Leserartikel

SorgerechtKeine Gerechtigkeit für Väter

Väter sind in Deutschland immer noch benachteiligt, schreibt Leser Marc Köhlster. Daran könne auch der derzeitige Gesetzesentwurf für ledige Väter nichts ändern.

Ledige Väter sollen künftig auf Antrag das Sorgerecht erhalten. Das besagt ein Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts, der Anfang vergangenen Monats veröffentlicht wurde. Dieser Kabinettsbeschluss ist zweifelsohne ein Schritt in die richtige Richtung, aber ich habe Zweifel, ob es etwas an der Situation der Väter in Deutschland verbessert.

Zum einen ist bezeichnend, dass ein Gericht auf europäischer Ebene den Anstoß dazu lieferte. Ebenso bezeichnend ist es, dass ein unverheirateter Vater überhaupt das Sorgerecht beantragen muss, statt es von Geburt des Kindes an zu haben.

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Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen: Wenn ein Vater gerichtliche Hilfe sucht, weil die Kindesmutter ihn als Elternteil entsorgen möchte, spielt er mit dem Feuer. Daran kann auch ein neues Gesetz nichts ändern.

Als verheirateter Vater hatte ich zunächst das Sorgerecht für meinen Sohn. In einem Gerichtsverfahren habe ich dieses Recht verloren.

Während meiner Ehe betreute überwiegend ich unseren Sohn, die Kindesmutter machte Karriere. Die Rollenverteilung entsprach keineswegs den klassischen Geschlechterrollen. Nach der Trennung verweigerte die Kindesmutter mir jeden Kontakt zu meinem Kind. Ich hatte keine andere Wahl, als bei Gericht Anträge zu stellen. Ich wollte nicht das alleinige Sorgerecht, sondern einfach nur das Umgangsrecht wahrnehmen. Außerdem wollte ich die Frage des Aufenthaltsbestimmungsrechts klären, also wo mein Sohn leben sollte.

Am Ende entschieden die Richter, dass mein Kind bei der Mutter bleiben soll. Sie argumentierten, die Eltern hätten mangelnde Einigungsfähigkeit gezeigt. Das wiederum begründeten sie damit, dass ich als Vater die Anträge überhaupt gestellt und weiterverfolgt hatte. Es hieß, für das Kindeswohl sei es besser, wenn mein Sohn bei seiner Mutter bleibe. Obendrein entzog mir das Gericht sogar das Sorgerecht.

Die Richter hätten zumindest in Betracht ziehen müssen, dass ich diese Verfahren einleitete, weil die Kindsmutter sich permanent negativ über mich als Vater äußerte. Das schadet nämlich dem Wohl des Kindes. Doch das Amtsgericht und das OLG sprachen mir das Recht ab, um das Wohl meines Sohnes zu kämpfen.

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Sobald eine Ehe scheitert, halten die Gerichte am veralteten, traditionellen Rollenverständnis fest: die Mutter als Erzieherin, der Vater Geldverdiener. Dadurch wird verhindert, was Frauenrechtlerinnen und Politiker heutzutage berechtigterweise fordern: dass Männer sich in die Kindererziehung einzubringen. Was ich erlebte, ist kein ein Einzelfall. Es findet so oder ähnlich immer wieder statt, wie es beispielsweise der Film Der entsorgte Vater von Douglas Wolfsberger zeigt. 

Bei Trennungen werden die Beteiligten häufig zu unerbittlichen Rächern von Schandtaten, die ihre ehemaligen Partner angeblich begangen haben. Wenn Kinder im Spiel sind, werden sie als Waffe gegen den Partner missbraucht. In diesem Kontext spricht die Wissenschaft mittlerweile vom sogenannten PAS (Parental Alienation Syndrom).

Anscheinend versuchen besonders häufig Mütter, ihre Kinder vom Vater zu entfremden. Das wird verstärkt, weil die Kinder bei der Trennung oft bei der Mutter bleiben – oder per Gericht ihr zugesprochen werden.

Zurück zum Gesetzesentwurf: Ein getrennter, lediger Vater wird ebenso wenig wie ein geschiedener Vater in ähnlicher Situation ein gutes Verhältnis zur Kindesmutter haben. Ansonsten wäre ja kein Gerichtsverfahren notwendig.

Der neue Gesetzesentwurf für ledige Väter bringt also nichts, solange Rollenvorstellungen und Rachefeldzüge über dem Kindeswohl stehen.

Der Artikel wurde unter Pseudonym verfasst. Der Name des Autoren ist der Redaktion bekannt.

 
Leserkommentare
    • 15thMD
    • 30.08.2012 um 12:32 Uhr

    " Wer verpasst denn seine Karriere um des Kindes willen? Nur die Muetter!"

    Auf Ihre Thesen gehe ich mal gar nicht ein. Ich würde Sie nur gerne bitten, den Artikel zu lesen.

    Artikel:
    "Während meiner Ehe betreute überwiegend ich unseren Sohn, die Kindesmutter machte Karriere. Die Rollenverteilung entsprach keineswegs den klassischen Geschlechterrollen."

    Wenn Sie an diesen klassischen Rollen festhalten, dann ran an die Herdprämie!

    • Azed
    • 30.08.2012 um 22:22 Uhr

    Wenn ich mir so die Kommentare durchlese, stelle ich fest, dass es so gut wie nie um das Wohl des Kindes geht.
    Häufig werden Rollenklischees bedient.
    Besonders Frauen greifen auf Vorurteile zu. Den Artikel scheint keine dieser Damen richtig gelesen zu haben, sonst wäre ihnen bewusst das im vorliegenden Fall die Rollenverteilung eben nicht klassisch war und durchaus die Ansprüche der Frauen akzeptiert werden.
    Es war auch keineswegs ein Artikel der Mitleid erregen sollte.
    Kern des Artikels, der im Original übrigens allgemeiner gehalten war, ist die Tatsache das vor deutschen Familiengerichten zwar Entscheidungen mit dem Wohl des Kindes begründet werden. Diese Gerichte sich aber in der Regel nicht vorstellen können, dass zum Wohl des Kindes auch der Vater gehört. Und eben dieser Vater vielleicht zum Wohle des Kindes sogar kooperativer mit dem anderen Elternteil umgehen könnte.
    Kinder brauchen beide Eltern. Die Natur hat das offensichtlich so vorgesehen.
    Deutsche Familienrichter sehen das bisweilen anders.
    Und dort muss sich etwas ändern, sonst werden Gesetze, wie das angesprochene, eben nur zu Papier gebrachte Absichtserklärungen!

  1. 99. [...]

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Pauschalisierungen. Danke, die Redaktion/ls

    • karoo
    • 20.10.2012 um 16:51 Uhr

    Wenn die Eltern nicht in der Lage sind, sich zu einigen, ist es das Beste für das Kind in Ruhe bei einem der beiden zu sein. Es geht nicht so sehr um Ihr Bedürfnis, als um das ruhige unbelastete Aufwachsen Ihres Kindes. Denken Sie an den Augsburger Kreidekreis.

    Wenn Eltern sich hassen und bei gemeinsamem Sorgerecht jeder Zettel von Kita und Schule gemeinsam unterschrieben werden muss, jeder Ausflug, jede Urlaubsreise, dann ist das eine starke ständige Belastung für Mutter/Vater/Kind. Man kann überhaupt nicht mehr spontan sein. Das Kind kann für die Trennung nichts und soll eine unbelastete Kindheit haben. Wenn es älter wird, wird die Beziehung zum nicht erziehenden Elternteil anders und diese kann dann sehr wichtig werden.

  2. Klingt wie "verirrte Einzelmeinung". Journalisten? Fehlanzeige...
    Dabei ist das dahinter liegende Drama mit Händen zu greifen: 400 Scheidungswaisen TÄGLICH! Und aus Männersicht ist der o.g. Fall noch harmlos! Denn:
    ".. in unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestbehalt herabgesetzt werden. Die Dimensionen solch staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben."
    Harald Schütz, Richter am OLG Bamberg am 10. Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag (Amtsblatt 8+9/97 Seite 466-468, 1997)

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