ProzessbedingungenDie Richter im NSU-Prozess haben nichts begriffen

Der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund beginnt erst im April. Bereits jetzt ist klar: Moralisch hat der Staat schon verloren, kommentiert T. Steffen.

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess

Das Verfahren gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds wird mehr Aufmerksamkeit erhalten als der Prozess gegen den KZ-Wächter Demjanjuk. Es spielt in der Liga der RAF-Prozesse, für die der Staat einst in Stammheim ein eigenes Prozessgebäude errichtete. Das Verfahren in München ist ein Symbol für den Umgang des Staates mit rechtem Terror. Nicht nur das Urteil, schon sein Verlauf wird der Welt zeigen, wie wichtig Deutschland ein entschiedener Umgang mit den NSU-Tätern ist – nach all den Ermittlungspannen der vergangenen Jahre.

Das Münchner Gericht hat das nicht begriffen. Es hat sich abzeichnende Probleme lange ignoriert. Dabei war schon vor Monaten klar, dass der Prozess nicht nur deutsche Medien interessieren wird, dass jeweils 50 Plätze für Zuschauer und Journalisten zu wenig sind für den bedeutendsten Strafprozess der Gegenwart. Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich die Zulassung von Medien nicht allein an der Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden darf.

Anzeige

Klug wäre gewesen, den Prozess einem Gericht mit einem ausreichend großen Saal zu überlassen, statt ihn in München abzuhalten, nur weil dort der Schwerpunkt der NSU-Untaten lag. Mit den wenigen Sitzplätzen für Besucher und Berichterstatter genügt das Gericht zwar formal dem Grundsatz der öffentlichen Verhandlung. Doch negiert den gesellschaftlichen Stellenwert des Prozesses.

Außerdem wäre klug gewesen, dem Zulassungsverfahren für Journalisten ein geeigneteres Kriterium zugrunde zu legen als den Poststempel. Aus Furcht, etwas falsch zu machen, verteilte das Gericht die 50 Sitzplätze routinemäßig nach Reihenfolge der Anmeldungen, statt sinnvoll zu gewichten. Längst nicht alle Redaktionen wussten, dass allein das Windhundprinzip gelten würde.

Akkreditierung

Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.

Ablauf am Prozesstag

Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.

Akkreditierte Medien

Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.

Zumal der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Anfang März das Gegenteil andeutete, indem er schrieb, er träfe "nach Eingang der Akkreditierungsgesuche" eine qualifizierte Entscheidung "über die Zulassung" von Medien. Nun hat die ARD zwar fünf Landesanstalten mit Platzgarantie im Saal, türkische Zeitungen und Sender aber gingen leer aus. Medien wie DIE ZEIT und ZEIT ONLINE wies man kurzerhand einen gemeinsamen Platz zu – trotz separater Anträge der beiden Redaktionen, ebenso dem Spiegel und SPIEGEL ONLINE. Schlüssig ist das nicht.

Das Gericht schweigt zu wichtigen Fragen

Und jedes Medium musste seine Journalisten namentlich benennen – also auch die Reporter, die vertretungsweise einspringen, falls es nötig wird. Kollegen nachzumelden, ist nach der zweifelhaften Logik des Gerichts nicht möglich. Obwohl klar ist, dass über den langen Prozesszeitraum die Liste aus Krankheits- oder anderen Gründen schnell erschöpft sein kann. Wie es aussieht, scheitert daran auch die Bild-Zeitung, die ihren Platz zugunsten der türkischen Hürriyet räumen will.

Tilman Steffen
Tilman Steffen

Tilman Steffen ist Nachrichtenredakteur bei ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier.

Und zu allem schweigt das Gericht. Kein Wort dazu, wie man dem absehbar großen Interesse Rechnung zu tragen gedachte, kein Wort zur moralischen Frage, türkische Vertreter angemessen zu berücksichtigen. Es war und ist kein Versuch der Münchner Justiz erkennbar, seit Monaten drängende Fragen zu klären.

Erst versagen Ermittler, nun die Justiz

Das Strafprozessrecht den Erfordernissen dieses einzigartigen Prozesses anzupassen, dafür ist es längst zu spät. Auch die Suche nach einem angemessenen Verhandlungsort hätte schon vor Monaten beginnen müssen. Um ein Komplett-Desaster abzuwenden, sollte das Gericht wenigstens eine Videoübertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes ermöglichen. Dies wäre mitnichten "eine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts", wie sie das Gerichtsverfassungsgesetz verbietet, sondern eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes. Eine statisch eingestellte Kamera könnte die Zuschauerperspektive des Gerichtssaals in einen Nebenraum übertragen – für Journalisten – und möglicherweise auch für Besucher. Die Diskussion um die mangelnde Sitzplatzkapazität wäre beendet.

In den Ermittlungen nach den NSU-Morden versagten Polizei und Geheimdienste. Nun versagt im Strafprozess die Justiz. Die Richter streben ein revisionssicheres Urteil an, um ein weiteres Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu vermeiden. Das ist nachvollziehbar, darf aber nicht zulasten der Opfer gehen. Denn wer keinen Weg finden will, auch türkische Medien direkt teilhaben zu lassen, straft auch die Nebenkläger – Angehörige der Mordopfer. 

 
Leser-Kommentare
  1. Meine Güte, jetzt sind wir also "endlich" beim Rassismusvorwurf angelangt in dieser Debatte.

    Es stellt in meinen Augen eine sehr eigenwillig Deutung dar, aus diesen Worten z.B. mehr rauszulesen als vorhanden ist - es wird natürlich geprüft ob es sich wirklich um einen Journalisten handelt und nicht um irgend einen "berufenen Blogger" oder sonstigen Bürger, der sich selbst einen Presseausweis ausdrucken und umhängen will, damit er bequem einen reservierten Platz findet oder dergleichen. Sind Akkreditierungen berechtigt werden sie nach Reihenfolge des Eingangs angenommen, das ist der in meinen Augen einzig logische Schluss aus der gesamten Berichterstattung gewesen.

    Und es ist in meinen Augen schlechter Stil anderen Diskutanten die Worte im Munde herumzudrehen, von wegen "faul" etc.; Ihre sehr ehm explizite Wortwahl z.B. alleine in diesem Kommentar würde hier auch reichlich Ansatzpunkte liefern. Allerdings wüsste ich nicht, was eine solche unsachliche Diskussion bezwecken sollte. Daher rufe ich Sie zu sachlicher Diskussion auf und bitte Sie Ihren Kommentar zu überdenken.

    8 Leser-Empfehlungen
  2. Bei so viel versuchter Einflussnahme schon nach einer zumindest formal korrekten Akkreditierung kann sich jeder schon jetzt ausmalen was zu hören/lesen sein wird, wenn die künftigen Urteile gegen die Angeklagten nicht den Vorverurteilungen und entsprechenden Erwartungen in der Öffentlichkeit entsprechen würden.
    Schließlich hören wir schon jetzt, dass das Gericht 'sensibler gegenüber dem öffentlichen Interesse' zu sein habe, sich der Symbolkraft des Urteils bewusst sein müsse und auf 'Prinzipienreiterei' verzichten solle.

    8 Leser-Empfehlungen
    • Plupps
    • 27.03.2013 um 15:00 Uhr

    Sicher ist es ein Fehler keine türkischen Medien zuzulassen.
    Ob der Rechtssprechung aber damit gedient ist, allen Wünschen der Medien zu willfahren, möchte ich mal bezweifeln. Zwischen den Wünschen der Medien und den Ansprüchen an einen normalen Prozess muss abgewogen werden. Und auch in anderen Fällen hat man sich in Deutschland dafür entschieden, auch Prozesse mit großem intern. Interesse nicht in einer Medien-Arena statfinden zu lassen. Andere Länder machen das anders.
    Sicher kann man das auch anders sehen, aber die Einzelentscheidung muss in die jeweilige Rechtskultur passen - sonst hat das Verfahren von Anfang an ein Problem, das die Veteidiger natürlich nutzen werden

    2 Leser-Empfehlungen
  3. 92. NEIN!

    Bei einem Gerichtsprozess geht es darum dass jeder unschuldig ist, bis die Schuld bewiesen ist. Alleine aber Angeklagter zu sein, gar in UHaft zu sitzen, bewirkt in der Öffentlichkeit, da kann man sagen was man will, eine bleibende Vorverurteilung. Daher muss der Grundsatz gelten, dass auch Angeklagte Persönlichkeitsrechte besitzen. Und da für ALLE die selben Rechtsgrundsätze, besonders bei Prozessen gelten und gelten müssen, werden da keine "Ausnahmen" gemacht. Das ist kein Justizschauspiel, wo Publikumsandrang das Ziel ist, sondern ein sachlicher Strafprozess. Wenn der Gerichtssaal voll ist dann ist er voll. Und wen schon deutsch hier deutsch da deutsch deutsch überall benutzt wird um "historische Assoziationen" zu wecken, in der Tat gibt es eine ungute deutsche Geschichte bezüglich Schauprozessen, mit teils jubelndem Publikum. Auch aus dieser Erfahrung heraus hat die bundesdeutsche Nachkriegsjustiz maximale Distanz zur Medienöffentlichkeit aufgebaut und kultiviert. "Mit Recht".

    9 Leser-Empfehlungen
  4. Ob dies politische Morde waren, ist Gegenstand des Verfahrens. Jeder Angeklagte ist gleich zu behandeln.

    8 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Es ist kein"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    der Taten nehme ich nicht das Ergebnis des Prozesses vorweg - er ergibt sich zum Beispiel aus dem Bekennervideo.

    der Taten nehme ich nicht das Ergebnis des Prozesses vorweg - er ergibt sich zum Beispiel aus dem Bekennervideo.

  5. haben die Richter aber auch das System begriffen, das hinter dieser ganzen Affäre steckt. Und wollen sich nicht zum Hanswurst ausländischer Medien machen lassen?

    3 Leser-Empfehlungen
    • vyras
    • 27.03.2013 um 15:07 Uhr

    "Das Verfahren gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds wird mehr ..."

    Man sollte die selbstgewählte Bezeichnung dieser verwirrten Verbrechertruppe ruhig in Anführungszeichen setzen, und ein "sogenannten" voranstellen.

    Sonst könnte ich auf die Idee kommen, dass man ihnen den Status einer legitimen politischen Kraft zubilligen will, was sie selber mit der hochtrabenden Namensgebung vermutlich beabsichtigt haben.

    Ansonsten teile ich die Ansicht von Herrn Steffen zum kritikwürdigen Umgang mit dem Interesse der Medien. Das Verhalten des Gerichts ust nicht nachvollziehbar.

  6. Ich nehmen mal die "Stoiber-Skala":

    die RAF war "UEFA-Pokal", der NSU maximal "Regionalliga".

    Die RAF war ganz anders organisiert und hatte viel größere Hilfsquellen.

    Sie schafften es sich während laufender Operationen noch Hilfe zu holen.

    Schleyer-Landshut-Entführung.

    Dagegen sind die "Mitlglieder" des NSU keinen Meter aus Deutschland rausgekommen.
    Geschweige sich denn zu vernetzen.

    Der Vergleich RAF vs. NSU paßt hinten und vorne nicht, weil die "Professionalisierung" bei letzterem nicht vorhanden war.

    Der NSU wurde auch von keiner "fremden Regierung" versorgt, wie es bei der RAF und ihren "Partnern", mehr oder minder, der Fall war.

    5 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Da kann man nur...."

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service