Prozessbedingungen: Die Richter im NSU-Prozess haben nichts begriffen
Der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund beginnt erst im April. Bereits jetzt ist klar: Moralisch hat der Staat schon verloren, kommentiert T. Steffen.
© Peter Kneffel/dpa

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess
Das Verfahren gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds wird mehr Aufmerksamkeit erhalten als der Prozess gegen den KZ-Wächter Demjanjuk. Es spielt in der Liga der RAF-Prozesse, für die der Staat einst in Stammheim ein eigenes Prozessgebäude errichtete. Das Verfahren in München ist ein Symbol für den Umgang des Staates mit rechtem Terror. Nicht nur das Urteil, schon sein Verlauf wird der Welt zeigen, wie wichtig Deutschland ein entschiedener Umgang mit den NSU-Tätern ist – nach all den Ermittlungspannen der vergangenen Jahre.
Das Münchner Gericht hat das nicht begriffen. Es hat sich abzeichnende Probleme lange ignoriert. Dabei war schon vor Monaten klar, dass der Prozess nicht nur deutsche Medien interessieren wird, dass jeweils 50 Plätze für Zuschauer und Journalisten zu wenig sind für den bedeutendsten Strafprozess der Gegenwart. Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich die Zulassung von Medien nicht allein an der Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden darf.
Klug wäre gewesen, den Prozess einem Gericht mit einem ausreichend großen Saal zu überlassen, statt ihn in München abzuhalten, nur weil dort der Schwerpunkt der NSU-Untaten lag. Mit den wenigen Sitzplätzen für Besucher und Berichterstatter genügt das Gericht zwar formal dem Grundsatz der öffentlichen Verhandlung. Doch negiert den gesellschaftlichen Stellenwert des Prozesses.
Außerdem wäre klug gewesen, dem Zulassungsverfahren für Journalisten ein geeigneteres Kriterium zugrunde zu legen als den Poststempel. Aus Furcht, etwas falsch zu machen, verteilte das Gericht die 50 Sitzplätze routinemäßig nach Reihenfolge der Anmeldungen, statt sinnvoll zu gewichten. Längst nicht alle Redaktionen wussten, dass allein das Windhundprinzip gelten würde.
- Akkreditierung
Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.
- Ablauf am Prozesstag
Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.
- Akkreditierte Medien
Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.
Zumal der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Anfang März das Gegenteil andeutete, indem er schrieb, er träfe "nach Eingang der Akkreditierungsgesuche" eine qualifizierte Entscheidung "über die Zulassung" von Medien. Nun hat die ARD zwar fünf Landesanstalten mit Platzgarantie im Saal, türkische Zeitungen und Sender aber gingen leer aus. Medien wie DIE ZEIT und ZEIT ONLINE wies man kurzerhand einen gemeinsamen Platz zu – trotz separater Anträge der beiden Redaktionen, ebenso dem Spiegel und SPIEGEL ONLINE. Schlüssig ist das nicht.
Das Gericht schweigt zu wichtigen Fragen
Und jedes Medium musste seine Journalisten namentlich benennen – also auch die Reporter, die vertretungsweise einspringen, falls es nötig wird. Kollegen nachzumelden, ist nach der zweifelhaften Logik des Gerichts nicht möglich. Obwohl klar ist, dass über den langen Prozesszeitraum die Liste aus Krankheits- oder anderen Gründen schnell erschöpft sein kann. Wie es aussieht, scheitert daran auch die Bild-Zeitung, die ihren Platz zugunsten der türkischen Hürriyet räumen will.

Und zu allem schweigt das Gericht. Kein Wort dazu, wie man dem absehbar großen Interesse Rechnung zu tragen gedachte, kein Wort zur moralischen Frage, türkische Vertreter angemessen zu berücksichtigen. Es war und ist kein Versuch der Münchner Justiz erkennbar, seit Monaten drängende Fragen zu klären.
Erst versagen Ermittler, nun die Justiz
Das Strafprozessrecht den Erfordernissen dieses einzigartigen Prozesses anzupassen, dafür ist es längst zu spät. Auch die Suche nach einem angemessenen Verhandlungsort hätte schon vor Monaten beginnen müssen. Um ein Komplett-Desaster abzuwenden, sollte das Gericht wenigstens eine Videoübertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes ermöglichen. Dies wäre mitnichten "eine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts", wie sie das Gerichtsverfassungsgesetz verbietet, sondern eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes. Eine statisch eingestellte Kamera könnte die Zuschauerperspektive des Gerichtssaals in einen Nebenraum übertragen – für Journalisten – und möglicherweise auch für Besucher. Die Diskussion um die mangelnde Sitzplatzkapazität wäre beendet.
In den Ermittlungen nach den NSU-Morden versagten Polizei und Geheimdienste. Nun versagt im Strafprozess die Justiz. Die Richter streben ein revisionssicheres Urteil an, um ein weiteres Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu vermeiden. Das ist nachvollziehbar, darf aber nicht zulasten der Opfer gehen. Denn wer keinen Weg finden will, auch türkische Medien direkt teilhaben zu lassen, straft auch die Nebenkläger – Angehörige der Mordopfer.







Sorry, ich hatte Sie für die Verfasserin des Ursprungkommentars gehalten.
Zitat: „Wir sprechen momentan von 9 Morden, verübt durch zwei Täter. Das ist eine rassistisch motivierte Mordserie, aber noch kein Terrorismus, erst recht nicht in den Ausmaßen der RAF.“
Wie gefährlich ist der rechte Terror und welchen Umfang hat er tatsächlich?
Die drei Hanseln der NSU fügen sich nahtlos in den Gesamt-Komplex des rechten Terrors ein. Da kann man eine Linie ziehen von dem Anschlag auf das Münchner Oktoberfest in den 80er Jahre und parallel dazu auf das verheerende Attentat auf den Bahnhof von Bologna, über die 90er Jahre mit den zahlreichen Anschlägen auf Asylantenheime und Wohnungen ausländischer Mitbürger in Deutschland. Da ergibt sich schon ein ziemlich finsteres Bild und eine erschreckende Opferzahl.
Insofern sprechen wir eigentlich über mehr als 9 Morde und mehr als zwei Täter. Spricht man von der „Liga des Rechtsterrorismus“, spricht man auch von vielen Opfern.
Rechte Terroristen äußern sich selten in Bekennerschreiben, was ihre Einordnung erschwert.
Dass die Vernetzung rechter Terroristen häufig von Vertretern der Politik heruntergespielt wird während die Organisationen linker Terroristen medial groß aufgezogen werden, erschwert zusätzlich eine Einschätzung. Die Rolle des Verfassungsschutzes im NSU-Komplex lässt jedenalls nichts Gutes ahnen.
Zuletzt: wieso sollen rassistisch motivierte Morde keine Terrortaten sein?
Es sind doch zwei Punkte zu unterscheiden:
Erstens: Hätte man die Medienplätze anders vergeben können? Ganz klar ja, und in diesem Verfahren wäre es sicher angebracht gewesen, von vornherein einen Teil der Plätze für ausländische, insbesondere türkische Medien zu reservieren. Hat man aber nunmal nicht, und damit sind wir bei zweitens: Kann man jetzt noch etwas daran ändern? Ebenso klar, nein, wenn man keinen Revisionsgrund schaffen und damit den Angehörigen zumuten will, dass wegen eines Formfehlers bei der Auswahl der Medienvertreter ein nach jahrelangem quälenden Verfahren gesprochenes Urteil aufgehoben und der Prozess wiederholt werden muss. DAS können wir uns nach allen bisherigen Pannen im NSU-Komplex nun wirklich nicht erlauben! Deswegen meine ich auch, keine Experimente wie die Übertragung in einen anderen Saal, egal was ehemalige Verfassungsrichter, die die Frage selbst nicht mehr zu entscheiden haben, öffentlich empfehlen. Und deswegen muss jetzt zum einen das OLG München ertragen, dass es für die Regeln, die es aufgestellt hat, öffentlich kritisiert wird, zum anderen wir alle samt der ausländischen Medien, dass die Regeln für den Zugang der Journalisten jetzt eben so sind und nicht mehr geändert werden können, mögen sie noch so unglücklich sein.
Deshalb ist es absolut berechenbar, welche Reaktionen kommen, wenn angeblich(e) Minderheiten benachteiligt werden oder wurden! Die Empörungswelle bestimmter Kreise lässt sich auf Knopfdruck auslösen. Dabei spielt die Beachtung von allgemein gültigen Gesetzen/ Regeln keine Rolle. Oder doch: Sie wird als negativ empfunden (stumpfsinnig, beamtenmäßig, typisch deutsch, fehlendes Fingerspitzengefühl) und gilt als strafverschärfend. Auf dieser Klaviatur spielen dann auch ganze Interessengruppen. Die Wunschvorstellung sind wohl floatende Kriterien und Gesetze, die die Tendenz der Meinungsführer jeweils berücksichtigen. Sogar und erst recht in Politik und Justiz.
In so einem Deutschland möchte ich nicht leben!
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Zeitungen gewartet haben bis der Termin verstrichen war, um sich schließlich zu "empören", dass man nicht in den Gerichtssaal "darf".
So steigert man seinen Absatz. Ich finde diese Zeitungskrakeelerei widerlich.
Das kann auch nur in Byern passieren
"210. Warum keine Direktuebertragung?"
MMn wäre eine Übertragung in einen andere Saal auch juristisch möglich und sicher eine gute Lösung, sofern in diesem Saal die gleichen Regeln gelten wie im Hauptsaal. In den Gerichtssaal passen dann aber trotzdem nur 50 Journalisten und Sie hätten das Problem mit der Zuteilung.
Im übrigen: wenn in den Videosaal nicht alle 73 verbliebenen Medienvertreter reinpassen, sondern auch nur wieder nur ein Teil, müßte es auch dort nach dem Prinzip gehen "Wer zuerst vor dem Saal steht kommt rein" und nicht nach Reihenfolge der Anmeldungen oder Nationalität des Mediums. Wie Sie es drehen und wenden, sollte das Gericht dem geforderten Druck nachgeben und garantierte Sitzplätze für türkische Medien anbieten während andere außen vor bleiben ist das Befangenheit und ein Revisionsgrund. Sie können nicht solange würfeln bis das Ergebnis paßt und dann behaupten, das sei neutral und objektiv gewesen.
Die Gesetze dafür wurden übrigens nicht von den Richtern gemacht, sondern vom Gesetzgeber.
"Bei Kachelmann hat man 10 Plätze für Schweizer Journalisten reserviert,..."
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...das Jörg Kachelmann das Schweizer Bürgerrecht hat und somit ein Ausländer in Deutschland vor Gericht stand?
Es steht keinem Staatsorgan zu, eine vermeintliche "Qualität" einzelner Presserzeugnisse zu beurteilen und zu kategorisieren. Damit ist dieser Vorschlag rasch abgehandelt.
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