Prozessbedingungen: Die Richter im NSU-Prozess haben nichts begriffen
Der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund beginnt erst im April. Bereits jetzt ist klar: Moralisch hat der Staat schon verloren, kommentiert T. Steffen.
© Peter Kneffel/dpa

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess
Das Verfahren gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds wird mehr Aufmerksamkeit erhalten als der Prozess gegen den KZ-Wächter Demjanjuk. Es spielt in der Liga der RAF-Prozesse, für die der Staat einst in Stammheim ein eigenes Prozessgebäude errichtete. Das Verfahren in München ist ein Symbol für den Umgang des Staates mit rechtem Terror. Nicht nur das Urteil, schon sein Verlauf wird der Welt zeigen, wie wichtig Deutschland ein entschiedener Umgang mit den NSU-Tätern ist – nach all den Ermittlungspannen der vergangenen Jahre.
Das Münchner Gericht hat das nicht begriffen. Es hat sich abzeichnende Probleme lange ignoriert. Dabei war schon vor Monaten klar, dass der Prozess nicht nur deutsche Medien interessieren wird, dass jeweils 50 Plätze für Zuschauer und Journalisten zu wenig sind für den bedeutendsten Strafprozess der Gegenwart. Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich die Zulassung von Medien nicht allein an der Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden darf.
Klug wäre gewesen, den Prozess einem Gericht mit einem ausreichend großen Saal zu überlassen, statt ihn in München abzuhalten, nur weil dort der Schwerpunkt der NSU-Untaten lag. Mit den wenigen Sitzplätzen für Besucher und Berichterstatter genügt das Gericht zwar formal dem Grundsatz der öffentlichen Verhandlung. Doch negiert den gesellschaftlichen Stellenwert des Prozesses.
Außerdem wäre klug gewesen, dem Zulassungsverfahren für Journalisten ein geeigneteres Kriterium zugrunde zu legen als den Poststempel. Aus Furcht, etwas falsch zu machen, verteilte das Gericht die 50 Sitzplätze routinemäßig nach Reihenfolge der Anmeldungen, statt sinnvoll zu gewichten. Längst nicht alle Redaktionen wussten, dass allein das Windhundprinzip gelten würde.
- Akkreditierung
Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.
- Ablauf am Prozesstag
Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.
- Akkreditierte Medien
Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.
Zumal der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Anfang März das Gegenteil andeutete, indem er schrieb, er träfe "nach Eingang der Akkreditierungsgesuche" eine qualifizierte Entscheidung "über die Zulassung" von Medien. Nun hat die ARD zwar fünf Landesanstalten mit Platzgarantie im Saal, türkische Zeitungen und Sender aber gingen leer aus. Medien wie DIE ZEIT und ZEIT ONLINE wies man kurzerhand einen gemeinsamen Platz zu – trotz separater Anträge der beiden Redaktionen, ebenso dem Spiegel und SPIEGEL ONLINE. Schlüssig ist das nicht.
Das Gericht schweigt zu wichtigen Fragen
Und jedes Medium musste seine Journalisten namentlich benennen – also auch die Reporter, die vertretungsweise einspringen, falls es nötig wird. Kollegen nachzumelden, ist nach der zweifelhaften Logik des Gerichts nicht möglich. Obwohl klar ist, dass über den langen Prozesszeitraum die Liste aus Krankheits- oder anderen Gründen schnell erschöpft sein kann. Wie es aussieht, scheitert daran auch die Bild-Zeitung, die ihren Platz zugunsten der türkischen Hürriyet räumen will.

Und zu allem schweigt das Gericht. Kein Wort dazu, wie man dem absehbar großen Interesse Rechnung zu tragen gedachte, kein Wort zur moralischen Frage, türkische Vertreter angemessen zu berücksichtigen. Es war und ist kein Versuch der Münchner Justiz erkennbar, seit Monaten drängende Fragen zu klären.
Erst versagen Ermittler, nun die Justiz
Das Strafprozessrecht den Erfordernissen dieses einzigartigen Prozesses anzupassen, dafür ist es längst zu spät. Auch die Suche nach einem angemessenen Verhandlungsort hätte schon vor Monaten beginnen müssen. Um ein Komplett-Desaster abzuwenden, sollte das Gericht wenigstens eine Videoübertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes ermöglichen. Dies wäre mitnichten "eine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts", wie sie das Gerichtsverfassungsgesetz verbietet, sondern eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes. Eine statisch eingestellte Kamera könnte die Zuschauerperspektive des Gerichtssaals in einen Nebenraum übertragen – für Journalisten – und möglicherweise auch für Besucher. Die Diskussion um die mangelnde Sitzplatzkapazität wäre beendet.
In den Ermittlungen nach den NSU-Morden versagten Polizei und Geheimdienste. Nun versagt im Strafprozess die Justiz. Die Richter streben ein revisionssicheres Urteil an, um ein weiteres Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu vermeiden. Das ist nachvollziehbar, darf aber nicht zulasten der Opfer gehen. Denn wer keinen Weg finden will, auch türkische Medien direkt teilhaben zu lassen, straft auch die Nebenkläger – Angehörige der Mordopfer.







mit dem Verfahren gegen die NSU-Verbrecherin vergleiche,
punkten die Norweger.
Und in der Dimension sind sie m. M. n. vergleichbar.
Auch wenn hier eine große Opferzahl in extrem kurzer Zeit entstand und dort die extrem lange Zeit der Verbrechensbegehung und die perfide Art, den Opfern die Schuld zuzuweisen diametral entgegengesetzt erscheinen.
wenn sie den NSU Prozess mit der RAF vergleicht. Die hat nicht jahrelang von der Öffentlichkeit unbemerkt agiert. Herr Steffen war noch in der Grundschule, als wir als Studenten in die Mündung von Maschinenpistolen verängstigter Polizeibeamter gucken mussten, wenn wir z.B.am Wochenende auf die Autobahn wollten. Stammheim diente dem Schutz der Richter, der Justizbeamten und Zeugen. Stammheim war eine aufgrund der Bedrohungslage im Deutschen Herbst gerechtfertigte Ausnahme, die sich nicht widerholen sollte. Aufgrund Beate Zschäpe besteht eine solche Lage nicht. Es gibt keinen Grund dafür, etwas zu dramatisieren und Ausnahmen von üblicher Gerichtspraxis zu machen. Jedenfalls nicht, weil die Presse sich die Finger wundschreibt, um eine Rechtfertigungskampangne gegenüber dem Ausland wegen angeblicher rechtsextremer Tendenzen zu betreiben. Und weil Politiker sich dran hängen um Stimmen zu fangen. D a s ist nämlich der Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz. Frau Zschäpe muss ihren fairen Prozess haben und ggf. ihre gerechte Strafe, aber sine ira et studio - nach guter deutscher Gerichtstradition !! Den Türken sei gesagt, dass ihre Landsleute nicht die einzigen Opfer der NSU waren, sondern auch u.a. eine deutsche Polizistin. Deshalb gibt es keinen Grund für eine Vorzugsbehandlung. Die deutschen Richter werden ihre verfassungsmäßige Aufgabe erfüllen. Auch ohne Beobachter aus dem Ausland und ohne Bevormundung durch Presse und Politik.
denn hier geht es inzwischen um ganz was anderes: Werden Gerichtsentscheidungen vom Gericht nach formalen rechtsstaatlichen Regeln getroffen, oder können die Politik oder die Medien, je nach aktuellen politischen Interessen, Gerichtsentscheidungen wieder umwerfen?
Rechtsstaat oder DDR 2.0, das ist hier die Frage.
Oder vielleicht hat er doch begriffen und möchte gerne DDR 2.0?
Es sollte doch problemlos möglich sein einen Sitzungssaal zu finden, in dem für 123 Redakteure ein Sitzplatz vorhanden ist. Das ändert doch nichts am Prozess selbst. Sollte der Saal nun aus zeitlichen Gründen (Fristen) nicht mehr geändert werden können, ist tatsächlich eine Übertragung in einen weiteren abhörsicheren Raum über eine gesicherte Leitung eine Möglichkeit alle Journalisten an dem Prozess teil haben zu lassen.
Liebe Journalisten. Wenn der Staat oder die Justiz versagen, ist es Eure Aufgabe darauf aufmerksam zu machen. Das habt ihr getan.
Vielleicht sollte man erwägen, die Beteiligung weiterer Journalisten einzuklagen. Das könnte man im Schulterschluss z.B. gemeinsam von der ARD und dem ersten Türkischen Fernsehen aus durchführen. Das würde unsere Ehre in Deutschland wenigstens etwas retten. Für die Türken ist die Ehre besonders wichtig und es ist denen auch wichtig, dass der Gegenüberstehende sich ehrenhaft verhält.
Dann würde der Prozess zwar verschoben werden, aber die Richter würden merken, dass sie die Sache drastisch unterschätzt haben - ebenso wie einst der Bundesnachrichtendienst oder die Polizei. Da schließe ich mich dem Autor, T. Steffen, vollkommen an.
< Die Verlegung des gesetzlich vorbestimmten Prozessverhandlungsortes beim gesetzlich zuständigen Gericht z.B. in ein Fußballstation ist nach höchst- und verfassungsrichterlicher Rechtsprechung verfassungswidrig.
< Nach der Rspr. des BVerfG verstoßen in einem Strafprozess Video- und Tonübertragungen selbst in einen anderen Saal desselben Gerichts gegen die Verfassung.
< Der Prozess findet in dem geeignetsten Saal statt, der dem OLG München in puncto Größe und Sicherheit derzeit zur Verfügung steht.
< Selbst Untersuchungsgefangene, gegen die Anklage erhoben worden ist, dürfen nach der Rechtsprechung aus Gründen der für sie geltenden Unschuldsvermutung nicht beliebig lange in Untersuchungshaft gehalten werden. Demzufolge kann es nicht angehen, dass ein Untersuchungshäftling so lange auf seinen Prozess warten muss, bis die räumlichen Möglichkeiten eines Gerichts dem Interesse einer jeden Medienanstalt, so unbedeutend sie auch ist, an persönlicher Teilnahme z.B. durch Erweiterungsbauten angepasst worden ist.
Wenn es nach Ihnen ginge, georg989, sollte das Risiko, dass die Angeklagten wegen verfassungswidriger Prozessverschleppung seitens des Staates auf freien Fuß gesetzt werden müssten, in Kauf genommen werden, um unter Verletzung von Gerichtsverfassungs- und Verfassungsrechts nach höchst- und verfassungsrechtlicher Rechtsprechung die bloßen Eigen-Interessen der Medien, die Ihrer Ansicht folgend über Verfassung, Gesetz und Rechtsprechung stünden, zu befriedigen ...
< Die Verlegung des gesetzlich vorbestimmten Prozessverhandlungsortes beim gesetzlich zuständigen Gericht z.B. in ein Fußballstation ist nach höchst- und verfassungsrichterlicher Rechtsprechung verfassungswidrig.
< Nach der Rspr. des BVerfG verstoßen in einem Strafprozess Video- und Tonübertragungen selbst in einen anderen Saal desselben Gerichts gegen die Verfassung.
< Der Prozess findet in dem geeignetsten Saal statt, der dem OLG München in puncto Größe und Sicherheit derzeit zur Verfügung steht.
< Selbst Untersuchungsgefangene, gegen die Anklage erhoben worden ist, dürfen nach der Rechtsprechung aus Gründen der für sie geltenden Unschuldsvermutung nicht beliebig lange in Untersuchungshaft gehalten werden. Demzufolge kann es nicht angehen, dass ein Untersuchungshäftling so lange auf seinen Prozess warten muss, bis die räumlichen Möglichkeiten eines Gerichts dem Interesse einer jeden Medienanstalt, so unbedeutend sie auch ist, an persönlicher Teilnahme z.B. durch Erweiterungsbauten angepasst worden ist.
Wenn es nach Ihnen ginge, georg989, sollte das Risiko, dass die Angeklagten wegen verfassungswidriger Prozessverschleppung seitens des Staates auf freien Fuß gesetzt werden müssten, in Kauf genommen werden, um unter Verletzung von Gerichtsverfassungs- und Verfassungsrechts nach höchst- und verfassungsrechtlicher Rechtsprechung die bloßen Eigen-Interessen der Medien, die Ihrer Ansicht folgend über Verfassung, Gesetz und Rechtsprechung stünden, zu befriedigen ...
z.B. Presseorgan Nummer 34 auf der Liste der fest vergebenen Plätze erscheint am Verhandlungstag x nicht zu Verhandlungbeginn und Nummer 51 der akkreditierten Presseorgane kann an der Verhandlung teilnehmen.
Ist NR 51 nicht anwesend, dann Nr. 52 usw.
Geht nicht?
Weshalb nicht?
Sie sprechen doch sogar schon von Gesetztesänderungen - sind also zugunsten der Zunft zu grossen Zugeständnissen und Opfern des Rechtstaates bereit - weshalb dann nicht eigenen?*
*Und ja, es ist zynisch! So langsam besorgt mich diese Missachtung von Verfassungsorganen, die versuchen ihre Arbeit zu machen schon sehr.
Und wäre froh, würde die "vierte Gewalt", statt sich hierin zu ergehen, ihrerseits das tun, was sie von anderen fordert: ihre Arbeit machen. Will heissen, der Öffentlichkeit und nicht dem Shareholder durch objektive, unabhängige, gut recherchierte, differenzierte, gerne auch investigative Berichterstattung und Information dienen!
Und auch froh, wenn gleiches Engagement wie hier angezeigt auch Verfassungsorganen gelten würde, die offensichtlich ihre Arbeit NICHT machen!
derer, die einen feste Platz erhalten haben sind auch freie Journalisten darunter.
Sie meinen also, dass jene einen höheren Organisationsgrad haben könnten als internationale Medienagenturen und internationale Presseverlage?
http://www.spiegel.de/pan...
1. Der Vorsitzende Richter
2. Die vier beisitzenden Richter
wegen: "Die 5 Richter haben nichts begriffen" (zit. nach Steffen, Rechtswissenschaftliche Studien, Band 1)
Gründe: Ohne
Auf Antrag des türkischen Ministerpräsidenten - warum ist noch niemand auf diese Idee gekommen - werden die Angeklagten in die Türkei ausgeliefert und dort abgeurteilt - oder wäre das etwa zu polemisch?
Zumindest hätten wir schon mal die Probleme mit Sitzplatzreservierungen und Zugang türkischer Medien elegant gelöst.
Der Staat ist dafür zuständig den "Organisationsgrad" von Redaktionen zu berücksichtigen?
Wenn das so wäre, müsste man alle Fristen komplett abschaffen!
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