Prozessbedingungen: Die Richter im NSU-Prozess haben nichts begriffen
Der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund beginnt erst im April. Bereits jetzt ist klar: Moralisch hat der Staat schon verloren, kommentiert T. Steffen.
© Peter Kneffel/dpa

Der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, im Sitzungssal für den NSU-Prozess
Das Verfahren gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds wird mehr Aufmerksamkeit erhalten als der Prozess gegen den KZ-Wächter Demjanjuk. Es spielt in der Liga der RAF-Prozesse, für die der Staat einst in Stammheim ein eigenes Prozessgebäude errichtete. Das Verfahren in München ist ein Symbol für den Umgang des Staates mit rechtem Terror. Nicht nur das Urteil, schon sein Verlauf wird der Welt zeigen, wie wichtig Deutschland ein entschiedener Umgang mit den NSU-Tätern ist – nach all den Ermittlungspannen der vergangenen Jahre.
Das Münchner Gericht hat das nicht begriffen. Es hat sich abzeichnende Probleme lange ignoriert. Dabei war schon vor Monaten klar, dass der Prozess nicht nur deutsche Medien interessieren wird, dass jeweils 50 Plätze für Zuschauer und Journalisten zu wenig sind für den bedeutendsten Strafprozess der Gegenwart. Die Verantwortlichen hätten wissen müssen, dass sich die Zulassung von Medien nicht allein an der Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden darf.
Klug wäre gewesen, den Prozess einem Gericht mit einem ausreichend großen Saal zu überlassen, statt ihn in München abzuhalten, nur weil dort der Schwerpunkt der NSU-Untaten lag. Mit den wenigen Sitzplätzen für Besucher und Berichterstatter genügt das Gericht zwar formal dem Grundsatz der öffentlichen Verhandlung. Doch negiert den gesellschaftlichen Stellenwert des Prozesses.
Außerdem wäre klug gewesen, dem Zulassungsverfahren für Journalisten ein geeigneteres Kriterium zugrunde zu legen als den Poststempel. Aus Furcht, etwas falsch zu machen, verteilte das Gericht die 50 Sitzplätze routinemäßig nach Reihenfolge der Anmeldungen, statt sinnvoll zu gewichten. Längst nicht alle Redaktionen wussten, dass allein das Windhundprinzip gelten würde.
- Akkreditierung
Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.
- Ablauf am Prozesstag
Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.
- Akkreditierte Medien
Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.
Zumal der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Anfang März das Gegenteil andeutete, indem er schrieb, er träfe "nach Eingang der Akkreditierungsgesuche" eine qualifizierte Entscheidung "über die Zulassung" von Medien. Nun hat die ARD zwar fünf Landesanstalten mit Platzgarantie im Saal, türkische Zeitungen und Sender aber gingen leer aus. Medien wie DIE ZEIT und ZEIT ONLINE wies man kurzerhand einen gemeinsamen Platz zu – trotz separater Anträge der beiden Redaktionen, ebenso dem Spiegel und SPIEGEL ONLINE. Schlüssig ist das nicht.
Das Gericht schweigt zu wichtigen Fragen
Und jedes Medium musste seine Journalisten namentlich benennen – also auch die Reporter, die vertretungsweise einspringen, falls es nötig wird. Kollegen nachzumelden, ist nach der zweifelhaften Logik des Gerichts nicht möglich. Obwohl klar ist, dass über den langen Prozesszeitraum die Liste aus Krankheits- oder anderen Gründen schnell erschöpft sein kann. Wie es aussieht, scheitert daran auch die Bild-Zeitung, die ihren Platz zugunsten der türkischen Hürriyet räumen will.

Und zu allem schweigt das Gericht. Kein Wort dazu, wie man dem absehbar großen Interesse Rechnung zu tragen gedachte, kein Wort zur moralischen Frage, türkische Vertreter angemessen zu berücksichtigen. Es war und ist kein Versuch der Münchner Justiz erkennbar, seit Monaten drängende Fragen zu klären.
Erst versagen Ermittler, nun die Justiz
Das Strafprozessrecht den Erfordernissen dieses einzigartigen Prozesses anzupassen, dafür ist es längst zu spät. Auch die Suche nach einem angemessenen Verhandlungsort hätte schon vor Monaten beginnen müssen. Um ein Komplett-Desaster abzuwenden, sollte das Gericht wenigstens eine Videoübertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes ermöglichen. Dies wäre mitnichten "eine öffentliche Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts", wie sie das Gerichtsverfassungsgesetz verbietet, sondern eine technische Verlängerung des Verhandlungsraumes. Eine statisch eingestellte Kamera könnte die Zuschauerperspektive des Gerichtssaals in einen Nebenraum übertragen – für Journalisten – und möglicherweise auch für Besucher. Die Diskussion um die mangelnde Sitzplatzkapazität wäre beendet.
In den Ermittlungen nach den NSU-Morden versagten Polizei und Geheimdienste. Nun versagt im Strafprozess die Justiz. Die Richter streben ein revisionssicheres Urteil an, um ein weiteres Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu vermeiden. Das ist nachvollziehbar, darf aber nicht zulasten der Opfer gehen. Denn wer keinen Weg finden will, auch türkische Medien direkt teilhaben zu lassen, straft auch die Nebenkläger – Angehörige der Mordopfer.







kann man kaum vom "kleinst möglichen Kreis" oder Vertuschung sprechen.
Möglicherweise wäre auch eine andere Methode der Platzvergabe mit der Strafprozessordnung vereinbar gewesen.
Die jetzt durchgeführte ist es wohl auf jeden Fall.
Im Gegensatz zum Autor des Artikels halte ich die Revisionssicherheit des Urteils für den besten Dienst an den Opfern.
Ein jahrelanges Gezerre um formaljuristische Feinheiten bzg. der Sitzplatzvergabe und damit Einhaltung der Strafprozessordnung und ein Neuaufrollen des Prozesses wären entwürdigend und eine zusätzliche Bestrafung für die Angehörigen.
Je länger die Taten zurückliegen, umso lückenhafter und widersprüchlicher werden die Zeugenaussagen und umso schwieriger eine angemessene Verurteilung.
Dazu würde Ihr Kommentar dann wortwörtlich auch passen.
Hallo kassandra_k, Sie überzeugen mich an diesem Punkt. Ein Endlosprozess wäre ebenso wenig im Sinne der Angehörigen der Opfer wie die Angestrebte Revisionssicherheit. Die Frage ist, ob man die R. nicht auch auf anderem Wege erreichen kann.
Viele Grüße, Tilman Steffen, ZEIT ONLINE
Hallo kassandra_k, Sie überzeugen mich an diesem Punkt. Ein Endlosprozess wäre ebenso wenig im Sinne der Angehörigen der Opfer wie die Angestrebte Revisionssicherheit. Die Frage ist, ob man die R. nicht auch auf anderem Wege erreichen kann.
Viele Grüße, Tilman Steffen, ZEIT ONLINE
Schauprozesse gab's bei Feisler und unter Stalin, vielleicht auch im heutigen Russland.
Das bedeutet nicht, dass es viele Zuschauer gibt, sondern dass das Urteil vor Prozessbeginn feststeht und das Verfahren nur zur Schau stattfindet.
Ein sensibleres Vorgehen bei der Vergabe von Zuschauer- und Presseplätzen hat damit nix zu tun. Aber da sind Sie nicht der einzige, der das zu verwechseln scheint.
Hallo kassandra_k, Sie überzeugen mich an diesem Punkt. Ein Endlosprozess wäre ebenso wenig im Sinne der Angehörigen der Opfer wie die Angestrebte Revisionssicherheit. Die Frage ist, ob man die R. nicht auch auf anderem Wege erreichen kann.
Viele Grüße, Tilman Steffen, ZEIT ONLINE
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich stimme Ihnen zu, daß zukünftig eine bessere Lösung gefunden werden muß.
Beispielsweise könnte man die Sitzplatzreservierung in mehreren zeitversetzten Tranchen ausreichen. Zum Beispiel 20-20-10 Plätze. Dann müßte auch der ÖffentlichRechtliche nicht mit all seinen Sendern loslegen, sondern erstmal nur ARD/ZDF losschicken.
Ausländische Medien müßten dann nicht wie die Wachhunde ihre einmalige Chance beobachten.
Aber das ist für diesen Prozess "hätte, wäre, wenn".
Abgesehen davon: Ich hoffe sehr, daß eine bessere Lösung zwar gefunden, aber in Zukunft nicht mehr gebraucht wird.
viele Grüße,
kassandra
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich stimme Ihnen zu, daß zukünftig eine bessere Lösung gefunden werden muß.
Beispielsweise könnte man die Sitzplatzreservierung in mehreren zeitversetzten Tranchen ausreichen. Zum Beispiel 20-20-10 Plätze. Dann müßte auch der ÖffentlichRechtliche nicht mit all seinen Sendern loslegen, sondern erstmal nur ARD/ZDF losschicken.
Ausländische Medien müßten dann nicht wie die Wachhunde ihre einmalige Chance beobachten.
Aber das ist für diesen Prozess "hätte, wäre, wenn".
Abgesehen davon: Ich hoffe sehr, daß eine bessere Lösung zwar gefunden, aber in Zukunft nicht mehr gebraucht wird.
viele Grüße,
kassandra
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich stimme Ihnen zu, daß zukünftig eine bessere Lösung gefunden werden muß.
Beispielsweise könnte man die Sitzplatzreservierung in mehreren zeitversetzten Tranchen ausreichen. Zum Beispiel 20-20-10 Plätze. Dann müßte auch der ÖffentlichRechtliche nicht mit all seinen Sendern loslegen, sondern erstmal nur ARD/ZDF losschicken.
Ausländische Medien müßten dann nicht wie die Wachhunde ihre einmalige Chance beobachten.
Aber das ist für diesen Prozess "hätte, wäre, wenn".
Abgesehen davon: Ich hoffe sehr, daß eine bessere Lösung zwar gefunden, aber in Zukunft nicht mehr gebraucht wird.
viele Grüße,
kassandra
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