Bundestagsbeschluss Das neue Sorgerecht ist nur ein Kompromiss

Unverheiratete Väter sind künftig nicht mehr Willkür ausgesetzt, wenn sie für ihre Kinder sorgen wollen. Das neue Sorgerecht aber hat Schwächen, kommentiert P. Sadigh.

Auf den ersten Blick ist jetzt alles in Butter. Endlich wird auch Recht, was längst Praxis ist: Unverheiratete Väter kümmern sich heute meist intensiver und liebevoller um ihre Kinder als es der klassische Fünfziger-Jahre-Ehemann tat. Dazu brauchen sie keinen Trauschein.

Bisher waren die Ledigen von der Zustimmung der Mütter abhängig, wenn sie auch das Sorgerecht für ihre Kinder bekommen wollten. Mit dem Beschluss des Bundestages können es unverheiratete Väter nun auch gegen den Willen der Mutter erhalten. Es sei denn, die Mutter weist nach, dass der Vater dem Kind schadet.

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Der Bundestag musste handeln: Sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatten verlangt, dass Deutschland das Sorgerecht neu formuliert. 

Dem Gesetzgeber geht es dabei vor allem um die Kinder. Denn sie haben ein Recht auf beide Eltern. Dennoch ist die Neuregelung nicht unproblematisch und eher ein Kompromiss:

  • Väterorganisationen kritisieren, dass Männer nicht automatisch mit der Anerkennung der Vaterschaft auch das Sorgerecht erhalten, Mütter und verheiratete Väter bekämen das schließlich auch. Nach dem neuen Recht aber hat die Mutter einige Wochen Zeit, um dem Antrag des Vaters zu widersprechen. Dafür reicht allerdings nicht, dass sie angibt, keine Lust auf den Kontakt mit ihrem Ex zu haben. Sie muss belegen, dass ein Sorgerecht des Vaters dem Kind Schaden zufügen könnte.
  • Wenn die Mutter nicht die Widerspruchsfrist nicht einhält oder einhalten kann, entscheidet ein Gericht im Schnellverfahren. Die Richter müssen Vater, Mutter und Jugendamt dazu nicht anhören. Damit kann es künftig im Extremfall über den Kopf der Frau hinweg entscheiden, ungeachtet des Kindeswohls.
  • Ihre Rechte zu wahren, ist für eine unverheiratete Mutter schwierig. Denn kurz nach einer Geburt dürfte sie, womöglich im Streit mit dem Vater des Kindes physisch und psychisch angeschlagen, kaum die Kraft haben, rechtzeitig zu intervenieren – oder überhaupt zu überblicken, was auf sie zukommt.

Außerdem werden Paare, die zusammenleben und -erziehen, es möglicherweise gar nicht wichtig finden, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Statt in harmonischen Zeiten zu beschließen, dauerhaft gemeinsam für das Kind einzustehen, müssen sie sich dann erst im Falle einer Trennung damit befassen – möglicherweise im Streit. Im härtesten Fall werden sie am Kind zerren.

Hilfe vom Jugendamt

Fair und übersichtlich wäre, beide Eltern direkt nach der Geburt entscheiden zu lassen, wie sie das Sorgerecht wahrnehmen wollen – gemeinsam oder allein. Das könnte schon mit der standesamtlichen Anmeldung des Kindes geschehen. So bekommt keiner ein Sorgerecht, das er gar nicht möchte.

Die gemeinsame Sorge wäre bei diesem Verfahren das Ziel. Wenn es keinen Streit darüber gibt, dann ist es unbürokratisch aufgeteilt. Wenn doch, dann müssen die Eltern Hilfe erhalten: vom Jugendamt, einem Mediator und erst dann von einem Gericht. Immer mit dem Ziel, dass Vater und Mutter – aber vor allem das Kind –  damit leben können. Das Mindeste ist jedoch, dass alle beteiligt sind.

 
Leser-Kommentare
  1. Ich finde Rechte sollten mit Pflichten einhergehen.

    Wenn man sich die Sorgerechte teilt, sollten auch die Sorgepflichten geteilt werden.
    Dazu gehört bei kleineren Kindern die Gewährleistung der Aufsicht (rund um die Uhr), die Erziehung, dem Kind den Haushalt führen, Termine des Kindes wahrnehmen (z.B. Arzt), Betreuung in den Ferien und bei Krankheit.

    Natürlich können beide Eltern diese Pflichten nicht 100% aufteilen, wenn sie getrennt leben und das Kind überwiegend bei einem Partner lebt. Aber auch wenn das Kind überwiegend bei der Mutter lebt, können Väter Pflichten übernehmen, z.B. 50% der Ferien, der (Kinder-)Krankheitszeiten und der (Kind-)Termine übernehmen, und gelegentlich abends als Babysitter einspringen.

    Ich kenne viele Väter, die hierzu nicht bereit sind. Das Kind nehmen ja - aber nur wenn es dem Vater gerade passt. Mit Kind in Urlaub? Nein danke.

    Wer sich solchen Pflichten entzieht, sollte auch kein Sorgerecht haben.

    Überhaupt bin ich der Meinung, dass man mehr von Sorgepflicht und weniger von Sorgerecht sprechen sollte.

    4 Leser-Empfehlungen
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    • Norion
    • 03.02.2013 um 16:34 Uhr

    Doch finde ich es persönlich gut, das Sorgerecht und die Pflich zu koppeln, und sie bis zum beweis des Gegenteils BEIDEN Elternteilen zu zu gestehen.
    Ob Verheiratet oder nicht......

    • Norion
    • 03.02.2013 um 16:34 Uhr

    Doch finde ich es persönlich gut, das Sorgerecht und die Pflich zu koppeln, und sie bis zum beweis des Gegenteils BEIDEN Elternteilen zu zu gestehen.
    Ob Verheiratet oder nicht......

  2. wenn sich doch nichts ändert? Wenn wir uns weiter im Krieg befinden wollen?
    Jemanden die juristische Gleichwertigkeit aufgrund seines Geschlechts absprechen wollen? Ist das kein Sexismus? Oder hab ich da nur was nicht mitgekriegt?
    Können junge Frauen mit den Aufgaben einer Mutter nicht überfordert sein? Weiß frau im Wochenbett wirklich schon was auf sie zukommt? Nehmen sich Frauen und Männer wenn es um die Intrumentalisiserung des Sorgerechts geht wirklich so viel? Leider stehen sich Frauen und Männen in Gemeinsheit und Perfidie in nichts nach. Zum Glück jedoch auch nicht in Fürsorge und Elternliebe.
    In einem haben Sie rtecht: Es kommt auf den Fall an. Deshalb sollte es die REGEL sein, dass beide unabhängig von Trauschein das Sorgerecht innehaben. Und dann sollte man im Einzelfall prüfen.

    Eine Leser-Empfehlung
    • Zora01
    • 02.02.2013 um 18:05 Uhr

    Sie meinen also, für die paar Euro, die ein Vater zahlt, hätte er seiner Pflicht genüge getan, und sollte gefälligst auch über das Kind bestimmen dürfen, ohne sonst etwas dafür tun zu müssen?

    Sie können ja mal versuchen, einen Babysitter zu finden, der für ca. 200 Euro 15 Tage pro Monat (was einem Stundenlohn von deutlich unter einem Euro entspricht) alle Aufgaben der Mutter rund um die Uhr übernimmt...

    Wenn man die Erziehungsleistung gegen Geld aufrechnen würde, hätte ein Vater, der regulären Unterhalt zahlt, noch Schulden bei der Mutter.

    2 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Stimmt doch gar nicht."
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    die das Kind betreffen, bestimmen, weil es eben die Eltern sind. Der Trennungsfall berührt die Paar-Ebene, auf der sich die Eltern bewegen, nicht jedoch die Elternebene. Es muss also ein modus vivendi gefunden werden, der beiden Situationen gerecht wird, sowohl der Trennungssituation von Frau und Mann (wo lebt das Kind hauptsächlich?) als auch dem Anspruch des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen. Die Unterhaltspflicht der Eltern teilt sich daher in Betreuungsunterhalt und Barunterhalt auf. Den Barunterhalt leistet natürlich der- oder auch diejenige, bei dem/der das Kind nicht lebt. Es handelt sich hierbei eben nicht um einen Lohn für Babysitting, sondern um eine Geldleistung, deren Anspruch beim Kind liegt. Dass diese Geldleistung häufig gering ist, ist Ausfluss des Sozialstaatsprinzips, das da sagt, dass jeder einen Mindestselbstbehalt zum Leben braucht, weswegen es die Düsseldorfer Tabelle gibt, durch die einkommensmäßig gestaffelt die Unterhaltsbeträge festgelegt werden.
    Gestatten Sie mir bitte eine Anmerkung: Ihrem Beitrag liegen nach meinem Empfinden Auffassungen zugrunde, die ursächlich für manches Leid sind, das man Kindern durch Streitigkeiten auf Paarebene zufügt. Auch, wenn man den ehemaligen Partner noch so ablehnt, weil er/sie sich völlig daneben benimmt - dies ist NICHT Beleg dafür, dass dieser Person die Eigenschaften fehlen, die es zur Erziehung braucht.

    die das Kind betreffen, bestimmen, weil es eben die Eltern sind. Der Trennungsfall berührt die Paar-Ebene, auf der sich die Eltern bewegen, nicht jedoch die Elternebene. Es muss also ein modus vivendi gefunden werden, der beiden Situationen gerecht wird, sowohl der Trennungssituation von Frau und Mann (wo lebt das Kind hauptsächlich?) als auch dem Anspruch des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen. Die Unterhaltspflicht der Eltern teilt sich daher in Betreuungsunterhalt und Barunterhalt auf. Den Barunterhalt leistet natürlich der- oder auch diejenige, bei dem/der das Kind nicht lebt. Es handelt sich hierbei eben nicht um einen Lohn für Babysitting, sondern um eine Geldleistung, deren Anspruch beim Kind liegt. Dass diese Geldleistung häufig gering ist, ist Ausfluss des Sozialstaatsprinzips, das da sagt, dass jeder einen Mindestselbstbehalt zum Leben braucht, weswegen es die Düsseldorfer Tabelle gibt, durch die einkommensmäßig gestaffelt die Unterhaltsbeträge festgelegt werden.
    Gestatten Sie mir bitte eine Anmerkung: Ihrem Beitrag liegen nach meinem Empfinden Auffassungen zugrunde, die ursächlich für manches Leid sind, das man Kindern durch Streitigkeiten auf Paarebene zufügt. Auch, wenn man den ehemaligen Partner noch so ablehnt, weil er/sie sich völlig daneben benimmt - dies ist NICHT Beleg dafür, dass dieser Person die Eigenschaften fehlen, die es zur Erziehung braucht.

    • fraron
    • 02.02.2013 um 19:35 Uhr

    Mütter und Väter sind nicht gleich, Männer und Frauen sind nicht gleich, die Menschen sind nicht gleich - aber gleiche Rechte brauchen sie! Diese Erkenntnis hat Eingang gefunden in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Ungleiche Rechte führt zu Friktionen, Streit, die Menschen werden vom Staat gegeneinander ausgespielt, ... und in Folge verschafft sich dadurch der staatlich-soziale Komplex Einfallstore, um in die Familien hinein zu regieren und Einfluss zu nehmen auf die Kindererziehung. Das ist aus meiner Sicht das versteckte Hauptmotiv, warum der Staat das Naturrecht(!) von Vater und Mutter den Vätern verwehrt zuvörderst für die Pflege und Erziehung ihrer Kinder zuständig zu sein. Dazu verwendet der Staat den Hebel "ungleiche Rechte".

  3. Diese Regelung ist meiner Meinung nach wieder nur Wischi-Waschi. Aufgrund des Entscheids des europäischen Gerichtshofes musste man halt tätig werden. Wenn eine Frau nachweisen will, dass der Vater für das Sorgerecht nicht geeignet ist, wird ihr das auch gelingen.
    Erstaunlich ist aber, wie ich in einem Bericht gelesen habe, daß jedes 3. Kind unehelich zur Welt kommt und somit kein normales Familienleben mit sozialen Bindungen erfahren darf. Dies prägt meiner Meinung nach auch das Verhalten dieser neuen künftigen Generation in der Gesellschaft

  4. Dem Kind geschieht schon Unrecht, wenn es in eine getrennte (nicht: unverheiratete) Familie hineingeboren wird.
    Deswegen:
    Wenn Mütter Rechte wollen, dann sollen Sie auch ihre Pflichten erfüllen und den Mann heiraten, bevor sie Kinder in die Welt setzen.

    Ich hoffe, durch meine leichte Polemik wird klar, was hier wieder für ein Hintergrund herrscht. Der Mann hat die Verantwortung, die (arme) Frau das Leid der Geburt und die nachträgliche Aufzugspflicht.
    Ein von vorneherein gemeinsames Sorgerecht, das dann - im Streitfall - mit Mediation oder sogar einem Gericht aufgeteilt wird, ist weit sinnvoller. Und zwar weil es *beiden* Elternteilen sowohl die Verantwortung als auch die Pflicht für das Kind zuschreibt. Von Geburt an.

    Dieses unreflektierte "Zusprechen" des Kindes an die Mutter fixiert Gesellschaftszustände weit über unverheiratete Paare hinaus.

    Antwort auf "wirklich gerecht"
  5. heiraten.
    Das wünschte sich manche Frau, doch der Mann will nicht. Es bleibt doch an der Frau hängen, für das Kind zu sorgen, jeden Tag, bis es sich selbst versorgen kann, also so etwa zwanzig Jahre lang.
    Selbst wenn die unverheirateten Eltern sich erstmal einig sind, ändert sich das schnell, wenn der Mann eine neue Freundin hat, die dagegen ist, dass er sich um sein anderes Kind kümmert,
    Das Zusprechen des Kindes an die Mutter ist doch nicht unreflektiert.
    Bei meiner Scheidung wollte der Vater auch um unser Kind streiten, ich hab nur gesagt, ja, du kannst es gern haben, sofort, hols dir ab, gleich, was meinen Sie, wie schnell der still war und nix wars mit streiten, der wollte es gar nicht haben.

  6. die das Kind betreffen, bestimmen, weil es eben die Eltern sind. Der Trennungsfall berührt die Paar-Ebene, auf der sich die Eltern bewegen, nicht jedoch die Elternebene. Es muss also ein modus vivendi gefunden werden, der beiden Situationen gerecht wird, sowohl der Trennungssituation von Frau und Mann (wo lebt das Kind hauptsächlich?) als auch dem Anspruch des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen. Die Unterhaltspflicht der Eltern teilt sich daher in Betreuungsunterhalt und Barunterhalt auf. Den Barunterhalt leistet natürlich der- oder auch diejenige, bei dem/der das Kind nicht lebt. Es handelt sich hierbei eben nicht um einen Lohn für Babysitting, sondern um eine Geldleistung, deren Anspruch beim Kind liegt. Dass diese Geldleistung häufig gering ist, ist Ausfluss des Sozialstaatsprinzips, das da sagt, dass jeder einen Mindestselbstbehalt zum Leben braucht, weswegen es die Düsseldorfer Tabelle gibt, durch die einkommensmäßig gestaffelt die Unterhaltsbeträge festgelegt werden.
    Gestatten Sie mir bitte eine Anmerkung: Ihrem Beitrag liegen nach meinem Empfinden Auffassungen zugrunde, die ursächlich für manches Leid sind, das man Kindern durch Streitigkeiten auf Paarebene zufügt. Auch, wenn man den ehemaligen Partner noch so ablehnt, weil er/sie sich völlig daneben benimmt - dies ist NICHT Beleg dafür, dass dieser Person die Eigenschaften fehlen, die es zur Erziehung braucht.

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