ProzessbedingungenDie Richter im NSU-Prozess haben nichts begriffen

Der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund beginnt erst im April. Bereits jetzt ist klar: Moralisch hat der Staat schon verloren, kommentiert T. Steffen.

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess

Das Verfahren gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds wird mehr Aufmerksamkeit erhalten als der Prozess gegen den KZ-Wächter Demjanjuk. Es spielt in der Liga der RAF-Prozesse, für die der Staat einst in Stammheim ein eigenes Prozessgebäude errichtete. Das Verfahren in München ist ein Symbol für den Umgang des Staates mit rechtem Terror. Nicht nur das Urteil, schon sein Verlauf wird der Welt zeigen, wie wichtig Deutschland ein entschiedener Umgang mit den NSU-Tätern ist – nach all den Ermittlungspannen der vergangenen Jahre.

Das Münchner Gericht hat das nicht begriffen. Es hat sich abzeichnende Probleme lange ignoriert. Dabei war schon vor Monaten klar, dass der Prozess nicht nur deutsche Medien interessieren wird, dass jeweils 50 Plätze für Zuschauer und Journalisten zu wenig sind für den bedeutendsten Strafprozess der Gegenwart. Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich die Zulassung von Medien nicht allein an der Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden darf.

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Klug wäre gewesen, den Prozess einem Gericht mit einem ausreichend großen Saal zu überlassen, statt ihn in München abzuhalten, nur weil dort der Schwerpunkt der NSU-Untaten lag. Mit den wenigen Sitzplätzen für Besucher und Berichterstatter genügt das Gericht zwar formal dem Grundsatz der öffentlichen Verhandlung. Doch negiert den gesellschaftlichen Stellenwert des Prozesses.

Außerdem wäre klug gewesen, dem Zulassungsverfahren für Journalisten ein geeigneteres Kriterium zugrunde zu legen als den Poststempel. Aus Furcht, etwas falsch zu machen, verteilte das Gericht die 50 Sitzplätze routinemäßig nach Reihenfolge der Anmeldungen, statt sinnvoll zu gewichten. Längst nicht alle Redaktionen wussten, dass allein das Windhundprinzip gelten würde.

Akkreditierung

Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.

Ablauf am Prozesstag

Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.

Akkreditierte Medien

Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.

Zumal der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Anfang März das Gegenteil andeutete, indem er schrieb, er träfe "nach Eingang der Akkreditierungsgesuche" eine qualifizierte Entscheidung "über die Zulassung" von Medien. Nun hat die ARD zwar fünf Landesanstalten mit Platzgarantie im Saal, türkische Zeitungen und Sender aber gingen leer aus. Medien wie DIE ZEIT und ZEIT ONLINE wies man kurzerhand einen gemeinsamen Platz zu – trotz separater Anträge der beiden Redaktionen, ebenso dem Spiegel und SPIEGEL ONLINE. Schlüssig ist das nicht.

Das Gericht schweigt zu wichtigen Fragen

Und jedes Medium musste seine Journalisten namentlich benennen – also auch die Reporter, die vertretungsweise einspringen, falls es nötig wird. Kollegen nachzumelden, ist nach der zweifelhaften Logik des Gerichts nicht möglich. Obwohl klar ist, dass über den langen Prozesszeitraum die Liste aus Krankheits- oder anderen Gründen schnell erschöpft sein kann. Wie es aussieht, scheitert daran auch die Bild-Zeitung, die ihren Platz zugunsten der türkischen Hürriyet räumen will.

Tilman Steffen
Tilman Steffen

Tilman Steffen ist Nachrichtenredakteur bei ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier.

Und zu allem schweigt das Gericht. Kein Wort dazu, wie man dem absehbar großen Interesse Rechnung zu tragen gedachte, kein Wort zur moralischen Frage, türkische Vertreter angemessen zu berücksichtigen. Es war und ist kein Versuch der Münchner Justiz erkennbar, seit Monaten drängende Fragen zu klären.

Erst versagen Ermittler, nun die Justiz

Das Strafprozessrecht den Erfordernissen dieses einzigartigen Prozesses anzupassen, dafür ist es längst zu spät. Auch die Suche nach einem angemessenen Verhandlungsort hätte schon vor Monaten beginnen müssen. Um ein Komplett-Desaster abzuwenden, sollte das Gericht wenigstens eine Videoübertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes ermöglichen. Dies wäre mitnichten "eine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts", wie sie das Gerichtsverfassungsgesetz verbietet, sondern eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes. Eine statisch eingestellte Kamera könnte die Zuschauerperspektive des Gerichtssaals in einen Nebenraum übertragen – für Journalisten – und möglicherweise auch für Besucher. Die Diskussion um die mangelnde Sitzplatzkapazität wäre beendet.

In den Ermittlungen nach den NSU-Morden versagten Polizei und Geheimdienste. Nun versagt im Strafprozess die Justiz. Die Richter streben ein revisionssicheres Urteil an, um ein weiteres Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu vermeiden. Das ist nachvollziehbar, darf aber nicht zulasten der Opfer gehen. Denn wer keinen Weg finden will, auch türkische Medien direkt teilhaben zu lassen, straft auch die Nebenkläger – Angehörige der Mordopfer. 

 
Leser-Kommentare
  1. Ich finde es recht interessant, wie die Mehrzahl der Gesellschaft die Doppelmoral bezüglich der gegen Ausänder mit einem Türkischen bzw. Islamischen Hintergund begangenen Taten, wie Mord, ungerechtigkeiten sowie einen Hass auf die Religion vogehen. Ich selber bin Türkischstämmig und Muslimisch. Ich mache immer mehr die Beobachtung dass sobald es um Türken bzw Muslime geht, wird das Verständnis von Demokratie und Gerechtigkeit anders ! Dieses wird auch hier in diesem Fall bestätigt. Wenn das mt der Doppelmoral als auch mit den Ungerechtigkeiten nicht aufhören sollte, bin ich fest der Überzeugung und dieses wird auch vomStatistischen Bundesamt bestätigt, dass die Elite wieder hemkehren wird!!! Aber das scheint die Geselschaft nicht zu scheren.

  2. 250. [...]

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf unsachliche Polemik. Danke. Die Redaktion/kvk

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    1. Der Vorsitzende Richter

    2. Die vier beisitzenden Richter

    wegen: "Die 5 Richter haben nichts begriffen" (zit. nach Steffen, Rechtswissenschaftliche Studien, Band 1)

    Gründe: Ohne

    Auf Antrag des türkischen Ministerpräsidenten - warum ist noch niemand auf diese Idee gekommen - werden die Angeklagten in die Türkei ausgeliefert und dort abgeurteilt - oder wäre das etwa zu polemisch?

    Zumindest hätten wir schon mal die Probleme mit Sitzplatzreservierungen und Zugang türkischer Medien elegant gelöst.

    1. Der Vorsitzende Richter

    2. Die vier beisitzenden Richter

    wegen: "Die 5 Richter haben nichts begriffen" (zit. nach Steffen, Rechtswissenschaftliche Studien, Band 1)

    Gründe: Ohne

    Auf Antrag des türkischen Ministerpräsidenten - warum ist noch niemand auf diese Idee gekommen - werden die Angeklagten in die Türkei ausgeliefert und dort abgeurteilt - oder wäre das etwa zu polemisch?

    Zumindest hätten wir schon mal die Probleme mit Sitzplatzreservierungen und Zugang türkischer Medien elegant gelöst.

  3. von Nr. 250:

    Nichts, aber auch gar nichts wird im zuständigen Senat ohne Beratung entschieden.

    Dort treffen Richter zusammen, die ein fachwissenschaftliches Studium, Referendarzeit, richterliche Probezeit und eine gehörige Portion Berufserfahrung hinter sich haben.

    Deren Entscheidungen ergehen ganz einfach rational aufgrund der Gesetzeslage und der dazu ergangenen Rechtsprechung u.a. deswegen, weil es sinnlos ist, Vorschlägen zu folgen, die unweigerlich eine erfolgreiche Revision zur Folge hätte.

    Trotzdem kommen natürlich - selten - Fehler vor - sie geschehen aber sicher nicht sehenden Auges.

    Wer hat hier irgend etwas nicht begriffen, Herr Steffen?

    2 Leser-Empfehlungen
    • Herr-M
    • 29.03.2013 um 5:06 Uhr

    Dazu fällt mir der Fall Mollath ein. Da hat die unabhängige bayrische Justiz ganz offensichtlich jemanden in einem Verfahren, das man mit gutem Recht als dubios bezeichnen kann, in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen.
    Wären hier nicht die Medien gewesen, allen voran die Süddeutsche, die nicht locker gelassen hat, wäre es wohl nie zu einem Wiederaufnahmeverfahren gekommen.
    ..und wenn dann die Justiz dazu gesagt hätte, wir laqssen uns da nicht beeinflussen...
    Alles nicht so einfach.

    Eine Leser-Empfehlung
    • Herr-M
    • 29.03.2013 um 5:25 Uhr

    Dann informieren Sie sich doch bitte einmal, wie Anfang der 70er Jahre die SPO dem zu erwartenden Prozess gegen die RAF (Baader/Meinhof) angepasst wurde.

    • eins2
    • 29.03.2013 um 8:56 Uhr

    in so einem wichtigen Ereignis? Wer hat eigentlich die Eingänge geprüft und warum waren ausgerechnet die türkischen Medien so spät dran? Ein Schelm....oder ein Gemäckle??

    Eine Leser-Empfehlung
  4. .. in der Praxis wurde aber wohl bereits der größte verfügbare Saal mit entsprechender Sicherheitsstufe in ganz Bayern gewählt. Würde man also einen größeren wollen, müssten entweder Abstriche bei der Sicherheit gemacht werden, es müsste neu gebaut werden oder man müsste ggf. das Bundesland wechseln. All das scheint in keinem Verhältnis von Aufwand zu Nutzen zu stehen.

    Antwort auf "Es geht wenn man will"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    mit dem Verfahren gegen die NSU-Verbrecherin vergleiche,

    punkten die Norweger.

    Und in der Dimension sind sie m. M. n. vergleichbar.

    Auch wenn hier eine große Opferzahl in extrem kurzer Zeit entstand und dort die extrem lange Zeit der Verbrechensbegehung und die perfide Art, den Opfern die Schuld zuzuweisen diametral entgegengesetzt erscheinen.

    mit dem Verfahren gegen die NSU-Verbrecherin vergleiche,

    punkten die Norweger.

    Und in der Dimension sind sie m. M. n. vergleichbar.

    Auch wenn hier eine große Opferzahl in extrem kurzer Zeit entstand und dort die extrem lange Zeit der Verbrechensbegehung und die perfide Art, den Opfern die Schuld zuzuweisen diametral entgegengesetzt erscheinen.

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