ProzessbedingungenDie Richter im NSU-Prozess haben nichts begriffen

Der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund beginnt erst im April. Bereits jetzt ist klar: Moralisch hat der Staat schon verloren, kommentiert T. Steffen.

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess

Das Verfahren gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds wird mehr Aufmerksamkeit erhalten als der Prozess gegen den KZ-Wächter Demjanjuk. Es spielt in der Liga der RAF-Prozesse, für die der Staat einst in Stammheim ein eigenes Prozessgebäude errichtete. Das Verfahren in München ist ein Symbol für den Umgang des Staates mit rechtem Terror. Nicht nur das Urteil, schon sein Verlauf wird der Welt zeigen, wie wichtig Deutschland ein entschiedener Umgang mit den NSU-Tätern ist – nach all den Ermittlungspannen der vergangenen Jahre.

Das Münchner Gericht hat das nicht begriffen. Es hat sich abzeichnende Probleme lange ignoriert. Dabei war schon vor Monaten klar, dass der Prozess nicht nur deutsche Medien interessieren wird, dass jeweils 50 Plätze für Zuschauer und Journalisten zu wenig sind für den bedeutendsten Strafprozess der Gegenwart. Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich die Zulassung von Medien nicht allein an der Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden darf.

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Klug wäre gewesen, den Prozess einem Gericht mit einem ausreichend großen Saal zu überlassen, statt ihn in München abzuhalten, nur weil dort der Schwerpunkt der NSU-Untaten lag. Mit den wenigen Sitzplätzen für Besucher und Berichterstatter genügt das Gericht zwar formal dem Grundsatz der öffentlichen Verhandlung. Doch negiert den gesellschaftlichen Stellenwert des Prozesses.

Außerdem wäre klug gewesen, dem Zulassungsverfahren für Journalisten ein geeigneteres Kriterium zugrunde zu legen als den Poststempel. Aus Furcht, etwas falsch zu machen, verteilte das Gericht die 50 Sitzplätze routinemäßig nach Reihenfolge der Anmeldungen, statt sinnvoll zu gewichten. Längst nicht alle Redaktionen wussten, dass allein das Windhundprinzip gelten würde.

Akkreditierung

Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.

Ablauf am Prozesstag

Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.

Akkreditierte Medien

Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.

Zumal der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Anfang März das Gegenteil andeutete, indem er schrieb, er träfe "nach Eingang der Akkreditierungsgesuche" eine qualifizierte Entscheidung "über die Zulassung" von Medien. Nun hat die ARD zwar fünf Landesanstalten mit Platzgarantie im Saal, türkische Zeitungen und Sender aber gingen leer aus. Medien wie DIE ZEIT und ZEIT ONLINE wies man kurzerhand einen gemeinsamen Platz zu – trotz separater Anträge der beiden Redaktionen, ebenso dem Spiegel und SPIEGEL ONLINE. Schlüssig ist das nicht.

Das Gericht schweigt zu wichtigen Fragen

Und jedes Medium musste seine Journalisten namentlich benennen – also auch die Reporter, die vertretungsweise einspringen, falls es nötig wird. Kollegen nachzumelden, ist nach der zweifelhaften Logik des Gerichts nicht möglich. Obwohl klar ist, dass über den langen Prozesszeitraum die Liste aus Krankheits- oder anderen Gründen schnell erschöpft sein kann. Wie es aussieht, scheitert daran auch die Bild-Zeitung, die ihren Platz zugunsten der türkischen Hürriyet räumen will.

Tilman Steffen
Tilman Steffen

Tilman Steffen ist Nachrichtenredakteur bei ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier.

Und zu allem schweigt das Gericht. Kein Wort dazu, wie man dem absehbar großen Interesse Rechnung zu tragen gedachte, kein Wort zur moralischen Frage, türkische Vertreter angemessen zu berücksichtigen. Es war und ist kein Versuch der Münchner Justiz erkennbar, seit Monaten drängende Fragen zu klären.

Erst versagen Ermittler, nun die Justiz

Das Strafprozessrecht den Erfordernissen dieses einzigartigen Prozesses anzupassen, dafür ist es längst zu spät. Auch die Suche nach einem angemessenen Verhandlungsort hätte schon vor Monaten beginnen müssen. Um ein Komplett-Desaster abzuwenden, sollte das Gericht wenigstens eine Videoübertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes ermöglichen. Dies wäre mitnichten "eine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts", wie sie das Gerichtsverfassungsgesetz verbietet, sondern eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes. Eine statisch eingestellte Kamera könnte die Zuschauerperspektive des Gerichtssaals in einen Nebenraum übertragen – für Journalisten – und möglicherweise auch für Besucher. Die Diskussion um die mangelnde Sitzplatzkapazität wäre beendet.

In den Ermittlungen nach den NSU-Morden versagten Polizei und Geheimdienste. Nun versagt im Strafprozess die Justiz. Die Richter streben ein revisionssicheres Urteil an, um ein weiteres Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu vermeiden. Das ist nachvollziehbar, darf aber nicht zulasten der Opfer gehen. Denn wer keinen Weg finden will, auch türkische Medien direkt teilhaben zu lassen, straft auch die Nebenkläger – Angehörige der Mordopfer. 

 
Leser-Kommentare
  1. so nah und doch so fern...

  2. Das sehe ich anders. Diese Überhöhung eines stinknormalen Justizverfahrens ist genau das, was Rechtsstaatlichkeit nicht nötig hat. Das Gericht soll strikt so vorgehen, wie für derlei Verfahren vorgesehen. Dann wird dem Recht genüge getan. Es wäre geradezu fahrlässig, den Inszenierungswünschen aus Politik und Presse nachzugeben, die an das Gericht herangetragen werden.

    13 Leser-Empfehlungen
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    "stinknormales" Justizverfahren. Hier wurden Menschen nur deshalb ermordet, weil sie Migranten waren. Dass rechtsextremistische Straftaten in Deutschland nicht "stinknormal" sein können und dürfen, sollte sich zumindest zu denen herumgesprochen haben, die über die Größe des Saales und die Vergabe der Presseplätze zu entscheiden haben.

    • mick08
    • 27.03.2013 um 14:30 Uhr

    habe versehentlich Ihren Kommentar empfohlen, das nehme ich hiermit zurück.

    Zu Ihrer Logik, es folgt also:
    "Diese Überhöhung einer stinknormalen, rassistisch motivierten und rassistisch aufgearbeieten Mordserie ist genau das, was Rechtsstaatlichkeit nicht nötig hat."

    "Das Gericht soll strikt so vorgehen, wie für derlei Verfahren z.B. bei der RAF (linke Gewalt), wo ein eigenes Gerichtsgebäiude gebaut wurde, möglich war. Dann wird dem Recht genüge getan."

    Denn, es wäre geradezu fahrlässig, den Kontext der Verbrechen auszublenden und den Kritikern "Inszenierungswünsche" zu unterstellen nachdem bisher alle Staatsgewalten in Bezug auf diese stinknormale rassistische Mordserie versagten.

    "stinknormales" Justizverfahren. Hier wurden Menschen nur deshalb ermordet, weil sie Migranten waren. Dass rechtsextremistische Straftaten in Deutschland nicht "stinknormal" sein können und dürfen, sollte sich zumindest zu denen herumgesprochen haben, die über die Größe des Saales und die Vergabe der Presseplätze zu entscheiden haben.

    • mick08
    • 27.03.2013 um 14:30 Uhr

    habe versehentlich Ihren Kommentar empfohlen, das nehme ich hiermit zurück.

    Zu Ihrer Logik, es folgt also:
    "Diese Überhöhung einer stinknormalen, rassistisch motivierten und rassistisch aufgearbeieten Mordserie ist genau das, was Rechtsstaatlichkeit nicht nötig hat."

    "Das Gericht soll strikt so vorgehen, wie für derlei Verfahren z.B. bei der RAF (linke Gewalt), wo ein eigenes Gerichtsgebäiude gebaut wurde, möglich war. Dann wird dem Recht genüge getan."

    Denn, es wäre geradezu fahrlässig, den Kontext der Verbrechen auszublenden und den Kritikern "Inszenierungswünsche" zu unterstellen nachdem bisher alle Staatsgewalten in Bezug auf diese stinknormale rassistische Mordserie versagten.

  3. ...sollten unbedingt vermeiden, weitere Justizschelte zu betreiben.

    Art 97 Grundgesetz lautet.

    (1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

    Der Schaden wird sonst größer als der Nutzen, zumal sich der Präsident eines Oberlandesgerichts nicht wie ein Schuljunge behandeln lässt.

    9 Leser-Empfehlungen
  4. Wenn es der Organisationsgrad eines Medienunternehmens nicht hergibt, rechtzeitig zu reagieren, hat es meiner Meinung nach im schnelllebigen Nachrichtengeschäft eh ein Problem.
    Selbst kleine Zeitungen und sogar freie Journalisten haben es geschafft, unter den ersten 50 Antragstellern zu sein.
    Ich finde, dass das Auswahlkriterium des Eingangs des Antrages dem Gleichheitsgedanken am besten entspricht. Auch mit einem Losentscheid hätte man gerecht die begrenzte Anzahl an Plätzen verteilen können.
    Eine Verteilung der Plätze nach "Wichtigkeit" des Mediums ist meiner Meinung nach auszuschließen, da hier der Willkür Tür und Tor geöffnet worden wäre. Wer soll denn entscheiden, wer wichtig genug ist, einen festen Platz im Verhandlungssaal zu erhalten?

    17 Leser-Empfehlungen
  5. In dem Verfahren geht es um Morde an Menschen, die nur deshalb Opfer wurden, weil sie Türken oder Griechen waren. Insofern wäre es angemessen, türkische und griechische Medien besonders zu berücksichtigen.

    4 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Fragliche Position"
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    Ich dachte bislang, es habe sich bei den Opfern um deutsche Staatsbürger gehandelt. Vielleicht bin ich ja durch die Presse falsch informiert.

    Ich dachte bislang, es habe sich bei den Opfern um deutsche Staatsbürger gehandelt. Vielleicht bin ich ja durch die Presse falsch informiert.

  6. Das Gericht sollte die zur Verfügung stehenden Plätze unter den akkreditierten Journalisten vor jeder Sitzung verlosen.

    • mick08
    • 27.03.2013 um 14:23 Uhr

    und sensibel geht beides!

    Sie missinterpretieren was ich sage, wenn Sie schreiben:

    "Ein Satz in Ihrem Beitrag stört mich etwas. Zitat: > Es geht nicht darum, dass rein technisch alles korrekt ist...<

    Doch, natürlich. Darum m u s s es sogar gehen.

    Oder wollen Sie riskieren, dass u.U. der Prozess wegen Formfehler o.ä. mit Freisprüchen endet? Wie bitter wäre das dann? Wie schlimm würde das für Deutschland aussehen?"

    Ich gehe davon aus, dass technisch korrekt und der Situation angemessen zusammen gehen können und technisch korrekt und der Situation unangemessen nicht die einzige und schon gar nicht die beste Lösung sind.

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    • mugu1
    • 27.03.2013 um 15:45 Uhr

    Ihr Zitat: >Ich gehe davon aus, dass technisch korrekt und der Situation angemessen zusammen gehen können und technisch korrekt und der Situation unangemessen nicht die einzige und schon gar nicht die beste Lösung sind.<

    Vielleicht möglich, vielleicht aber auch nicht. Ich gehe davon aus, dass Sie so wie ich kein Jurist sind. Also wissen wir nicht,ob "technisch korrekt und technisch angemessen" möglich sind.

    In Wiederholung/Ergänzung zu meinen Kommentaren Nr. 24 u.36:

    Es ist m.M. nach halt so...lieber ist mir, auf sicheren Pfaden zu wandeln, als etwas auszuprobieren, wo es hinterher heisst "Hätte ich es mal lieber gelassen!". Sollen gewisse Kreise sich ruhig darüber aufregen (damit meine ich jetzt nicht Sie, sondern insbes. Politiker- u. Journalistenkreise). Ist mir lieber, als mir hinterher anhören zu müssen, dass "wir" (=die Deutschen) durch sentimentale Nachgiebigkeit (0z.B. Formfehler) eine mögliche Verurteilung nicht zustande gekriegt haben.

    Was hilft den Hinterbliebenen der Opfer mehr...dieses z.Zt. unnötige Herumgetöse um einige Akkredierungsplätze für Journalisten oder ein auf sicheren Beinen stehendes Verfahren mit der sehr realistischen Wahrscheinlichkeit, dass die Verbrechen endgültig aufgeklärt und gesühnt werden = die Täter bestraft?

    Würden Sie dies, also Freisprüche aufgrund von Formnfehlern o.ä., riskieren wollen, nur um sich dahingehend "besser zu fühlen", dass mehr ausländische Medien im Saal anwesend sein können? Das kann ich mir nicht vorstellen.

    • mugu1
    • 27.03.2013 um 15:45 Uhr

    Ihr Zitat: >Ich gehe davon aus, dass technisch korrekt und der Situation angemessen zusammen gehen können und technisch korrekt und der Situation unangemessen nicht die einzige und schon gar nicht die beste Lösung sind.<

    Vielleicht möglich, vielleicht aber auch nicht. Ich gehe davon aus, dass Sie so wie ich kein Jurist sind. Also wissen wir nicht,ob "technisch korrekt und technisch angemessen" möglich sind.

    In Wiederholung/Ergänzung zu meinen Kommentaren Nr. 24 u.36:

    Es ist m.M. nach halt so...lieber ist mir, auf sicheren Pfaden zu wandeln, als etwas auszuprobieren, wo es hinterher heisst "Hätte ich es mal lieber gelassen!". Sollen gewisse Kreise sich ruhig darüber aufregen (damit meine ich jetzt nicht Sie, sondern insbes. Politiker- u. Journalistenkreise). Ist mir lieber, als mir hinterher anhören zu müssen, dass "wir" (=die Deutschen) durch sentimentale Nachgiebigkeit (0z.B. Formfehler) eine mögliche Verurteilung nicht zustande gekriegt haben.

    Was hilft den Hinterbliebenen der Opfer mehr...dieses z.Zt. unnötige Herumgetöse um einige Akkredierungsplätze für Journalisten oder ein auf sicheren Beinen stehendes Verfahren mit der sehr realistischen Wahrscheinlichkeit, dass die Verbrechen endgültig aufgeklärt und gesühnt werden = die Täter bestraft?

    Würden Sie dies, also Freisprüche aufgrund von Formnfehlern o.ä., riskieren wollen, nur um sich dahingehend "besser zu fühlen", dass mehr ausländische Medien im Saal anwesend sein können? Das kann ich mir nicht vorstellen.

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