Zwangseinweisungen Für verrückt erklärt

In Deutschland müssen jährlich etwa 200.000 Menschen gegen ihren Willen in die Psychiatrie. Ihre Betreuer können deren Zurechnungsfähigkeit nur selten beurteilen.

Eva Erdinger meldete bei der Polizei den Verlust ihrer Brieftasche, als der Beamte überrascht von seinem Computer aufsah. Ihr Betreuer hätte einen Einlieferungsbeschluss in die psychiatrische Klinik erwirkt, sagte der Beamte. Begründung: Die 56-Jährige hätte im Streit einem Bekannten gedroht und stelle daher eine "Gefahr für sich und andere" dar. Sofort wurde die gelernte Erzieherin mit der Streife in die Erlanger Psychiatrie gebracht. Mehrfach war sie schon wegen einer schweren Depression freiwillig in der Klinik, aber nun galt ihr Wille nicht mehr. Zwar räumt sie ein, einen ehemaligen Freund beschimpft zu haben, aber "nur so, wie jeder einmal heftig streitet". Die zuständige Ärztin befand, sie müsse mindestens eine Woche unter Beobachtung bleiben und verabreichte ihr starke Neuroleptika wie Haldol. Ihren Betreuer hatte Eva Erdinger das letzte Mal vor zwei Jahren gesehen.

Zwangseinweisungen in die Psychiatrie

In Deutschland kann ein Mensch gegen seinen Willen mit Hilfe von zwei Gesetzen in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden: zum einen durch die Ländergesetze zur Behandlung psychisch Kranker (PsychKG) und zum anderen nach dem bundesweiten Betreuungsrecht. Nach letzterem werden schätzungsweise rund 100.000 Menschen zwangseingewiesen – aus vielen Bundesländern fehlen aber verlässliche Daten. Das Betreuungsrecht wird von Patienten-, Ärzten- und Betreuerverbänden kritisiert. Zu willkürlich und vorschnell würde den Betroffenen die Freiheit entzogen. Es gibt aufgrund der Zahlen aus dem NRW-Gesundheitsministerium ein Ranking für betroffene Menschen: Männliche Großstädter, alte und behinderte Menschen und Personen aus niedrigen sozialen Schichten werden häufiger eingewiesen als etwa Vermögende. Auch eine Studie der Universität Siegen aus dem Jahr 2006 weist auf subjektiv motivierte Einweisungen hin: So würden manisch-depressive Chefs eher als cholerisch eingestuft, wohingegen arme Menschen mit denselben Symptomen schneller als psychisch krank eingeschätzt würden.

Jedes Jahr werden in Deutschland rund 200.000 Menschen gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen, schätzungsweise die Hälfte davon nach dem bundesweiten Betreuungsrecht. Eine mittlere Kleinstadt landet so nahezu unbemerkt in den geschlossenen Abteilungen der Psychiatrien. Eine aktuelle Antwort der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP zeigt: Das Betreuungsrecht wird sehr unterschiedlich angewandt. So werden in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein 80 von 100.000 Bürgern jährlich gegen ihren Willen eingewiesen, in Thüringen sind es dagegen nur fünf von 100.000.

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Denn das Gesetz ist schwammig: Nach Paragraf 1906 im Bundesgesetzbuch kann ein betreuter Mensch zwangseingewiesen werden, wenn die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet, oder erheblichen Schaden zufügt. Oder aber weil eine medizinische Untersuchung notwendig ist, deren Notwendigkeit er aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht erkennen kann. Welche Untersuchungen dies umfasst, führt das Gesetz nicht aus. In der Praxis aber ist die Frage nach dem Wohl und der Zurechnungsfähigkeit eines Menschen nur sehr schwer zu beantworten.

Auch die gesetzlich geschaffenen Hürden schrumpfen in der Praxis oft zu Durchwinkstationen. Das kontrollierende Amtsgericht stimmt nach der NRW-Statistik in rund 99 Prozent der Fälle umstandslos zu. Auch das Gutachten eines Sachverständigen muss eingeholt werden. Doch auch hier schützt das Gesetz den Betreuten nur unzureichend: "Häufig schreibt derselbe Arzt, der die Betreuung veranlasst hat, auch das notwendige Gutachten für die Zwangseinweisung. Und selbstverständlich bestärkt er darin seine vorherige Meinung. Das ist ein Unding", sagt Stefan Romberg von der FDP. Er sitzt im Düsseldorfer Landtag und ist einer der wenigen Psychiater in bundesdeutschen Parlamenten. Seit Jahren setzt er sich für die Rechte von psychisch Kranken ein.

Die Betreuung spielt bei Zwangseinweisungen eine immer größere Rolle. Das 1992 verabschiedete Betreuungsrecht löste die Entmündigung ab. Es werden inzwischen rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland betreut, also rund jeder fünfzigste Volljährige. Zum ehrenamtlichen Betreuer kann sich allerdings jeder beim Amtsgericht melden, auch um Berufsbetreuer zu werden, benötigt man bis heute keine spezielle Ausbildung. Betreuer sollen vor allem das alltägliche Leben organisieren, also zum Beispiel Rechnungen begleichen, Amtsgänge übernehmen und Hilfen für den Haushalt organisieren. Die zwangsweise Unterbringung sollte eine absolute Ausnahme sein.

Eva Erdinger sah ihren Betreuer in der Klinik nicht ein einziges Mal. Er habe zwar in den vergangenen zehn Jahren immer gewissenhaft ihr Konto gepflegt, persönlich getroffen hat sie ihn aber nur selten. Seit der qualvollen Scheidung von ihrem Mann vor 18 Jahren ist Eva Erdinger depressiv, aber "vollkommen selbstständig", sagt sie. Trotzdem hat ihr damaliger Arzt ihr 2001 einen Berufsbetreuer vorgesetzt. "Dieser Mann hat mein Leben in der Hand, und ich habe es verloren", sagt sie. In der Klinik habe sie stark unter den Nebenwirkungen der Neuroleptika gelitten. "Mir rann der Speichel aus dem Mund, die Beine wurden taub, ich hatte eine Thrombose", erzählt sie.

Auch der Bundesverband der Berufsbetreuer (BdB) sieht die vom Patienten abgelehnten Einweisungen kritisch. Klaus Förter-Vondey, Vorsitzender des BdB, sagt: "Vielen unter Zwang Eingewiesenen geht es nach der Psychiatrie schlechter als vorher. Sie haben ein zusätzliches Trauma erlitten." Der Sozialpädagoge kennt zwar Situationen, in denen der Zwang zur Behandlung unvermeidlich ist, zum Beispiel wenn das Leben der Betreuten bedroht ist, "aber besser geschulte Betreuer würden dramatisch weniger Zwangseinweisungen veranlassen". Anfänger würden häufig aus Angst zu schnell einliefern lassen, viele ehrenamtliche Betreuer hätten "keinen blassen Schimmer, mit welchen Erkrankungen sie es zu tun hätten".

Förter-Vondey betreut selbst und hat gelernt, mit psychisch schwer kranken Menschen umzugehen. "Wer mit ihnen in besseren Zeiten einen Vertrag darüber abschließt, wie sie und von wem sie behandelt werden wollen, der kann dies meist auch im Ausnahmezustand durchsetzen" – mit der Zustimmung des Klienten und ohne Gewalt. Förter-Vondey klagt, dass Studien fehlten, die untersuchen, ob Zwangseinweisungen den Patienten nutzen.

Manchmal trifft es auch Menschen, die bis dahin ihr Leben gut gemeistert haben. "Jeder Mensch kann durch eine schlimme Erfahrung, wie den Verlust der Arbeit, eine Scheidung oder den Tod eines nahen Freundes, aus der Bahn geworfen werden. Nach dem Betreuungsrecht können diese akuten Krisen viel zu schnell in der geschlossenen Psychiatrie enden", so der Liberale Romberg. Er selbst traf in seiner münsterländischen Klinik immer wieder auf Patienten, die seiner Meinung nach zu Unrecht auf der geschlossenen Station waren. Zum Beispiel ältere Menschen mit Demenz, die mit einem häuslichen Hilfesystem viel besser versorgt wären. Oder Patienten von der Intensivstation, die nach einer Operation bestimmte Behandlungen ablehnten und mit denen die Ärzte nicht mehr fertig wurden. "Wer Widerstand aufbaut wird, auf diesem Wege entsorgt", sagt Romberg.

Selbst die behandelnden Psychiater in den Kliniken sehen das Betreuungsrecht kritisch. "Das Gesetz wurde für körperlich kranke Menschen wie Rollstuhlfahrer geschaffen und ist für psychisch Kranke unzureichend", sagt Christa Roth-Sackenheim, Vorsitzende des Berufsverbandes deutscher Psychiater (BVDP). Grundsätzlich hält sie Zwangseinweisungen für notwendig, etwa für schizophrene Menschen, die oft erst gegen ihren Willen von Wahnvorstellungen geheilt werden können. In vielen Fällen aber seien die Betreuer von psychisch Kranken so überfordert, dass sie vorschnell eine Zwangseinweisung beantragten. "Das ist ein Systemfehler", sagt Roth-Sackenheim.

Ein Fehler mit schwerwiegenden Folgen. "Wenn der Patient einmal in der Psychiatrie ist, fällt es schwer, die Behandlungsspirale aufzubrechen", erklärt der Liberale Romberg. Und nur die wenigsten Zwangseingewiesenen sprechen über ihre Erfahrungen so offen wie Eva Erdinger. Sie haben Angst, als Irre abgestempelt zu werden. Er fordert für die Patienten eine unabhängige Besuchskommission in den Kliniken, die auch mit Psychiatrie-Erfahrenen besetzt sein sollte. Romberg bedauert, dass die Angst einflößenden Beispiele von Zwang und Gewalt in der Psychiatrie viele Menschen davon abhielten, psychologische Hilfe zu suchen. Er ist überzeugt: "Zwang provoziert nur Widerstand."

Auch Eva Erdinger möchte sich nun ihr "Leben wieder holen". Sie hat Mitte August beim Amtsgericht beantragt, ihre Betreuung zu beenden und wartet nun auf eine Antwort. Sie wolle sich künftig von ihren drei Kindern oder Freunden die Post beantworten und Blumen gießen lassen, wenn sie mal wieder schwarz sieht oder freiwillig in eine Klinik geht.

 
Leser-Kommentare
  1. Ich hoffe da ist eine Null zuviel. Zumindest die Umschreibung "mittlere Kleinstadt" scheint darauf hinzuweisen. 200.000 wäre schon Großstadt. Dennoch: auch 20.000 wäre noch erschreckend.

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    1,3 Mio Menschen sind in der BRD entmündigt! Sie besitzen zum Teil kein Wahlrecht mehr!
    .

    In der BRD sind rund 1.200.000 Menschen entmündigt!
    (Zahl nach G. Dodegge zitiert in "Wikipedia - Betreuung(Recht)" - 03.09.2011)
    Tendenz steigend!

    Diese Menschen dürfen nicht mehr über sich selbst oder ihr Geld entscheiden.

    Sie dürfen, so ihre Entmündigung denn umfassend ist, nicht einmal mehr wählen:

    "§ 13 Ausschluß vom Wahlrecht
    ...
    2.
    derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfaßt,
    3.
    wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet."
    http://www.gesetze-im-int...

    § 1896 Voraussetzungen
    http://www.gesetze-im-int...

    § 1905 Sterilisation
    http://www.gesetze-im-int...

    Dort steht zwar in § 1896:
    "(1a) Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden."

    Aber der "freie Wille" ist es, den Psychiater einem mithilfe ihrer Verleumdungsdiagnosen absprechen (zu können glauben).

    Hier wird's erklärt:
    "Der Trick mit dem Freien Willen"
    http://www.psychiatrie-er...

    Entmündigung:
    http://www.psychiatrie-er...

    Also ehrlich gesagt: Bei 200K Menschen, die in eine Psychiatrie eingewiesen werden, übersteigt es stark die Anzahl derer, die in der UDSSR aus politischen Gründen weg gesperrt wurden und zwar in keine Gefängnisse, sondern in psychologische Anstalten.

    Muss man sich nach so einem Artikel Gedanken machen, dass "sie" kommen um dich abzuholen?
    Oder muss ich mir Gedanken machen, dass jährlich eine Großstadt im Wahnsinn versinkt?

    1,3 Mio Menschen sind in der BRD entmündigt! Sie besitzen zum Teil kein Wahlrecht mehr!
    .

    In der BRD sind rund 1.200.000 Menschen entmündigt!
    (Zahl nach G. Dodegge zitiert in "Wikipedia - Betreuung(Recht)" - 03.09.2011)
    Tendenz steigend!

    Diese Menschen dürfen nicht mehr über sich selbst oder ihr Geld entscheiden.

    Sie dürfen, so ihre Entmündigung denn umfassend ist, nicht einmal mehr wählen:

    "§ 13 Ausschluß vom Wahlrecht
    ...
    2.
    derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfaßt,
    3.
    wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet."
    http://www.gesetze-im-int...

    § 1896 Voraussetzungen
    http://www.gesetze-im-int...

    § 1905 Sterilisation
    http://www.gesetze-im-int...

    Dort steht zwar in § 1896:
    "(1a) Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden."

    Aber der "freie Wille" ist es, den Psychiater einem mithilfe ihrer Verleumdungsdiagnosen absprechen (zu können glauben).

    Hier wird's erklärt:
    "Der Trick mit dem Freien Willen"
    http://www.psychiatrie-er...

    Entmündigung:
    http://www.psychiatrie-er...

    Also ehrlich gesagt: Bei 200K Menschen, die in eine Psychiatrie eingewiesen werden, übersteigt es stark die Anzahl derer, die in der UDSSR aus politischen Gründen weg gesperrt wurden und zwar in keine Gefängnisse, sondern in psychologische Anstalten.

    Muss man sich nach so einem Artikel Gedanken machen, dass "sie" kommen um dich abzuholen?
    Oder muss ich mir Gedanken machen, dass jährlich eine Großstadt im Wahnsinn versinkt?

  2. Unglaublicher Skandal! Es gibt ja bereits Filme zu dieser Thematik, glaube aus den USA. Hätte nicht gedacht, dass dies für Deutschland ein Thema ist. Aber irgendwie passt es zum Bild, welches ich von Der BRD habe. Bürger- und Menschenrechte? Werden die Betroffenen entschädigt?

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    Allein die Schäden, die bei Suiziden auf Bahngleisen angerichtet werden, gehen in die Millionen. Die Bahn haftet nämlich für die dabei entstehenden Verpätungen von 120 Minuten und mehr, Reiseversicherungen müssen in diesen Fällen für nicht erreichte Anschlussflüge und die daraus entstehenden Mehrkosten für Umbuchungen auf den Flughäfen aufkommen. Ebenso müssen die Bahn sowie die zuständigen Krankenkassen für die Behandlung traumatisierter Lokführer aufkommen.

    Allein die Schäden, die bei Suiziden auf Bahngleisen angerichtet werden, gehen in die Millionen. Die Bahn haftet nämlich für die dabei entstehenden Verpätungen von 120 Minuten und mehr, Reiseversicherungen müssen in diesen Fällen für nicht erreichte Anschlussflüge und die daraus entstehenden Mehrkosten für Umbuchungen auf den Flughäfen aufkommen. Ebenso müssen die Bahn sowie die zuständigen Krankenkassen für die Behandlung traumatisierter Lokführer aufkommen.

    • helgam
    • 31.08.2011 um 15:50 Uhr

    Offensichtlich wurde dieser Bereich des Gesundheitsunwesens geplant erweitert.Dazu kommt, daß die Medien vermitteln, daß es schon fast schick ist depressiv zu sein.Wer profitiert von dieser Entwicklungß

    Was hier nicht erwähnt wurde, ist der Verlust der Assoziationsfähigkeit der menschen, die Neuroleptika erhalten.
    Daß sich das Denken, das Erinnern, das schrittweise Vergleichen, in Bezug setzen dann immer seltener für die einzelnen Menschen möglich wird.
    Das heißt doch aber, daß dieser Mensch gebrochen wird (ich erlebte es in meiner Bekanntschaft)- das ist doch aber ein
    Angriff gegen die Persönlichkeit?
    Sollen alle mehr oder weniger von ihrem Selbstsein abgebracht werden und zu willenlosen Konsumenten der dargebotenen Chemie und Einrichtungen?
    Und wie oft endet so ein Fall nicht in Genesung sondern im Suizid?
    Wer entlarvt die Hintermänner (und Frauen) dieser Strategie?

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    Aussagen zu Themen wie Zwangseinweisungen, Zwangsmedikation, Neuroleptika etc. können nicht allgemeingültig sein. Zu verschieden sind die einzelnen Menschen, um die es geht und zu unterschiedlich die Situationen in denen sie stecken.

    Als selbst Betroffene einer Erkrankung aus dem sog. schizophrenen Formenkreis kenne ich mittlerweile viele Leidensgenossen und ihr unterschiedliches Erleben.

    Die Bandbreite geht von der einen, die sehr froh ist, dass sie zwangseingewiesen und zwangsmedikamentiert wurde, da sie dies aus der Psychose in die Realität zurück geholt hat und die für die Neuroleptika dankbar ist, weil ihre Symptome dadurch so weit verschwinden, dass überhaupt erst eine Therapie möglich ist. Am anderen Ende des Spektrums befinden sich diejenigen, die durch das, was ihnen die Professionellen und oft auch die Angehörigen angedeihen haben lassen, traumatisiert sind und die das Vertrauen in Mediziner, in Polizei und in ihre Familien verloren haben. In der Akutpsychiatrie kann man sich wirklich ein Trauma holen, wenn man nicht eh schon eines vorher hatte.

    Ich denke auch, dass durch eine Professionalisierung der Betreuer - zumindest für spezifische Erkrankungen wie speziell den psychiatrischen Störungen - solche krassen Fälle wie der beschriebene weitgehend verhindert werden können.

    Leider denken die wenigsten Menschen bei der Abfassung einer Patientenverfügung daran, dass sie psychisch erkranken könnten. Meine PV hat einen ausführlichen Teil zu eventuellen akuten Krisen.

    Aussagen zu Themen wie Zwangseinweisungen, Zwangsmedikation, Neuroleptika etc. können nicht allgemeingültig sein. Zu verschieden sind die einzelnen Menschen, um die es geht und zu unterschiedlich die Situationen in denen sie stecken.

    Als selbst Betroffene einer Erkrankung aus dem sog. schizophrenen Formenkreis kenne ich mittlerweile viele Leidensgenossen und ihr unterschiedliches Erleben.

    Die Bandbreite geht von der einen, die sehr froh ist, dass sie zwangseingewiesen und zwangsmedikamentiert wurde, da sie dies aus der Psychose in die Realität zurück geholt hat und die für die Neuroleptika dankbar ist, weil ihre Symptome dadurch so weit verschwinden, dass überhaupt erst eine Therapie möglich ist. Am anderen Ende des Spektrums befinden sich diejenigen, die durch das, was ihnen die Professionellen und oft auch die Angehörigen angedeihen haben lassen, traumatisiert sind und die das Vertrauen in Mediziner, in Polizei und in ihre Familien verloren haben. In der Akutpsychiatrie kann man sich wirklich ein Trauma holen, wenn man nicht eh schon eines vorher hatte.

    Ich denke auch, dass durch eine Professionalisierung der Betreuer - zumindest für spezifische Erkrankungen wie speziell den psychiatrischen Störungen - solche krassen Fälle wie der beschriebene weitgehend verhindert werden können.

    Leider denken die wenigsten Menschen bei der Abfassung einer Patientenverfügung daran, dass sie psychisch erkranken könnten. Meine PV hat einen ausführlichen Teil zu eventuellen akuten Krisen.

  3. Wer meint, dass es noch nicht ausreichende Schutzmaßnahmen gibt, um die Einweisung gesunder Menschen in die Psychiatrie zu verhindern, der hat ganz offenbar noch keine Leidensgeschichte erlebt, wie ich sie in einer mir nahe stehenden Familie mitverfolgen konnte:

    Dort erkrankte einer der Söhne mit Anfang zwanzig an Schizophrenie, sah jedoch gerade aufgrund der spezifischen Symptome der Krankheit überhaupt nicht ein, dass er ärztliche Hilfe benötigte.
    Dementsprechend hatte die Familie auch auf dem Höhepunkt einer psychotischen Episode praktisch keine Handhabe, um den Sohn in Behandlung zu geben. Erst als sich der Erkrankte gewalttätig zeigte, war eine vorübergehende Einweisung überhaupt möglich; nach der Entlassung setzte er jedoch bald seine Medikamente ab, erlebte den nächsten Schub - und das ganze Spiel ging von vorne los.

    16 Leser-Empfehlungen
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    Leider ist es für viele wohl unvorstellbar unter welchen Druck betroffene Familien stehen. Schön und gut das Argument zu Unrecht eingewiesen zu werden: Es ist aber nur der natürliche Reflex des Menschen in Freiheit zu leben; aufgesetzt meist das Verhalten in der Einrichtung.
    Gerade umgekehrt kenne ich persönlich die Lage. Ohne ärztliches Attest wird die Betreuung von vorherrein abgewiesen. Schizophrene landen oft in der Klinik, werden medimenkatös beruhigt und dann untersucht. Der Arzt/Die Ärztin stellt oft keine Erkrankung fest. Eine Qual für Familienangehörige, diese werden tyrannisiert und sehen oft keinen Weg mehr sich aus der Lage zu befreien. Depression sind so vorprogrammiert.
    Ich finde es sehr heikel, dieses Thema zu generalisieren, jeder Fall ist sogar schon im Ansatz verschieden. Man kann die Hoffnung nur in unsere Ärzte/-innen setzen, die ihre Arbeit gewissenhaft verrichten sollten. Es ist die Macht über Schicksale zu entscheiden, die oft wohl verkannt wird.

    • mat123
    • 31.08.2011 um 17:03 Uhr

    Ich möchte Jan-Erik Ellas Beispiel unterstreichen. Ein schizophrener Patient kann sein Arbeitsverhältnis, seine sozialen Beziehungen und seine Finanzen ruinieren, bevor die Juristisch gesetzte Hürde (Eigen- oder Fremdgefährdung) für eine Zwangseinweisung nachprüfbar erreicht ist. Wenn man einen solchen Menschen vor der Erkrankung kennen und schätzen gelernt hat und sieht wie tiefgreifend die Erkrankung den Menschen von sich selbst entfremdet, wenn man sieht, wie wenig ein solcher Patient noch in der Lage ist, Verantwortung für sich zu übernehmen, für den ist es schwer zu akzeptieren, dass Zwangsbehandlungen sehr oft sehr leichtfertig von den zuständigen Juristen abgelehnt werden. Bei einem 16-jährigen Kind ist es allgemein akzeptiert, dass er noch nicht volljährig ist. Einem schizophrener Patient hingegen darf man bis kurz vor dem Suizid nicht helfen, wenn er nicht will. Das ist grotesk. Wenn ich - statistisch gesehen - nicht zu alt für eine Erstmanifestation einer Schizophrenie wäre, ich würde notariell bekunden, dass ich im Falle einer Schizophrenie-Erstmanifestation auch gegen meinen Willen mit Neuroleptika behandelt werden wollte.

    kann ich nur unterschreiben, völlig richtig. scheint gerade in fällen von schizophrenie ein sehr, sehr großes problem zu sein.

    @ jan erik

    es geht hier nicht um "gesunde" menschen, sondern um menschen die bereits unter betreuung stehen (früher nannte man das entmündigt). ich selbst betreue menschen und weiss wie leicht eine zwangseinweisung ist.
    den von Ihnen beschriebenen fall habe ich allerdings auch schon erlebt. eine arbeitskollegin wurde von einem offensichtlich gestörten jungen mann verfolgt, bedroht, und das in einem ausmaß das über stalking noch hinausgeht. selbst nach mehreren anzeigen bei der polizei, aussagen von zeugen usw. konnten weder die polizei noch psychiatrische ärzte weiter helfen. ist aber schon 10 jahre her.
    ansonsten gilt fest zu halten.
    manchen menschen wird in der psychiatrie geholfen, andere werden noch verrückter gemacht.
    eine von mir betreute sagte einemal:
    wer hier nicht verrückt wird, der kann nicht ganz normal sein.....

    Jan-Erik Ella schrieb:
    Wer meint, dass es noch nicht ausreichende Schutzmaßnahmen gibt, um die Einweisung gesunder Menschen in die Psychiatrie zu verhindern, der hat ganz offenbar noch keine Leidensgeschichte erlebt, wie ich sie in einer mir nahe stehenden Familie mitverfolgen konnte:
    Dort erkrankte einer der Söhne mit Anfang zwanzig an Schizophrenie, sah jedoch gerade aufgrund der spezifischen Symptome der Krankheit überhaupt nicht ein, dass er ärztliche Hilfe benötigte. ...

    Wer hat gelitten?
    Der angeblich "Schizophrene" oder seine Angehörigen?
    [...]

    Mit freundlichen Grüßen

    L. B.

    Gekürzt. Bitte bleiben Sie bei einer sachlichen Diskussion mit angemessenem Ton. Danke. Die Redaktion/sc

    Ich habe eine geteilte Meinung über Zwangseinweisungen u.a. wegen der Erfahrungen mit meiner Schwester (shizoaffektive Störung seit zehn Jahren), als diese zu Anfang dieses Jahres einen Rückfall bekam und meine Eltern mit Handgreiflichkeiten, Weglaufen und Übernachtungen in U-Bahnschächten und Frauenhäusern in Atem hielt. Eine Zwangseinweisung war nicht drin, in die Klinik manövriert hat sie meine Mutter letztlich durch Zureden. Vielleicht ist es nur mein Empfinden, aber Depression suggeriert oftmals schneller Selbstzerstörung als nahezu gefährlich bejahende Shizophrenie, die vor allem in manischen Phasen richtig aufputscht? Ich halte nur wenig von Psychatrien in Hinblick auf therapeutischen Nutzen, aber im Fall meiner Familie war das, salopp gesagt, ein Ort, an dem meine Schwester geparkt wurde, bis meine Eltern soweit wieder Atem schöpfen konnten, dass sie sich wieder ihrer annehmen konnten.

    Leider ist es für viele wohl unvorstellbar unter welchen Druck betroffene Familien stehen. Schön und gut das Argument zu Unrecht eingewiesen zu werden: Es ist aber nur der natürliche Reflex des Menschen in Freiheit zu leben; aufgesetzt meist das Verhalten in der Einrichtung.
    Gerade umgekehrt kenne ich persönlich die Lage. Ohne ärztliches Attest wird die Betreuung von vorherrein abgewiesen. Schizophrene landen oft in der Klinik, werden medimenkatös beruhigt und dann untersucht. Der Arzt/Die Ärztin stellt oft keine Erkrankung fest. Eine Qual für Familienangehörige, diese werden tyrannisiert und sehen oft keinen Weg mehr sich aus der Lage zu befreien. Depression sind so vorprogrammiert.
    Ich finde es sehr heikel, dieses Thema zu generalisieren, jeder Fall ist sogar schon im Ansatz verschieden. Man kann die Hoffnung nur in unsere Ärzte/-innen setzen, die ihre Arbeit gewissenhaft verrichten sollten. Es ist die Macht über Schicksale zu entscheiden, die oft wohl verkannt wird.

    • mat123
    • 31.08.2011 um 17:03 Uhr

    Ich möchte Jan-Erik Ellas Beispiel unterstreichen. Ein schizophrener Patient kann sein Arbeitsverhältnis, seine sozialen Beziehungen und seine Finanzen ruinieren, bevor die Juristisch gesetzte Hürde (Eigen- oder Fremdgefährdung) für eine Zwangseinweisung nachprüfbar erreicht ist. Wenn man einen solchen Menschen vor der Erkrankung kennen und schätzen gelernt hat und sieht wie tiefgreifend die Erkrankung den Menschen von sich selbst entfremdet, wenn man sieht, wie wenig ein solcher Patient noch in der Lage ist, Verantwortung für sich zu übernehmen, für den ist es schwer zu akzeptieren, dass Zwangsbehandlungen sehr oft sehr leichtfertig von den zuständigen Juristen abgelehnt werden. Bei einem 16-jährigen Kind ist es allgemein akzeptiert, dass er noch nicht volljährig ist. Einem schizophrener Patient hingegen darf man bis kurz vor dem Suizid nicht helfen, wenn er nicht will. Das ist grotesk. Wenn ich - statistisch gesehen - nicht zu alt für eine Erstmanifestation einer Schizophrenie wäre, ich würde notariell bekunden, dass ich im Falle einer Schizophrenie-Erstmanifestation auch gegen meinen Willen mit Neuroleptika behandelt werden wollte.

    kann ich nur unterschreiben, völlig richtig. scheint gerade in fällen von schizophrenie ein sehr, sehr großes problem zu sein.

    @ jan erik

    es geht hier nicht um "gesunde" menschen, sondern um menschen die bereits unter betreuung stehen (früher nannte man das entmündigt). ich selbst betreue menschen und weiss wie leicht eine zwangseinweisung ist.
    den von Ihnen beschriebenen fall habe ich allerdings auch schon erlebt. eine arbeitskollegin wurde von einem offensichtlich gestörten jungen mann verfolgt, bedroht, und das in einem ausmaß das über stalking noch hinausgeht. selbst nach mehreren anzeigen bei der polizei, aussagen von zeugen usw. konnten weder die polizei noch psychiatrische ärzte weiter helfen. ist aber schon 10 jahre her.
    ansonsten gilt fest zu halten.
    manchen menschen wird in der psychiatrie geholfen, andere werden noch verrückter gemacht.
    eine von mir betreute sagte einemal:
    wer hier nicht verrückt wird, der kann nicht ganz normal sein.....

    Jan-Erik Ella schrieb:
    Wer meint, dass es noch nicht ausreichende Schutzmaßnahmen gibt, um die Einweisung gesunder Menschen in die Psychiatrie zu verhindern, der hat ganz offenbar noch keine Leidensgeschichte erlebt, wie ich sie in einer mir nahe stehenden Familie mitverfolgen konnte:
    Dort erkrankte einer der Söhne mit Anfang zwanzig an Schizophrenie, sah jedoch gerade aufgrund der spezifischen Symptome der Krankheit überhaupt nicht ein, dass er ärztliche Hilfe benötigte. ...

    Wer hat gelitten?
    Der angeblich "Schizophrene" oder seine Angehörigen?
    [...]

    Mit freundlichen Grüßen

    L. B.

    Gekürzt. Bitte bleiben Sie bei einer sachlichen Diskussion mit angemessenem Ton. Danke. Die Redaktion/sc

    Ich habe eine geteilte Meinung über Zwangseinweisungen u.a. wegen der Erfahrungen mit meiner Schwester (shizoaffektive Störung seit zehn Jahren), als diese zu Anfang dieses Jahres einen Rückfall bekam und meine Eltern mit Handgreiflichkeiten, Weglaufen und Übernachtungen in U-Bahnschächten und Frauenhäusern in Atem hielt. Eine Zwangseinweisung war nicht drin, in die Klinik manövriert hat sie meine Mutter letztlich durch Zureden. Vielleicht ist es nur mein Empfinden, aber Depression suggeriert oftmals schneller Selbstzerstörung als nahezu gefährlich bejahende Shizophrenie, die vor allem in manischen Phasen richtig aufputscht? Ich halte nur wenig von Psychatrien in Hinblick auf therapeutischen Nutzen, aber im Fall meiner Familie war das, salopp gesagt, ein Ort, an dem meine Schwester geparkt wurde, bis meine Eltern soweit wieder Atem schöpfen konnten, dass sie sich wieder ihrer annehmen konnten.

  4. Das Betreuungsrecht wurde gerade nicht "für körperlich kranke Menschen wie Rollstuhlfahrer geschaffen".

    Das zeigt bereits ein Blick in das Gesetz:

    "Soweit der Volljährige auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann." § 1896 Abs. 1 Satz 3 BGB.

    Gerade für Menschen mit psychischen Krankheiten wurde die Gebrechlichkeitspflegschaft und Entmündigung abgeschaft.

    Warum ein Rollstuhlfahrer eine rechtliche Betreuung bräuchte, kann ich auch nicht erkennen.

  5. Entfernt. Bitte verzichten Sie auf herabwürdigende Bemerkungen. Danke. Die Redaktion/sc

    Eine Leser-Empfehlung
  6. Mir scheint als das hier ein Interessenverbund von Arzt-Einrichtung-Pharmakonzern massiv die Finger im Spiel hat.

    Man sollte den Betreuern mal gegen ihren Willen das selbe Zeugs
    verabreichen, mal sehen wie sie dann dazu stehen. Auge um Auge
    öffnet manchem erst die Augen über was er tut.

    Mir fällt eigentlich dazu nichts mehr ein, vergleichen kann man das höchstens noch mit vorsätzlicher, unrechtmäßiger Inhaftierung mit dem Recht fette Abrechnungen an die Kassen zu schicken. Der Begriff "leichtfertig" scheint mir zu schwach, das steckt ein monetäres System dahinter.

    10 Leser-Empfehlungen
  7. Kann das Bundesgesetzbuch nicht finden. Aber im BGB gibt es eine vergleichbare Norm.

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    Das BGB meint Frau Joeres ja auch. Sie hat sich nur nicht die Zeit genommen, mal zu überprüfen, ob ihre flotte Vermutung zutrifft, das könne ja nur "Bundesgesetzbuch" heißen. Frau Joeres, dat is dat "Bürgerliche Gesetzbuch".

    Das BGB meint Frau Joeres ja auch. Sie hat sich nur nicht die Zeit genommen, mal zu überprüfen, ob ihre flotte Vermutung zutrifft, das könne ja nur "Bundesgesetzbuch" heißen. Frau Joeres, dat is dat "Bürgerliche Gesetzbuch".

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