Vaterschaft Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte leiblicher Väter
Deutsche Gerichte könnten leiblichen Vätern nicht den Umgang mit ihren Kindern und die Klärung auf Vaterschaft untersagen. Vermutlich müssen nun Gesetze geändert werden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Rechte lediger Väter in Deutschland gestärkt. Deutsche Gerichte dürfen Männern nicht einfach die Klärung der Vaterschaft und den Umgang mit ihren mutmaßlichen Kindern verweigern. Dabei spiele es keine Rolle, dass der Nachwuchs einen rechtlichen Vater habe. Stattdessen müssten die Familiengerichte anhand eines jeden Einzelfalls genau prüfen, ob regelmäßiger Kontakt zwischen dem mutmaßlichen biologischen Vater und seinem vermeintlichen Kind im Interesse des Nachwuchses liege oder nicht, urteilten die Straßburger Richter.
Sie gaben damit einem Mann aus Fulda Recht, der sich vergeblich um eine Anerkennung seiner Vaterschaft und ein Umgangsrecht mit seinem mutmaßlichen Sohn bemüht hatte. In dem Fall hatte der Kläger eineinhalb Jahre lang eine Beziehung zu einer verheirateten Frau. Er hat sie während ihrer Schwangerschaft zum Arzt begleitet und die Vaterschaft anerkannt.
Vor der Geburt kehrte die Frau zu ihrem Ehemann zurück. Anträge des ehemaligen Geliebten auf Umgang mit seinem mutmaßlichen Kind und Feststellung der Vaterschaft hatten deutsche Gerichte abgewiesen, da das Kind keine familiär-soziale Beziehung zu ihm habe. Die Anerkennung der Vaterschaft sei rechtlich nicht bindend, da das Kind ehelich geboren sei, hatten sie zur Begründung erklärt.
Allgemeingültige Vermutungen reichen nicht
Die europäischen Richter rügten das Vorgehen der deutschen Justiz. Angesichts der Vielzahl möglicher Familienkonstellationen könne man nicht anhand allgemeingültiger, gesetzlich festgelegter Vermutungen entscheiden, ob der Kontakt im Interesse des Kindes liege. Auch sei nicht ausreichend zwischen den Interessen des Ehepaars und denen des mutmaßlich biologischen Vaters abgewogen worden. Die Frage, ob der Kläger der leibliche Vater ist, spielte bei den Entscheidungen der deutschen Justiz keine Rolle.
Deutschland habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Privat- und Familienlebens des Klägers verstoßen. Das Recht ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert. Nun muss Deutschland dem Kläger ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Justizministerium prüft, ob nun deutsche Gesetze geändert werden müssen. Das jüngste Urteil werde in die bereits laufenden Überlegungen einfließen, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Er verwies darauf, dass beim EGMR es noch mehrere offene Verfahren zum Verhältnis zwischen rechtlichen und biologischen Vätern gebe. Die schwarz-gelbe Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Reform. Über die Inhalte haben Union und FDP sich noch nicht einigen können.
- Datum 15.09.2011 - 17:16 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, AFP, dpa, Reuters
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dass dieser Mann Recht gekriegt hat. Elternschaft umfasst letztlich nicht nur die soziale Komponente. Natürlich ist in diesem Fall das Ehepaar ziemlich gelackmeiert. Beide Partner werden nun regelmäßig mit dem von ihr begangenen Ehebruch konfrontiert werden.
Ich hoffe, dass es für alle beteiligten Erwachsenen machbar ist, die daraus möglerweise entstehenden Konflikte friedlich zu bewältigen und diese das Kind nicht all zu sehr in Mitleidenschaft ziehen.
Ein Armutszeugnis für das Bundesverfassungsgericht. Unser höchstes Gericht widmet sich zuwenig den Grundrechten und zu sehr der Erosion der Gewaltenteilung. Unfug wie das Parlamentsheer und das Verbot, gekaperte Flugzeuge abzuschießen - man stelle sich 9/11 vor mit 300, statt 3300 Toten - aber nichteheliche Väter oder Wistleblower müssen nach Straßburg, um Recht zu bekommen.
Europa hat eben doch einen zivilisierenden Einfluss, auch auf Deutschland.
...vom europäischen Gerichtshof hört man gute Urteile. Während das Bundesverfassungsgericht mir zunehmend feige vorkommt und der Verantwortung trickreich ausweicht (EU Beihilfe, Abgabe der Macht nach Brüssel, Krieg in Afg.) und seltsame moralische Auffassungen pflegt (Inzesturteil).
Ich wünschte wir würden überhaupt keine Altherren/damen-Rrigen in Roben benötigen um gute und menschliche Gesetze zu machen. Aber ohne Demokratie die diesen Namen verdient, geht das offenbar nicht.
...vom europäischen Gerichtshof hört man gute Urteile. Während das Bundesverfassungsgericht mir zunehmend feige vorkommt und der Verantwortung trickreich ausweicht (EU Beihilfe, Abgabe der Macht nach Brüssel, Krieg in Afg.) und seltsame moralische Auffassungen pflegt (Inzesturteil).
Ich wünschte wir würden überhaupt keine Altherren/damen-Rrigen in Roben benötigen um gute und menschliche Gesetze zu machen. Aber ohne Demokratie die diesen Namen verdient, geht das offenbar nicht.
Früher hatte man das Gefühl.das das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich das grundgesetz als Grundlage der Urteile einbezieht,wie es sein soll,heute glaube ich vielmehr das das Verfassungsgericht auch schon mit politischen Intressen liebäugelt.
Leider ist es so, dass auch das BVerfGer politisch besetzt wird.
Diese Entscheidung ist aber nicht zwingend mit dem heutigen BVerGer zu vergleichen.
Solche Verfahren dauern oft viele Jahre manches Mal Jahrzehnte,
Eine Klage vor dem BVerGer setzt voraus, dass alle Rechtszüge durchlaufen sind. Aus diesem Grunde gibt es Entscheidungen des BVerGer welche 13 Jahre gedauert haben.
Erst danach kann idR nach Straßburg gegangen werden.
Man denke zB an die allgemeine Wehrpflicht. Jahrzehntelang hatten immer wieder Männer gegen dieses Unrecht zwischen Mann und Frau geklagt. Das BVerfGer hatte das in allen Jahrzehnten stets abgewiesen.
Erst der EUGH ließ die Klage einer Frau zu, zur Bundeswehr zu gehen - also in den aktiven Soldatendienst.
Damit wäre die allgemeine Wehrpflicht nur für Männer nach der Argumentation des BVerGer nicht mehr aufrechtzuerhalten gewesen.
Es gibt also beim BVerGer leider auch politische Entscheidungen.
Und manche davon rückt Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und der EUGH wieder zurecht.
Leider ist es so, dass auch das BVerfGer politisch besetzt wird.
Diese Entscheidung ist aber nicht zwingend mit dem heutigen BVerGer zu vergleichen.
Solche Verfahren dauern oft viele Jahre manches Mal Jahrzehnte,
Eine Klage vor dem BVerGer setzt voraus, dass alle Rechtszüge durchlaufen sind. Aus diesem Grunde gibt es Entscheidungen des BVerGer welche 13 Jahre gedauert haben.
Erst danach kann idR nach Straßburg gegangen werden.
Man denke zB an die allgemeine Wehrpflicht. Jahrzehntelang hatten immer wieder Männer gegen dieses Unrecht zwischen Mann und Frau geklagt. Das BVerfGer hatte das in allen Jahrzehnten stets abgewiesen.
Erst der EUGH ließ die Klage einer Frau zu, zur Bundeswehr zu gehen - also in den aktiven Soldatendienst.
Damit wäre die allgemeine Wehrpflicht nur für Männer nach der Argumentation des BVerGer nicht mehr aufrechtzuerhalten gewesen.
Es gibt also beim BVerGer leider auch politische Entscheidungen.
Und manche davon rückt Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und der EUGH wieder zurecht.
"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Rechte lediger Väter in Deutschland gestärkt. "
Das ist nicht das 1. Mal, dass offensichtlich wird, dass Deutschland ein Unrechtsstaat ist.
Leider ist es so, dass auch das BVerfGer politisch besetzt wird.
Diese Entscheidung ist aber nicht zwingend mit dem heutigen BVerGer zu vergleichen.
Solche Verfahren dauern oft viele Jahre manches Mal Jahrzehnte,
Eine Klage vor dem BVerGer setzt voraus, dass alle Rechtszüge durchlaufen sind. Aus diesem Grunde gibt es Entscheidungen des BVerGer welche 13 Jahre gedauert haben.
Erst danach kann idR nach Straßburg gegangen werden.
Man denke zB an die allgemeine Wehrpflicht. Jahrzehntelang hatten immer wieder Männer gegen dieses Unrecht zwischen Mann und Frau geklagt. Das BVerfGer hatte das in allen Jahrzehnten stets abgewiesen.
Erst der EUGH ließ die Klage einer Frau zu, zur Bundeswehr zu gehen - also in den aktiven Soldatendienst.
Damit wäre die allgemeine Wehrpflicht nur für Männer nach der Argumentation des BVerGer nicht mehr aufrechtzuerhalten gewesen.
Es gibt also beim BVerGer leider auch politische Entscheidungen.
Und manche davon rückt Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und der EUGH wieder zurecht.
...vom europäischen Gerichtshof hört man gute Urteile. Während das Bundesverfassungsgericht mir zunehmend feige vorkommt und der Verantwortung trickreich ausweicht (EU Beihilfe, Abgabe der Macht nach Brüssel, Krieg in Afg.) und seltsame moralische Auffassungen pflegt (Inzesturteil).
Ich wünschte wir würden überhaupt keine Altherren/damen-Rrigen in Roben benötigen um gute und menschliche Gesetze zu machen. Aber ohne Demokratie die diesen Namen verdient, geht das offenbar nicht.
Wann lassen Wir denn mal die Rentenbesteuerung und Rentenerhöhungen vom Europäischen Gerichtshof überprüfen?
Auch die Ermittlung der Pensionshöhe im Vergleich zur Höhe der Renten wäre ein Thema.
Wenn da mal was Offizielles läuft? Auf meiner Profilseite Kontakt mit mir Aufnehmen. Spende sofort!
Bin bestimmt nicht der Einzigste.
Vor nunmehr bald anderthalb Jahren hatte der EGMR übrigens auch entschieden, dass das Eizellenspendeverbot gegen die Menschenrechte verstösst: http://community.zeit.de/...
Da hat sich aber soweit ich weiß auch noch nix getan.
Wird Zeit...
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