VaterschaftGerichtshof für Menschenrechte weist Klagen leiblicher Väter ab

Leibliche Väter können keinen Anspruch auf die Vaterschaft anmelden, wenn die Mutter mit einem anderen Mann zusammen lebt. Das Gericht wies entsprechende Klagen ab.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein Urteil verkündet, laut dem biologische Väter keinen Anspruch auf rechtliche Anerkennung der Vaterschaft haben, wenn die Mutter mit einem anderen Mann zusammen lebt, der rechtlich als Vater des Kindes gilt.

Zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen und Berlin hatten vor dem EGMR geklagt. In einem Fall stand aufgrund eines Vaterschaftstests fest, dass der Kläger der leibliche Vater des Kindes ist. Nach deutschem Recht kann der leibliche Vater die Vaterschaft jedoch nicht einklagen, wenn zwischen dem offiziellen Vater und dem Kind eine "sozial-familiäre Beziehung" besteht.

Anzeige

Der Gerichtshof bestätigte nun diese deutsche Regelung. Die Mitgliedstaaten der Menschenrechtskonvention – darunter auch Deutschland – hätten in solchen Fällen einen weiten Beurteilungsspielraum. Der Gesetzgeber habe sich entschieden, "einem bestehenden Familienverband zwischen dem betroffenen Kind und seinem rechtlichen Vater, der sich regelmäßig um das Kind kümmert, Vorrang einzuräumen gegenüber der Beziehung zwischen dem (angeblichen) leiblichen Vater und seinem Kind".

Die Konventionsstaaten seien allerdings verpflichtet, den Umgang des leiblichen Vaters mit dem Kind zu ermöglichen, wenn dies im Interesse des Kindeswohls liege, ergänzte das Gericht unter Verweis auf eine frühere Entscheidung. "Daraus folgt aber nicht notwendigerweise eine Verpflichtung, biologischen Vätern die Möglichkeit einzuräumen, den Status des rechtlichen Vaters anzufechten."

 
Leserkommentare
  1. 1. für Verhütung sind beide Seiten gleich verantwortlich
    2. eine gebundene Frau hat im Gegensatz zu einem ungebundenen Mann eine höhere moralische Pflicht, zu verhüten denn sie riskiert den Bruch ihrer Familie.
    3. "Ich verhüte" ist eine Lüge, die ebenso leicht über die Lippen gehen kann wie "ich bin nicht vergeben". Wie kommen Sie darauf, dass der biologische Vater vorher wusste, dass die Frau vergeben ist? Stand das irgendwo in dem Artikel?
    4. Der "Akt" wurde von Mann und Frau vollzogen. Schämen sollten sich wenn, dann beide.

    Ich kann's nur noch mal wiederholen: Ich kann jedem Mann nur raten, sich sterilisieren zu lassen.

    2 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    ... eben gerade WEIL - wie sie ja selbst feststellen - "ich verhüte" oder "ich bin nicht vergeben" sehr schnell über die Lippen kommen KANN, sollte man eben a) trotz allem verhüten, so senkt man das Risiko einer Empfängnis beträchtlich und muss sich nicht auf den Partner verlassen; b) man eben wissen sollte mit wem man sich einlässt. D.h. selbst wenn ein Kind aus einem Seitensprung entstanden IST, wird im Artikel nirgends erwähnt, dass ein Umgang mit diesem ausgeschlossen wäre. Nur ist eben die Vaterschaft als solche nicht einklagbar - was auch sinnvoll ist, da es mMn. für das Kind besser ist, wenn derjenige als Vater gilt, mit dem auch ein familialer Kontext besteht.

    Wieso man gleich zu der mMn. absolut übertriebenen Sterilisation greifen sollte entzieht sich mir völlig, zumal Sie die rechtliche Situation so verzerrt darstellen, als ob Väter in Deutschland keinerlei Rechte hätten oder es ausschließlich Urteile zugunsten der Mütter gäbe - was so de facto schlicht nicht der Fall ist.

    Entfernt. Bitte diskutieren Sie auf der Basis sachlicher Argumente. Danke. Die Redaktion/sc

    ... eben gerade WEIL - wie sie ja selbst feststellen - "ich verhüte" oder "ich bin nicht vergeben" sehr schnell über die Lippen kommen KANN, sollte man eben a) trotz allem verhüten, so senkt man das Risiko einer Empfängnis beträchtlich und muss sich nicht auf den Partner verlassen; b) man eben wissen sollte mit wem man sich einlässt. D.h. selbst wenn ein Kind aus einem Seitensprung entstanden IST, wird im Artikel nirgends erwähnt, dass ein Umgang mit diesem ausgeschlossen wäre. Nur ist eben die Vaterschaft als solche nicht einklagbar - was auch sinnvoll ist, da es mMn. für das Kind besser ist, wenn derjenige als Vater gilt, mit dem auch ein familialer Kontext besteht.

    Wieso man gleich zu der mMn. absolut übertriebenen Sterilisation greifen sollte entzieht sich mir völlig, zumal Sie die rechtliche Situation so verzerrt darstellen, als ob Väter in Deutschland keinerlei Rechte hätten oder es ausschließlich Urteile zugunsten der Mütter gäbe - was so de facto schlicht nicht der Fall ist.

    Entfernt. Bitte diskutieren Sie auf der Basis sachlicher Argumente. Danke. Die Redaktion/sc

  2. Gilt der Fall auch anders herum? Angenommen ich bin der Vater eines Kindes und ziehe mit einer neuen Frau zusammen, wir heiraten. Ist sie dann die rechtliche "Mutter", wenn die vorige Mutter z.B. absolut ungeeignet ist für das Kind?

    Weil sonst wäre das Gesetz wieder einmal eine Ohrfeige für alle vernünftigen Väter die sich lediglich auf die falsche Frau eingelassen haben...

    2 Leserempfehlungen
  3. ... auch über das nach, was Sie manchmal schreiben?
    "Wenn man die Wahl hat zwischen zwei zu beachtenden Interessen, kann es nur um die Kinder gehen."

    Warum eigentlich? Irgendwann hat sich in dieser Gesellschaft das perverse Paradigma durchgesetzt, dass das (vermeintliche) Wohl von Kindern über alles zu gehen hat.
    Das führt soweit, dass Leute, die sich gegen dauerhaften Kinderlärm wehren, als asozial gebrandmarkt werden.
    Und es führt dazu, dass man es als rechtmäßig empfinden kann, dass Vätern der Zugang zu ihren Kindern verwehrt wird.

    "Die eventuellen Väter sind hier nur zweitrangig zu betrachten."
    Wenn etwas inhuman ist, dann sind es Sätze wie diese. Unfassbar.

    4 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • dubie
    • 23.03.2012 um 10:50 Uhr

    Ist die Frage ernst gemeint??

    nebenbei: es geht in diesem Artikel nicht um Kinderlärm oder eine irgendwie sonst vom Kind "verschuldete" Situation.

    • dubie
    • 23.03.2012 um 10:50 Uhr

    Ist die Frage ernst gemeint??

    nebenbei: es geht in diesem Artikel nicht um Kinderlärm oder eine irgendwie sonst vom Kind "verschuldete" Situation.

    • fse69
    • 22.03.2012 um 13:51 Uhr

    "...Im islamischen Recht würde man der Frau vorwerfen, Ehebruch begangen zu haben und sich an ihr rächen...."

    Islamisches Recht unterscheidet bei Ehebruch nicht zwischen den Geschlechtern. Sowohl Mann als auch Frau werden bestraft.

    Eine Leserempfehlung
    • GT
    • 22.03.2012 um 13:54 Uhr

    Sie haben auch noch 5 Leserempfehlungen gekriegt. Wissen Sie, dass die Mütter arbeiten müssen (wenn sie nicht verheiratet sind schon sowieso aber auch wenn sie geschieden sind)? Emanzipation ist so zu sagen ihre Pflicht.

    Aber auch mit der Sprache bemühen Sie sch nicht sehr.

    2 Leserempfehlungen
    Antwort auf "[...]"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • masera
    • 22.03.2012 um 15:06 Uhr

    Natürlich ist Emanzipation eine Pflicht.
    Wenn Frau sich entscheidet, das Kind selbst 'behalten' zu wollen, dann braucht sie nicht über die Konsequenzen zu klagen, weil sie auch noch arbeiten muss.

    Sie bräuchte das Kind ja nur dem Vater zu überlassen, der dann auch noch arbeiten müsste. Wo also ist das Problem?

    • masera
    • 22.03.2012 um 15:06 Uhr

    Natürlich ist Emanzipation eine Pflicht.
    Wenn Frau sich entscheidet, das Kind selbst 'behalten' zu wollen, dann braucht sie nicht über die Konsequenzen zu klagen, weil sie auch noch arbeiten muss.

    Sie bräuchte das Kind ja nur dem Vater zu überlassen, der dann auch noch arbeiten müsste. Wo also ist das Problem?

    • fse69
    • 22.03.2012 um 13:55 Uhr
    46. Moment:

    "... Aber wenn im alltäglichen Leben des Kindes jemand anderes der Vater ist, dann wäre es falsch den Urheber der Gene plötzlich gerichtlich in sein Leben zu drücken. ..."

    Damit hier nicht alles durcheinandergeht: das sagt das Urteil nicht. Ein in einem vorangegangenen Urteil bestätigtes Umgangsrecht für biologische Väter gilt auch weiterhin. Der biologische Vater hat also von diesem Urteil unabhängig das Recht, sich "in sein (des Kindes) Leben zu drücken."

    Antwort auf "Gene sind unwichtig"
  4. 47. Tja...

    ... eben gerade WEIL - wie sie ja selbst feststellen - "ich verhüte" oder "ich bin nicht vergeben" sehr schnell über die Lippen kommen KANN, sollte man eben a) trotz allem verhüten, so senkt man das Risiko einer Empfängnis beträchtlich und muss sich nicht auf den Partner verlassen; b) man eben wissen sollte mit wem man sich einlässt. D.h. selbst wenn ein Kind aus einem Seitensprung entstanden IST, wird im Artikel nirgends erwähnt, dass ein Umgang mit diesem ausgeschlossen wäre. Nur ist eben die Vaterschaft als solche nicht einklagbar - was auch sinnvoll ist, da es mMn. für das Kind besser ist, wenn derjenige als Vater gilt, mit dem auch ein familialer Kontext besteht.

    Wieso man gleich zu der mMn. absolut übertriebenen Sterilisation greifen sollte entzieht sich mir völlig, zumal Sie die rechtliche Situation so verzerrt darstellen, als ob Väter in Deutschland keinerlei Rechte hätten oder es ausschließlich Urteile zugunsten der Mütter gäbe - was so de facto schlicht nicht der Fall ist.

    3 Leserempfehlungen
    Antwort auf "@#34 Gustav Wendlandt"
  5. Entfernt. Bitte diskutieren Sie auf der Basis sachlicher Argumente. Danke. Die Redaktion/sc

    Antwort auf "@#34 Gustav Wendlandt"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Was sie schreiben ist eben so richtig wie der Satz:

    Das beste Mittel gegen Halsentzündung ist Enthauptung.

    ... führt aber auch vielfältige andere Einschränkungen mit sich, die nicht jeder Mann möchte. Zumal auch nicht jede Beziehung in einem Rechtsstreit enden muss. ;-)

    Was sie schreiben ist eben so richtig wie der Satz:

    Das beste Mittel gegen Halsentzündung ist Enthauptung.

    ... führt aber auch vielfältige andere Einschränkungen mit sich, die nicht jeder Mann möchte. Zumal auch nicht jede Beziehung in einem Rechtsstreit enden muss. ;-)

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service