Gerichtshof für MenschenrechteWarum die Rechte leiblicher Väter gestärkt wurden

Laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat ein biologischer Vater einen grundsätzlichen Anspruch auf ein Umgangsrecht. Warum ist das nötig?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat, wie im Dezember 2009, erneut die Stellung lediger Väter gestärkt. Nach dem Urteil gibt es einen grundsätzlichen Anspruch eines biologischen Vaters auf ein Umgangsrecht, selbst wenn er das Kind noch gar nicht kennt – jedenfalls dürfen die Gerichte ihn nicht von vornherein ausschließen.

Welchen Fall hatten die Richter zu entscheiden?

Am Anfang stand eine Affäre mit einer verheirateten Frau und Mutter. Frau B. hatte schon drei Kinder, heute zwischen 14 und zehn Jahren alt, als der gebürtige Nigerianer Frank Eze A. sie kennenlernte. Die Beziehung zu dem Asylbewerber währte zwei Jahre, die Frau erwog eine Scheidung, dann trennte sie sich aber doch und kehrte zu ihrem Mann zurück.

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Vier Monate später, im Dezember 2005, brachte sie Zwillinge zur Welt, die Töchter von Frank Eze A. Sein Asylantrag wurde später abgelehnt, 2008 zog der Nigerianer nach Spanien. In all den Jahren kämpfte er darum, seine Kinder sehen zu dürfen – vergeblich.

Wie ging die Justiz in Deutschland mit dem Fall um?

Zunächst abwägend. Das Familiengericht Baden-Baden hörte sich alle Parteien drei Mal an, zog einen Psychologen hinzu und entschied, dem Nigerianer einmal im Monat für eine Stunde Kontakt einzuräumen, in Gegenwart eines Familienarbeiters und mit Herrn oder Frau B., wenn die es wünschen. Der Gutachter meinte, es sei für die Kinder günstig, ihren Vater kennenzulernen und zu erleben, es sei wichtig für ihre Wurzeln, für ihre Identität, ihr Selbstwertgefühl, zumal sich diese Fragen für sie als Deutsch-Afrikaner in besonders auffälliger Weise stellten. Die Familie B. würde darunter nicht leiden, es sei im Interesse aller, wenn die Tatsachen nicht verborgen blieben. Das Familiengericht stützte sich dabei nicht auf die Rechte eines biologischen Vaters, sondern sah in dem Vater eine besonders enge Bezugsperson nach Paragraf 1685 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der ein Umgangsrecht zugestanden werden müsse.

Welche Rolle spielte der Asylbewerberstatus?

Frank Eze A. willigte ein, dass seine Kinder in der Familie B. aufgezogen würden, er gab nur an, er wolle "eine Chance in seinem Asylverfahren haben". Wiederholt fragte er nach Kontakt zu den Kindern und argumentierte, er habe keine Chance, eine Verbindung zu seinen Kindern aufzubauen, wenn er nicht in Deutschland bleiben dürfe. Die Eheleute warfen ihm in dem Rechtsstreit vor, er wolle den Umgang nur, um sein Recht auf Asyl durchzusetzen. Der psychologische Gutachter widersprach allerdings, die Eheleute nutzen nur ein Vorurteil, um in dem Kläger einen für ihre eigene schwierige Situation Schuldigen zu finden.

Leserkommentare
  1. Da die Mutter meines Kindes nicht in der Lage war, ihre Haltung mir gegenüber zu überdenken und in angemessener Weise zu kommunizieren, sah ich mich gezwungen zum Wohle meines Kindes das Feld als biologischer Vater zu räumen. Ob das richtig war, wird sich zeigen.
    In jedem Fall ist die Kooperation der Mutter unerlässlich und daran hapert es schlichtweg viel zu oft.

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    Das war auf jeden Fall richtig. Wer liebt, lässt los.
    Kaukasischer Kreidekreis.

    Es gibt zwar einige gerichtliche Maßnahmen, die möglich sind. Dabei sollte aber immer das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Und das leidet bei gerichtlichen Auseinandersetzungen schnell.

    Es wird der Zeitpunkt kommen, zu dem Ihr Kind nach Ihnen fragt.

    Loslassen ist die falsche Entscheidung.
    [...]

    Kämpfen Sie um das Wohl ihrer Kinder. Das heißt um Mitspracherecht an den Lebensumstände ihrer Kinder. Sei ihre Chace auch noch so gering! Ihre Kinder werden es ihnen Danken!!!

    Gekürzt. Verzichten Sie bitte auf Unterstellungen. Die Redaktion/kvk

    • Impuls
    • 28.12.2010 um 15:10 Uhr

    stellt.
    Sie brauchen einen Vermittler, den Schwiegervater etwa, einen Onkel der Mutter, eine Amtsperson, einne Pfarrer,
    einen Eheberater etc.
    Allein geht das nicht, weil die Mutter sich immer im Recht sieht bzw. der Vater bei der Suche nach einem neuen Mann und sozialen Kindsvater der Mutter nur strategisch stört.
    Es gibt auch Vätergruppen...

    Das war auf jeden Fall richtig. Wer liebt, lässt los.
    Kaukasischer Kreidekreis.

    Es gibt zwar einige gerichtliche Maßnahmen, die möglich sind. Dabei sollte aber immer das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Und das leidet bei gerichtlichen Auseinandersetzungen schnell.

    Es wird der Zeitpunkt kommen, zu dem Ihr Kind nach Ihnen fragt.

    Loslassen ist die falsche Entscheidung.
    [...]

    Kämpfen Sie um das Wohl ihrer Kinder. Das heißt um Mitspracherecht an den Lebensumstände ihrer Kinder. Sei ihre Chace auch noch so gering! Ihre Kinder werden es ihnen Danken!!!

    Gekürzt. Verzichten Sie bitte auf Unterstellungen. Die Redaktion/kvk

    • Impuls
    • 28.12.2010 um 15:10 Uhr

    stellt.
    Sie brauchen einen Vermittler, den Schwiegervater etwa, einen Onkel der Mutter, eine Amtsperson, einne Pfarrer,
    einen Eheberater etc.
    Allein geht das nicht, weil die Mutter sich immer im Recht sieht bzw. der Vater bei der Suche nach einem neuen Mann und sozialen Kindsvater der Mutter nur strategisch stört.
    Es gibt auch Vätergruppen...

  2. ...ist ja leider zum Totschlagargument verkommen. Damit lässt sich eigentlich alles begründen, sogar Kontaktsperre zum anderen Elternteil. Das Elternteil, welches dem anderen Elternteil den Kontakt zum leiblichen Kind verweigert, gehört das Sorgerecht entzogen. Zum Wohle des Kindes nämlich, denn offensichtlich ist dieses Elternteil nicht in der Lage, zum Wohle des Kindes zu entscheiden.

    7 Leserempfehlungen
  3. "Im Spannungsfeld zwischen rechtlichem und biologischem Vater stellen sich ethisch und rechtlich schwierige Fragen, die nicht einseitig zugunsten des Ehemannes gelöst werden dürfen. Biologische Väter haben auch dann Rechte, wenn sie nicht mit der Mutter verheiratet sind und rechtlich nicht als Vater gelten."

    Zumal uneheliche Kinder was den Unterhalt angeht ehelichen Kindern gleichgestellt sind.

    Überdies, zu "Gunsten des Ehemannes" ist eine groteske Umschreibung jenes launigen Schalten und Waltens einer Mutter, welches der deutsche Gesetzgeber auch noch im vollen Umfang stützt. Der Mann hat nunmehr zwei weitere Kinder neben den dreien zu unterhalten. Aber ihm dürfte aus Erfahrung mit der hierzulande gängigen "Rechts"praxis klar sein, dass bei einer Trennung von seiner Frau er ein ähnlich kümmerliches Besuchsrecht für seine drei leiblichen Kinder erhält, wie sein nigerianischer Nebenbuhler. Und dieses väterliche Besuchsrecht ist bekanntermaßen nicht das Papier wert auf dem es geschrieben steht.

    Das deutsche Familienrecht gehört grundlegend nach norwegischem Vorbild reformiert. Im Zentrum hat zukünftig nicht das Mutter- sondern das Kindeswohl zu stehen.

    4 Leserempfehlungen
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    • Impuls
    • 22.12.2010 um 12:26 Uhr

    jedes Jugendamt in D. jedem Vater feierlich erzählt.
    Das alleine nützt nichts, weil diese Wohl erstmal in ein praktisches und ethisch begründetes Verfahren übersetzt sein muß.
    Bei der Justiz in D. gilt der Vater als der biologisch bedingt minderwertigere Mensch im Vergleich zur erstmal "guten Mutter" - per se.
    Ist der Mann auch "gut" und als Vater geeignet, muß er erstmal das beweisen, daß er mehr als asozial ist.
    Zum zahlen sind allerdings alle gut genug.
    Ansonsten gilt er beim unehelichen Kind automatisch als Drückeberger ("er heiratete nicht das arme Mädchen", als ob diese das immer wünschte!). Die Justiz ist eben mental noch in den 30ern- bis 50ern angesiedelt.

    Tatsächlich steht das Kindeswohl bei allen gerichtlichen Maßnahmen im Vordergrund.

    Allerdings kommt bei jedem Einzelfall auch eine Einzelfallentscheidung heraus. Und die ist nicht immer der Situation angemessen.

    • Impuls
    • 22.12.2010 um 22:39 Uhr

    erster Stelle!
    Und das Kind gehts gut wenn es der Mutter möglichst " gut" geht, also sie ihre "Selbstverwirklichung" mit 3 oder 10 Männern etc. betreiben kann.

    • Impuls
    • 20.01.2011 um 0:35 Uhr

    im Mittelpunkt, wie mir schon vor 20 jahren das Jugendamt mitteilte!
    In der Praxis sah es anders aus, weil in Deutschland DAS WEIB von der BÜRGERLICH- PLATONISCHEN Justiz erstmal als per se HEILIG angenommen wird!

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    • 22.12.2010 um 12:26 Uhr

    jedes Jugendamt in D. jedem Vater feierlich erzählt.
    Das alleine nützt nichts, weil diese Wohl erstmal in ein praktisches und ethisch begründetes Verfahren übersetzt sein muß.
    Bei der Justiz in D. gilt der Vater als der biologisch bedingt minderwertigere Mensch im Vergleich zur erstmal "guten Mutter" - per se.
    Ist der Mann auch "gut" und als Vater geeignet, muß er erstmal das beweisen, daß er mehr als asozial ist.
    Zum zahlen sind allerdings alle gut genug.
    Ansonsten gilt er beim unehelichen Kind automatisch als Drückeberger ("er heiratete nicht das arme Mädchen", als ob diese das immer wünschte!). Die Justiz ist eben mental noch in den 30ern- bis 50ern angesiedelt.

    Tatsächlich steht das Kindeswohl bei allen gerichtlichen Maßnahmen im Vordergrund.

    Allerdings kommt bei jedem Einzelfall auch eine Einzelfallentscheidung heraus. Und die ist nicht immer der Situation angemessen.

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    • 22.12.2010 um 22:39 Uhr

    erster Stelle!
    Und das Kind gehts gut wenn es der Mutter möglichst " gut" geht, also sie ihre "Selbstverwirklichung" mit 3 oder 10 Männern etc. betreiben kann.

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    • 20.01.2011 um 0:35 Uhr

    im Mittelpunkt, wie mir schon vor 20 jahren das Jugendamt mitteilte!
    In der Praxis sah es anders aus, weil in Deutschland DAS WEIB von der BÜRGERLICH- PLATONISCHEN Justiz erstmal als per se HEILIG angenommen wird!

  4. entschieden, da sich die "höchste Autorität" in solchen Fragen, Alice (aus dem wunderlichen Land) S Punkt, sich noch nicht zur Sache selbst geäußert hat!

    Eine Leserempfehlung
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    • 22.12.2010 um 12:17 Uhr

    das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt ,konterkariert, indem sie das Wohl der Mutter dem des Kindes gleichgesetzt hat.
    Das war dann ein Paradies für jede herrschsüchtige oder egozentrische Frau, die sich den Vater zum Kind je nach Laune selbst aussuchte und oft alle paar Jahre wechselte.
    Ich habe das hautnah mitbekommen! Es ist Fakt!
    Meist ging es darum, welcher Mann gerade am erfolgreichsten ist und deshalb besonders sexy.
    Das Kind mußte sich dann dem jeweiligen Bettgenossen der Mutter anpassen und dem Mann dann Papa sagen.
    Der Vater hatte oft nie eine Chace, die von der Justiz geforderte "Verantwortung" zu übernehmen, da von vornherein ausgespannt als der nach Frauenaussage "falsche Partner" für das Kind: Warum falsch? Nicht den gleichen Beruf wie die Mutter, sie brauchte jemanden, der ihr eine Firma gründet, wo sie dann Chefin spielen kann. Das ist Fakt - selbst erlebt.

    5 Leserempfehlungen
  5. Das war auf jeden Fall richtig. Wer liebt, lässt los.
    Kaukasischer Kreidekreis.

    Es gibt zwar einige gerichtliche Maßnahmen, die möglich sind. Dabei sollte aber immer das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Und das leidet bei gerichtlichen Auseinandersetzungen schnell.

    Es wird der Zeitpunkt kommen, zu dem Ihr Kind nach Ihnen fragt.

    Antwort auf "Umgangszwang..."
  6. ... an die unnatürliche Monogame Dauerbeziehung klammern, hätte man längst einen entspannteren Umgang mit solchen Familienkonstellationen. So geht es immer darum wer nun der "richtigere" Partner ist und die Sichtweise kommt über die Fixierung auf ein "Paar" nicht hinaus.

    Da die Natur sich letzlich durchsetzt haben Gesetze die diese ignorieren immer einen schweren Stand.

    2 Leserempfehlungen
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    • TDU
    • 27.12.2010 um 14:25 Uhr

    Welche Natur denn? Die Löwennatur, wo der Löwe alleine leben muss, weil er den Nachwuchs fressen könnte? Oder die Natur der Elefanten oder andere Tiere, die ein Leben lang zusammen bleiben? Oder die Natur des Menschen, der ein Nesthocker ist und ohne andere Menschen nichts lernt. Die me3nschliche Gesellschaft und deren Natur ist eben nicht festgelegt. Sie kann wählen im Gegensatz zum Tier.

    Aber die Gesellschaften wo der Mann zeugt und geht wie er will, die Frau ständig wechselnde Partner hat? Wo gibt es und gabs die in nennenswerter Form?. Ohne Sozialstaat wärend die Kinder der eigenen Lebensentwürfe ab den 1990iger Jahren doch schlecht dran oder nicht. Also ist der Sozialastaat natürlich?

    • TDU
    • 27.12.2010 um 14:25 Uhr

    Welche Natur denn? Die Löwennatur, wo der Löwe alleine leben muss, weil er den Nachwuchs fressen könnte? Oder die Natur der Elefanten oder andere Tiere, die ein Leben lang zusammen bleiben? Oder die Natur des Menschen, der ein Nesthocker ist und ohne andere Menschen nichts lernt. Die me3nschliche Gesellschaft und deren Natur ist eben nicht festgelegt. Sie kann wählen im Gegensatz zum Tier.

    Aber die Gesellschaften wo der Mann zeugt und geht wie er will, die Frau ständig wechselnde Partner hat? Wo gibt es und gabs die in nennenswerter Form?. Ohne Sozialstaat wärend die Kinder der eigenen Lebensentwürfe ab den 1990iger Jahren doch schlecht dran oder nicht. Also ist der Sozialastaat natürlich?

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    • 22.12.2010 um 12:26 Uhr

    jedes Jugendamt in D. jedem Vater feierlich erzählt.
    Das alleine nützt nichts, weil diese Wohl erstmal in ein praktisches und ethisch begründetes Verfahren übersetzt sein muß.
    Bei der Justiz in D. gilt der Vater als der biologisch bedingt minderwertigere Mensch im Vergleich zur erstmal "guten Mutter" - per se.
    Ist der Mann auch "gut" und als Vater geeignet, muß er erstmal das beweisen, daß er mehr als asozial ist.
    Zum zahlen sind allerdings alle gut genug.
    Ansonsten gilt er beim unehelichen Kind automatisch als Drückeberger ("er heiratete nicht das arme Mädchen", als ob diese das immer wünschte!). Die Justiz ist eben mental noch in den 30ern- bis 50ern angesiedelt.

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    Antwort auf "zugunsten des Kindes"

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