbst wenn es so wäre, bestätigt Ihr Beitrag einmal mehr, dass die NSU-Affäre in erheblichem Maße von völlig sach- und themenfremden Befindlichkeiten gegenüber Türken und vor allem der Türkei überfrachtet ist. Da mutieren völlig berechtigte oder zumindest vollkommen verständliche Anliegen ganz schnell mal zu unbotmäßigen "Sonderrechten", die "diese Türken" hier auch noch beanspruchen, nicht?

    In Foren ist man derart komplexbeladenes Gezeter ja schon gewohnt, heikel wird es allerdings, wenn tatsächlich auch das Gericht in seinem Verhalten vom Wunsch beseelt sein sollte, gegenüber den "forsch-frech-aufmüpfigen Türken" sein "Revier markieren" zu wollen.

    2 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Kein Eigentor, ..."
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    Wenn sie denn den FAZ Artikel richtig gelesen haben, dort steht am Ende:

    "Neu ist das nicht, aber so detailliert wie in diesem Bericht selten zu lesen. Der Hoffnungsschimmer dabei: Früher blieben viele Fälle unaufgeklärt, doch der Prozess in Malatya verdient bisher seinen Namen. Er bringt ans Licht, was noch vor wenigen Jahren für immer im Schatten des tiefen Staates geblieben wäre."

    Verdient bisher seinen Namen!
    Die Tat geschah am 15. April 2007, vor nunmehr fast sechs Jahren
    Der FAZ-Artikel stammt vom 15.01.2011, also über zwei Jahre alt.
    Ein Urteil wurde wann gefällt?

    Wie die türkischen Behörden mit der Witwe umgehen kann man hier nachlesen:
    http://www.deutsch-tuerki...

    Dieses Massaker ist offensichtlich schon so weit aus der Erinnerung verschwunden, dass sich kaum noch jemand für den staatlichen Umgang damit interessiert.
    In der sachlichen Darstellung unterschiedlicher Auffassungen von Prozessführung sehe ich keine "völlig sach- und themenfremde Befindlichkeiten gegenüber Türken und vor allem der Türkei", wie sie das formuliert haben. Es ist einfach der Hinweis, wenn man in der Art und Weise auf Deutschland zeigt, dann zeigen drei Finger zurück.

    Wenn sie denn den FAZ Artikel richtig gelesen haben, dort steht am Ende:

    "Neu ist das nicht, aber so detailliert wie in diesem Bericht selten zu lesen. Der Hoffnungsschimmer dabei: Früher blieben viele Fälle unaufgeklärt, doch der Prozess in Malatya verdient bisher seinen Namen. Er bringt ans Licht, was noch vor wenigen Jahren für immer im Schatten des tiefen Staates geblieben wäre."

    Verdient bisher seinen Namen!
    Die Tat geschah am 15. April 2007, vor nunmehr fast sechs Jahren
    Der FAZ-Artikel stammt vom 15.01.2011, also über zwei Jahre alt.
    Ein Urteil wurde wann gefällt?

    Wie die türkischen Behörden mit der Witwe umgehen kann man hier nachlesen:
    http://www.deutsch-tuerki...

    Dieses Massaker ist offensichtlich schon so weit aus der Erinnerung verschwunden, dass sich kaum noch jemand für den staatlichen Umgang damit interessiert.
    In der sachlichen Darstellung unterschiedlicher Auffassungen von Prozessführung sehe ich keine "völlig sach- und themenfremde Befindlichkeiten gegenüber Türken und vor allem der Türkei", wie sie das formuliert haben. Es ist einfach der Hinweis, wenn man in der Art und Weise auf Deutschland zeigt, dann zeigen drei Finger zurück.

    • fse69
    • 27.03.2013 um 19:13 Uhr

    ...war die Entscheidung München aber keineswegs.

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