Prozessbedingungen: Die Richter im NSU-Prozess haben nichts begriffen
Der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund beginnt erst im April. Bereits jetzt ist klar: Moralisch hat der Staat schon verloren, kommentiert T. Steffen.
© Peter Kneffel/dpa

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess
Das Verfahren gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds wird mehr Aufmerksamkeit erhalten als der Prozess gegen den KZ-Wächter Demjanjuk. Es spielt in der Liga der RAF-Prozesse, für die der Staat einst in Stammheim ein eigenes Prozessgebäude errichtete. Das Verfahren in München ist ein Symbol für den Umgang des Staates mit rechtem Terror. Nicht nur das Urteil, schon sein Verlauf wird der Welt zeigen, wie wichtig Deutschland ein entschiedener Umgang mit den NSU-Tätern ist – nach all den Ermittlungspannen der vergangenen Jahre.
Das Münchner Gericht hat das nicht begriffen. Es hat sich abzeichnende Probleme lange ignoriert. Dabei war schon vor Monaten klar, dass der Prozess nicht nur deutsche Medien interessieren wird, dass jeweils 50 Plätze für Zuschauer und Journalisten zu wenig sind für den bedeutendsten Strafprozess der Gegenwart. Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich die Zulassung von Medien nicht allein an der Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden darf.
Klug wäre gewesen, den Prozess einem Gericht mit einem ausreichend großen Saal zu überlassen, statt ihn in München abzuhalten, nur weil dort der Schwerpunkt der NSU-Untaten lag. Mit den wenigen Sitzplätzen für Besucher und Berichterstatter genügt das Gericht zwar formal dem Grundsatz der öffentlichen Verhandlung. Doch negiert den gesellschaftlichen Stellenwert des Prozesses.
Außerdem wäre klug gewesen, dem Zulassungsverfahren für Journalisten ein geeigneteres Kriterium zugrunde zu legen als den Poststempel. Aus Furcht, etwas falsch zu machen, verteilte das Gericht die 50 Sitzplätze routinemäßig nach Reihenfolge der Anmeldungen, statt sinnvoll zu gewichten. Längst nicht alle Redaktionen wussten, dass allein das Windhundprinzip gelten würde.
- Akkreditierung
Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.
- Ablauf am Prozesstag
Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.
- Akkreditierte Medien
Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.
Zumal der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Anfang März das Gegenteil andeutete, indem er schrieb, er träfe "nach Eingang der Akkreditierungsgesuche" eine qualifizierte Entscheidung "über die Zulassung" von Medien. Nun hat die ARD zwar fünf Landesanstalten mit Platzgarantie im Saal, türkische Zeitungen und Sender aber gingen leer aus. Medien wie DIE ZEIT und ZEIT ONLINE wies man kurzerhand einen gemeinsamen Platz zu – trotz separater Anträge der beiden Redaktionen, ebenso dem Spiegel und SPIEGEL ONLINE. Schlüssig ist das nicht.
Das Gericht schweigt zu wichtigen Fragen
Und jedes Medium musste seine Journalisten namentlich benennen – also auch die Reporter, die vertretungsweise einspringen, falls es nötig wird. Kollegen nachzumelden, ist nach der zweifelhaften Logik des Gerichts nicht möglich. Obwohl klar ist, dass über den langen Prozesszeitraum die Liste aus Krankheits- oder anderen Gründen schnell erschöpft sein kann. Wie es aussieht, scheitert daran auch die Bild-Zeitung, die ihren Platz zugunsten der türkischen Hürriyet räumen will.

Und zu allem schweigt das Gericht. Kein Wort dazu, wie man dem absehbar großen Interesse Rechnung zu tragen gedachte, kein Wort zur moralischen Frage, türkische Vertreter angemessen zu berücksichtigen. Es war und ist kein Versuch der Münchner Justiz erkennbar, seit Monaten drängende Fragen zu klären.
Erst versagen Ermittler, nun die Justiz
Das Strafprozessrecht den Erfordernissen dieses einzigartigen Prozesses anzupassen, dafür ist es längst zu spät. Auch die Suche nach einem angemessenen Verhandlungsort hätte schon vor Monaten beginnen müssen. Um ein Komplett-Desaster abzuwenden, sollte das Gericht wenigstens eine Videoübertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes ermöglichen. Dies wäre mitnichten "eine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts", wie sie das Gerichtsverfassungsgesetz verbietet, sondern eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes. Eine statisch eingestellte Kamera könnte die Zuschauerperspektive des Gerichtssaals in einen Nebenraum übertragen – für Journalisten – und möglicherweise auch für Besucher. Die Diskussion um die mangelnde Sitzplatzkapazität wäre beendet.
In den Ermittlungen nach den NSU-Morden versagten Polizei und Geheimdienste. Nun versagt im Strafprozess die Justiz. Die Richter streben ein revisionssicheres Urteil an, um ein weiteres Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu vermeiden. Das ist nachvollziehbar, darf aber nicht zulasten der Opfer gehen. Denn wer keinen Weg finden will, auch türkische Medien direkt teilhaben zu lassen, straft auch die Nebenkläger – Angehörige der Mordopfer.







Aufgrund eines Doppelpostings entfernt. Die Redaktion/ls
Der von Ihnen kritisierte Beschluss des OLG verhindert gerade, dass der Prozess zum Dschungelcamp verkommt. Mich wundert immer wieder, mit welcher Chuzpe sich Leute zum Verfassungshüter aufschwingen, welche offensichtlich die umfänglichen früheren Überlegungen deutscher Gerichte völlig außer Acht lassen wollen. Vielleicht sollten Sie jemand fragen, der sich damit auskennt ! Lesen Sie die Beiträge von Johannes Achter.
Die geschmähten alten Herren haben jedenfalls eines hinter sich: erst reden und dann denken. Und sie wissen, dass man ein guter Jurist nur sein kann, wenn man ein schlechtes Gewissen dabei hat. Denn sie kennen auch die Fehler, die sie in ihrer Laufbahn gemacht haben. Deshalb unterwerfen sie sich nicht voreilig dem Medienpopulismus und der Besserwisserei von Politrüsseln. Es ist leicht zu kritisieren, wenn man keine Entscheidung fällen muss, die man zu verantworten hat !
Klar steckt System dahinter: Die Vorgaben des Gerichtsverfassungs- und Strafprozessrechtes sollen auf alle Verfahren gleichmäßig und konsequent angewandt werden. Ohne Ansehung der Person und etwaiger brodelnder gesellschaftlicher Debatten. Das ist weder widerwärtig noch gemeingefährlich, sondern rechtsstaatlich geboten und gut so.
Die Revision bedarf gar nicht der Zulassung durch das Gericht. Sie ist nach § 333 StPO ohne Weiteres kraft Gesetzes zulässig. Die Frage ist ob sie begründet ist, also inhaltlich Erfolg hat. Das ist sie nach § 337 StPO, wenn das Gericht das Gesetz falsch angewandt hat und das Urteil darauf beruht. Zum Gesetz gehören natürlich auch die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung und den äußeren Rahmen der Verhandlung. Dass das Urteil auf der Zahl und der Zusammensetzung des Publikums beruht, dürfte aber in aller Regel ausgeschlossen werden können - zumal die Zuschauer/-hörer ohnehin zum Schweigen verdammt sind (auch wenn Barbara Salesch's Pseudo-Gerichtsshows einen anderen Eindruck vermitteln mögen).
< Die Verlegung des gesetzlich vorbestimmten Prozessverhandlungsortes beim gesetzlich zuständigen Gericht z.B. in ein Fußballstation ist nach höchst- und verfassungsrichterlicher Rechtsprechung verfassungswidrig.
< Nach der Rspr. des BVerfG verstoßen in einem Strafprozess Video- und Tonübertragungen selbst in einen anderen Saal desselben Gerichts gegen die Verfassung.
< Der Prozess findet in dem geeignetsten Saal statt, der dem OLG München in puncto Größe und Sicherheit derzeit zur Verfügung steht.
< Selbst Untersuchungsgefangene, gegen die Anklage erhoben worden ist, dürfen nach der Rechtsprechung aus Gründen der für sie geltenden Unschuldsvermutung nicht beliebig lange in Untersuchungshaft gehalten werden. Demzufolge kann es nicht angehen, dass ein Untersuchungshäftling so lange auf seinen Prozess warten muss, bis die räumlichen Möglichkeiten eines Gerichts dem Interesse einer jeden Medienanstalt, so unbedeutend sie auch ist, an persönlicher Teilnahme z.B. durch Erweiterungsbauten angepasst worden ist.
Wenn es nach Ihnen ginge, georg989, sollte das Risiko, dass die Angeklagten wegen verfassungswidriger Prozessverschleppung seitens des Staates auf freien Fuß gesetzt werden müssten, in Kauf genommen werden, um unter Verletzung von Gerichtsverfassungs- und Verfassungsrechts nach höchst- und verfassungsrechtlicher Rechtsprechung die bloßen Eigen-Interessen der Medien, die Ihrer Ansicht folgend über Verfassung, Gesetz und Rechtsprechung stünden, zu befriedigen ...
War nicht Bayern schon immer auf dem rechten Auge blind ?
Ein stichhaltiger Verdacht.
Was in dieser Debatte leider immer wieder außer Acht gelassen wird ist, dass das Gericht, nachdem es sich für diese Art der Platzvergabe entschieden hat, nicht mehr zurück kann, will es nicht tatsächlich einen Revisionsgrund heraufbeschwören.
Das Schlimmste, was diesem Verfahren passieren könnte wäre, dass sich die Richter dem Vorwurf ausgesetzt sehen, auf öffentlichen Druck hin in diesem Verfahren Entscheidungen zu treffen oder gar zu revidieren.
Das Verfahren stünde mithin von vorneherein unter keinem guten Stern, denn, so könnte man den Vorwurf weiterspinnen, wenn die Richter schon bei dieser relativ gesehen unwichtigen Frage sich vom öffentlichen Druck leiten lassen, wie fällt die Entscheidung des Gerichts dann aus, wenn es zum Kernthema, nämlich der Schuldfrage, geht.
Bei Verurteilung der Angeklagten würde den Verteidigern sodann ein Instrument in die Hand gegeben werden, welches diese so gut es geht ausschlachten könnten.
So gesehen bleibt dem Gericht nicht viel anderes übrig, als den einmal eingeschlagenen Weg konsequent beizubehalten. Das gilt aus meiner Sicht für alle Entscheidungen, die das Gericht in Zukunft trifft.
Der Unterschied ist ganz einfach. Die RAF hat Personen hohen Ranges abgemurkst, der NSU dagegen einfache Bürger mit Migrationshintergrund. Das finden diejenigen vom Verfassungsschutz und nun auch diejenigen von der Justiz wohl relevant, weil sie sich selbst bereits in ein Leben voller Ränge und Zwänge hinein gepfercht haben. Weil sie zwar wissen, dass ein rassistisches Mordmotiv relativ gesehen niederträchtiger ist als ein sozialistisches (wenngleich auch letzteres keine Spur mehr zu rechtfertigen ist als das erstere). Aber die politische Bedeutung der Morde ist ihnen ein Dorn im Auge, wenn plötzlich Mörder nicht mehr die eindimensionale Identität des absolut Kriminellen wahren, die ihnen von Rechts wegen zugeteilt ist. Wenn die Identität der Mörder im Ofen der medialen Öffentlichkeit hochbackt, dann geht der Justiz ihre Kernkompetenz verloren, nämlich die Verhältnisse zwischen Erlaubt und Unerlaubt so einfach zu halten, als hätte man es mit einem magnetischen Plus- und Minuspol zu tun.
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