ProzessbedingungenDie Richter im NSU-Prozess haben nichts begriffen

Der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund beginnt erst im April. Bereits jetzt ist klar: Moralisch hat der Staat schon verloren, kommentiert T. Steffen.

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess

Das Verfahren gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds wird mehr Aufmerksamkeit erhalten als der Prozess gegen den KZ-Wächter Demjanjuk. Es spielt in der Liga der RAF-Prozesse, für die der Staat einst in Stammheim ein eigenes Prozessgebäude errichtete. Das Verfahren in München ist ein Symbol für den Umgang des Staates mit rechtem Terror. Nicht nur das Urteil, schon sein Verlauf wird der Welt zeigen, wie wichtig Deutschland ein entschiedener Umgang mit den NSU-Tätern ist – nach all den Ermittlungspannen der vergangenen Jahre.

Das Münchner Gericht hat das nicht begriffen. Es hat sich abzeichnende Probleme lange ignoriert. Dabei war schon vor Monaten klar, dass der Prozess nicht nur deutsche Medien interessieren wird, dass jeweils 50 Plätze für Zuschauer und Journalisten zu wenig sind für den bedeutendsten Strafprozess der Gegenwart. Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich die Zulassung von Medien nicht allein an der Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden darf.

Anzeige

Klug wäre gewesen, den Prozess einem Gericht mit einem ausreichend großen Saal zu überlassen, statt ihn in München abzuhalten, nur weil dort der Schwerpunkt der NSU-Untaten lag. Mit den wenigen Sitzplätzen für Besucher und Berichterstatter genügt das Gericht zwar formal dem Grundsatz der öffentlichen Verhandlung. Doch negiert den gesellschaftlichen Stellenwert des Prozesses.

Außerdem wäre klug gewesen, dem Zulassungsverfahren für Journalisten ein geeigneteres Kriterium zugrunde zu legen als den Poststempel. Aus Furcht, etwas falsch zu machen, verteilte das Gericht die 50 Sitzplätze routinemäßig nach Reihenfolge der Anmeldungen, statt sinnvoll zu gewichten. Längst nicht alle Redaktionen wussten, dass allein das Windhundprinzip gelten würde.

Akkreditierung

Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.

Ablauf am Prozesstag

Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.

Akkreditierte Medien

Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.

Zumal der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Anfang März das Gegenteil andeutete, indem er schrieb, er träfe "nach Eingang der Akkreditierungsgesuche" eine qualifizierte Entscheidung "über die Zulassung" von Medien. Nun hat die ARD zwar fünf Landesanstalten mit Platzgarantie im Saal, türkische Zeitungen und Sender aber gingen leer aus. Medien wie DIE ZEIT und ZEIT ONLINE wies man kurzerhand einen gemeinsamen Platz zu – trotz separater Anträge der beiden Redaktionen, ebenso dem Spiegel und SPIEGEL ONLINE. Schlüssig ist das nicht.

Das Gericht schweigt zu wichtigen Fragen

Und jedes Medium musste seine Journalisten namentlich benennen – also auch die Reporter, die vertretungsweise einspringen, falls es nötig wird. Kollegen nachzumelden, ist nach der zweifelhaften Logik des Gerichts nicht möglich. Obwohl klar ist, dass über den langen Prozesszeitraum die Liste aus Krankheits- oder anderen Gründen schnell erschöpft sein kann. Wie es aussieht, scheitert daran auch die Bild-Zeitung, die ihren Platz zugunsten der türkischen Hürriyet räumen will.

Tilman Steffen
Tilman Steffen

Tilman Steffen ist Nachrichtenredakteur bei ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier.

Und zu allem schweigt das Gericht. Kein Wort dazu, wie man dem absehbar großen Interesse Rechnung zu tragen gedachte, kein Wort zur moralischen Frage, türkische Vertreter angemessen zu berücksichtigen. Es war und ist kein Versuch der Münchner Justiz erkennbar, seit Monaten drängende Fragen zu klären.

Erst versagen Ermittler, nun die Justiz

Das Strafprozessrecht den Erfordernissen dieses einzigartigen Prozesses anzupassen, dafür ist es längst zu spät. Auch die Suche nach einem angemessenen Verhandlungsort hätte schon vor Monaten beginnen müssen. Um ein Komplett-Desaster abzuwenden, sollte das Gericht wenigstens eine Videoübertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes ermöglichen. Dies wäre mitnichten "eine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts", wie sie das Gerichtsverfassungsgesetz verbietet, sondern eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes. Eine statisch eingestellte Kamera könnte die Zuschauerperspektive des Gerichtssaals in einen Nebenraum übertragen – für Journalisten – und möglicherweise auch für Besucher. Die Diskussion um die mangelnde Sitzplatzkapazität wäre beendet.

In den Ermittlungen nach den NSU-Morden versagten Polizei und Geheimdienste. Nun versagt im Strafprozess die Justiz. Die Richter streben ein revisionssicheres Urteil an, um ein weiteres Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu vermeiden. Das ist nachvollziehbar, darf aber nicht zulasten der Opfer gehen. Denn wer keinen Weg finden will, auch türkische Medien direkt teilhaben zu lassen, straft auch die Nebenkläger – Angehörige der Mordopfer. 

 
Leser-Kommentare
  1. Soll denn ein deutscher Richter entscheiden, welche Medien wichtiger sind als welche Anderen? Wieviele türkische Plätze wären denn angemessen? Es hilft nichts zu sagen, dass die Maßstäbe schlecht sind, wenn man keine gute Alternative hat.

    4 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • fse69
    • 27.03.2013 um 15:37 Uhr

    "... Welche Kriterien?
    Soll denn ein deutscher Richter entscheiden, welche Medien wichtiger sind als welche Anderen? Wieviele türkische Plätze wären denn angemessen? Es hilft nichts zu sagen, dass die Maßstäbe schlecht sind, wenn man keine gute Alternative hat...."

    ... können Richter eine einem Prozess angemessene Differenzierung vornehmen, so geschehen im Kachelmann-Prozess, wo nicht nur aufgrund der schweizerischen Staatsangehörigkeit des Herrn Kachelmann ein Teil der Presseplätze schweizerischen Medien vorbehalten waren, sondern wo das Gericht die insgesamt zur Verfügung stehenden 48 Presseplätze nach etlichen weiteren Kriterien aufgeschlüsselt hat:

    "...Von den 48 vorgehalten Sitzplätzen stehen einzelnen Mediengruppen die in der nachfolgende Tabelle aufgeführten Plätze zur Verfügung. Bei der Einteilung der Mediengruppen und der Verteilung einzelner Sitzplätze zu der jeweiligen Mediengruppe wurde unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach folgenden sachlichen Kriterien differenziert, wobei im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit von Herrn Kachelmann die Schweizer Medien angemessen zu berücksichtigen waren:
    (...)
    - Art des Mediums (Printmedien, Rundfunk, Fernsehen etc.)
    - Träger des Mediums (öffentlich-rechtlich, privatrechtlich)
    - Sitz (regional, überregional, Ausland)
    (...)
    Das Zeichen + bedeutet die Anzahl der zu berücksichtigenden Medien aus der Schweiz.
    (...)
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Christian Hirsch
    Richter (stellvertretender Pressereferent) "

    • fse69
    • 27.03.2013 um 15:37 Uhr

    "... Welche Kriterien?
    Soll denn ein deutscher Richter entscheiden, welche Medien wichtiger sind als welche Anderen? Wieviele türkische Plätze wären denn angemessen? Es hilft nichts zu sagen, dass die Maßstäbe schlecht sind, wenn man keine gute Alternative hat...."

    ... können Richter eine einem Prozess angemessene Differenzierung vornehmen, so geschehen im Kachelmann-Prozess, wo nicht nur aufgrund der schweizerischen Staatsangehörigkeit des Herrn Kachelmann ein Teil der Presseplätze schweizerischen Medien vorbehalten waren, sondern wo das Gericht die insgesamt zur Verfügung stehenden 48 Presseplätze nach etlichen weiteren Kriterien aufgeschlüsselt hat:

    "...Von den 48 vorgehalten Sitzplätzen stehen einzelnen Mediengruppen die in der nachfolgende Tabelle aufgeführten Plätze zur Verfügung. Bei der Einteilung der Mediengruppen und der Verteilung einzelner Sitzplätze zu der jeweiligen Mediengruppe wurde unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach folgenden sachlichen Kriterien differenziert, wobei im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit von Herrn Kachelmann die Schweizer Medien angemessen zu berücksichtigen waren:
    (...)
    - Art des Mediums (Printmedien, Rundfunk, Fernsehen etc.)
    - Träger des Mediums (öffentlich-rechtlich, privatrechtlich)
    - Sitz (regional, überregional, Ausland)
    (...)
    Das Zeichen + bedeutet die Anzahl der zu berücksichtigenden Medien aus der Schweiz.
    (...)
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Christian Hirsch
    Richter (stellvertretender Pressereferent) "

  2. Interessant, wie die Frage nach der Mordserie, den Hintergründen, der Rolle die der Verfassungsschutz gespielt hat etc. langsam in den Hintergrund rückt und der offenbar weitaus bedeutenderen Frage, wer einen Sitzplatz im Gerichtssaal erhält oder nicht Platz gemacht hat.

    Man mag zu dem Verhalten des Gerichts stehen wie man mag, mag es für richtig oder falsch halten - es gibt gute Argumente für die eine wie die andere Sichtweise. In Sachen PR-Arbeit scheint das Gericht aber gewissen Nachholbedarf zu haben.

    Deshalb jedoch davon zu sprechen, dass der Staat "moralisch verloren" habe ist allerdings ebenso hoffnungslos überzogen, wie der Vergleich zwischen dem Versagen der Ermittlungsbehörden und dem angeblichen Versagen der Justiz geschmacklos ist. Dies zumal bei einem Prozess der noch gar nicht begonnen hat.

    Moralisch verloren haben angesichts einer derart überdrehten Sichtweise allenfalls die Medien selbst, die aufgrund eines eher ungeschickten Vorgehens der Justiz bereitwillig deren Verlässlichkeit in Bezug auf die Prozessführung selbst in Frage stellen. Nun gibt es wohl kein deutsch-türkisches Thema das nicht innerhalb kürzester Zeit von Animositäten, Aversionen und Empfindlichkeiten aller Art sei es bewusst oder unbewusst überlagert wird - erst Recht im vorliegenden Fall, der eine Mordserie als Hintergrund hat.

    Dass jedoch seitens der Medien die Verlässlichkeit der Justiz selbst in Zweifel gezogen wird, ist ein sehr schlechtes Zeichen das darüber weit hinaus reicht.

    7 Leser-Empfehlungen
  3. "Ehm, nein. Einfach noch mal kurz die Ausmaße der Aktionen der 1.Generation der RAF zu Gemüte führen. Ganz andere Liga..."

    Bitte erläutern Sie doch mal Ihre Definition der Ligen von Verbrechen, hier dem Terrorissmus. Ich kenne nicht mehr die genaue Zahl der Menchen, die von der 1. Generation der RAF getötet wurden, aber waren es so viel mehr als die acht Menschen, die die NSU tötete?

    Das, was beide Tatkomplexe unterscheidet, sind die sozial völlig unterschiedlichem Zielgruppen der Opfer, hier hochrangige Vertreter der deutschen Republik bzw der deutschen Wirtschaft, also Oberschicht - dort Mitbürger mit einem Migrationshintergrund, die der Mittelschicht angehörten.

    Die ethnische bzw. soziale Schichtenzuordnung wird doch hoffentlich nicht Ihren Unterschied zwischen der "ersten" und "zweiten", "dritten Liga" begründen?

    Eine Leser-Empfehlung
    Antwort auf "Da kann man nur...."
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Ein Vergleich von NSU und RAF kommt deshalb nicht in Frage, weil die RAF ganz andere Dimensionen hatte. Ob es nun um Anzahl der Opfer, Anzahl der Mitglieder, Vernetzung mit anderen Terrororganisationen, Medienwirksamkeit oder Ausmaß der Aktionen geht - die RAF war da schon ein anderes Kaliber.
    Obwohl ich einen "Opfervergleich" für geschmacklos halte, waren die wenigsten Opfer der RAF Mitlglieder der Oberschicht, sondern überwiegend Polizisten/Beamte, Bodyguards, Fahrer und Soldaten.

    Die Unterstellung, dieser Vergleich würde deshalb als falsch angesehen werden, weil man eine Opfergruppe als "wichtiger" ansieht als die andere, ist in diesem Zusammenhang schon fast eine Frechheit.

    Ein Vergleich von NSU und RAF kommt deshalb nicht in Frage, weil die RAF ganz andere Dimensionen hatte. Ob es nun um Anzahl der Opfer, Anzahl der Mitglieder, Vernetzung mit anderen Terrororganisationen, Medienwirksamkeit oder Ausmaß der Aktionen geht - die RAF war da schon ein anderes Kaliber.
    Obwohl ich einen "Opfervergleich" für geschmacklos halte, waren die wenigsten Opfer der RAF Mitlglieder der Oberschicht, sondern überwiegend Polizisten/Beamte, Bodyguards, Fahrer und Soldaten.

    Die Unterstellung, dieser Vergleich würde deshalb als falsch angesehen werden, weil man eine Opfergruppe als "wichtiger" ansieht als die andere, ist in diesem Zusammenhang schon fast eine Frechheit.

    • Plupps
    • 27.03.2013 um 15:19 Uhr

    Man lieber Mann, man hätte vielleicht in einen Riesensaal ausweichen können, aber die Anträge "sinnvoll gewichten" hätte des Gericht ganz sicher nicht dürfen. Da muss man ja kein Experte sein, um zu erkennen, dass die Justiz die kontrollierenden Medien nicht handverlesen darf.

    Ach ja I: Stammheim íst damals extra gebaut worden undhatte auch nur für 80 Jounalisten Platz und ich vernute mal, in den Prozessen gab es weniger Nebenkläger.

    Ach ja II: Medien sind nur ein Teil der Öffentlichkeit, die Möglichkeit immer mehr Journalisten aber irgendwann keinen Bürger reinzulassen besteht nicht-

    Ach ja III: Anderslautenden Meinungen zum Trotz gelten die Angeklagten bsi zum Urteil als beschuldigt plus Unschuldsvermutung. Da halten wir uns nicht immer dran, aber das Gericht muss das peinlich beachten. Ehrlich gesagt finde ich 50 Journalisten da schon ne Menge. Und klar belasten immer größere Räume und immer mehr Zuschauer eine Hauptverhandlung

    4 Leser-Empfehlungen
  4. ist etwas anderes. Grobkorn (Kommentar Nr 4) hat das Gefühl beschlichen -also er selbst ist beschlichen worden; fühlt er- dass es nach Vertuschung riecht. Na klar, wenn u. a. SPIEGEL und ZEIT zugelassen sind muss es wohl so sein.
    Es könnte aber auch sein -da ja Gefühle eigentlich nicht aus dem Bauch kommen- dass es in seinem Kopf entstanden ist.... das Gefühl und auch der Glaube.

    Eine Leser-Empfehlung
    • frleon
    • 27.03.2013 um 15:22 Uhr

    Ich habe mir nicht den ganzen Kommentarthread durchgelesen, Entschuldigung daher, wenn den folgenden Punkt bereits jemand angesprochen hat.
    Auch wenn allen möglichen Akteuren in der NSU-Affaire böswillige Absicht zu unterstellen ist, gilt das wohl nicht für da Gericht: Die Vergabepraxis mag zwar ziemlich dämlich gewesen sein, dass sie aber nicht im Nachhinein geändert wird, liegt daran, dass dies einen möglichen Revisionsgrund darstellen würde. Selbst die unbedenklichste Lösung – den Umzug in einen größeren Gerichtssaal – könnten gefinkelte Anwälte als "Schauprozess!" abkanzeln. Daher: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

    (http://www.faz.net/aktuel...)

    3 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • Pindar
    • 27.03.2013 um 15:56 Uhr

    ...das letzte Wort in dieser Sache ist sicher noch nicht gesprochen. Geworfen ist der Würfel aber noch nicht gefallen.

    • Pindar
    • 27.03.2013 um 15:56 Uhr

    ...das letzte Wort in dieser Sache ist sicher noch nicht gesprochen. Geworfen ist der Würfel aber noch nicht gefallen.

    • vyras
    • 27.03.2013 um 15:22 Uhr

    "... zu wenig sind für den bedeutendsten Strafprozess der Gegenwart."

    Geht es auch ein paar Nummern kleiner? Da wird versucht, einen Prozess wegen mehrfachen Mordes, der hoffentlich schnell vorbei ist, mit einer Bedeutung aufzuladen, die er nicht hat. Bedeutung und Medieninteresse sind inhaltlich nicht das selbe.

    Parallelen zu RAF sind meiner Ansicht nach überzogen und "adeln" diese Leute in unangemessener Weise. Und: Auch wenn Frau Tschäpe und die anderen hinter Schloß und Riegel sind, ist damit nicht das Problem verbreiteter rechtsextremer Gesinnung in Deutschland verschwunden. Darauf sollte der Fokus gesetzt werden.

    4 Leser-Empfehlungen
  5. "In der breiten Öffentlichkeit ist die JVA Stammheim vor allem durch die Inhaftierung führender Mitglieder der Rote Armee Fraktion bekannt. Eigens für die Prozesse gegen RAF-Mitglieder wurde 1975 neben dem Gelände der Justizvollzugsanstalt ein Mehrzweckgebäude erbaut."
    "Der Bundestag hatte eilig ein Bündel von Sondergesetzen beschlossen, um den Prozess irgendwie über die Bühne zu bringen. Dank des neu eingeführten Paragraphen 138a der Strafprozessordnung waren noch vor Beginn der Hauptverhandlung vier Anwälte, darunter Christian Ströbele, der heutige Bundestagsabgeordnete der Grünen, mit zum Teil dünnen Begründungen wegen angeblichen Missbrauchs der Verteidigerrechte von dem Verfahren ausgeschlossen worden "

    Na also es geht doch, interessant wäre nur wer den Bau angeordnet hat, ein Richter, die Polizei, die Verwaltung oder die die Politik?

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service