Verfassungsgerichtsurteil: Die Zweitadoption ist nun auch für Homosexuelle erlaubt
Das Bundesverfassungsgericht hat das Adoptionsrecht für Homosexuelle ausgeweitet. Jetzt darf ein Partner in einer Homo-Ehe auch das adoptierte Kind des anderen annehmen.
© Mario Lalich/getty

Auch wenn das adoptierte Kind zu beiden Papa sagt – rechtlich hatte bisher nur ein Vater das Sorgerecht.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschränkungen beim Adoptionsrecht für homosexuelle Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt. Das Verbot der sogenannten Zweitadoption verstoße gegen das Recht auf Gleichbehandlung, urteilten die Richter.
Zwei Fälle wurden vom Bundesverfassungsgericht verhandelt. Ein lesbisches und ein schwules Paar hatten geklagt. Beide Paare leben seit Langem mit jeweils einem Kind zusammen. Das eine Kind ist inzwischen zwölf, das andere 13 Jahre alt. Ein Partner hatte es adoptiert, aber der zweite durfte es nicht als Stiefkind annehmen. Für verheiratete heterosexuelle Paare ist das erlaubt. Im Alltag heißt das zum Beispiel, dass nur ein Elternteil mit dem Kind zum Arzt gehen oder entscheiden darf, in welche Schule es geht.
2005 waren die beiden Väter zu der Rechtsanwältin für Familienrecht Ingke Ketels gegangen, nachdem ihr Adoptionsantrag vom Amtsgericht Hamburg zurückgewiesen worden war. Ketels sagt, sie habe das Urteil des Amtsgerichts nicht nachvollziehen können, denn im selben Jahr sei in Deutschland die Stiefkindadoption für eingetragene Lebenspartner erlaubt worden. Leibliche Kinder, die mit in die Familie gebracht werden, können seither vom anderen Partner angenommen werden. Warum sollte zwischen einem leiblichen und einem adoptierten Kind unterschieden werden? Ketels versprach, den Fall durch alle Instanzen prüfen zu lassen.
Der Fall landete als nächstes beim Oberlandesgericht Hamburg, das die Bedenken Ketels teilte und die Klage der zwei Väter 2010 zur Prüfung an das Bundesverfassungsgericht weiterleitete. Dort lag bereits ein ähnlicher Fall: die Verfassungsbeschwerde der beiden Mütter, deren Zweitadoption vom Oberlandesgericht Hamm abgelehnt wurde.
Bedenken des Deutschen Familienverbandes
Schon während der Verhandlungseröffnung in Karlsruhe im Dezember schienen sich Kläger, Richter und Sachverständige einig zu sein, dass das Verbot der Zweitadoption durch den Lebenspartner nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Der Deutsche Familienverband tritt als entschiedener Gegner des Adoptionsrecht für homosexuelle Paare auf. Er argumentiert, dass es sich bei der gleichgeschlechtlichen eingetragenen Partnerschaft um etwas grundlegend anderes handele als bei der verfassungsrechtlich geschützten Institution der Ehe – deshalb sei auch die ungleiche Behandlung im Adoptionsrecht kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz. "Das Adoptionsrecht muss dem Wohle des Kindes dienen", schreibt Klaus Zeh, Präsident des Familienverbands, in seiner Stellungnahme, "dabei stehen nicht die Interessen der potenziellen Eltern im Vordergrund."





Und wieder ein kleiner Schritt in ein gerechteres 21. Jahrhundert!
Einziges Problem, dass das nur einem kleinen Teil der im 21. Jhd lebenden Menschen nützt :(
Es wurde auch Zeit. Nur warum wird das nicht zu Ende gedacht. Wenn es nur darum geht, dass das Kind wohl behütet aufwächst, dann frage ich mich , warum es immer nur im Paarmodelle geht?
Warum nicht Tripel oder n-Tupel? Wenn wir die Frage der Erziehung nämnlich wirklich konsequent von der Frage der "Erzeuger" abkoppeln, sehe ich rein gar keinen Grund warum nicht Polygammie o.ä. auch erlaubt ist. In diesen wirtschaftlichen Krisenzeiten ists nur umso mehr Sicherheit.
Einziges Problem, dass das nur einem kleinen Teil der im 21. Jhd lebenden Menschen nützt :(
Es wurde auch Zeit. Nur warum wird das nicht zu Ende gedacht. Wenn es nur darum geht, dass das Kind wohl behütet aufwächst, dann frage ich mich , warum es immer nur im Paarmodelle geht?
Warum nicht Tripel oder n-Tupel? Wenn wir die Frage der Erziehung nämnlich wirklich konsequent von der Frage der "Erzeuger" abkoppeln, sehe ich rein gar keinen Grund warum nicht Polygammie o.ä. auch erlaubt ist. In diesen wirtschaftlichen Krisenzeiten ists nur umso mehr Sicherheit.
...das Verfassungsgericht brauchte, weil das Parlament den Ball ewig lange vor sich herschiebt.
Jetzt kann die CDU wieder unschuldig vor ihren Wählern stehen und sagen, sie wären es nicht gewesen, es war das Grundgesetz.
>> Jetzt kann die CDU wieder unschuldig vor ihren Wählern stehen und sagen, sie wären es nicht gewesen, es war das Grundgesetz. <<
... das Grundgesetz nämlich, findet unser Finanzminister ja sowieso nicht mehr so richtig klasse, weil nicht ausreichend eurokompatibel.
Wenn ohnehin - lt. Schäuble eher früher als später - über eine neue Verfassung abgestimmt werden muss, dann könnte man weitere Unzulänglichkeiten, die dem christlichen Wähler nicht ohen weiteres zu vermitteln sind, doch gleich mit korrigieren.
Nicht das Ergebnis, sonden die Tatsache, daß es dazu 8 Jahre und alle Instanzen der Gerichtsbarkeit braucht, um Selbstverständlichkeiten festzustellen!
Und Angie Merkel erzählt uns was von der besten Regierung...
---
Liebe Journalisten, wie wäre es mal mit einem Vergleich: Wie lange dauert es jeweils, bis uns unsere Regierung irgendwelche Rechte beschneidet, und im Vergleich dazu mal die Dauer, wenn Bürger Ihre Rechte gegenüber dem Staat einklagen.
Und wenn wir gerade am wünschen sind: Bitte ein Interview mit der zuständigen Familienministerin, incl. der Frage, warum sowas so lange dauert...
Wegen Doppelposting entfernt. Danke, die Redaktion/sam
Kann mich nicht erinnern, daß solche Adoptionen jemals Thema gewesen sind in den 8 Jahren der damaligen rot-grünen Regierungszeit.
Aber jetzt so tun, als hätte man solche Fragen schon immer mit Priorität behandelt. Da war ja damals sogar die FDP fortschrittlicher...
>> Jetzt kann die CDU wieder unschuldig vor ihren Wählern stehen und sagen, sie wären es nicht gewesen, es war das Grundgesetz. <<
... das Grundgesetz nämlich, findet unser Finanzminister ja sowieso nicht mehr so richtig klasse, weil nicht ausreichend eurokompatibel.
Wenn ohnehin - lt. Schäuble eher früher als später - über eine neue Verfassung abgestimmt werden muss, dann könnte man weitere Unzulänglichkeiten, die dem christlichen Wähler nicht ohen weiteres zu vermitteln sind, doch gleich mit korrigieren.
Nicht das Ergebnis, sonden die Tatsache, daß es dazu 8 Jahre und alle Instanzen der Gerichtsbarkeit braucht, um Selbstverständlichkeiten festzustellen!
Und Angie Merkel erzählt uns was von der besten Regierung...
---
Liebe Journalisten, wie wäre es mal mit einem Vergleich: Wie lange dauert es jeweils, bis uns unsere Regierung irgendwelche Rechte beschneidet, und im Vergleich dazu mal die Dauer, wenn Bürger Ihre Rechte gegenüber dem Staat einklagen.
Und wenn wir gerade am wünschen sind: Bitte ein Interview mit der zuständigen Familienministerin, incl. der Frage, warum sowas so lange dauert...
Wegen Doppelposting entfernt. Danke, die Redaktion/sam
Kann mich nicht erinnern, daß solche Adoptionen jemals Thema gewesen sind in den 8 Jahren der damaligen rot-grünen Regierungszeit.
Aber jetzt so tun, als hätte man solche Fragen schon immer mit Priorität behandelt. Da war ja damals sogar die FDP fortschrittlicher...
Es war ethisch die einzig richtige Entscheidung und längst überfällig.
Meinen herzlichsten Glückwunsch an die Familien, die nun endlich mit Fug und Recht Familie sein dürfen.
Also vor weg ich findes es gut!
Aber es handelt sich um die Adoption in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, keiner Ehe! Diese partenschaft wird nur umgangssprachlich so genannt....
Diese Partenrschaft ist die Absichtserklärung für Krankhiet und Tod dem partenr beizustehen und zu beerben, aber sie ist formaljuristisch keine Ehe!
Folglich: Wenn eine Art Absichtserklärung (ein Vertrag ist nichts anderes) ausreicht ein Kind zu adoptieren und großzuziehen, dann muss ich mich fragen sind die Rechte des Kindes ausreichend gewürdigt worden und warum brauch ich eine Absichterklärung, mann kann doch dann auch als Alleinerziehender Mann ein Kind großziehen...
Wo ist der Unterschied, wenn ein Partner gestorben ist, oder nicht von dem Kind weiß oder wissen will...
Frauen können Kinder alleine erziehen (naturgemäß), Männer müssen irgendwie eine Vertrag unterschreiben und diesen dann lösen! Wo ist hier die Gleichberechtigung liebes Gericht und Leser?
Eigentlich hätte die gleichgeschlechtliche Partnerschaft per Gerichtsbeschluß einer Ehe gleichgestellt werden müssen, mit entsprecheder Aufforderung an die Regeierung dies zu regeln, um dann die Adoption zu erlauben!
Aber so, habe ich bedenken!
Also vor weg ich findes es gut!
Aber es handelt sich um die Adoption in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, keiner Ehe! Diese partenschaft wird nur umgangssprachlich so genannt....
Diese Partenrschaft ist die Absichtserklärung für Krankhiet und Tod dem partenr beizustehen und zu beerben, aber sie ist formaljuristisch keine Ehe!
Folglich: Wenn eine Art Absichtserklärung (ein Vertrag ist nichts anderes) ausreicht ein Kind zu adoptieren und großzuziehen, dann muss ich mich fragen sind die Rechte des Kindes ausreichend gewürdigt worden und warum brauch ich eine Absichterklärung, mann kann doch dann auch als Alleinerziehender Mann ein Kind großziehen...
Wo ist der Unterschied, wenn ein Partner gestorben ist, oder nicht von dem Kind weiß oder wissen will...
Frauen können Kinder alleine erziehen (naturgemäß), Männer müssen irgendwie eine Vertrag unterschreiben und diesen dann lösen! Wo ist hier die Gleichberechtigung liebes Gericht und Leser?
Eigentlich hätte die gleichgeschlechtliche Partnerschaft per Gerichtsbeschluß einer Ehe gleichgestellt werden müssen, mit entsprecheder Aufforderung an die Regeierung dies zu regeln, um dann die Adoption zu erlauben!
Aber so, habe ich bedenken!
"Denn bislang wehrt sich eine Mehrheit in CDU und CSU dagegen, dass auch gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam ein Kind adoptieren dürfen."
Tja, wer sich nicht den Gegebenheit anpassen kann, wird dies auch zu spüren bekommen.
MfG
FT
Diese Richter haben es drauf, die letzte Hochburg der Gerechtigkeit (jaja...nen bisl dick aufgetragen, ich weiß)!!!
Ein HOCH auf diese WIRKLICH demokratischen, liberalen und weltoffenen Richter!
Eine schallende Ohrfeige für alle homophob und dogmatisch Verblendeten dieses Landes.
Das, was die Richter heute entschieden haben, ist nichts anderes als die mehr als längst überfällige Gleichbehandlung und -berechtigung homosexueller Paare und deren Partner.
Meinen aufrichtigen und überglücklichen Glückwunsch an diese Richter wie auch alle homosexuelle Paare zu diesem Erfolg!
Mfg
K-F
Da mischt sich ein bisschen Schadenfreude/Ressentiment in ihren Kommentar. Ungefähr so, wie wenn man einem Ideologen recht gibt, um ihn nicht zu verärgern. Dazu passt, dass es hier leider nicht um die Rechte der Kinder sondern um den Wunsch nach Anerkennung einer Minderheit geht. Das hatten wir ja neulich schonmal in einem blutigeren Kontext - wieder mal weiss es die 'Elite' besser als das Volk - obwohl sich die Medien so sehr bemühen dieses Volk zu erziehen! Abwarten. Diese Kinder kommen mal in die Pubertät, werden erwachsen und können dann am besten beurteilen.
"Eine schallende Ohrfeige für alle homophob und dogmatisch Verblendeten dieses Landes."
Bitte akzeptieren Sie, dass es zwischen Homophobie und Homophilie ganz viele Nuancen gibt. Man muss nicht zwangsläufig ein Schwulenhasser sein, wenn man gegen ein Adoptionsrecht für Homosexuelle ist.
Ich hab persönlich überhaupt nix gegen Schwule. Geht mich nichts an und interessiert mich auch nicht. Aber das ein Kind vorsätzlich ohne Vater/Mutter aufwächst, stößt mir persönlich ziemlich sauer auf. Halt deshalb auch nichts von Einzeladoptionen.
"Ein HOCH auf diese WIRKLICH demokratischen, liberalen und weltoffenen Richter!"
Ich kann Ihren Enthusiasmus bezüglich der angeblich "demokratischen" Richter leider nicht teilen, ganz unabhängig davonm, wie man diese konkrete Entscheidung werten möchte. Das BVerfG hat in den letzten jahren eine ganze Reihe fragwürdiger Entscheidungen getroffen. Vor allem aber hat es eine ganze Reihe von Entscheidungen getroffen, die oft eindeutig politischen Charakter haben. Damit unterwandert das Gericht die demokratisch legitimierte Gesetzgebung dieses Landes - und der vermeintliche Souverän Bürger bejubelt dies auch noch. Deutschland entpolitisert sich zunehmend. Politische Grundsatzfragen müssen aber in der Öffentlichkeit diskutiert und im Parlament entschieden werden - das BVerfG ist dazu nicht legitimiert.
Kein Wunder, dass eine Kanzlerin Merkel so hoch im Kurs steht. Staatsbürger, die lieber Gerichte entscheiden lassen (weil deren Entscheidung als "neutral" und "objektiv" aufgefasst wird), wählen auch eine Kanzlerin, die lieber vertagt, als zu regieren.
Da mischt sich ein bisschen Schadenfreude/Ressentiment in ihren Kommentar. Ungefähr so, wie wenn man einem Ideologen recht gibt, um ihn nicht zu verärgern. Dazu passt, dass es hier leider nicht um die Rechte der Kinder sondern um den Wunsch nach Anerkennung einer Minderheit geht. Das hatten wir ja neulich schonmal in einem blutigeren Kontext - wieder mal weiss es die 'Elite' besser als das Volk - obwohl sich die Medien so sehr bemühen dieses Volk zu erziehen! Abwarten. Diese Kinder kommen mal in die Pubertät, werden erwachsen und können dann am besten beurteilen.
"Eine schallende Ohrfeige für alle homophob und dogmatisch Verblendeten dieses Landes."
Bitte akzeptieren Sie, dass es zwischen Homophobie und Homophilie ganz viele Nuancen gibt. Man muss nicht zwangsläufig ein Schwulenhasser sein, wenn man gegen ein Adoptionsrecht für Homosexuelle ist.
Ich hab persönlich überhaupt nix gegen Schwule. Geht mich nichts an und interessiert mich auch nicht. Aber das ein Kind vorsätzlich ohne Vater/Mutter aufwächst, stößt mir persönlich ziemlich sauer auf. Halt deshalb auch nichts von Einzeladoptionen.
"Ein HOCH auf diese WIRKLICH demokratischen, liberalen und weltoffenen Richter!"
Ich kann Ihren Enthusiasmus bezüglich der angeblich "demokratischen" Richter leider nicht teilen, ganz unabhängig davonm, wie man diese konkrete Entscheidung werten möchte. Das BVerfG hat in den letzten jahren eine ganze Reihe fragwürdiger Entscheidungen getroffen. Vor allem aber hat es eine ganze Reihe von Entscheidungen getroffen, die oft eindeutig politischen Charakter haben. Damit unterwandert das Gericht die demokratisch legitimierte Gesetzgebung dieses Landes - und der vermeintliche Souverän Bürger bejubelt dies auch noch. Deutschland entpolitisert sich zunehmend. Politische Grundsatzfragen müssen aber in der Öffentlichkeit diskutiert und im Parlament entschieden werden - das BVerfG ist dazu nicht legitimiert.
Kein Wunder, dass eine Kanzlerin Merkel so hoch im Kurs steht. Staatsbürger, die lieber Gerichte entscheiden lassen (weil deren Entscheidung als "neutral" und "objektiv" aufgefasst wird), wählen auch eine Kanzlerin, die lieber vertagt, als zu regieren.
""Das Adoptionsrecht muss dem Wohle des Kindes dienen", schreibt Klaus Zeh, der Präsident des Deutschen Familienverbands, in seiner Stellungnahme, "dabei stehen nicht die Interessen der potenziellen Eltern im Vordergrund." Man könne nicht sicherstellen, dass das Kind nicht unter möglichen Diskriminierungen und der speziellen Lebenssituation leide."
Ich kann's nicht mehr hören und lesen. Wenn immer natürlich davon gesprochen wird, dass die Kinder homosexueller Partner diskriminiert oder in der Schule gemobbt werden, ja, dann wird das wahrscheinlich auch so tun. Und dann können sich alle, insbesondere die Konservativen Gleichberechtigungsverweigerer und die Kirche hinstellen und sagen, dass sie es ja schon immer wussten und gesagt haben!
Wie wäre es stattdessen mal damit, dass man auch solche Lebensentwürfe und Familien beginnt, als NORMAL (!) anzusehen und auch entsprechend im gesellschaftlichen Diskurs so zu behandeln? Mit allen Rechten und Pflichten versteht sich. Aber einfach mal die Gesellschaft in Richtung Aufklärung erziehen (man kann immer meinen, wir wären es schon - weit gefehlt!) und unterstellen, dass auch in den Lebenssituationen die meisten Menschen gut damit umzugehen wissen.
Vielen Dank, liebes Verfassungsgericht, für dieses wirklich wichtige Urteil! Jetzt noch den nächsten Schritt gehen!
Vielleicht werden Kinder aus Regenbogenfamilien wirklich mehr diskriminiert oder gemobbt als Kinder aus anderen Familien. Keine Ahnung. Aber wenn das tatsächlich der Fall sein sollte, wird man das aber sicher nicht dadurch abstellen können, dass man homosexuellen Paaren die Adoption verbietet.
Herr Zeh vom Deutschen Familienverband hört sich so an, als glaube er, man könne durch ein Adoptionsverbot sicherstellen, dass diese Kinder weniger diskriminiert und gemobbt werden. Das kann man ganz sicher nicht. Die Kinder leben ja auch ohne Adoption in denselben Familien. Und Quälgeister in der Schule quälen Mitschüler unabhängig von deren Familienstand. Die finden immer einen Grund, jemanden zu piesacken. Man braucht ganz bestimmt keine schwulen Eltern, um Ziel von Mobbing zu werden.
Die Sorge um das Wohl der Kinder, das Herr Zeh äußert, klingt da schon ziemlich vorgeschoben.
"Klaus Zeh, der Präsident des Deutschen Familienverbands, in seiner Stellungnahme, "dabei stehen nicht die Interessen der potenziellen Eltern im Vordergrund." Man könne nicht sicherstellen, dass das Kind nicht unter möglichen Diskriminierungen und der speziellen Lebenssituation leide.""
Dummtrötiges Gemähre eines Erzkonservativen. Früher war man als Scheidungskind stigmatisiert, heute ist man eher die Regel denn die Ausnahme. Und keiner wäre in den 70ern auf die Idee gekommen, Scheidungen zu verbieten, weil die Kinder sonst stigmatisiert werden würden.
Es braucht halt bei der Union länger, bis man im 21. Jahrhundert ankommt. Zum Glück gibt es ja das Bundesverfassungsgreicht.
Prämisse 1:
Kinder von homosexuelle Paaren werden diskriminiert.
Prämisse 2:
Diskriminierung ist schlecht
Konklusion:
Homosexuelle Paare dürfen keine Kinder adoptieren.
Prämisse 1:
Gute Schüler werden diskriminiert
Prämisse 2:
Diskriminierung ist schlecht.
Konklusion:
Gute Schüler müssen schlechtere Noten schreiben
Da ließen sich bestimmt noch lustigere Beispiele zu bilden:-) Herrlich!
Das Verfassungsgericht hat absolut richtig geurteilt, indem es nämlich die richtigen Schlüsse gezogen hat und sich nicht von der Scheinlogik eines Familienverbandes hat beeindrucken lassen. In manchen Sesseln sitzen manchmal (und mein Eindruck sagt mir, dass es beim BVG häufig so ist) doch Leute, die keiner Lobby unterstehen!
davon dass Heimkinder sicherlich ähnlichen Attacken ausgesetzt sein dürften.
Wohin gegen ein Regenbogenkind zumindest eine sich sorgende liebevolle Familie bekommen könnte.
Vielleicht werden Kinder aus Regenbogenfamilien wirklich mehr diskriminiert oder gemobbt als Kinder aus anderen Familien. Keine Ahnung. Aber wenn das tatsächlich der Fall sein sollte, wird man das aber sicher nicht dadurch abstellen können, dass man homosexuellen Paaren die Adoption verbietet.
Herr Zeh vom Deutschen Familienverband hört sich so an, als glaube er, man könne durch ein Adoptionsverbot sicherstellen, dass diese Kinder weniger diskriminiert und gemobbt werden. Das kann man ganz sicher nicht. Die Kinder leben ja auch ohne Adoption in denselben Familien. Und Quälgeister in der Schule quälen Mitschüler unabhängig von deren Familienstand. Die finden immer einen Grund, jemanden zu piesacken. Man braucht ganz bestimmt keine schwulen Eltern, um Ziel von Mobbing zu werden.
Die Sorge um das Wohl der Kinder, das Herr Zeh äußert, klingt da schon ziemlich vorgeschoben.
"Klaus Zeh, der Präsident des Deutschen Familienverbands, in seiner Stellungnahme, "dabei stehen nicht die Interessen der potenziellen Eltern im Vordergrund." Man könne nicht sicherstellen, dass das Kind nicht unter möglichen Diskriminierungen und der speziellen Lebenssituation leide.""
Dummtrötiges Gemähre eines Erzkonservativen. Früher war man als Scheidungskind stigmatisiert, heute ist man eher die Regel denn die Ausnahme. Und keiner wäre in den 70ern auf die Idee gekommen, Scheidungen zu verbieten, weil die Kinder sonst stigmatisiert werden würden.
Es braucht halt bei der Union länger, bis man im 21. Jahrhundert ankommt. Zum Glück gibt es ja das Bundesverfassungsgreicht.
Prämisse 1:
Kinder von homosexuelle Paaren werden diskriminiert.
Prämisse 2:
Diskriminierung ist schlecht
Konklusion:
Homosexuelle Paare dürfen keine Kinder adoptieren.
Prämisse 1:
Gute Schüler werden diskriminiert
Prämisse 2:
Diskriminierung ist schlecht.
Konklusion:
Gute Schüler müssen schlechtere Noten schreiben
Da ließen sich bestimmt noch lustigere Beispiele zu bilden:-) Herrlich!
Das Verfassungsgericht hat absolut richtig geurteilt, indem es nämlich die richtigen Schlüsse gezogen hat und sich nicht von der Scheinlogik eines Familienverbandes hat beeindrucken lassen. In manchen Sesseln sitzen manchmal (und mein Eindruck sagt mir, dass es beim BVG häufig so ist) doch Leute, die keiner Lobby unterstehen!
davon dass Heimkinder sicherlich ähnlichen Attacken ausgesetzt sein dürften.
Wohin gegen ein Regenbogenkind zumindest eine sich sorgende liebevolle Familie bekommen könnte.
...dass für eine solche Selbstverständlichkeit immer noch ein Gerichtsurteil notwendig ist.
Ich schäme mich für diese Bundesregierung und dieses Parlament: schon wieder verstossen unsere Gesetze gegen die Verfassung und gegen die Menschenrechte- wann endlich gibt es die volle Gleichstellung von Schwulen und Lesben?
Entfernt. Verzichten Sie auf polemische und diskriminierende Äußerungen. Die Redaktion/mak
Entfernt. Verzichten Sie auf polemische und diskriminierende Äußerungen. Die Redaktion/mak
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