Bundestagsbeschluss Das neue Sorgerecht ist nur ein Kompromiss
Unverheiratete Väter sind künftig nicht mehr Willkür ausgesetzt, wenn sie für ihre Kinder sorgen wollen. Das neue Sorgerecht aber hat Schwächen, kommentiert P. Sadigh.
Auf den ersten Blick ist jetzt alles in Butter. Endlich wird auch Recht, was längst Praxis ist: Unverheiratete Väter kümmern sich heute meist intensiver und liebevoller um ihre Kinder als es der klassische Fünfziger-Jahre-Ehemann tat. Dazu brauchen sie keinen Trauschein.
Bisher waren die Ledigen von der Zustimmung der Mütter abhängig, wenn sie auch das Sorgerecht für ihre Kinder bekommen wollten. Mit dem Beschluss des Bundestages können es unverheiratete Väter nun auch gegen den Willen der Mutter erhalten. Es sei denn, die Mutter weist nach, dass der Vater dem Kind schadet.
Der Bundestag musste handeln: Sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatten verlangt, dass Deutschland das Sorgerecht neu formuliert.
Dem Gesetzgeber geht es dabei vor allem um die Kinder. Denn sie haben ein Recht auf beide Eltern. Dennoch ist die Neuregelung nicht unproblematisch und eher ein Kompromiss:
- Väterorganisationen kritisieren, dass Männer nicht automatisch mit der Anerkennung der Vaterschaft auch das Sorgerecht erhalten, Mütter und verheiratete Väter bekämen das schließlich auch. Nach dem neuen Recht aber hat die Mutter einige Wochen Zeit, um dem Antrag des Vaters zu widersprechen. Dafür reicht allerdings nicht, dass sie angibt, keine Lust auf den Kontakt mit ihrem Ex zu haben. Sie muss belegen, dass ein Sorgerecht des Vaters dem Kind Schaden zufügen könnte.
- Wenn die Mutter nicht die Widerspruchsfrist nicht einhält oder einhalten kann, entscheidet ein Gericht im Schnellverfahren. Die Richter müssen Vater, Mutter und Jugendamt dazu nicht anhören. Damit kann es künftig im Extremfall über den Kopf der Frau hinweg entscheiden, ungeachtet des Kindeswohls.
- Ihre Rechte zu wahren, ist für eine unverheiratete Mutter schwierig. Denn kurz nach einer Geburt dürfte sie, womöglich im Streit mit dem Vater des Kindes physisch und psychisch angeschlagen, kaum die Kraft haben, rechtzeitig zu intervenieren – oder überhaupt zu überblicken, was auf sie zukommt.
Außerdem werden Paare, die zusammenleben und -erziehen, es möglicherweise gar nicht wichtig finden, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Statt in harmonischen Zeiten zu beschließen, dauerhaft gemeinsam für das Kind einzustehen, müssen sie sich dann erst im Falle einer Trennung damit befassen – möglicherweise im Streit. Im härtesten Fall werden sie am Kind zerren.
Hilfe vom Jugendamt
Fair und übersichtlich wäre, beide Eltern direkt nach der Geburt entscheiden zu lassen, wie sie das Sorgerecht wahrnehmen wollen – gemeinsam oder allein. Das könnte schon mit der standesamtlichen Anmeldung des Kindes geschehen. So bekommt keiner ein Sorgerecht, das er gar nicht möchte.
Die gemeinsame Sorge wäre bei diesem Verfahren das Ziel. Wenn es keinen Streit darüber gibt, dann ist es unbürokratisch aufgeteilt. Wenn doch, dann müssen die Eltern Hilfe erhalten: vom Jugendamt, einem Mediator und erst dann von einem Gericht. Immer mit dem Ziel, dass Vater und Mutter – aber vor allem das Kind – damit leben können. Das Mindeste ist jedoch, dass alle beteiligt sind.
- Datum 31.01.2013 - 19:06 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE
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Einmal heißt es, dass es schwierig für die unverheiratate Mutter sei, sich direkt nach der Geburt, vielleicht trennungsbedingst seelisch angeschlagen, angemessen um ihre Rechte zu kümmern, oder gar überblicken zu können, was auf sie zukommt.
Dann heißt es, es wäre fair, beide Eltern direkt nach der Geburt über das Sorgerecht entscheiden zu lassen.
Ähm, da ist aber doch die Frau, grade frische Mutter, eigentlich viel zu sehr durch den Wind, um so weitreichende Entscheidungen zu trefffen, zumindest die, die den Vater ihres Neugeborenen als Ex bezeichnet.
Was ich mich frage ist, wieso die Sorgerechtsfrage mit anscheinend unerwarteter Plötzlichkeit am Tag der Geburt aufpoppt, und nicht alle "weitreichenden Konsequenzen" vorher von Mutter/ Eltern überdacht sind. Diese Frage kündigt sich doch monatelang an.
"Was ich mich frage ist, wieso die Sorgerechtsfrage mit anscheinend unerwarteter Plötzlichkeit am Tag der Geburt aufpoppt".
Vorher war vermutlich entweder der Zustand besonders zu geniessen oder es war eine schwere Zeit.
Da war keine Gelegenheit. Jetzt ist sie da und muss genutzt werden. Aber eigentlich trifft Ihre Headline die Grundstimmung: "Wie jetzt?".
Dann kann jeder seine Freiheit wahrnehmen. Das Kleine, was da auf die Welt kommt, spielt eh die geringste Rolle. Das löst sich ins "Kindeswohl" auf.
Bei allem Verständis für die Freiheiten des Menschen. Mein Weg war auch kein schulmässiger. Aber ein Gesetz kann nicht jeden Lebenssachverhalt regeln. Sogar übers das einfache Vorfahrtsrecht "rechst vor links" im Strassenverkehr kann man streiten.
Aber es ist eine Regelung zur Aufrechterhaltng des Verkehrs und soll nicht von der Verantwortung entbinden, beizeiten nachzudenken und hinzuschauen.
Irgendwie scheint mir das beiderseits nicht so gefragt, und dann muss Amt wieder her.
Ist auch nichts gegen einzuwenden, aber Ausnahme sollte es sein, dass Papa Staat eingreifen muss. Ein fortgesetzes "Wie jetzt" ist da eben Gelegenheit, ihn herbeizurufen.
"Was ich mich frage ist, wieso die Sorgerechtsfrage mit anscheinend unerwarteter Plötzlichkeit am Tag der Geburt aufpoppt".
Vorher war vermutlich entweder der Zustand besonders zu geniessen oder es war eine schwere Zeit.
Da war keine Gelegenheit. Jetzt ist sie da und muss genutzt werden. Aber eigentlich trifft Ihre Headline die Grundstimmung: "Wie jetzt?".
Dann kann jeder seine Freiheit wahrnehmen. Das Kleine, was da auf die Welt kommt, spielt eh die geringste Rolle. Das löst sich ins "Kindeswohl" auf.
Bei allem Verständis für die Freiheiten des Menschen. Mein Weg war auch kein schulmässiger. Aber ein Gesetz kann nicht jeden Lebenssachverhalt regeln. Sogar übers das einfache Vorfahrtsrecht "rechst vor links" im Strassenverkehr kann man streiten.
Aber es ist eine Regelung zur Aufrechterhaltng des Verkehrs und soll nicht von der Verantwortung entbinden, beizeiten nachzudenken und hinzuschauen.
Irgendwie scheint mir das beiderseits nicht so gefragt, und dann muss Amt wieder her.
Ist auch nichts gegen einzuwenden, aber Ausnahme sollte es sein, dass Papa Staat eingreifen muss. Ein fortgesetzes "Wie jetzt" ist da eben Gelegenheit, ihn herbeizurufen.
Das Familienrecht hängt gesellschaftlichen Entwicklungen immer für etwa ein Jahrzehnt hinterher. Aktuelle Probleme werden dadurch leider erst sehr spät, und auch erst für später Betroffene, gelöst.
Trotzdem muss immer klar, ein so emotional aufgeladenes Thema wird vom Gesetzgeber nie für alle befriedigend gelöst werden können.
Immerhin können die Erzeuger jetzt nicht mehr so einfach ausgeschlossen werden, es werden aber weiterhin Kinder zwischen ihren zerstrittenen Eltern zerieben werden.
Eine Entscheidung direkt bei der Anbmeldung beim Standesamt als Lösung halte ich irgendwie für schwierig. Ich habe meine Kinder im Krankenhaus an einer Standesamtsaussenstelle völlig übernächtigt wenige Stunden nach der Geburt angemeldet. Ob ich da wirklich bei Sinnen war? Na ja.
Obligatorische Vaterschaftstest lehne ich übrigens ab, es gibt doch sehr viele gute Väter, die nie Erzeuger waren, und dann auch gute Väter bleiben, wenn sie dies später erfahren.
"Was ich mich frage ist, wieso die Sorgerechtsfrage mit anscheinend unerwarteter Plötzlichkeit am Tag der Geburt aufpoppt".
Vorher war vermutlich entweder der Zustand besonders zu geniessen oder es war eine schwere Zeit.
Da war keine Gelegenheit. Jetzt ist sie da und muss genutzt werden. Aber eigentlich trifft Ihre Headline die Grundstimmung: "Wie jetzt?".
Dann kann jeder seine Freiheit wahrnehmen. Das Kleine, was da auf die Welt kommt, spielt eh die geringste Rolle. Das löst sich ins "Kindeswohl" auf.
Bei allem Verständis für die Freiheiten des Menschen. Mein Weg war auch kein schulmässiger. Aber ein Gesetz kann nicht jeden Lebenssachverhalt regeln. Sogar übers das einfache Vorfahrtsrecht "rechst vor links" im Strassenverkehr kann man streiten.
Aber es ist eine Regelung zur Aufrechterhaltng des Verkehrs und soll nicht von der Verantwortung entbinden, beizeiten nachzudenken und hinzuschauen.
Irgendwie scheint mir das beiderseits nicht so gefragt, und dann muss Amt wieder her.
Ist auch nichts gegen einzuwenden, aber Ausnahme sollte es sein, dass Papa Staat eingreifen muss. Ein fortgesetzes "Wie jetzt" ist da eben Gelegenheit, ihn herbeizurufen.
Mit biologischen Gegebenheiten zu argumentieren, bringt Sie in gefährliche Fahrwasser.
Biologisch kann man die gesamte Emanzipation widerlegen.
"Biologisch kann man die gesamte Emanzipation widerlegen."
"Biologisch kann man die gesamte Emanzipation widerlegen."
...gibt es immer noch die Möglichkeit das alleinige Sorgerecht zu beantragen, als Part der betreut.
Und gemeinsames Sorgerecht bedeutet nicht, dass sich der nicht betreuende Elternteil darauf verlassen kann das Kind regelmäßig zu sehen.
Es gibt genügend Väter die als getrennte Ehemann zwar von Geburt das gemeinsame Sorgerecht haben, aber ihr Kind trotzdem nicht sehen "dürfen", weil es der Mutter nicht gefällt.
hat eine Mutter keine Chance, das alleinige Sorgerecht zu bekommen, wenn der sorgeberechtigte Vater sich nicht im geringsten um sein Kind kümmert.
Selbst wenn er jahrelang keinerlei Kontakt zu seinem Kind aufnimmt, wird das ja nicht als Kindeswohlgefährdung bewertet, und er behält sein Sorgerecht.
Er darf sich auch allerlei Schikanen (zu Terminen nicht erscheinen etc.) erlauben; solange er das Kind nicht offen misshandelt, bleibt das Sorgerecht unberührt.
hat eine Mutter keine Chance, das alleinige Sorgerecht zu bekommen, wenn der sorgeberechtigte Vater sich nicht im geringsten um sein Kind kümmert.
Selbst wenn er jahrelang keinerlei Kontakt zu seinem Kind aufnimmt, wird das ja nicht als Kindeswohlgefährdung bewertet, und er behält sein Sorgerecht.
Er darf sich auch allerlei Schikanen (zu Terminen nicht erscheinen etc.) erlauben; solange er das Kind nicht offen misshandelt, bleibt das Sorgerecht unberührt.
"Biologisch kann man die gesamte Emanzipation widerlegen."
Dauernd wird nur von Sorgerecht geredet. In aller erster Linie ist es Pflicht und zwar die alltägliche Arbeit und Sorge für das Kind, von Nahrung, Kleidung, Gesundheitspflege, Betreuung bis zu Spielen, Lernen etc. Zu dieser Sorge gehört das verläßliche Dasein für das Kind, das Erreichbarsein für Fragen, Hilfestellung usw. Zu dieser Sorge gehört auch, das entsprechende Geld zu verdienen, und mehr als 60% der alleinerziehenden Mütter verdienen dies selbst!! Wenn nun der Vater sein Sorgerecht einklagt, aber selten bis nie den Unterhalt für das Kind zahlt und sich auch sonst nur nach Lust und Laune kümmert, wird ihm dann das Sorgerecht wieder entzogen, damit die Mutter nicht ständig wegen irgendwelcher Unterschriften und Entscheidungen bei dem nicht "sorgenden" Vater aufkreuzen muß?? Das Gesetz wird viele neue Gerichtsverfahren nach sich ziehen, Verlierer werden die Kinder sein, denn sie werden die Angst und die zusätzlichen ständigen Sorgen der Mütter spüren.
ob die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind.
Ein Kind hat zwei Elternteile, egal, wie diese zum Zeitpunkt der Geburt zueinander stehen. Und es ist doch völlig klar, dass der Gesetzgeber zunächst davon ausgehen muss, dass beide Elternteile, auch, wenn sie nicht miteinander verheiratet sind, sich in üblicher Weise um ihr Kind kümmern, so, wie es verheirateten Paaren ja auch unterstellt wird.
Deswegen kann ein gutes Gesetz nur formulieren, dass in jedem Fall beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben, egal, ob verheiratet oder nicht, egal, ob getrennt oder nicht.
Wenn sich Störungen des Kindeswohls herauskristallisieren, dann erst sollte das Jugendamt eingreifen bzw. das Gericht über Entzug des Sorgerechtes befinden. Gerade, weil die Lebensentwürfe vieler Paare nicht auf Ehe, sondern auf Lebenspartnerschaft ausgerichtet sind, muss dem Kind diese Sicherheit auf beide Elternteile gegeben werden, damit die Zeit elterlicher Sorge nicht dafür verschwendet wird, dass die Gesetze dahingehend missbraucht werden, um Streitigkeiten auf Paarebene auszutragen.
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