Auch unverheiratete Väter sollen künftig uneingeschränkt das
Sorgerecht für ihre Kinder
ausüben können - notfalls auch gegen den Willen der Mutter. Dies sieht der am Mittwoch vom
Bundeskabinett
gebilligte Gesetzentwurf zur Reform des Sorgerechts vor. Voraussetzung ist, dass das Wohl des Kindes nicht beeinträchtigt wird.
Damit zieht die
Bundesregierung
die Konsequenzen aus mehreren eindeutigen
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sowie des Bundesverfassungsgerichtes
. In den Urteilen war die deutliche Begünstigung der Mütter gegenüber unehelichen Vätern in Sorgerechtsfragen beanstandet worden.
"Leitbild des Entwurfs ist, das grundsätzlich beide Eltern die Sorge gemeinsam tragen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht", sagte Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(
FDP
) nach der Kabinettsentscheidung. Für ein Kind seien grundsätzlich beide Eltern wichtig und es solle nach Möglichkeit auch beide Elternteile als gleichberechtigt erleben.
Rund jedes dritte Kind in Deutschland wird heute von einer unverheirateten Mutter geboren. 1995 waren dies erst 15 Prozent. Das neue Sorgerecht gilt nach Inkrafttreten auch für Altfälle, die seit vielen Jahren die Familiengerichte beschäftigen. Unter Rot-Grün war unverheirateten Paaren bereits Anfang 2000 zugebilligt worden, bei Geburt eines Kindes das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Der
Europäische Gerichtshof
wie auch das Verfassungsgericht verlangten jedoch auch eine Regelung für Altfälle.
Leutheusser-Schnarrenberger sagte, mit der jetzt auf den Weg gebrachten Neuregelung werde
ledigen Vätern
der Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder vereinfacht. Mit einem Antrag beim Familiengericht kann der Vater die Mitsorge beantragen. Äußert sich die Mutter innerhalb einer Sechs-Wochen-Frist zu dem Antrag nicht oder trägt sie lediglich Gründe vor, die nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben, wird die Mitsorge laut Gesetzentwurf in einem vereinfachten Verfahren gewährt.
Unbeachtlich kann dabei laut Begründung des Entwurfs zum Beispiel der pauschale Einwand der Mutter sein, sie wolle alleine entscheiden, weil sie nur eine kurze Beziehung zum Kindsvater gehabt habe - oder keinen Kontakt mehr mit ihm wünsche. Kommt es in dem vereinfachten Verfahren nicht zur Einigung, können Mütter wie Väter vor das Familiengericht ziehen.
Die gemeinsame Sorge sei nur dann zu versagen, wenn sie dem Kindeswohl widerspricht, heißt es in der Gesetzesbegründung. Auch nicht miteinander verheiratete Eltern sollten im Interesse ihres Kindes an einer einvernehmlichen, gemeinsamen Sorge interessiert sein. Kommt eine solche gemeinsame Sorge wegen schwerwiegender Gründe nicht in Betracht, kann das Gericht unter Umständen auch dem Vater das alleinige Sorgerecht zusprechen - wenn dies "dem Wohl des Kindes am besten entspricht".
Elternschaft: Väter sollen Sorgerecht auch gegen Willen der Mutter erhalten
Die Bundesregierung will ledigen Vätern mehr Rechte geben. Künftig sollen sie auch ohne Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht für Kinder beantragen können.
Kommentare
Ein begrüßenswerter Schritt in die Moderne
Frau Leutheusser-Schnarrenberger, das werden Ihnen viele Väter noch danken!
Nicht nur die Vaeter werden danken
Sondern auch die Kinder! Für mich kommt es leider zu spät. Vater war tot bevor ich alt genug war um selbst den Kontakt zu erlauben/erzwingen. Geblieben ist ein immense aufgestaute Aggression...gegenüber der Mutter, der Justiz, dem Staat, und den heutigen Feministinnen, die immer noch dafür kämpfen, dass die Frau das TOTALE Recht auf Abbruch des Kontakt haben soll.
Ich habe gelernt damit zu leben, weg gehen tut der Schmerz und die Wut aber nicht.
Das ist bekanntermaßen
seit 2 JAHREN verfassungswidrig und wird erst jetzt angegangen? Ganz schön spät. Aber das kennt man ja schon vom Wahlrecht.
Überfällig
längst überfällig, mütter und väter sind gleichbedeutent bei der erziehung der kinder und somit gleich zu behandeln, alles andere ist altbacken und diskriminierend.
Sehr vernünftig
Kein Mann kann sich mehr drücken mit dem Argument, er hätte eh nichts zu sagen, Kinder kriegen verliert den "Hobby Charakter" und Mann und auch Frau werden vielleicht sorgfältiger mit Verhütung umgehen.
warum wundert es mich nicht
Das sie es so auslegen, also wäre es eine Strafe für die Bösen Hobby-Väter, nach dem motto "Jetzt gibt es keine Ausreden mehr, jetzt müssen auch die väter rann.
Sie scheinen ein wirklich Merkwürdies Männerbild zu haben.
Die Väter habe sicherlic nicht bis zum EuGH geklagt, weil sie Hobby-ätter sein wollen.
Die meisten Väter die ich kenne haben umgekehrtes Problem.
Die formulierung wäre vielleicht passender gewesen: "Das ist ein Anfang um dem Maternal Gatekeeping einen Riegel vorzuschieben, und Frauen die Alleinhherrschaft über das Kind streitig zum machen.
Nicht um dem Kind die alleinherschaft von anderer Seite aufzudrücken, sondern, um ihm zu seinem Recht auf unverkrampften Umgang mit beiden Eltern zu ermöglichen.