Prozessbedingungen: Die Richter im NSU-Prozess haben nichts begriffen
Der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund beginnt erst im April. Bereits jetzt ist klar: Moralisch hat der Staat schon verloren, kommentiert T. Steffen.
© Peter Kneffel/dpa

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess
Das Verfahren gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds wird mehr Aufmerksamkeit erhalten als der Prozess gegen den KZ-Wächter Demjanjuk. Es spielt in der Liga der RAF-Prozesse, für die der Staat einst in Stammheim ein eigenes Prozessgebäude errichtete. Das Verfahren in München ist ein Symbol für den Umgang des Staates mit rechtem Terror. Nicht nur das Urteil, schon sein Verlauf wird der Welt zeigen, wie wichtig Deutschland ein entschiedener Umgang mit den NSU-Tätern ist – nach all den Ermittlungspannen der vergangenen Jahre.
Das Münchner Gericht hat das nicht begriffen. Es hat sich abzeichnende Probleme lange ignoriert. Dabei war schon vor Monaten klar, dass der Prozess nicht nur deutsche Medien interessieren wird, dass jeweils 50 Plätze für Zuschauer und Journalisten zu wenig sind für den bedeutendsten Strafprozess der Gegenwart. Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich die Zulassung von Medien nicht allein an der Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden darf.
Klug wäre gewesen, den Prozess einem Gericht mit einem ausreichend großen Saal zu überlassen, statt ihn in München abzuhalten, nur weil dort der Schwerpunkt der NSU-Untaten lag. Mit den wenigen Sitzplätzen für Besucher und Berichterstatter genügt das Gericht zwar formal dem Grundsatz der öffentlichen Verhandlung. Doch negiert den gesellschaftlichen Stellenwert des Prozesses.
Außerdem wäre klug gewesen, dem Zulassungsverfahren für Journalisten ein geeigneteres Kriterium zugrunde zu legen als den Poststempel. Aus Furcht, etwas falsch zu machen, verteilte das Gericht die 50 Sitzplätze routinemäßig nach Reihenfolge der Anmeldungen, statt sinnvoll zu gewichten. Längst nicht alle Redaktionen wussten, dass allein das Windhundprinzip gelten würde.
- Akkreditierung
Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.
- Ablauf am Prozesstag
Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.
- Akkreditierte Medien
Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.
Zumal der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Anfang März das Gegenteil andeutete, indem er schrieb, er träfe "nach Eingang der Akkreditierungsgesuche" eine qualifizierte Entscheidung "über die Zulassung" von Medien. Nun hat die ARD zwar fünf Landesanstalten mit Platzgarantie im Saal, türkische Zeitungen und Sender aber gingen leer aus. Medien wie DIE ZEIT und ZEIT ONLINE wies man kurzerhand einen gemeinsamen Platz zu – trotz separater Anträge der beiden Redaktionen, ebenso dem Spiegel und SPIEGEL ONLINE. Schlüssig ist das nicht.
Das Gericht schweigt zu wichtigen Fragen
Und jedes Medium musste seine Journalisten namentlich benennen – also auch die Reporter, die vertretungsweise einspringen, falls es nötig wird. Kollegen nachzumelden, ist nach der zweifelhaften Logik des Gerichts nicht möglich. Obwohl klar ist, dass über den langen Prozesszeitraum die Liste aus Krankheits- oder anderen Gründen schnell erschöpft sein kann. Wie es aussieht, scheitert daran auch die Bild-Zeitung, die ihren Platz zugunsten der türkischen Hürriyet räumen will.

Und zu allem schweigt das Gericht. Kein Wort dazu, wie man dem absehbar großen Interesse Rechnung zu tragen gedachte, kein Wort zur moralischen Frage, türkische Vertreter angemessen zu berücksichtigen. Es war und ist kein Versuch der Münchner Justiz erkennbar, seit Monaten drängende Fragen zu klären.
Erst versagen Ermittler, nun die Justiz
Das Strafprozessrecht den Erfordernissen dieses einzigartigen Prozesses anzupassen, dafür ist es längst zu spät. Auch die Suche nach einem angemessenen Verhandlungsort hätte schon vor Monaten beginnen müssen. Um ein Komplett-Desaster abzuwenden, sollte das Gericht wenigstens eine Videoübertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes ermöglichen. Dies wäre mitnichten "eine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts", wie sie das Gerichtsverfassungsgesetz verbietet, sondern eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes. Eine statisch eingestellte Kamera könnte die Zuschauerperspektive des Gerichtssaals in einen Nebenraum übertragen – für Journalisten – und möglicherweise auch für Besucher. Die Diskussion um die mangelnde Sitzplatzkapazität wäre beendet.
In den Ermittlungen nach den NSU-Morden versagten Polizei und Geheimdienste. Nun versagt im Strafprozess die Justiz. Die Richter streben ein revisionssicheres Urteil an, um ein weiteres Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu vermeiden. Das ist nachvollziehbar, darf aber nicht zulasten der Opfer gehen. Denn wer keinen Weg finden will, auch türkische Medien direkt teilhaben zu lassen, straft auch die Nebenkläger – Angehörige der Mordopfer.







Ich spekuliere mal kurz über die Ausmasse des Prozesses hätte es sich um eine linksgerichetete Gruppe gehandelt ... das hätte mit Sicherheit wieder Stammheim Ausmasse gehabt.
Wenn man es sich in seinem bayerischen Beamtensessel bequem gemacht hat und alles der Reihe nach geht wie immer, lässt man sich von öffentlicher Meinung nicht beeindrucken. Dieser dumpfe Vorschriftsgehorsam gepaart mit absoluter Schwerhörigkeit für jedes menschliche Argument – das ist der hässliche Deutsche in Reinkultur. Dafür hassen uns die Menschen in der Welt - nicht erst seit heute und vollkommen zu Recht! Als Journalist muss ich gegen diesen Starrsinn protestieren! Lasst die Türken in den Saal!
können doch in den Saal. Sie müssen nur früh genug aufstehen oder sich früh genug melden, wie dies auch die Anderen getan haben. Dinge zu versäumen und dann beleidigt zu sein, dass man nicht hofiert wurde, ist bedenklicher als alles andere!!"
Als Journalist sollten Sie eigentlich so gut informiert sein, dass Ihnen geläufig seine sollte, dass es ebensowenig einen "deutschen Volkscharakter" gibt wie einen französischen, englischen oder setzen Sie ein, welches Volk Sie auch immer wollen.
Als Journalist sollten Sie bitte nicht noch mithelfen, Vorurteile zu vertiefen.
Bürokratisches, ungeschicktes und teilweise unsensibles Verhalten können Sie überall dort finden, wo Bürokratien existieren. Das heißt im Umkehrschluß aber nicht, dass alle Miarbeiter jedes bürokratischen Apparates sich so verhalten.
können doch in den Saal. Sie müssen nur früh genug aufstehen oder sich früh genug melden, wie dies auch die Anderen getan haben. Dinge zu versäumen und dann beleidigt zu sein, dass man nicht hofiert wurde, ist bedenklicher als alles andere!!"
Als Journalist sollten Sie eigentlich so gut informiert sein, dass Ihnen geläufig seine sollte, dass es ebensowenig einen "deutschen Volkscharakter" gibt wie einen französischen, englischen oder setzen Sie ein, welches Volk Sie auch immer wollen.
Als Journalist sollten Sie bitte nicht noch mithelfen, Vorurteile zu vertiefen.
Bürokratisches, ungeschicktes und teilweise unsensibles Verhalten können Sie überall dort finden, wo Bürokratien existieren. Das heißt im Umkehrschluß aber nicht, dass alle Miarbeiter jedes bürokratischen Apparates sich so verhalten.
Wer will der kann. Der Wille scheint zu fehlen. Bei Kachelmann hat man 10 Plätze für Schweizer Journalisten reserviert, beim Terror gegen den Staat (RAF) ein eigenes Prozessgebäude gebaut – es geht, wenn man will.
Hier wird sich aber hinter Paragraphen versteckt, Paragraphenreiterei zu Lasten der Mitmenschlichkeit und durchaus auch zu Lasten der Verantwortung, die der Staat bzw. Staatsgewalt durch sein Vollversagen gegenüber unseren türkischen Landsleuten an den Tag legte.
Formal ist es richtig, ethisch-moralisch auf keinen Fall. Deshalb sollte und wird die Kritik auch nicht abnehmen.
"Bei Kachelmann hat man 10 Plätze für Schweizer Journalisten reserviert,..."
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...das Jörg Kachelmann das Schweizer Bürgerrecht hat und somit ein Ausländer in Deutschland vor Gericht stand?
"Bei Kachelmann hat man 10 Plätze für Schweizer Journalisten reserviert,..."
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...das Jörg Kachelmann das Schweizer Bürgerrecht hat und somit ein Ausländer in Deutschland vor Gericht stand?
Es ist skandalös, wie ein deutsches Gericht mit der internationalen Presse umgeht. Das Vergabeverfahren der Plätze ist lächerlich bei einem für das Ansehen der BRD so wichtigen Prozess und einer großen Anzahl türkischstämmiger Opfer.
Mit dem Ausschluss türkischer Medien wird das gesamte Vorgehen um den NSU fortgeschrieben: dilettantisch wie die Fahndung und Nicht-Koordinierung.
Wenn der Platz nicht ausreicht, dann muss man in ein großes Gebäude umziehen – so wie jetzt kann es jedenfalls nicht weiter gehen.
Man stelle sich einmal vor, bei dem Prozess um den jungen Deutschen wegen mutmaßlicher Vergewaltigung in der Türkei wären deutsche Journalisten nicht zugelassen worden – aus vermeintlichem Platzmangel. Das Geschrei in der BRD wäre riesig gewesen.
Oder die 8 türkischstämmigen Mordopfer wären Rabbis gewesen und die israelische Presse bekäme keine festen Plätze. Denkbar? Ich glaube kaum.
Die NSU-Mordopfer werden wieder einmal zu Opfern 2. Klasse gemacht. Selbst das Tauschen der Plätze will das Gericht nicht zulassen – auch das lässt nichts Gutes für den Prozess erwarten.
Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch auf lückenlose Aufklärung, auch die türkische.
Kann der Prozess nicht an den Bundesgerichtshof-Karlsruhe verlegt werden, er ist zuständig für die erstinstanzliche Strafverfolgung von Delikten gegen die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, von terroristischen Gewalttaten. Die Schädigung des Ansehens der BRD in Bayern muss jedenfalls beendet werden!
Es ist genau umgekehrt.
Es ist genau umgekehrt.
"negiert den gesellschaftlichen Stellenwert des Prozesses." - Es gibt IMHO keinen besonderen Stellenwert dieses Prozesses gegenueber anderen. Gemaess Gleichbehandlungsgrundsatz haben Gerichte neutrale Bedingungen fuer Prozesse zu schaffen, sonst wirds - wie in vorliegendem Fall - eine Art Schauprozess.
In dem Verfahren geht es um Morde an Menschen, die nur deshalb Opfer wurden, weil sie Türken oder Griechen waren. Insofern wäre es angemessen, türkische und griechische Medien besonders zu berücksichtigen.
Schauprozesse gab's bei Feisler und unter Stalin, vielleicht auch im heutigen Russland.
Das bedeutet nicht, dass es viele Zuschauer gibt, sondern dass das Urteil vor Prozessbeginn feststeht und das Verfahren nur zur Schau stattfindet.
Ein sensibleres Vorgehen bei der Vergabe von Zuschauer- und Presseplätzen hat damit nix zu tun. Aber da sind Sie nicht der einzige, der das zu verwechseln scheint.
In dem Verfahren geht es um Morde an Menschen, die nur deshalb Opfer wurden, weil sie Türken oder Griechen waren. Insofern wäre es angemessen, türkische und griechische Medien besonders zu berücksichtigen.
Schauprozesse gab's bei Feisler und unter Stalin, vielleicht auch im heutigen Russland.
Das bedeutet nicht, dass es viele Zuschauer gibt, sondern dass das Urteil vor Prozessbeginn feststeht und das Verfahren nur zur Schau stattfindet.
Ein sensibleres Vorgehen bei der Vergabe von Zuschauer- und Presseplätzen hat damit nix zu tun. Aber da sind Sie nicht der einzige, der das zu verwechseln scheint.
Vielleicht, weil Sie anfällig für Verschwörungstheorien sind.
In der Tat es bestehen Verschwörungstheorien, dann bestehen Manipulationen die unter Geheimhaltung der speziellen Operationen die gleiche schützen sollen. Dann gibt es, nur oberflächlich erwähnt eine Reihe von Febeffekten und Nebenfolgen dieser Meisterwerke die sich erst später, wenn schon als reinste Dummheit entlarven. Da ist bei der groben Erwähnung der Realitäten hinter dem Schleier nicht das Ende. Die Erhaltung der Systemen die solche Methoden verwenden öffnet ganz neue Möglichkeiten und Arbeitsweisen die nebensächliche Effekten und Folgen bekommen können.
Wer steht hinter NSU und Mordeserie und warum?
Gab es Absichten oder nicht, die Methode die Arbeitsweise hat es möglich gemacht. Abgesehen davon um welche Nebenwirkungen´als Folge der Existenz der besonderen Systemen und ihren Methoden die Rede sein könnte, man darf nicht vergessen dass ohne Absicht und ohne Willen und Wissen die schwerste Verletzungen der Menschenrechte und Grundrechte hinter dem Schleier der Geheimhaltung geschehen.
@1. Ich sehe das komplett anders:
"Unabhängige Justiz darf sich nicht für öffentliche Meinungen oder Medieninteresse interessieren."
Es ist richtige Meinung, nur man darf nicht vergessen dass auch die Justiz und Richter gebunden sind, manche Beweisverbote zu achten, die eben nicht nur von öffentlicher Meinung, sondern auch öffentlichen Interessen noch eine Weile fremd gehalten werden müssen.
Mit oder ohne Verschwörungstheorien.
In der Tat es bestehen Verschwörungstheorien, dann bestehen Manipulationen die unter Geheimhaltung der speziellen Operationen die gleiche schützen sollen. Dann gibt es, nur oberflächlich erwähnt eine Reihe von Febeffekten und Nebenfolgen dieser Meisterwerke die sich erst später, wenn schon als reinste Dummheit entlarven. Da ist bei der groben Erwähnung der Realitäten hinter dem Schleier nicht das Ende. Die Erhaltung der Systemen die solche Methoden verwenden öffnet ganz neue Möglichkeiten und Arbeitsweisen die nebensächliche Effekten und Folgen bekommen können.
Wer steht hinter NSU und Mordeserie und warum?
Gab es Absichten oder nicht, die Methode die Arbeitsweise hat es möglich gemacht. Abgesehen davon um welche Nebenwirkungen´als Folge der Existenz der besonderen Systemen und ihren Methoden die Rede sein könnte, man darf nicht vergessen dass ohne Absicht und ohne Willen und Wissen die schwerste Verletzungen der Menschenrechte und Grundrechte hinter dem Schleier der Geheimhaltung geschehen.
@1. Ich sehe das komplett anders:
"Unabhängige Justiz darf sich nicht für öffentliche Meinungen oder Medieninteresse interessieren."
Es ist richtige Meinung, nur man darf nicht vergessen dass auch die Justiz und Richter gebunden sind, manche Beweisverbote zu achten, die eben nicht nur von öffentlicher Meinung, sondern auch öffentlichen Interessen noch eine Weile fremd gehalten werden müssen.
Mit oder ohne Verschwörungstheorien.
Der Autor verkennt, dass es nicht Aufgabe des Gerichts oder der Justiz allgemein ist, darüber zu entscheiden, welcher gesellschaftlicher Stellenwert einem Prozess zukommt. Das wäre auch nicht rechtsstaatlich! Die Politik ist hier gefordert, die Rahmenbedingungen zu legen. Man kann nur hoffen, dass dort jetzt keine Kurzschlussreaktionen erfolgen, ähnlich wie beim Thema Beschneidung.
Hallo Mavel, grundsätzlich stimme ich ihnen zu. Doch das Gericht häte erkennen können, dass dieser Prozess andere Bedingungen erfordert und sich mit der Politik ins Benehmen setzen (Justizministerium, Justizausschuss des Parlaments).
Viele Grüße, Tilman Steffen, ZEIT ONLINE
Hallo Mavel, grundsätzlich stimme ich ihnen zu. Doch das Gericht häte erkennen können, dass dieser Prozess andere Bedingungen erfordert und sich mit der Politik ins Benehmen setzen (Justizministerium, Justizausschuss des Parlaments).
Viele Grüße, Tilman Steffen, ZEIT ONLINE
"Unabhängige Justiz darf sich nicht für öffentliche Meinungen oder Medieninteresse interessieren." nur komisch, dass sie diesem Grundsatz nicht folgt wie zB Kachelmann und RAF, wohl aber wenn es um Türken geht. Widerspruch? Ja. Soll man dazu schweigen: nein!
Sollen also Fehler, um im Sprachfeld zu bleiben "Präzedenzfälle", in Zukunft die neuen Standards setzen?
All zu große Medienorientierung in der Vergangenheit bestärkt mich nur in meiner Forderung nach Zurückhaltung und Nüchternheit! Vielen Dank für untermauernde Beispiele.
Der launische Einwurf mit "Türken" mag dagegen nicht zu überzeugen, wir leben nicht mehr in den 70ern. Wenn auf Migrationshintegrund von Seiten der Justiz in Deutschland Rücksicht genommen wird, dann leider als "positive Diskriminierung", siehe berühmte Urteile wo die "Scharia" als kultureller Hintergrund strafmildernd einbezogen wurde. Da ist eher vorauseilender Gehorsam zu befürchten als irgend eine Art von Diskriminierung. Daher ist das ein zwar erwartbarer aber nicht überzeugender Vorwurf.
Es war nicht die Justiz sondern es waren die Ermittlungsbehörden die hier geschlampt haben. Glücklicherweise gibt es Gewaltenteilung und das wird noch das ein oder andere Nachspiel haben.
waren ja wohl keine Glanzstücke juristischer Aufarbeitung.
Bei der RAF war es der beinahe fanatische Kampf des sich bedroht fühlenden, starken Staates gegen eine Terrorgruppe, die allerdings in der Tat um einiges bedrohlicher war als die NSU, insbesondere wenn man die assoziierten Terrorgruppen in Italien oder erst im Nahen Osten in Betracht zieht.
Der Kachelmann-Prozeß war ein völlig verunglücktes Verfahren eines vorverurteilenden Gerichts und einer parteiischen Staatsanwaltschaft, der mittlerweile im Jura-Studium als Negativ-Beispiel herangezogen wird.
Wenn Kachelmann da tatsächlich verurteilt worden wäre, dann hätte er eine ganze Handvoll Revisionsgründe vorbringen können.
Und jetzt wollen Sie ernsthaft diese Prozesse als Beispiel anführen, die sich das Münchner Gericht zum Vorbild nehmen sollte?
in Bayer gehen die Uhren schon immer anders. Ein Münchner Gericht unterliegt der Weisungsbefugnis der Bayrischen Landesministeriums.
DAS ist das besondere an der deutschen Justiz. Da wird gerne in speziellen Verfahren gemauschelt ebenso wie bei den Länderfinazministerien in Steuersachen.
Deutsche penliche Provinzpossen.
SPON meldete heute schon - Berlin mahne an .........
Aber ob sich bayrische Sturköpfe anmahnen lassen?
Sollen also Fehler, um im Sprachfeld zu bleiben "Präzedenzfälle", in Zukunft die neuen Standards setzen?
All zu große Medienorientierung in der Vergangenheit bestärkt mich nur in meiner Forderung nach Zurückhaltung und Nüchternheit! Vielen Dank für untermauernde Beispiele.
Der launische Einwurf mit "Türken" mag dagegen nicht zu überzeugen, wir leben nicht mehr in den 70ern. Wenn auf Migrationshintegrund von Seiten der Justiz in Deutschland Rücksicht genommen wird, dann leider als "positive Diskriminierung", siehe berühmte Urteile wo die "Scharia" als kultureller Hintergrund strafmildernd einbezogen wurde. Da ist eher vorauseilender Gehorsam zu befürchten als irgend eine Art von Diskriminierung. Daher ist das ein zwar erwartbarer aber nicht überzeugender Vorwurf.
Es war nicht die Justiz sondern es waren die Ermittlungsbehörden die hier geschlampt haben. Glücklicherweise gibt es Gewaltenteilung und das wird noch das ein oder andere Nachspiel haben.
waren ja wohl keine Glanzstücke juristischer Aufarbeitung.
Bei der RAF war es der beinahe fanatische Kampf des sich bedroht fühlenden, starken Staates gegen eine Terrorgruppe, die allerdings in der Tat um einiges bedrohlicher war als die NSU, insbesondere wenn man die assoziierten Terrorgruppen in Italien oder erst im Nahen Osten in Betracht zieht.
Der Kachelmann-Prozeß war ein völlig verunglücktes Verfahren eines vorverurteilenden Gerichts und einer parteiischen Staatsanwaltschaft, der mittlerweile im Jura-Studium als Negativ-Beispiel herangezogen wird.
Wenn Kachelmann da tatsächlich verurteilt worden wäre, dann hätte er eine ganze Handvoll Revisionsgründe vorbringen können.
Und jetzt wollen Sie ernsthaft diese Prozesse als Beispiel anführen, die sich das Münchner Gericht zum Vorbild nehmen sollte?
in Bayer gehen die Uhren schon immer anders. Ein Münchner Gericht unterliegt der Weisungsbefugnis der Bayrischen Landesministeriums.
DAS ist das besondere an der deutschen Justiz. Da wird gerne in speziellen Verfahren gemauschelt ebenso wie bei den Länderfinazministerien in Steuersachen.
Deutsche penliche Provinzpossen.
SPON meldete heute schon - Berlin mahne an .........
Aber ob sich bayrische Sturköpfe anmahnen lassen?
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