ProzessbedingungenDie Richter im NSU-Prozess haben nichts begriffen

Der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund beginnt erst im April. Bereits jetzt ist klar: Moralisch hat der Staat schon verloren, kommentiert T. Steffen.

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess

Das Verfahren gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds wird mehr Aufmerksamkeit erhalten als der Prozess gegen den KZ-Wächter Demjanjuk. Es spielt in der Liga der RAF-Prozesse, für die der Staat einst in Stammheim ein eigenes Prozessgebäude errichtete. Das Verfahren in München ist ein Symbol für den Umgang des Staates mit rechtem Terror. Nicht nur das Urteil, schon sein Verlauf wird der Welt zeigen, wie wichtig Deutschland ein entschiedener Umgang mit den NSU-Tätern ist – nach all den Ermittlungspannen der vergangenen Jahre.

Das Münchner Gericht hat das nicht begriffen. Es hat sich abzeichnende Probleme lange ignoriert. Dabei war schon vor Monaten klar, dass der Prozess nicht nur deutsche Medien interessieren wird, dass jeweils 50 Plätze für Zuschauer und Journalisten zu wenig sind für den bedeutendsten Strafprozess der Gegenwart. Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich die Zulassung von Medien nicht allein an der Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden darf.

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Klug wäre gewesen, den Prozess einem Gericht mit einem ausreichend großen Saal zu überlassen, statt ihn in München abzuhalten, nur weil dort der Schwerpunkt der NSU-Untaten lag. Mit den wenigen Sitzplätzen für Besucher und Berichterstatter genügt das Gericht zwar formal dem Grundsatz der öffentlichen Verhandlung. Doch negiert den gesellschaftlichen Stellenwert des Prozesses.

Außerdem wäre klug gewesen, dem Zulassungsverfahren für Journalisten ein geeigneteres Kriterium zugrunde zu legen als den Poststempel. Aus Furcht, etwas falsch zu machen, verteilte das Gericht die 50 Sitzplätze routinemäßig nach Reihenfolge der Anmeldungen, statt sinnvoll zu gewichten. Längst nicht alle Redaktionen wussten, dass allein das Windhundprinzip gelten würde.

Akkreditierung

Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.

Ablauf am Prozesstag

Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.

Akkreditierte Medien

Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.

Zumal der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Anfang März das Gegenteil andeutete, indem er schrieb, er träfe "nach Eingang der Akkreditierungsgesuche" eine qualifizierte Entscheidung "über die Zulassung" von Medien. Nun hat die ARD zwar fünf Landesanstalten mit Platzgarantie im Saal, türkische Zeitungen und Sender aber gingen leer aus. Medien wie DIE ZEIT und ZEIT ONLINE wies man kurzerhand einen gemeinsamen Platz zu – trotz separater Anträge der beiden Redaktionen, ebenso dem Spiegel und SPIEGEL ONLINE. Schlüssig ist das nicht.

Das Gericht schweigt zu wichtigen Fragen

Und jedes Medium musste seine Journalisten namentlich benennen – also auch die Reporter, die vertretungsweise einspringen, falls es nötig wird. Kollegen nachzumelden, ist nach der zweifelhaften Logik des Gerichts nicht möglich. Obwohl klar ist, dass über den langen Prozesszeitraum die Liste aus Krankheits- oder anderen Gründen schnell erschöpft sein kann. Wie es aussieht, scheitert daran auch die Bild-Zeitung, die ihren Platz zugunsten der türkischen Hürriyet räumen will.

Tilman Steffen
Tilman Steffen

Tilman Steffen ist Nachrichtenredakteur bei ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier.

Und zu allem schweigt das Gericht. Kein Wort dazu, wie man dem absehbar großen Interesse Rechnung zu tragen gedachte, kein Wort zur moralischen Frage, türkische Vertreter angemessen zu berücksichtigen. Es war und ist kein Versuch der Münchner Justiz erkennbar, seit Monaten drängende Fragen zu klären.

Erst versagen Ermittler, nun die Justiz

Das Strafprozessrecht den Erfordernissen dieses einzigartigen Prozesses anzupassen, dafür ist es längst zu spät. Auch die Suche nach einem angemessenen Verhandlungsort hätte schon vor Monaten beginnen müssen. Um ein Komplett-Desaster abzuwenden, sollte das Gericht wenigstens eine Videoübertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes ermöglichen. Dies wäre mitnichten "eine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts", wie sie das Gerichtsverfassungsgesetz verbietet, sondern eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes. Eine statisch eingestellte Kamera könnte die Zuschauerperspektive des Gerichtssaals in einen Nebenraum übertragen – für Journalisten – und möglicherweise auch für Besucher. Die Diskussion um die mangelnde Sitzplatzkapazität wäre beendet.

In den Ermittlungen nach den NSU-Morden versagten Polizei und Geheimdienste. Nun versagt im Strafprozess die Justiz. Die Richter streben ein revisionssicheres Urteil an, um ein weiteres Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu vermeiden. Das ist nachvollziehbar, darf aber nicht zulasten der Opfer gehen. Denn wer keinen Weg finden will, auch türkische Medien direkt teilhaben zu lassen, straft auch die Nebenkläger – Angehörige der Mordopfer. 

 
Leser-Kommentare
  1. nachvollziehbaren vernünftigen Grund für die Haltung der Richter im NSU-Prozess. Gibt es einfach nicht! Da können die Leute noch so sehr duselige Kommentare empfehlen. Ändern wird sich an der Lächerlichkeit gar nichts.

  2. Was mir nicht einleuchten will, was ist daran so schaedlich, wenn das Verfahren auch in andere Saele uebtragen werden wuerde. Mir faellt so ueberhaupt kein Argument ein, was dagegen spraeche. Ich weiss nicht welche absurden Ideen das Verfassungsgericht entwickelt hat, warum man bspw. Prozesse nicht per TV uebertragen darf. Es wird in meinem Namen Recht gesprochen, und ich soll nicht mal erfahren, wie und warum ein bestimmtes Urteil gefaellt wird? Mir fallen aber viele Gruende ein, warum Richter an Uebertragungen und Aufzeichnungen kein Interesse haben.

    Eine Leser-Empfehlung
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    "210. Warum keine Direktuebertragung?"

    MMn wäre eine Übertragung in einen andere Saal auch juristisch möglich und sicher eine gute Lösung, sofern in diesem Saal die gleichen Regeln gelten wie im Hauptsaal. In den Gerichtssaal passen dann aber trotzdem nur 50 Journalisten und Sie hätten das Problem mit der Zuteilung.

    Im übrigen: wenn in den Videosaal nicht alle 73 verbliebenen Medienvertreter reinpassen, sondern auch nur wieder nur ein Teil, müßte es auch dort nach dem Prinzip gehen "Wer zuerst vor dem Saal steht kommt rein" und nicht nach Reihenfolge der Anmeldungen oder Nationalität des Mediums. Wie Sie es drehen und wenden, sollte das Gericht dem geforderten Druck nachgeben und garantierte Sitzplätze für türkische Medien anbieten während andere außen vor bleiben ist das Befangenheit und ein Revisionsgrund. Sie können nicht solange würfeln bis das Ergebnis paßt und dann behaupten, das sei neutral und objektiv gewesen.

    Die Gesetze dafür wurden übrigens nicht von den Richtern gemacht, sondern vom Gesetzgeber.

    "210. Warum keine Direktuebertragung?"

    MMn wäre eine Übertragung in einen andere Saal auch juristisch möglich und sicher eine gute Lösung, sofern in diesem Saal die gleichen Regeln gelten wie im Hauptsaal. In den Gerichtssaal passen dann aber trotzdem nur 50 Journalisten und Sie hätten das Problem mit der Zuteilung.

    Im übrigen: wenn in den Videosaal nicht alle 73 verbliebenen Medienvertreter reinpassen, sondern auch nur wieder nur ein Teil, müßte es auch dort nach dem Prinzip gehen "Wer zuerst vor dem Saal steht kommt rein" und nicht nach Reihenfolge der Anmeldungen oder Nationalität des Mediums. Wie Sie es drehen und wenden, sollte das Gericht dem geforderten Druck nachgeben und garantierte Sitzplätze für türkische Medien anbieten während andere außen vor bleiben ist das Befangenheit und ein Revisionsgrund. Sie können nicht solange würfeln bis das Ergebnis paßt und dann behaupten, das sei neutral und objektiv gewesen.

    Die Gesetze dafür wurden übrigens nicht von den Richtern gemacht, sondern vom Gesetzgeber.

  3. ...viele Kommentatoren haben schon deutlich aufgezeigt, das ein anderer auswahl Prozess kein problem gewesen wäre.

    Deshalb möchte ich auf etwas anderes eingehen. Es ist raurig das wir hier nicht das nötige Feingefühl aufgebracht haben, das wir aber selber gerne sehr häufig von anderen einfordern.

    Wenn man so sehr damit beschäftigt ist recht zu haben, darf man sich nicht wundern wenn man dafür auch kritik einstecken muß.
    Ihr Kommentar und die Hohe Zustimmung die er genießt, paßt zur Haltung des OLG München.
    Dienst nach Vorrschrift, Ermessenspielräume nicht ausschöpfend und bloß keine menschlichkeit zeigen. Ich hatte mal die Hoffnung das sich diese kleingeistigkeit irgendwann in Deutschland legt. Dabei scheint sie wieder äußerst modern zu sein.

    Der Artikel bringt es auf den Punkt. Ihre Kritik daran ist von rein bürokratischer Natur.

    MfG

    4 Leser-Empfehlungen
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    ich wollte eben einen Kommentar schreiben, habe es aber gelassen. Besser als Sie [alliance1979] kann man es nicht formulieren. Danke!

    • 15thMD
    • 28.03.2013 um 20:37 Uhr

    Daran muss sich die ZEIT genauso wie jede türkische Zeitung halten. Es war vorher klar und wird scheinbar bei jedem Prozess so gehandhabt (ich kenne mich da nicht 100% so aus).

    Sich jetzt darüber aufregen, dass man zu langsam war, das können Zeitungen gut. Einmal kommt das Leistungsschutzrecht dabei raus, ein anderes mal muss man Zeitungen aus dem Gerichtssaal werfen, weil andere beleidigt sind.

    Ich würde den türkischen Medien außerdem raten, sich nicht zu weit aus dem Fenster zu lehnen. Was bei denen zuhause passiert, ist eine ganz andere Hausnummer:
    "In der TÜRKEI (Platz 154) saßen seit dem Ende des Militärregimes 1983 nie so viele Journalisten im Gefängnis wie heute. Vielen werden Straftaten nach dem umstrittenen Antiterrorgesetz zur Last gelegt. Oft erhalten weder Angehörige noch Anwälte Informationen über die Anklage und Zugang zu den Akten. Weil sie Gefangene übermäßig lange in Untersuchungshaft hält, wurde die Türkei wiederholt international kritisiert." - http://bit.ly/11d3jBE (Ist von ROG,der Link war nur rel. lang.)
    Wäre das dann typisch türkisch (Ich mag dieses Klischeedenken Ihrer Überschrift nicht, daher die kleine Spitze)?

    Der Witz bei der Diskussion ist ja, dass viele scheinbar einzelne Medien und Zeitungen (in diesem Fall die türkischen) bevorzugen wollen. Das ist genau das Gegenteil von Pressefreiheit.

    ich wollte eben einen Kommentar schreiben, habe es aber gelassen. Besser als Sie [alliance1979] kann man es nicht formulieren. Danke!

    • 15thMD
    • 28.03.2013 um 20:37 Uhr

    Daran muss sich die ZEIT genauso wie jede türkische Zeitung halten. Es war vorher klar und wird scheinbar bei jedem Prozess so gehandhabt (ich kenne mich da nicht 100% so aus).

    Sich jetzt darüber aufregen, dass man zu langsam war, das können Zeitungen gut. Einmal kommt das Leistungsschutzrecht dabei raus, ein anderes mal muss man Zeitungen aus dem Gerichtssaal werfen, weil andere beleidigt sind.

    Ich würde den türkischen Medien außerdem raten, sich nicht zu weit aus dem Fenster zu lehnen. Was bei denen zuhause passiert, ist eine ganz andere Hausnummer:
    "In der TÜRKEI (Platz 154) saßen seit dem Ende des Militärregimes 1983 nie so viele Journalisten im Gefängnis wie heute. Vielen werden Straftaten nach dem umstrittenen Antiterrorgesetz zur Last gelegt. Oft erhalten weder Angehörige noch Anwälte Informationen über die Anklage und Zugang zu den Akten. Weil sie Gefangene übermäßig lange in Untersuchungshaft hält, wurde die Türkei wiederholt international kritisiert." - http://bit.ly/11d3jBE (Ist von ROG,der Link war nur rel. lang.)
    Wäre das dann typisch türkisch (Ich mag dieses Klischeedenken Ihrer Überschrift nicht, daher die kleine Spitze)?

    Der Witz bei der Diskussion ist ja, dass viele scheinbar einzelne Medien und Zeitungen (in diesem Fall die türkischen) bevorzugen wollen. Das ist genau das Gegenteil von Pressefreiheit.

  4. 212. @Mydonos:

    Ihr Zitat: "Wenn nach einer aktuellen Studie 23% der Menschen im Westen Deutschlands, im Osten noch höher, also Jeder Fünfter, ausländerfeindliches Gedankengut hat."

    Mit "Studien" kann man viel erreichen, sie sagen gar nichts aus, wenn man sie nicht vollständig gelesen hat, und nicht weiß, welche Fragen gestellt wurden, um die "richtigen" Antworten zu bekommen.

    [...]

    Gekürzt, da unsachlich. Die Redaktion/ls

    Eine Leser-Empfehlung
    • uijh
    • 28.03.2013 um 0:44 Uhr
    213. [...]

    Entfernt. Bitte beachten Sie das konkrete Artikelthema. Danke, die Redaktion/ls

  5. der von Teilen der Presse und der Öffentlichkeit gegen das Gericht vorgetragen wird, ist schlicht kontraproduktiv und es spricht nicht für die Klugheit der Empörten, dies nicht wahrzunehmen.

    Gäbe das Gericht dem nach, so hätten die Verteidiger leichtes Spiel, dem Gericht Beeinflußbarkeit und daraus abgeleitet Voreingenommenheit nachzuweisen.

    Das Gericht muß bei seiner Entscheidung bleiben. Jetzt erst recht.

    Beschimpfungen wie "stur", "störrisch", "provinziell" oder die vom Autor dieses Artikels etwas überheblich und rechthaberisch insinuierte geistige Beschränktheit ("nichts begriffen"), müssen die Richter ignorieren und abperlen lassen und ihren Hauptverhandlung "sine ira et studio" durchführen.

    Besonders peinlich war der heutige Auftritt eine ehemaligen Bundesverfassungsrichters in der ARD, vormals Hochschullehrer für Öffentliches Recht (!) und Politiker (!), niemals ordentlicher Richter und schon garnicht Strafrichter, der sich dazu hergab, den OLG-Richtern im Dienste der ARD die Welt zu erklären. Soviel arrogante Besserwisserei aus Ahmaburg wird auf die Kollegen in München Eindruck gemacht haben.

    Es gibt offensichtlich einige, die sich einen Jux daraus machen wollen, das Gericht dazu zu provozieren, formale Fehler zu machen. Warum, wissen nur die jenigen selbst. Ich verstehe es nicht.

    3 Leser-Empfehlungen
  6. zu Kachelmann kann man sagen, dass die Anklage seit prozessbeginn auf "tönernden Füßen" stand.

    Schwenn hat das Unvermeidliche damals nur beschleunigt, denn die gesamten Gutachten waren gegen die Anklage und die Zeugen haben vorher schon in div. Illustrierten hochdotiere Interviews gegeben.

    Da gab es genug andere "Revisonsgründe" da hätte die Frage nach der Presseauswahl nur noch ein "Extra" bedeutet.

    Das OLG München will das korrekt nach Textbuch durchführen, so dass es nichtmal zu einer Revisonsverhandlung bei BGH kommen kann.

    Das ist auch völlig in Ordnung so.

    Das Gericht engt damit auch den Spielraum der Verteidigung ein,
    "Flukes" werden damit also reduziert.

    Natürlich gibt es hunderte theoretische Möglichkeiten, wie man 50 Plätze nicht willkürlich auf 50 + n Nachfrager aufteilt.

    Nur man hat sich für das Verfahren entschieden und dann sollte man es auch so lassen, denn sonst hätte man vielleicht einen Revisonsgrund, den man nicht haben will.

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