Das Kind austragen? Gemeinsames Sorgerecht? Entscheiden können das meist nur die Mütter. Das ist unfair, findet Leser Lutz Bierend. Er plädiert für einen anderen Ansatz.
"Mein Bauch gehört mir!" In den siebziger Jahren war das einer der beliebtesten Schlachtrufe des Feminismus für einen legalen Schwangerschaftsabbruch. Es entsprach einer überkommenen Moralvorstellung, dass Schwangerschaftsabbrüche strafbar waren. Und es widersprach zu Recht der Idee des selbstbestimmten Lebens.
Mittlerweile haben die Frauen in dieser Hinsicht jede Freiheit erreicht. Mehr noch, vierzig Jahre später sind es plötzlich die Männer, die sich benachteiligt fühlen – mit ähnlich gutem Grund.
So mussten sich unverheiratete Väter in der Vergangenheit teilweise bis zum Europäischen Gerichtshof durchklagen, um in Deutschland gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht geltend zu machen. Immer noch keine Stimme haben sie, wenn es um die grundsätzliche Frage nach dem Austragen des Kindes geht: Der Mann hat keine juristische Möglichkeit, sich für oder gegen das Kind zu entscheiden.
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Natürlich ist es eine gruselige und falsche Vorstellung, eine Frau zum Austragen des Kindes zu zwingen, nur weil es ihr Partner möchte. Allerdings gibt es auch keinen Grund, warum ein Mann gegen seinen Willen den Familienwunsch der Frau finanzieren sollte.
Aus diesem Grund muss der juristische Rahmen um Geburt und Sorgerecht überarbeitet werden. Männern brauchen eine ähnliche Entscheidungsfreiheit wie die Frauen.
Das juristische Pendant zur Abtreibung könnte wie folgt aussehen: Wenn eine unverheiratete schwangere Frau sich für das Kind entscheidet, ist sie zunächst verpflichtet, den werdenden Vater zu informieren. Innerhalb eines Monats hätte der Vater das Recht, die Elternschaft zu verweigern und damit "juristisch abzutreiben". Die letzte Entscheidung hätte schließlich die Mutter: Möchte sie das Kind weiterhin alleine austragen, muss sie auch die Konsequenzen alleine tragen.
Dieser Ansatz hätte einige Vorteile. Zum einen wäre damit die Gleichstellung von Mann und Frau in der Familienplanung garantiert. Zum anderen ergäben sich aus den Pflichten auch neue Rechte: Nimmt ein Mann die Schwangerschaft an, müsste er die Partnerin nicht nur finanziell unterstützen, sondern hätte auch Ansprüche auf das Sorgerecht.
Überhaupt müssten sich im Idealfall schon vor der Geburt beide Seiten über grundlegende Modalitäten einigen. Ein Ja zum Kind wird dadurch eindeutig. Und von einem klaren Verhältnis zwischen Vater und Mutter profitiert schließlich auch der Nachwuchs.





sondern es sind die unverheirateten Männer, die Vater werden oder sind und selbst von denen sind es nicht alle, da es vielfach Einverständnis zwischen den Eltern gibt.
Hier nun eine Massenbewegung herbei zu reden, nur weil sich die in Konflikten steckenden laut zu Wort melden, ist meiner Meinung nach weder besonders redlich noch der Sache dienlich.
Spielt jetzt bei der Suche nach GeRechtigkeit schon eine Rolle, wieviele davon betroffen sind?
Um diesen Konflikt zu lösen, ist es unerheblich ob es sich dabei um eine "Massenbewegung" handelt, oder ob es nur ein paar wenige sind.
Spielt jetzt bei der Suche nach GeRechtigkeit schon eine Rolle, wieviele davon betroffen sind?
Um diesen Konflikt zu lösen, ist es unerheblich ob es sich dabei um eine "Massenbewegung" handelt, oder ob es nur ein paar wenige sind.
Spielt jetzt bei der Suche nach GeRechtigkeit schon eine Rolle, wieviele davon betroffen sind?
Um diesen Konflikt zu lösen, ist es unerheblich ob es sich dabei um eine "Massenbewegung" handelt, oder ob es nur ein paar wenige sind.
Es geht hier nicht um Gerechtigkeit.
Kindesunterhalt ist nicht diskutabel und Verhütung eine sehr einfache Sache, wenn Mann nicht zum Vater werden möchte.
Ansonsten wäre noch "Augen auf bei der Partnerwahl" oder "Heirat ist besser als unverheiratet Kinder zeugen" zu erwähnen.
Es geht hier nicht um Gerechtigkeit.
Kindesunterhalt ist nicht diskutabel und Verhütung eine sehr einfache Sache, wenn Mann nicht zum Vater werden möchte.
Ansonsten wäre noch "Augen auf bei der Partnerwahl" oder "Heirat ist besser als unverheiratet Kinder zeugen" zu erwähnen.
illusorisch; außerdem stellt sich mir da die Frage - wenn der Mann nicht Vater werden möchte, warum verhütet er dann nicht?
Ich kann mich des Eindrucks nicht so ganz erwehren, daß diese Diskussion (Sorgerecht für Väter) erst seit ca. 20 Jahren höchstens geführt wird - etwa zeitlich gleich mit dem Aufkommen der DNA-Analyse, wodurch ja nun die Vaterschaft hundertprozentig feststellbar ist. Ich kann mich auch des Eindrucks nicht so ganz erwehren, daß manche Väter, wenn sie Unterhalt zahlen müssen, meinen, sie erwerben dadurch 'Eigentum' an dem Kind und möchten dieses nun auch ausüben (ich habs mal überspitzt formuliert).
Im Übrigen ist der Unterhalt fürs Kind bestimmt und diese Verantwortung kann man nicht ablegen. Der Betreuungsunterhalt für die Mütter ist ja auf 3 Jahre begrenzt, der BGH hat dazu letzte Woche noch eine Aussage getroffen.
Ich möchte noch darauf hinweisen, daß im entgegengesetzten Fall - der Mann möchte das Kind nicht haben und lehnt die Verantwortung geschweige denn Sorgerecht ab - er nicht gezwungen werden kann, sich mit dem Kind auseinanderzusetzen. Auch dazu gabs vor längerem ein Urteil. Es ist auch relativ einfach, sich der finanziellen Verantwortung zu entziehen - zumindest haben das früher eine Menge Männer versucht und mit einigen Tricks schaffen sie das auch heute noch, zumindest für einen längeren Zeitraum.
Wenn wirklich beide Eltern für das Kind da sein sollen, so sollten sie VOR Zeugung des Kindes Maßnahmen dafür oder dagegen treffen.
Besitzanspruchsdenken zu unterstellen "wenn sie Unterhalt zahlen müssen, meinen, sie erwerben dadurch 'Eigentum' an dem Kind und möchten dieses nun auch ausüben". ist ja wohl ein Scherz. Es gibt durchaus Männer die ihre Vaterrolle in Anspruch nehmen wollen (Auch wenn sie sich wahrscheinlich wünschen würden dies in einer Beziehung oder zu mindestens ohne Prozessieren tun zu müssen).
Es geht bei der Juristischen Abtreibung nicht darum, keinen Umgang mit dem Kind haben zu wollen, sondern auch darum kein Kind und damit auch keinerlei Verpflichtung haben zu wollen. Frauen haben hierzulande jedes Recht zu verhindern, dass sie das müssen, nur weil sie ungewollt schwanger werden.
Männer haben diese Möglichkeit nicht.
Und ganz ehrlich. Das Argument.“ der Mann könne doch verhüten“ ließe sich genauso gegen das Recht der Frau auf Abtreibung anwenden, denn wenn sie nicht gerade das Opfer sexueller Gewalt wird, muss sie nicht schwanger werden. Trotzdem würde heutzutage niemand der Frau dieses Recht absprechen wollen. Und es gibt ja vielleicht auch Situationen jenseits von One Night Stands, bei denen einem Mann eine Ungewollte Vaterschaft erwachsen kann.
Die meisten Prozesse ums Sorgerecht, die aus nichtehelichen Beziehungen erwachsen können so vermieden werden.
Mit dem gleichen Argument könnte man Abtreibungen und Babyklappen verbieten. Die Frau hätte ja auch verhüten können.
Sie erzählen doch Ammenmärchen?! Lesen Sie sich bitte zuerst das Eherecht durch, bevor Sie einen Kommentar zu einem Thema abgeben, bei dem Sie sich offentsichtlich mehr auf Ihr Gefühl ( das im Übrigen in allen Ehren) als auf Ihr Wissen berufen. Des dt. Sorgerecht kennt sehr wohl verpflichtende Klausel, mit denen der Vater zur Sorge um sein eigenes Kind auch gegen seinen Willen gezwungen werden kann. Das ist im dt. Scheidungsrecht eine Voraussetzung.
Im Übrigen halte ich die Forderung nach einer Überarbeitung des Gesetzes für dringend geboten. Schließlich sollen die Entscheidungen in einer Beziehung für beide Partner tragfähig werden.
>>... 'Eigentum' an dem Kind und möchten dieses nun auch ausüben (ich habs mal überspitzt formuliert)...<<
--------------
Haben die Männer denn etwa weniger 'Eigentumsrechte' als die Mütter?
Besitzanspruchsdenken zu unterstellen "wenn sie Unterhalt zahlen müssen, meinen, sie erwerben dadurch 'Eigentum' an dem Kind und möchten dieses nun auch ausüben". ist ja wohl ein Scherz. Es gibt durchaus Männer die ihre Vaterrolle in Anspruch nehmen wollen (Auch wenn sie sich wahrscheinlich wünschen würden dies in einer Beziehung oder zu mindestens ohne Prozessieren tun zu müssen).
Es geht bei der Juristischen Abtreibung nicht darum, keinen Umgang mit dem Kind haben zu wollen, sondern auch darum kein Kind und damit auch keinerlei Verpflichtung haben zu wollen. Frauen haben hierzulande jedes Recht zu verhindern, dass sie das müssen, nur weil sie ungewollt schwanger werden.
Männer haben diese Möglichkeit nicht.
Und ganz ehrlich. Das Argument.“ der Mann könne doch verhüten“ ließe sich genauso gegen das Recht der Frau auf Abtreibung anwenden, denn wenn sie nicht gerade das Opfer sexueller Gewalt wird, muss sie nicht schwanger werden. Trotzdem würde heutzutage niemand der Frau dieses Recht absprechen wollen. Und es gibt ja vielleicht auch Situationen jenseits von One Night Stands, bei denen einem Mann eine Ungewollte Vaterschaft erwachsen kann.
Die meisten Prozesse ums Sorgerecht, die aus nichtehelichen Beziehungen erwachsen können so vermieden werden.
Mit dem gleichen Argument könnte man Abtreibungen und Babyklappen verbieten. Die Frau hätte ja auch verhüten können.
Sie erzählen doch Ammenmärchen?! Lesen Sie sich bitte zuerst das Eherecht durch, bevor Sie einen Kommentar zu einem Thema abgeben, bei dem Sie sich offentsichtlich mehr auf Ihr Gefühl ( das im Übrigen in allen Ehren) als auf Ihr Wissen berufen. Des dt. Sorgerecht kennt sehr wohl verpflichtende Klausel, mit denen der Vater zur Sorge um sein eigenes Kind auch gegen seinen Willen gezwungen werden kann. Das ist im dt. Scheidungsrecht eine Voraussetzung.
Im Übrigen halte ich die Forderung nach einer Überarbeitung des Gesetzes für dringend geboten. Schließlich sollen die Entscheidungen in einer Beziehung für beide Partner tragfähig werden.
>>... 'Eigentum' an dem Kind und möchten dieses nun auch ausüben (ich habs mal überspitzt formuliert)...<<
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Haben die Männer denn etwa weniger 'Eigentumsrechte' als die Mütter?
Völlig unnötig mit einer Gesetzesänderung an der Stelle. Es steht jedem Mann frei sich selbst eigenverantwortlich gegen eine unerwünscht Schwangerschaft zu schützen. Mit einem Gummi! Oder sollen die Pharmakonzerne jetzt auch eine "Pille danach" für Männer entwickeln?
Herr Bierend hat durchaus einen Punkt!
Meine Ex hat Kondome abgelehnt und nahm die Pille. Das ist eine Entscheidung mit beiderseitigem Einverständnis.
Allerdings hat sie eine paar Jahre später ohne mein Wissen die Pille abgesetzt und mich OHNE meine Einverständnis zum Vater gemacht. Ich habe mich daraufhin 10 Jahre von ihr ausnehmen lassen (das war VOR der Reform des Unterhaltsrechts 2008) während meine Ex ihre Zeit vor allem in der Sauna verbrachte.
Am Ende dieser 10 Jahre habe ich die Reisleine gezogen und bin ausgewandert. Seitdem gehöre ich zur Klasse der Unterhaltverweigerer und der deutsche Steuerzahler darf meinen Unterhalt zahlen. Auch darüber sollten notorische Frauenrechtevertreter nachdenken.
Herr Bierend hat durchaus einen Punkt!
Meine Ex hat Kondome abgelehnt und nahm die Pille. Das ist eine Entscheidung mit beiderseitigem Einverständnis.
Allerdings hat sie eine paar Jahre später ohne mein Wissen die Pille abgesetzt und mich OHNE meine Einverständnis zum Vater gemacht. Ich habe mich daraufhin 10 Jahre von ihr ausnehmen lassen (das war VOR der Reform des Unterhaltsrechts 2008) während meine Ex ihre Zeit vor allem in der Sauna verbrachte.
Am Ende dieser 10 Jahre habe ich die Reisleine gezogen und bin ausgewandert. Seitdem gehöre ich zur Klasse der Unterhaltverweigerer und der deutsche Steuerzahler darf meinen Unterhalt zahlen. Auch darüber sollten notorische Frauenrechtevertreter nachdenken.
Es geht hier nicht um Gerechtigkeit.
Kindesunterhalt ist nicht diskutabel und Verhütung eine sehr einfache Sache, wenn Mann nicht zum Vater werden möchte.
Ansonsten wäre noch "Augen auf bei der Partnerwahl" oder "Heirat ist besser als unverheiratet Kinder zeugen" zu erwähnen.
Schön, das es in Ihrer Welt nur schwarz und weiß, gut und böse gibt. Der Rest kennt durchaus auch Grautöne...
Kindesunterhalt ist durchaus diskutabel. Unfälle passieren trotz aller Verhütung nicht nur im Straßenverkehr. Und dann müssen beide die Wahl haben, wie folgenreich so ein "Unfall" ist. Man(n) kann Frau nicht zwingen abzutreiben, aber wenn Frau gegen den Willen von Mann das Kind bekommt, soll sie auch alleine dafür sorgen müssen. Das ist eben die logische Konsequenz daraus, dass man(n) keinen Einfluss auf die Abtreibung hat (Stichwort: Mein Bauch gehört mir...).
By the way: "Augen auf bei der Partnerwahl" ist mit Abstand das schlechteste Argument.
??"Heirat ist besser als unverheiratet Kinder zeugen"??
Was ist das denn für ein Blödsinn? Lebst du im 19. Jahrhundert, oder was?
Man kann sehr gut Kinder zeugen ohne zu Heiraten, wenn man sich einig ist.
Nur schade, dass die Ehe in Deutschland mehr gefördert wird als die Familie... da ist irgendwas falsch.
Schön, das es in Ihrer Welt nur schwarz und weiß, gut und böse gibt. Der Rest kennt durchaus auch Grautöne...
Kindesunterhalt ist durchaus diskutabel. Unfälle passieren trotz aller Verhütung nicht nur im Straßenverkehr. Und dann müssen beide die Wahl haben, wie folgenreich so ein "Unfall" ist. Man(n) kann Frau nicht zwingen abzutreiben, aber wenn Frau gegen den Willen von Mann das Kind bekommt, soll sie auch alleine dafür sorgen müssen. Das ist eben die logische Konsequenz daraus, dass man(n) keinen Einfluss auf die Abtreibung hat (Stichwort: Mein Bauch gehört mir...).
By the way: "Augen auf bei der Partnerwahl" ist mit Abstand das schlechteste Argument.
??"Heirat ist besser als unverheiratet Kinder zeugen"??
Was ist das denn für ein Blödsinn? Lebst du im 19. Jahrhundert, oder was?
Man kann sehr gut Kinder zeugen ohne zu Heiraten, wenn man sich einig ist.
Nur schade, dass die Ehe in Deutschland mehr gefördert wird als die Familie... da ist irgendwas falsch.
Schön, das es in Ihrer Welt nur schwarz und weiß, gut und böse gibt. Der Rest kennt durchaus auch Grautöne...
Kindesunterhalt ist durchaus diskutabel. Unfälle passieren trotz aller Verhütung nicht nur im Straßenverkehr. Und dann müssen beide die Wahl haben, wie folgenreich so ein "Unfall" ist. Man(n) kann Frau nicht zwingen abzutreiben, aber wenn Frau gegen den Willen von Mann das Kind bekommt, soll sie auch alleine dafür sorgen müssen. Das ist eben die logische Konsequenz daraus, dass man(n) keinen Einfluss auf die Abtreibung hat (Stichwort: Mein Bauch gehört mir...).
By the way: "Augen auf bei der Partnerwahl" ist mit Abstand das schlechteste Argument.
und das Grundgesetz die Kinder besonders schützt, ist hier der Verursacher mit jeweils 50 % an den Genen und mit jeweils einem Anteil am Aufwachsen des Kindes beteiligt.
Es gibt keine Vollkaskoversicherung für Sex, der folgenlos sein sollte und das wird auch kein Gericht, das auf dem GG fußend Recht spricht, jemals urteilen.
Und mit Verlaub, halte ich diesen Tipp für nicht allzu schlecht.
und das Grundgesetz die Kinder besonders schützt, ist hier der Verursacher mit jeweils 50 % an den Genen und mit jeweils einem Anteil am Aufwachsen des Kindes beteiligt.
Es gibt keine Vollkaskoversicherung für Sex, der folgenlos sein sollte und das wird auch kein Gericht, das auf dem GG fußend Recht spricht, jemals urteilen.
Und mit Verlaub, halte ich diesen Tipp für nicht allzu schlecht.
und das Grundgesetz die Kinder besonders schützt, ist hier der Verursacher mit jeweils 50 % an den Genen und mit jeweils einem Anteil am Aufwachsen des Kindes beteiligt.
Es gibt keine Vollkaskoversicherung für Sex, der folgenlos sein sollte und das wird auch kein Gericht, das auf dem GG fußend Recht spricht, jemals urteilen.
Und mit Verlaub, halte ich diesen Tipp für nicht allzu schlecht.
In diesem Artikel werden zwei Dinge miteinander vermengt, die man getrennt betrachten sollte: Sorgerecht und die Möglichkeit auf straffreie Abtreibung. Hierbei werden einige Aspekte m.E. verkürzt dargestellt:
Bei unehelichen Paaren hat weiterhin die Mutter die alleinige Entscheidung über das Sorgerecht. Sie kann dem Vater das Sorgerecht übertragen, muss das aber nicht. Dies wurde zu Recht vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie vom Bundesverfassungsgericht gerügt. Der Gesetzgeber ist seitdem aufgerufen, eine Neuregelung des Sorgerechts von Unverheirateten zu treffen, lässt sich aber erstaunlich viel Zeit. Sinnvoll und gerecht wäre, dass das Sorgerecht im Regelfall beiden Elternteilen zusteht. Wenn aber etwa der Vater keinerlei Interesse an dem Kind zeigt oder seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, kann das Sorgerecht durch das Familienrecht der Mutter zugesprochen werden (oder umgekehrt).
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