Prozessbedingungen: Die Richter im NSU-Prozess haben nichts begriffen
Der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund beginnt erst im April. Bereits jetzt ist klar: Moralisch hat der Staat schon verloren, kommentiert T. Steffen.
© Peter Kneffel/dpa

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess
Das Verfahren gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds wird mehr Aufmerksamkeit erhalten als der Prozess gegen den KZ-Wächter Demjanjuk. Es spielt in der Liga der RAF-Prozesse, für die der Staat einst in Stammheim ein eigenes Prozessgebäude errichtete. Das Verfahren in München ist ein Symbol für den Umgang des Staates mit rechtem Terror. Nicht nur das Urteil, schon sein Verlauf wird der Welt zeigen, wie wichtig Deutschland ein entschiedener Umgang mit den NSU-Tätern ist – nach all den Ermittlungspannen der vergangenen Jahre.
Das Münchner Gericht hat das nicht begriffen. Es hat sich abzeichnende Probleme lange ignoriert. Dabei war schon vor Monaten klar, dass der Prozess nicht nur deutsche Medien interessieren wird, dass jeweils 50 Plätze für Zuschauer und Journalisten zu wenig sind für den bedeutendsten Strafprozess der Gegenwart. Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich die Zulassung von Medien nicht allein an der Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden darf.
Klug wäre gewesen, den Prozess einem Gericht mit einem ausreichend großen Saal zu überlassen, statt ihn in München abzuhalten, nur weil dort der Schwerpunkt der NSU-Untaten lag. Mit den wenigen Sitzplätzen für Besucher und Berichterstatter genügt das Gericht zwar formal dem Grundsatz der öffentlichen Verhandlung. Doch negiert den gesellschaftlichen Stellenwert des Prozesses.
Außerdem wäre klug gewesen, dem Zulassungsverfahren für Journalisten ein geeigneteres Kriterium zugrunde zu legen als den Poststempel. Aus Furcht, etwas falsch zu machen, verteilte das Gericht die 50 Sitzplätze routinemäßig nach Reihenfolge der Anmeldungen, statt sinnvoll zu gewichten. Längst nicht alle Redaktionen wussten, dass allein das Windhundprinzip gelten würde.
- Akkreditierung
Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.
- Ablauf am Prozesstag
Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.
- Akkreditierte Medien
Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.
Zumal der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Anfang März das Gegenteil andeutete, indem er schrieb, er träfe "nach Eingang der Akkreditierungsgesuche" eine qualifizierte Entscheidung "über die Zulassung" von Medien. Nun hat die ARD zwar fünf Landesanstalten mit Platzgarantie im Saal, türkische Zeitungen und Sender aber gingen leer aus. Medien wie DIE ZEIT und ZEIT ONLINE wies man kurzerhand einen gemeinsamen Platz zu – trotz separater Anträge der beiden Redaktionen, ebenso dem Spiegel und SPIEGEL ONLINE. Schlüssig ist das nicht.
Das Gericht schweigt zu wichtigen Fragen
Und jedes Medium musste seine Journalisten namentlich benennen – also auch die Reporter, die vertretungsweise einspringen, falls es nötig wird. Kollegen nachzumelden, ist nach der zweifelhaften Logik des Gerichts nicht möglich. Obwohl klar ist, dass über den langen Prozesszeitraum die Liste aus Krankheits- oder anderen Gründen schnell erschöpft sein kann. Wie es aussieht, scheitert daran auch die Bild-Zeitung, die ihren Platz zugunsten der türkischen Hürriyet räumen will.

Und zu allem schweigt das Gericht. Kein Wort dazu, wie man dem absehbar großen Interesse Rechnung zu tragen gedachte, kein Wort zur moralischen Frage, türkische Vertreter angemessen zu berücksichtigen. Es war und ist kein Versuch der Münchner Justiz erkennbar, seit Monaten drängende Fragen zu klären.
Erst versagen Ermittler, nun die Justiz
Das Strafprozessrecht den Erfordernissen dieses einzigartigen Prozesses anzupassen, dafür ist es längst zu spät. Auch die Suche nach einem angemessenen Verhandlungsort hätte schon vor Monaten beginnen müssen. Um ein Komplett-Desaster abzuwenden, sollte das Gericht wenigstens eine Videoübertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes ermöglichen. Dies wäre mitnichten "eine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts", wie sie das Gerichtsverfassungsgesetz verbietet, sondern eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes. Eine statisch eingestellte Kamera könnte die Zuschauerperspektive des Gerichtssaals in einen Nebenraum übertragen – für Journalisten – und möglicherweise auch für Besucher. Die Diskussion um die mangelnde Sitzplatzkapazität wäre beendet.
In den Ermittlungen nach den NSU-Morden versagten Polizei und Geheimdienste. Nun versagt im Strafprozess die Justiz. Die Richter streben ein revisionssicheres Urteil an, um ein weiteres Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu vermeiden. Das ist nachvollziehbar, darf aber nicht zulasten der Opfer gehen. Denn wer keinen Weg finden will, auch türkische Medien direkt teilhaben zu lassen, straft auch die Nebenkläger – Angehörige der Mordopfer.







Ein langwieriges Gezerre ist mittlerweile ohnehin absehbar, wobei aussen vor bleiben kann, wer da wann in welchen Fettnapf trat. Je länger, desto mehr ist diese Justizposse nur noch peinlich.
Wenn ich recht verstehe, landete dieses Verfahren aus eher marginalen Gründen bei einem Münchner Gericht. Lässt sich denn das nicht ändern, da dieses Gericht offenbar mit der Aufgabe, dieses Verfahren souverän abzuwickeln, überfordert ist?
Mir wäre wohler, wenn jetzt erst einmal gebremst und nachgedacht würde - sine ira et studium. Genau das erwarte ich von der Dritten Gewalt - und auf ein paar Monate Verzug sollte es dabei nicht ankommen.
vollständig zu.
Wer sich auf die Unabhängigkeit des Gerichts beruft, der verpflichtet das Gericht damit gleichzeitig aktiv die angemessene Öffentlichkeit herzustellen.
Zufall beim Losen oder abhängig vom zufälligen Grad der Betriebsamkeit von Medienredaktionen entspricht diesen Anforderungen nicht.
Fänden wir es okay, wenn die Anzahl der Verhandlungstage oder die Reihenfolge der Zeugen per Los bestimmt würde? Oder wenn das Urteil sich an der Reihenfolge des Antragseingangs von Verteidigung oder Anklage orientieren würde?
Wer dem Gericht freie Hand im Namen des Volkes zubilligt, der darf auch mehr erwarten können als eine Beurteilung, die mit Zufälligkeit begründet wird. Und die Herstellung der angemessenen Öffentlichkeit ist die erste Beurteilung des Gerichts in diesem Fall.
Fraglich ist nur, ob das so hinzukriegen ist. Sicher, mit einem Endlosprozess durch alle Instanzen wäre niemanden gedient.
Nur: Was heißt revisionssicher? Doch nicht mehr, als dass das erstinstanzliche Urteil einer Revision stand hält.
D.h. die Revision wird kommen und damit wieder ein gewisser Aufwand in Richtung „alles von vorne“
Ich bin zwar kein Jurist und großer Kenner der SPO, nach meinen Kenntnissen wird es aber der Erstinstanz nicht möglich sein, eine Revision nicht zuzulassen.
Revision wegen zu hoher Strafe im SP geht immer.
Ich glaube eher, die Erstinstanz hat sowieso keine Chance, dass es dabei bleibt. Ich bin jedenfalls angesichts der bisher bekannten tatsachen gespannt, wie das Gericht (in der Hauptsache) Beate Zschäpe die Mittäterschaft an den NSU-Morden lückenlos und revisionssicher nachweisen will, die unter „Aufsicht“ der verfassungschützenden Organe passierten. Die Verteidiger von Zschäpe wären ja „bekloppt“, wenn sie das nicht bis zum letzten ausschlachten würden.
Die Revision bedarf gar nicht der Zulassung durch das Gericht. Sie ist nach § 333 StPO ohne Weiteres kraft Gesetzes zulässig. Die Frage ist ob sie begründet ist, also inhaltlich Erfolg hat. Das ist sie nach § 337 StPO, wenn das Gericht das Gesetz falsch angewandt hat und das Urteil darauf beruht. Zum Gesetz gehören natürlich auch die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung und den äußeren Rahmen der Verhandlung. Dass das Urteil auf der Zahl und der Zusammensetzung des Publikums beruht, dürfte aber in aller Regel ausgeschlossen werden können - zumal die Zuschauer/-hörer ohnehin zum Schweigen verdammt sind (auch wenn Barbara Salesch's Pseudo-Gerichtsshows einen anderen Eindruck vermitteln mögen).
Die Revision bedarf gar nicht der Zulassung durch das Gericht. Sie ist nach § 333 StPO ohne Weiteres kraft Gesetzes zulässig. Die Frage ist ob sie begründet ist, also inhaltlich Erfolg hat. Das ist sie nach § 337 StPO, wenn das Gericht das Gesetz falsch angewandt hat und das Urteil darauf beruht. Zum Gesetz gehören natürlich auch die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung und den äußeren Rahmen der Verhandlung. Dass das Urteil auf der Zahl und der Zusammensetzung des Publikums beruht, dürfte aber in aller Regel ausgeschlossen werden können - zumal die Zuschauer/-hörer ohnehin zum Schweigen verdammt sind (auch wenn Barbara Salesch's Pseudo-Gerichtsshows einen anderen Eindruck vermitteln mögen).
kann man es nicht sagen
vielen dank
... erinnert mich an "Schauprozess", damit man besser schauen kann, und
das Urteil ist uns allen ja auch schon klar, oder?
Wäre toll, wenn sie frei gesprochen werden müßte.
Es ist genau umgekehrt.
Bei einem Prozess, der so im Fokus der Öffentlichkeit steht, sollte man sich überlegen, diesen unter Ausschluß der Öffentlichkeit durchzuführen. Egal, wem man Plätze im Gerichtssaal zuweist, es wird immer jemanden geben, der sich benachteiligt fühlt. Wenn keiner teilnehmen darf, sind alle wieder gleichgestellt.
Meine lieben Pressevertreter, finden sie nicht, dass sie hier im Deckmantel der Rechtschaffenheit etwas zu sehr in die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Gerichte eingegriffen haben?
Sicher, die Menschen die getötet wurden sind zumeinst türkischer Abstammung, aber sie waren Bürger dieses Landes. Entweder wollen wir die Integration, dann darf aber die Abstammug eines Menschen weder in positiver Hinsicht noch in negativer eine Rolle spielen oder wir fangen an Ausnahmen zu machen, dann ist die Integration aber auf breiter Front gescheitert.
Ausserdem sollten sie bedenken, dass sie mit ihrer Berichterstattung und dem öffentlichen Druck den sie aufgebaut die Unabhängigkeit Deutscher Gerichte gefährden, denn sie als Presse haben direkt Einfluss darauf genommen, dass ein bereits festgelegtes Auswahlverfahren für Pressevertreter (Wer zuerst kommt malt zuerst) welches durchaus nicht ungerecht ist, nun im Nachhinein geändert oder überdacht wird. Das Gericht ist also nicht mehr Unabhängig, denn aus eigenem Antrieb hätte es das so nicht gemacht.
Ich hoffe sie sind sich ihrer Verantwortung auch dann bewusst, wenn der Prozess nocheinmal geführt werden muss, weil der Strafverteidiger der Angeklagten hierin Grund für eine Revision findet oder dadurch den Prozess in die Länge ziehen kann.
Für mich ist dieses Verhalten nicht verantwortlich und ich fürchte sollte es dazu kommen, das neu verhandelt werden muss weil das Gericht parteiisch war, dann ist das allein ihr Beitrag.
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