Bundesverfassungsgericht Karlsruhe stärkt Rechte lediger Väter

Unverheiratete Väter konnten bisher das gemeinsame Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter erhalten. Das widerspreche dem Grundgesetz, urteilte das Verfassungsgericht.

Nicht ohne meinen Vater: Das Wohl von Kindern unverheirateter Eltern ist nicht mehr die alleinige Domäne der Mütter

Nicht ohne meinen Vater: Das Wohl von Kindern unverheirateter Eltern ist nicht mehr die alleinige Domäne der Mütter

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt. Derzeit können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, entschieden die Karlsruher Richter nun. 

Zwar sei es nicht zu beanstanden, dass das Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein bei der Mutter liege, heißt es in einem entsprechenden Beschluss. Der Gesetzgeber greife jedoch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er ihn generell von der Sorge für sein Kind ausschließt, sofern die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigert – zumal der Vater nicht die Möglichkeit hat, diese Entscheidung durch ein Gericht überprüfen zu lassen. Mit dieser Regelung "setzt der Gesetzgeber das Elternrecht des Vaters in unverhältnismäßiger Weise generell hinter das der Mutter zurück, ohne dass dies durch die Wahrung des Kindeswohls geboten ist", heißt es in dem Beschluss.

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Mit dem Beschluss können unverheiratete Mütter ab sofort die gemeinsame elterliche Sorge nicht mehr verweigern, wenn ein Familiengericht festgestellt hat, dass dies dem Kindeswohl entspricht. Das Verfassungsgericht folgte mit seinem Beschluss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 . Es hatte ebenfalls gerügt, dass das deutsche Kindschaftsrecht ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge. Dies verstoße gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte das Urteil. Sie hatte mit Blick auf das Straßburger Urteil erst vor wenigen Tagen eine Gesetzesänderung zugunsten lediger Väter angekündigt . "Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können", teilte Leutheusser-Schnarrenberg nun in Berlin mit. Es lägen mehrere Vorschläge für eine Neuregelung auf dem Tisch. "Es geht jetzt darum, alle Überlegungen zusammenzuführen und in die Feinausgestaltung einzutreten", sagte sie.

 
Leser-Kommentare
  1. Die rechten Taten für die Achtung der Natürlichkeit des Kindes kann und muss auch weiter die Mutter wahrnehmen. Sie allein hat die Macht, das natürliche Echtsein des Kindes zu fördern, indem sie sich von ihrem Baby daran erinnern lässt, dass Echtsein das natürliche Recht jedermann ist - statt das Kind nach ihrer Vorstellung vom Leben zu erziehen.

    "Gott schuf den Menschen nach seinem Bilde"?
    Allen voran die Mutter formt das Kind nach ihrem Willen.

    Gibt es einen Ausweg?
    Das erwachsene Kind muss ihn finden, indem es das Maß der Tat an Vater, Mutter, andere anlegt und selbst tut, was die anderen in seinen Augen versäumen. Alles andere vertieft nur die Not der Kinder und ihren Hang zur Gewalt, der sich auf tausenderlei Art zu erkennen gibt.

    In der Wirkung ist die Güte der Absicht zu erkennen!

    Der Rechtsstaat schafft einen Rahmen, in dem sich Echtsein prächtig entfalten kann.

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    findet sich jedenfalls in unserer Gesellschaft nicht wieder.

    Das war mal - vor zwei Generationen!

    findet sich jedenfalls in unserer Gesellschaft nicht wieder.

    Das war mal - vor zwei Generationen!

  2. Einmal mehr macht sich das BVerfG verdient um den sozialen Frieden in Deutschland. Diese Entscheidung stellt endlich fest, was zu viele Väter und ihre Kinder (mithin Familien) zu lange erlitten haben.

    Das sich diese Betroffenen latent auch noch über Jahre im Unrecht mir ihren Gefühlen von Verlust und Scham zu verorten hatten (Zum Verständnis ist ein Besuch in einem Jugendamt in einer städtischen Kommune der eigenen Wahl empfehlenswert, was man da zu hören bekam und bekommt ist "erstaunlich"), macht diese Entscheidung um so wichtiger.

    Die Institution des BVerfG erweist sich immer wieder als die beste Idee der Verfassungseltern.

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    • flyho
    • 03.08.2010 um 10:16 Uhr

    Seit vielen Jahren werden Väter, trotz des Engagements für ihre Kinder offiziell in ihrem Elternrecht beinahe vollständig eingeschränkt, sofern die Mutter dieses möchte.
    Es bleibt bislang nur ein Umgangsrecht mit wenig Möglichkeiten und die Pflicht zum Barunterhalt.

    Dennoch bleibt nun abzuwarten, wie und ob die Väter nun zum Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder kommen - und ob diese bis dahin nicht doch schon volljährig sein werden.
    Ich bin gespannt...

    Dennoch ein Tag der Freude für jeden betroffenen Vater und ein Hoch auf unser Verfassungsgericht und ein wirklich gutes Grundgesetz!

    • flyho
    • 03.08.2010 um 10:16 Uhr

    Seit vielen Jahren werden Väter, trotz des Engagements für ihre Kinder offiziell in ihrem Elternrecht beinahe vollständig eingeschränkt, sofern die Mutter dieses möchte.
    Es bleibt bislang nur ein Umgangsrecht mit wenig Möglichkeiten und die Pflicht zum Barunterhalt.

    Dennoch bleibt nun abzuwarten, wie und ob die Väter nun zum Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder kommen - und ob diese bis dahin nicht doch schon volljährig sein werden.
    Ich bin gespannt...

    Dennoch ein Tag der Freude für jeden betroffenen Vater und ein Hoch auf unser Verfassungsgericht und ein wirklich gutes Grundgesetz!

    • flyho
    • 03.08.2010 um 10:16 Uhr

    Seit vielen Jahren werden Väter, trotz des Engagements für ihre Kinder offiziell in ihrem Elternrecht beinahe vollständig eingeschränkt, sofern die Mutter dieses möchte.
    Es bleibt bislang nur ein Umgangsrecht mit wenig Möglichkeiten und die Pflicht zum Barunterhalt.

    Dennoch bleibt nun abzuwarten, wie und ob die Väter nun zum Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder kommen - und ob diese bis dahin nicht doch schon volljährig sein werden.
    Ich bin gespannt...

    Dennoch ein Tag der Freude für jeden betroffenen Vater und ein Hoch auf unser Verfassungsgericht und ein wirklich gutes Grundgesetz!

    Antwort auf "Endlich!"
  3. Ich hoffe, dass die Väter ihren "Spielraum" auch nutzen und die Mütter das zulassen.
    Ich persönlich habe die Lustlosigkeit der Männer, sich um ihre Kinder zu kümmern, erlebt. Aber auch den umgekehrten Fall, dass eine Mutter trotz gemeinsamen Sorgerechtes den Vater erfolgreich von der Tochter fernhält.
    Ich wünsche, dass viele Männer nun ihre Vaterrolle auch wahrnehmen werden.

  4. findet sich jedenfalls in unserer Gesellschaft nicht wieder.

    Das war mal - vor zwei Generationen!

    Antwort auf "Recht gesprochen"
  5. wird es sein, ein Gesetz so zu strukturieren, daß sich die Frage des gemeinsamen Sorgens für ein Kind den Machtkämpfen einer Beziehuing möglichst weit entzieht.

    Wo mit Geld (Unterhalt) & Macht (Sorgerecht / Zugang) ein Raum begrenzt wird, in dem Erwachsene (oder zumindest Volljährige) nach Lust und Laune, die eigenen Kinder und die Gefühle zu Ihnen und von Ihnen benutzen können, wird es nie zu einem friedlichen und auf das Kindeswohl fokussierten Gemeinsinn kommen.
    Solange Jugendämter einseitig und tumb das Lied vom bösen Vater singen und Mütter und widersprochen ein "Besitzrecht" am Kind postulieren können - wird das nichts.

    Ich bin auf die schriftliche Begründung des Gerichts gespannt und ob darin für all die Familien, in welchen die verfassungswidrigen Regelungen seit Jahrzehnten für Unheil sorgten, neue Klagemöglichkeiten eröffnet werden.

  6. Hallo
    Die Feststellung das die bisherige Regelung zum Sorgerecht unverheirateter Väter schlicht nicht haltbar ist, weil sie den Vater der Willkür der Mutter ausliefert, ist schon mal löblich aber geht nicht weit genug.
    Denn immer noch sind die Väter den Gerichten ausgeliefert wenn sie nicht will und das ist der Skandal.
    Mann wird grundsätzlich in seiner Vaterschaft in Frage gestellt, während Frau quasi per Geburt geeignet ist.
    Gruss
    Rene

  7. Es sollte zu denken geben, dass 50% unserer Parlamentarier Juristen sind und offensichtlich große Schwierigkeiten haben Gesetze zu erlassen, die den Ansprüchen unseres Grundgesetzes zu genügen. Aber vielleicht schalten die im Parlament ja auch ihr Gehirn ab und folgen blind der Fraktionsführung, die wieder einmal etwas ausgekungelt hat.

    Auch die Rolle von Bundespräsidenten sollte dabei gewürdigt werden, die mit ihrer Unterschrift Gesetze erst gültig machen und damit eigentlich ein Filter sein sollten, dass Fehler des Parlaments korrigiert. Wird diese Funktion nicht erfüllt kann man den Bundespräsidenten auch durch einen Unterschrift-Schreibautomaten ersetzen.

    Damit wären wir dann beim Exbundespräsidenten Köhler, dem die Urteile des Bundes-Verfassungsgerichts nicht gefielen, weshalb er im Mai bei der Amtseinführung des neuen Verfassungsgerichtspräsidenten Kritik am Bundesverfassungsgericht übte. Selbstkritik wäre besser gewesen, hätte aber Selbsterkenntnis vorausgesetzt.

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