EGMR-Urteil: Das Inzest-Tabu ist überflüssig
Das Inzestverbot verstößt nicht gegen Menschenrechte, urteilt das europäische Gericht. Aber es ist nicht zeitgemäß und schadet den Betroffenen. P. Sadigh kommentiert.
Sex unter Geschwistern, das geht irgendwie nicht. So ist es fest in unser Denken eingebrannt. Aber warum denken wir so? Wirken hier veraltete Moralvorstellungen oder ist es ein berechtigtes Tabu, das uns zurückschrecken lässt?
Fremdgehen, schwul oder lesbisch sein, Sex zu dritt oder allein: All das ist inzwischen Privatsache und legal, glücklicherweise. Abgesehen von schweren Verbrechen wie beispielsweise Kindesmissbrauch oder Frauenhandel gibt es nur noch dieses eine sexuelle Tabu. Der Geschlechtsverkehr unter direkten Verwandten wird in Deutschland sogar bestraft. In Europa verbieten einige Länder Inzest, andere jedoch nicht. An diesem Donnerstag hat nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass das deutsche Inzestverbot die Menschenrechte nicht verletzt.
Geklagt hatte Patrick S., der seine Schwester erst kennenlernte, als er erwachsen war. Denn er kam als Kind ins Heim und wuchs dann in einer Adoptivfamilie auf. Patrick S. und Susann K. verliebten sich und bekamen vier Kinder. Patrick wurde deshalb mehrfach verurteilt und war insgesamt drei Jahre im Gefängnis.
Was spricht für ein Inzestverbot?
Die Begründung, die uns als erstes einfällt, sind die behinderten Kinder, die aus einer solchen Beziehung eventuell hervorgehen könnten. Auch zwei der Kinder des Klägerpaares sind behindert. Aber diese Begründung trägt nicht. Denn Menschen mit Behinderungen können sich ebenfalls entscheiden, Kinder zu bekommen, selbst wenn zu erwarten steht, dass sie ihre Krankheit weiter vererben. Wir wären zu Recht empört, wenn sie dafür eingesperrt würden. Gleiches gilt für Mütter, die während der Schwangerschaft rauchen und trinken. Wir versuchen, sie davon zu überzeugen, es zu lassen – aber niemand steckt sie deshalb ins Gefängnis.

Parvin Sadigh ist Redakteurin im Ressort Gesellschaft bei ZEIT ONLINE. Ihre Profilseite finden Sie hier.
Als weiteren Grund könnte man nennen, dass die Aufhebung des Verbots den Missbrauch an Kindern legitimieren würde. Doch auch das lässt sich nicht halten. Schließlich steht Missbrauch auch ohne Inzestverbot unter Strafe, ganz gleich, ob der Bruder, der Lehrer oder der Nachbar der Täter ist.
Ein weiteres Argument heißt: Das Gesetz gegen Inzest soll die Familie schützen. So sollen Verwirrungen vermieden werden, wer denn jetzt Vater, Großvater, Bruder oder Liebespartner ist. Ein recht fragwürdiger Gedanke. Denn erstens verbietet die Regel gar nicht die romantische Liebe oder wildes Knutschen unter Geschwistern und anderen nahen Verwandten, sondern nur den Beischlaf.





....und ich denke, dass Sie das auch wissen.....denn eine solche Problematik lässt sich nicht in einem Artikel zusammenfassen, weil hier nur Ihre Sicht zum Ausdruck kommt, so sehr Sie sich um vielfältige Blickwinkel bemühen. Bedauerlicherweise leben wir in einer Kultur, die gerne abstraft. Darauf baut unsere Zivilisation. Über alles, was nicht "normal" ist, erheben wir uns. Es ist eine Form der (Selbst-) Reinigung und so erlangen wir zum wohligen Gefühl der Ordnung. Selbstverständlich ist eine sexuelle Beziehung innerhalb der Familie nicht zu befürworten - allein aus (tiefen-) psychologischer Sicht (siehe Langzeitfolgen). Unser Umgang mit den jeweiligen Betroffenen ist nicht zeitgemäß, weil die Gesellschaft nur abstraft anstatt Beistand anzubieten, um zu erörtern, weshalb ein solches Bedürfnis bei den jeweiligen Menschen überhaupt entsteht. Nicht selten haben Menschen (sexuelle) Bedürfnisse, die mit ihrer wahren Persönlichkeit nicht im Einklang stehen. Diese Bedürfnisse existieren aber dennoch (aus einem noch nicht aufgelösten Mangel, Trauma, etc.). Ich kenne Berichte von Menschen, die homosexuelle Beziehungen eingegangen sind, im festen Glauben daran, dass sie das so wollen, um am Ende zu erfahren, dass ihr "innerer Antrieb" aus einem verdrängten Missbrauch in der Kindheit herrührte. Manchmal ist es ratsam, sich auch den Kern den Ganzen anzuschauen und nicht immer nur die Oberfläche zu begutachten, weil sie uns nicht immer das VOLLE Bild liefert. Das kommt HIER zu kurz.
1. könnte es nicht sein, dass sich die beiden Geschwister schlicht und einfach ineinander verliebt hatten, so wie es anderen Menschen auch geschieht - falling in love ?
2. Sie kennen wissenschaftlichen Kriterien genügende psychoanalytische Studien, mit denen Sie ihre psychoanalytischen Behauptungen belegen können ?
Ich kenne solche nämlich nicht.
Die psychischen Fortpflanzungsvoraussetzungen, also z.B. die Fähigkeit des SichVerliebens, die Richtung des SichVerliebens aber auch die Körperidentität (sexuelle Identität) des Gegenübers, die da hineinpasst, werden in Abhängigkeit der Wirkung von Hormonen in Richtung männlich oder weiblich körperlich ausdifferenziert.
Das geschieht bereits während der Schwangerschaft. Die betreffenden Gene sind bei beiden Geschlechtern gleich. Die Richtung des körperlichen Entwicklung des betreffenden Gewebes im Gehirn, im Hypothalamus, wird allein durch Hormonwirkungen festgelegt.
Da aber die körperliche Festlegung der Richtung des SichVerliebens und der Körperidentität nicht exakt zum selben Zeitpunkt erfolgt und auch an unterschiedlichen Stellen im Hypothalamus, sind hier verschiedene Ausprägungen von Intersexualität (korrekte Bezeichnung der Homosexualität) möglich.
So kann durchaus die Richtung des SichVerliebens unverändert sein und nur die Körperidentität dem Gegengeschlecht entwickelt sein und umgekehrt.
Aussagen, dass Homosexualität auf psychologische Einflüsse zurückzuführen seien, sind frei erfunden und wissenschaftlich seit vielen Jahrzehnten widerlegt.
Psychotherapeutische Manipulationsversuche an sog. "Homosexuellen" projizieren die eigenen Defizite auf das PsychotherapieObjekt u. sind dem Wesen nach außerordentlich destruktiver zerstörerischer Natur und müssen daher konsequent strafrechtl. verfolgt werden. Das gilt erst recht für Psychotherapie bei "Transsexualität".
1. könnte es nicht sein, dass sich die beiden Geschwister schlicht und einfach ineinander verliebt hatten, so wie es anderen Menschen auch geschieht - falling in love ?
2. Sie kennen wissenschaftlichen Kriterien genügende psychoanalytische Studien, mit denen Sie ihre psychoanalytischen Behauptungen belegen können ?
Ich kenne solche nämlich nicht.
Die psychischen Fortpflanzungsvoraussetzungen, also z.B. die Fähigkeit des SichVerliebens, die Richtung des SichVerliebens aber auch die Körperidentität (sexuelle Identität) des Gegenübers, die da hineinpasst, werden in Abhängigkeit der Wirkung von Hormonen in Richtung männlich oder weiblich körperlich ausdifferenziert.
Das geschieht bereits während der Schwangerschaft. Die betreffenden Gene sind bei beiden Geschlechtern gleich. Die Richtung des körperlichen Entwicklung des betreffenden Gewebes im Gehirn, im Hypothalamus, wird allein durch Hormonwirkungen festgelegt.
Da aber die körperliche Festlegung der Richtung des SichVerliebens und der Körperidentität nicht exakt zum selben Zeitpunkt erfolgt und auch an unterschiedlichen Stellen im Hypothalamus, sind hier verschiedene Ausprägungen von Intersexualität (korrekte Bezeichnung der Homosexualität) möglich.
So kann durchaus die Richtung des SichVerliebens unverändert sein und nur die Körperidentität dem Gegengeschlecht entwickelt sein und umgekehrt.
Aussagen, dass Homosexualität auf psychologische Einflüsse zurückzuführen seien, sind frei erfunden und wissenschaftlich seit vielen Jahrzehnten widerlegt.
Psychotherapeutische Manipulationsversuche an sog. "Homosexuellen" projizieren die eigenen Defizite auf das PsychotherapieObjekt u. sind dem Wesen nach außerordentlich destruktiver zerstörerischer Natur und müssen daher konsequent strafrechtl. verfolgt werden. Das gilt erst recht für Psychotherapie bei "Transsexualität".
"[...]Solange man selbst auf der Seite dieser Moral steht, ist das sehr angenehm aber wehe man steht auf der anderen, dann wird man schnell selbst zum Verfolgten. Genau daran sollten dann auch einige Menschen denken.[...]
...sollte als erster Kommentar unter jeden Artikel.
Recht wird oft recht willkürlich festgelegt -was man daran erkennt,dass das eine in einem Land gesetzlich erlaubt ist,in einem anderen nicht!
Habe übrigens gehört,dass in D demnächst das Bohren in der Nase mit dem Mittelfinger als Beleidigung geahndet werden soll!
Che mondo strano!
hier geht es wohl eher um Schutzbefohlene, statt um Angehörige. Nur weil ein falsches Gesetz hier greift, ist es ja noch kein richtiges Gesetz.
Der beischlaf unter Verwandten ist ja auch mit Knodom oder unter Wirkung der "Pille" verboten. Es geht also nicht (nur) um die evtl behinderten Kinder!
wirklich nicht verstanden. Verbote machen die Welt nicht in jedem Fall sicherer. Wenn es kein Gestz gebe würde sich an der (sehr geringen) Zahl der Inzestfälle nichts ändern. Im Gegenteil ohne ein solches Gesetz würde die Gesellschaft freier dastehen. [...]
Gekürzt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion/ls
"Gleiches gilt für Mütter, die während der Schwangerschaft rauchen und trinken. Wir versuchen, sie davon zu überzeugen, es zu lassen – aber niemand steckt sie deshalb ins Gefängnis."
Wnn ich auch sonst dem Text zustimme, ist der oben genannte Zustand doch einer, den man meiner Meinung nach ändern sollte. Immerhin handelt es sich hier um schwerwiegende Körperverletzung, die die Mutter verursacht oder wohlwissend das Risiko in Kauf nimmt. Dazu kommen noch die ganzen psychischen Probleme: Hyperaktivität, Lernprobleme, Schlafstörungen, gestörtes Sozialverhalten ...
Also bitte...
Mal abgesehen von der Tatsache, dass auch Alkohol in geringen Mengen einem ungeborenen Kind nicht schaden, wer soll es denn kontrollieren ?
Muss Mama dann jeden Tag oder alle 12 Stunden zum Blutabnehmen ?
Oder nur wenn sie völlig besoffen durch die Gegend fällt?
Wenn das Kind behindert zur Welt kommt, ist die Mutter dann automatisch schuldig ? Die hat bestimmt heimlich gesoffenen und geraucht...
Also, bitte keine Mutter-IMs fordern..
Also bitte...
Mal abgesehen von der Tatsache, dass auch Alkohol in geringen Mengen einem ungeborenen Kind nicht schaden, wer soll es denn kontrollieren ?
Muss Mama dann jeden Tag oder alle 12 Stunden zum Blutabnehmen ?
Oder nur wenn sie völlig besoffen durch die Gegend fällt?
Wenn das Kind behindert zur Welt kommt, ist die Mutter dann automatisch schuldig ? Die hat bestimmt heimlich gesoffenen und geraucht...
Also, bitte keine Mutter-IMs fordern..
Vielen Dank dafür, Frau Sadigh.
Das Problem beim Kopfnicken ist folgendes:
Man kann nicht unterscheiden ob das Kopfnicken auf Basis sehr tiefen Durchdenkens geschieht oder ein reiner Nervenreflex auf das Gelesene ist.
Ich gehe dann mal Kopfnicken... ;-)
Das Problem beim Kopfnicken ist folgendes:
Man kann nicht unterscheiden ob das Kopfnicken auf Basis sehr tiefen Durchdenkens geschieht oder ein reiner Nervenreflex auf das Gelesene ist.
Ich gehe dann mal Kopfnicken... ;-)
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