Prozessbedingungen: Die Richter im NSU-Prozess haben nichts begriffen
Der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund beginnt erst im April. Bereits jetzt ist klar: Moralisch hat der Staat schon verloren, kommentiert T. Steffen.
© Peter Kneffel/dpa

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess
Das Verfahren gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds wird mehr Aufmerksamkeit erhalten als der Prozess gegen den KZ-Wächter Demjanjuk. Es spielt in der Liga der RAF-Prozesse, für die der Staat einst in Stammheim ein eigenes Prozessgebäude errichtete. Das Verfahren in München ist ein Symbol für den Umgang des Staates mit rechtem Terror. Nicht nur das Urteil, schon sein Verlauf wird der Welt zeigen, wie wichtig Deutschland ein entschiedener Umgang mit den NSU-Tätern ist – nach all den Ermittlungspannen der vergangenen Jahre.
Das Münchner Gericht hat das nicht begriffen. Es hat sich abzeichnende Probleme lange ignoriert. Dabei war schon vor Monaten klar, dass der Prozess nicht nur deutsche Medien interessieren wird, dass jeweils 50 Plätze für Zuschauer und Journalisten zu wenig sind für den bedeutendsten Strafprozess der Gegenwart. Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich die Zulassung von Medien nicht allein an der Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden darf.
Klug wäre gewesen, den Prozess einem Gericht mit einem ausreichend großen Saal zu überlassen, statt ihn in München abzuhalten, nur weil dort der Schwerpunkt der NSU-Untaten lag. Mit den wenigen Sitzplätzen für Besucher und Berichterstatter genügt das Gericht zwar formal dem Grundsatz der öffentlichen Verhandlung. Doch negiert den gesellschaftlichen Stellenwert des Prozesses.
Außerdem wäre klug gewesen, dem Zulassungsverfahren für Journalisten ein geeigneteres Kriterium zugrunde zu legen als den Poststempel. Aus Furcht, etwas falsch zu machen, verteilte das Gericht die 50 Sitzplätze routinemäßig nach Reihenfolge der Anmeldungen, statt sinnvoll zu gewichten. Längst nicht alle Redaktionen wussten, dass allein das Windhundprinzip gelten würde.
- Akkreditierung
Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.
- Ablauf am Prozesstag
Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.
- Akkreditierte Medien
Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.
Zumal der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Anfang März das Gegenteil andeutete, indem er schrieb, er träfe "nach Eingang der Akkreditierungsgesuche" eine qualifizierte Entscheidung "über die Zulassung" von Medien. Nun hat die ARD zwar fünf Landesanstalten mit Platzgarantie im Saal, türkische Zeitungen und Sender aber gingen leer aus. Medien wie DIE ZEIT und ZEIT ONLINE wies man kurzerhand einen gemeinsamen Platz zu – trotz separater Anträge der beiden Redaktionen, ebenso dem Spiegel und SPIEGEL ONLINE. Schlüssig ist das nicht.
Das Gericht schweigt zu wichtigen Fragen
Und jedes Medium musste seine Journalisten namentlich benennen – also auch die Reporter, die vertretungsweise einspringen, falls es nötig wird. Kollegen nachzumelden, ist nach der zweifelhaften Logik des Gerichts nicht möglich. Obwohl klar ist, dass über den langen Prozesszeitraum die Liste aus Krankheits- oder anderen Gründen schnell erschöpft sein kann. Wie es aussieht, scheitert daran auch die Bild-Zeitung, die ihren Platz zugunsten der türkischen Hürriyet räumen will.

Und zu allem schweigt das Gericht. Kein Wort dazu, wie man dem absehbar großen Interesse Rechnung zu tragen gedachte, kein Wort zur moralischen Frage, türkische Vertreter angemessen zu berücksichtigen. Es war und ist kein Versuch der Münchner Justiz erkennbar, seit Monaten drängende Fragen zu klären.
Erst versagen Ermittler, nun die Justiz
Das Strafprozessrecht den Erfordernissen dieses einzigartigen Prozesses anzupassen, dafür ist es längst zu spät. Auch die Suche nach einem angemessenen Verhandlungsort hätte schon vor Monaten beginnen müssen. Um ein Komplett-Desaster abzuwenden, sollte das Gericht wenigstens eine Videoübertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes ermöglichen. Dies wäre mitnichten "eine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts", wie sie das Gerichtsverfassungsgesetz verbietet, sondern eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes. Eine statisch eingestellte Kamera könnte die Zuschauerperspektive des Gerichtssaals in einen Nebenraum übertragen – für Journalisten – und möglicherweise auch für Besucher. Die Diskussion um die mangelnde Sitzplatzkapazität wäre beendet.
In den Ermittlungen nach den NSU-Morden versagten Polizei und Geheimdienste. Nun versagt im Strafprozess die Justiz. Die Richter streben ein revisionssicheres Urteil an, um ein weiteres Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu vermeiden. Das ist nachvollziehbar, darf aber nicht zulasten der Opfer gehen. Denn wer keinen Weg finden will, auch türkische Medien direkt teilhaben zu lassen, straft auch die Nebenkläger – Angehörige der Mordopfer.







Vielleicht, weil Sie anfällig für Verschwörungstheorien sind.
Ja vielleicht ergibt die offizielle version aber auch einfach keinen Sinn. Zudem muss man sich nurmal mit der Historie der deutschen Geheimdienste beschäftigen, um zu sehen dass es da noch einiges an Klärungsbedarf gibt.
Stöbert man da ein bisschen, wird einem schnell klar, dass die Inlandsgeheimdienste gegründet wurden im Kampf gegen Links. Altnazis waren federführend in den Gründungstagen dieser Geheimdienste. Kurz gesagt: Die Amis haben diese Geheimdienste aufgebaut mit ehemaligen Gestapo Leuten, um Kommunisten zu beobachten und zu bekämpfen. In seiner kompletten Historie fällt der Schwerpunkt "Kampf gegen Links" immer wieder auf.
http://de.wikipedia.org/w...
In diesem Gerichtssaal sitzen FÜNFZIG Journalisten, die berichten und "überwachen", dass alles mit rechten Dingen zugeht. Deren material kann dann widerum von JEDEM anderen Medium verwendet werden um zu berichten.
Wobei lassen Sie mich raten: Diese fünfzig Journalisten sind alle von den Altnazis, die den Inlandsgeheimdienst gegründet haben Handverlesen und berichten daher nur die Erfahrung, die DIE uns hören lassen wollen?
In diesem Gerichtssaal sitzen FÜNFZIG Journalisten, die berichten und "überwachen", dass alles mit rechten Dingen zugeht. Deren material kann dann widerum von JEDEM anderen Medium verwendet werden um zu berichten.
Wobei lassen Sie mich raten: Diese fünfzig Journalisten sind alle von den Altnazis, die den Inlandsgeheimdienst gegründet haben Handverlesen und berichten daher nur die Erfahrung, die DIE uns hören lassen wollen?
kann man kaum vom "kleinst möglichen Kreis" oder Vertuschung sprechen.
Möglicherweise wäre auch eine andere Methode der Platzvergabe mit der Strafprozessordnung vereinbar gewesen.
Die jetzt durchgeführte ist es wohl auf jeden Fall.
Im Gegensatz zum Autor des Artikels halte ich die Revisionssicherheit des Urteils für den besten Dienst an den Opfern.
Ein jahrelanges Gezerre um formaljuristische Feinheiten bzg. der Sitzplatzvergabe und damit Einhaltung der Strafprozessordnung und ein Neuaufrollen des Prozesses wären entwürdigend und eine zusätzliche Bestrafung für die Angehörigen.
Je länger die Taten zurückliegen, umso lückenhafter und widersprüchlicher werden die Zeugenaussagen und umso schwieriger eine angemessene Verurteilung.
Dazu würde Ihr Kommentar dann wortwörtlich auch passen.
Hallo kassandra_k, Sie überzeugen mich an diesem Punkt. Ein Endlosprozess wäre ebenso wenig im Sinne der Angehörigen der Opfer wie die Angestrebte Revisionssicherheit. Die Frage ist, ob man die R. nicht auch auf anderem Wege erreichen kann.
Viele Grüße, Tilman Steffen, ZEIT ONLINE
Hallo kassandra_k, Sie überzeugen mich an diesem Punkt. Ein Endlosprozess wäre ebenso wenig im Sinne der Angehörigen der Opfer wie die Angestrebte Revisionssicherheit. Die Frage ist, ob man die R. nicht auch auf anderem Wege erreichen kann.
Viele Grüße, Tilman Steffen, ZEIT ONLINE
nur zustimmen. Sicherlich wäre es schön gewesen, wenn türkische Medien dabei gewesen wären. Wenn es ihnen (den türk. Medien) aber wirklich wichtig gewesen wäre, hätten sie sich rechtzeitig anmelden können, das wurde offenbar verschlafen.
Der Versuch, jetzt mit öffentlichen Druck Änderungen erzwingen zu wollen, zeugt von gewisser vordemokratischer Einstellung.
Leider hat der Artikel von Herrn Steffen wenig journalistische Substanz. Was hängen bleibt, ist, dass gejammert wird, dass die ARD mehr Plätze hat als ZEIT und ZO. Ein wenig mehr Selbstreflexion in Bezug auf die eigene Wichtigkeit würde vielen Journalisten gut tun....
Es wird hier geaeussert, die Tuerkische Presse hatte sich ja eher bemuehen koennen, aber offensichtlich scheint es ja mal wieder so gewesen zu sein, dass die ach so unabhaengige Justiz, eben doch mal wieder inkonsistent und nicht der Logik folgend vorgegangen ist. Und offensichtlich scheinen die Befuerworter der Gerichtsentscheidung nicht mal den obigen Artikel gelesen zu haben. Denn es wird darauf hingewiesen das Spiegel und SPON und die Zeit und ZON jeweils ein Platz zugewiesen wurde, gleichzeitig aber haben mehrere Regionalsender der ARD Plaetze bekommen. Spaetestens da wurde von dem Windhundprinzip abgewichen und wieder mal der Willkuer platzt gemacht. Aber jetzt wird es bestimmt wieder Schlaukoepfe geben, die diese offensichtliche logische Inkonsistenz verteidigen werden. Im uebrigen wer sagt mir ueberhaupt, dass bei der Auswahl nicht noch zusaetzlich manipuliert wurde? Und warum hat ein Richter vorher anderes als das Windhundprinzip verkuendet? Aber diese Ungereihmheiten passen nicht ins Bild, denn es richtet sich ja gegen die tuerkische Presse. Ich stelle mir gerade vor, was waere wenn die ersten 50 Antraege nur von der tuerkischen Presse gewesen waeren? Ja was dann? Ich vermute, sofort traete bei den Verfechtern der richterlichen Unabhaengigkeit eine 180 Grad Wendung ein.
Es wird hier geaeussert, die Tuerkische Presse hatte sich ja eher bemuehen koennen, aber offensichtlich scheint es ja mal wieder so gewesen zu sein, dass die ach so unabhaengige Justiz, eben doch mal wieder inkonsistent und nicht der Logik folgend vorgegangen ist. Und offensichtlich scheinen die Befuerworter der Gerichtsentscheidung nicht mal den obigen Artikel gelesen zu haben. Denn es wird darauf hingewiesen das Spiegel und SPON und die Zeit und ZON jeweils ein Platz zugewiesen wurde, gleichzeitig aber haben mehrere Regionalsender der ARD Plaetze bekommen. Spaetestens da wurde von dem Windhundprinzip abgewichen und wieder mal der Willkuer platzt gemacht. Aber jetzt wird es bestimmt wieder Schlaukoepfe geben, die diese offensichtliche logische Inkonsistenz verteidigen werden. Im uebrigen wer sagt mir ueberhaupt, dass bei der Auswahl nicht noch zusaetzlich manipuliert wurde? Und warum hat ein Richter vorher anderes als das Windhundprinzip verkuendet? Aber diese Ungereihmheiten passen nicht ins Bild, denn es richtet sich ja gegen die tuerkische Presse. Ich stelle mir gerade vor, was waere wenn die ersten 50 Antraege nur von der tuerkischen Presse gewesen waeren? Ja was dann? Ich vermute, sofort traete bei den Verfechtern der richterlichen Unabhaengigkeit eine 180 Grad Wendung ein.
Ja, Sensibilität schön und gut...wie ich schrieb, auch mir wäre es lieber gewesen, wenn die Akkreditierung internationaler verlaufen wäre. Allerdings kann mir auch niemand erzählen, dass in Deutschland vertretene internationale Medien nicht über die gängige Praxis Bescheid wissen. Außer sie taugen nicht viel. Es bleibt also dabei...zu spät ist zu spät.
Ein Satz in Ihrem Beitrag stört mich etwas. Zitat: > Es geht nicht darum, dass rein technisch alles korrekt ist...<
Doch, natürlich. Darum m u s s es sogar gehen.
Oder wollen Sie riskieren, dass u.U. der Prozess wegen Formfehler o.ä. mit Freisprüchen endet? Wie bitter wäre das dann? Wie schlimm würde das für Deutschland aussehen?
und sensibel geht beides!
Sie missinterpretieren was ich sage, wenn Sie schreiben:
"Ein Satz in Ihrem Beitrag stört mich etwas. Zitat: > Es geht nicht darum, dass rein technisch alles korrekt ist...<
Doch, natürlich. Darum m u s s es sogar gehen.
Oder wollen Sie riskieren, dass u.U. der Prozess wegen Formfehler o.ä. mit Freisprüchen endet? Wie bitter wäre das dann? Wie schlimm würde das für Deutschland aussehen?"
Ich gehe davon aus, dass technisch korrekt und der Situation angemessen zusammen gehen können und technisch korrekt und der Situation unangemessen nicht die einzige und schon gar nicht die beste Lösung sind.
und sensibel geht beides!
Sie missinterpretieren was ich sage, wenn Sie schreiben:
"Ein Satz in Ihrem Beitrag stört mich etwas. Zitat: > Es geht nicht darum, dass rein technisch alles korrekt ist...<
Doch, natürlich. Darum m u s s es sogar gehen.
Oder wollen Sie riskieren, dass u.U. der Prozess wegen Formfehler o.ä. mit Freisprüchen endet? Wie bitter wäre das dann? Wie schlimm würde das für Deutschland aussehen?"
Ich gehe davon aus, dass technisch korrekt und der Situation angemessen zusammen gehen können und technisch korrekt und der Situation unangemessen nicht die einzige und schon gar nicht die beste Lösung sind.
...nach Grundgesetz und aus gutem Grunde.
Sie hat sich nicht mit der Politik "ins Benehmen zu setzen", seit Freisler, und dem Volksgerichtshof.
ich möchte gerne wissen ob es Situationen im Ausland gab, wo deutsche Journalisten an Fällen die Deutsche betrafen nicht teilnehmen konnten (wie jetzt die türkischen Journalisten) und wenn ja, wie darauf Deutschland reagiert hat. Ich möchte gerne einen Vergleich um das Tagesgeschehen besser einordnen zu können.
Sie haben sich hier bisher als aufgeklärt präsentiert. Ich finde es grundsätzlich gut gegen den Strich zu bürsten, nur mit ihrem letzten Beitrag zeigen Sie mE dass Sie wohl weniger an Aufklärung interessiert sind. Sie unterstellen denjenigen, die die mangelnde Sensibilität kritisieren "öffentlicher Voyeurismus und Rachegelüste". Mir unterstellen Sie in meiner Bitte um mehr Fakten an die Redaktion ich würde um juristische Entwicklungshilfe für Deutschland aus zweifelhaften Ländern bitten.
Sie scheinen zudem völlig die Kritik nicht zu verstehen, die sich auf einen Mangel an Sensibilität und moralisch fragwürdige (wohl aber rein technisch korrekte) Entscheidungen bezieht.
Ihr Kommentar und Empfehlung auf meinen Kommentar schießt völlig am Ziel vorbei, ich möchte nicht die Justiz bewachen, ich möchte, dass hier sensibler mit unseren türkischen Mitbürgern umgegangen wird und ich denke genau das ist möglich.
wünscht sich der Autor aus "moralischen Gründen" einen Prozeß vor einem möglichst großen Publikum. So etwas gab es in der Vergangenheit häufiger, und meistens nennt man diese Ereignisse heute "Schauprozeß".
Ein Prozeß ist kein Subjekt der Volkspädagogik, auch wenn das die Damen und Herren Journalisten gern so hätten. Er hat die Funktion, die wahrheit herauszufinden und bei erwiesener Schuld eine angemessene Strafe im Rahmen des geltenden Rechts zu verhängen. Jede ideologisch motivierte Beeinflussung des Geschehens, wie sie derzeit geschieht, ist ein Versuch der Rechtsbeugung.
Herr Steffen, Sie schreiben, das alles dürfe "aber nicht zulasten der Opfer gehen."
Sie meinen vermutlich damit nicht die Ermordeten. Denn denen zulasten kann nichts mehr gehen.
Und die durch den Tod der Opfer betroffenen Angehörigen, die Sie hoffentlich meinen, haben die Möglichkeit, als Nebenkläger am Prozess teilzunehmen. Die werden nicht vor der Tür stehen gelassen.
Auch insofern ein guter Kommentar von like-a-boss.
Ein weiteres Verfahren vor einer Berufungs- oder Revisionsinstanz zu vermeiden, ist auch gerade wegen des enormen öffentlichen Interesses ein Zeichen dafür, daß das Gericht "nicht zulasten der Opfer" agieren möchte.
Übrigens hatte bei Kachelmann kein Medienorgan Probleme mit ausufernder Berichterstattung. Warum jetzt?
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