Embryonenschutzgesetz Frau darf von totem Mann schwanger werden

Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock: Eine 29-Jährige bekommt Eizellen, die von ihrem inzwischen gestorbenen Mann befruchtet worden waren, um ein Kind auszutragen.

Die junge Frau aus Neubrandenburg und ihr Ehemann hatten im Frühjahr 2008 die befruchteten Eizellen einlagern lassen. Nachdem ihr Mann bei einem Motorradunfall tödlich verunglückt war, hatte die Klinik unter Verweis auf das Embryonenschutzgesetz der Witwe die weitere Nutzung der Eizellen verweigert. Im folgenden Rechtsstreit hatte das Landgericht Neubrandenburg dem Krankenhaus recht gegeben.

Anschließend legte die 29-Jährige beim Oberlandesgericht (OLG) Rostock Berufung ein und bekam nun recht. Die Richter argumentierten, dass es strafbar sei, eine Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tod künstlich zu befruchten. Im Fall der Neubrandenburgerin sei der Samen aber schon vor dem Tod des Ehemannes der Klägerin verwendet und untrennbar von der Eizelle eingeschlossen worden.

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In Deutschland darf sich eine Frau keine erst nach dem Tod ihres Mannes künstlich befruchtete Eizellen einsetzen lassen, um das "Kind eines Gestorbenen" auszutragen. Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) von 1990 verbietet die "künstliche Befruchtung nach dem Tode" in Paragraf 4: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (...) wissentlich eine Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tode künstlich befruchtet."

In diesem Fall kommen also nur der Arzt oder die Klinik mit dem Gesetz in Konflikt, die künstlich befruchtete Frau wird nicht bestraft. Mediziner dürfen einer Witwe auch keine mit Sperma vom zuvor gestorbenen Mann befruchteten Zellen überlassen, damit die Frau sie sich in einem Land mit anderer Rechtslage legal einsetzen lassen kann. Nach deutschem Recht macht sich auch strafbar, wer an einer im Ausland erlaubten Handlung mitwirkt, die in der Bundesrepublik verboten ist.

 
Leser-Kommentare
  1. Für die Frau ist die Entscheidung des OLG ja ein Segen nach der tödlichen Katastrophe ihres Mannes. Die Entscheidung der Richter ist auch rechtlich einwandfrei, umsomehr verwundert mich das erstinstanzliche Urteil - ggf. auch nur die Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung -
    Die Entscheidung des Landgerichts entspricht nach meiner Auffassung auch nicht - mehr - dem Rechtsempfinden der Gesellschaft. Hoffentlich wird es ein gesundes Kind!

    • hfdjsk
    • 07.05.2010 um 12:27 Uhr

    Wusste ich gar nicht. :-)

    • Crest
    • 07.05.2010 um 12:36 Uhr

    mache ich ihm per se nicht zum Vorwurf. Nach 20 Jahren allerdings könnte man das Embryonenschutzgesetz tatsächlich liberalisieren. (Besser: es so scharf zu fassen, war seinerzeit schon unnötig.)

    Ich denke, dass das auch passieren wird. Mit wachsendem Abstand von Deutschlands 'glorreichsten' Zeiten wird man solche Fragen pragmatischer betrachten und bewerten.

    Nach meinem Empfinden zu recht.

    Herzlichst Crest

  2. Ich möchte mich meinen Vorrednern anschließen. Eine Frau muss das Recht haben, sich durch Samenzellen ihres Partners/Ehemannes künstlich befruchten zu lassen, egal ob der Mann noch lebt oder nicht.

    Außerdem: Wenn nach derzeitiger Rechtslage in solchen Fällen verhindert werden soll, dass ein Kind überhaupt entsteht - wieso heißt das entsprechende Gesetz dann "EMBRYONENschutzgesetz"? Soweit ich weiß, spricht man erst dann von einem "Embryo", wenn sich die befruchtete Eizelle in der Gebärmutter eingenistet hat und dort anfängt zu wachsen. So lange aber nur eine befruchtete Eizelle vorliegt (so wie hier), spricht man von einer "Zygote".

    • pamsel
    • 07.05.2010 um 14:25 Uhr

    Dieses Urteil überrascht mich, obwohl rechtlich nichts dagegen einzuwenden ist. Vielleicht würde ich an der Stelle der Frau ebenso reagieren. Allerdings habe ich damit gerechnet, dass die Entscheidung auf mehr Widerstand stößt.

    Eigentlich auch ein netter Stoff für eine Hollywood - Verfilmung, oder?

    • kai1
    • 07.05.2010 um 14:45 Uhr

    Wobei man endlich aufhören sollte, den Nationalsozialismus mit seinen vermeintlichen Zuchtexperimenten - die meisten, die das Wort "Lebensborn" in den Mund nehmen, sind einem Mythos aufgesessen und wissen überhaupt nicht, wovon sie reden - als Hinderunggrund für die Weiterentwicklung und Anwendung der Eugenik und Reproduktionsbiologie in Deutschland anzusehen.
    Deutschland kann es sich in zweierlei Hinsicht gar nicht (mehr) leisten, im Hinblick auf die oben genannten Technologien, denen das ethisch Bedenkliche möglicher Versuche zur Klonierung von Menschen auch bei kritischer Betrachtung überhaupt nicht anhaftet, allzu wählerisch zu sein:
    1. aufgrund der katastrophalen demographischen Bilanz, die mit dem Euphemismus "demographischer Wandel" auch in seriösen Publikationen landesweit schöngeredet wird.
    In der Lage, in der Deutschland demographisch heute steckt, kommt jede medizinisch wirksame Maßnahme, die geeignet ist, einer Steigerung der Geburtenrate entgegenzuwirken (Verbot der Leihmutterschaft, Kürzung der staatlichen Beihilfen bei der In-Vitro-Fertilisation), einem Verbrechen an der Zukunft des Landes gleich.

    2. Bereits heute hinkt Deutschland in diesen Zukunftstechnologien hinter anderen Industrieländern hinterher, ohne sich den Ergebnissen einer solchen Forschung auf Dauer verschließen zu können, auch nicht mit rechtlichen Mitteln.

    Bleibt zu hoffen, dass mit diesem Urteil ein Anfang gemacht ist bei der Überwindung der ethnisch-moralischen Scheinheiligkeit.

  3. Ich finde diese Entscheidung irgendwo pervers - als Mann habe ich, zeuge ich Kinder, den Anspruch, diese großzuziehen und sehe es als absolut bedauernswert an, wenn Kinder ohne ihren Vater aufwachsen.

    Diese Situation auch noch herbeizuführen, empfinde ich als im höchsten Grade fahrlässig - warum kann sich die Frau nicht nach einer Trauerzeit einen neuen Partner suchen?

    Mir tut das Kind leid, das so von vornherein ohne leiblichen Vater aufzuwachsen verurteilt wird ... hoffentlich gibt es da noch ein paar rechtliche Hürden!

  4. Da lasse ich also mein "Material" getrennt oder schon zusammengefügt (auf welchem Weg auch immer) einfrieren. Dann spielen Alter, Karriere, Krankheit und Tod für Mutterschaft bzw. Elternschaft keine Rolle mehr - wenn es dann "stimmig" ist, wird aufgetaut, falls noch nötig befruchtet und in eine Gebärmutter (muss ja nicht zwingend die eigene sein) eingesetzt. Verlockende Aussicht oder Gruselkabinett? Medizinisch-technisch ist das ja alles längst machbar - aber ist es deshalb vertretbar? Diese Fragen muss mal wieder jede/jeder für sich selbst beantworten.

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa
  • Kommentare 22
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  • Schlagworte Recht | Kinder | Embryonenschutzgesetz | Rostock
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