Sorgerecht für unverheiratete Väter Diskriminierte Männer

Ein Mann ohne Trauschein bekommt hierzulande nur das Sorgerecht für seine Kinder, wenn die Mutter dem zustimmt. Morgen verhandelt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte darüber.

Vielen Männern in Deutschland wird das engagierte Vatersein schwer gemacht. Nämlich dann, wenn sie nicht mit der Mutter ihrer Kinder verheiratet sind. Das Sorgerecht haben sie nur, wenn die Mütter ausdrücklich zugestimmt haben. Beim Jugendamt kann ein Paar das gemeinsame Sorgerecht eintragen lassen. Erst dann ist der unverheiratete Mann dem Mann mit Trauschein gleichgestellt. Dieser darf nämlich sofort nach der Geburt des Kindes in allen Fragen gemeinsam mit seiner Frau die Sorge tragen. In der Regel auch dann, wenn die Beziehung scheitert.

Viele Paare verpassen einfach diesen bürokratischen Schritt nach der Geburt. Oder die Mutter entscheidet sich bewusst dagegen. Dann darf nur sie allein den Lehrer fragen, wie es in der Schule läuft, nur sie darf über medizinische Eingriffe bestimmen. Sie verfügt sogar über das Geld, das der Vater für sein Kind angelegt hat. Sie kann so weit gehen und verbieten, dass er Sohn oder Tochter anruft.

Anzeige

Jetzt hat ein Kölner Vater vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt, weil er mehr Mitspracherechte fordert. Donnerstag wird das Urteil erwartet. Seine Tochter war drei Jahre alt, als sich die Eltern trennten. Inzwischen ist sie 14. Zwar sind sich Mutter und Vater in vielen Dingen einig, trotzdem will sie kein gemeinsames Sorgerecht und er musste sich fügen.

Im Jahr 2003 war die Frage nach dem Sorgerecht für unverheiratete Väter bereits vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet. Doch das Vetorecht der Mütter und der Status der Väter wurde festgeschrieben. Denn den Richtern ging es um die Väter, die es nur biologisch sind, mit denen sich die alleinerziehenden Mütter um den Unterhalt streiten müssen. Sie wollten vermeiden, dass noch mehr Streit entsteht, wenn diese Väter auch noch mitbestimmen wollen. Besser kein Sorgerecht als ständiger Streit, so der Tenor. Aber die Richter haben den Gesetzgeber auch aufgefordert zu überprüfen, ob hier etwas geändert werden müsse.

Deutschland, Österreich, Liechtenstein und die Schweiz sind die einzigen europäischen Länder, in denen die Mütter dieses Vetorecht gegenüber dem Recht der Väter haben. In den meisten Ländern gilt automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Der Trend, nicht zu heiraten und trotzdem Kinder zu bekommen, setzt sich jedenfalls fort. Jedes dritte Kind in Deutschland wird nicht-ehelich geboren. Es ist also keine kleine Minderheit, die hier betroffen ist.

Die Aussichten sind nicht schlecht, dass der europäische Gerichtshof, im Sinne der unverheirateten Männer entscheidet. Denn der klagende Vater beruft sich unter anderem auf das Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention. 

 
Leser-Kommentare
    • ingoz
    • 02.12.2009 um 13:18 Uhr

    typische 'amtsstandtpunkt' streitanlässe und -kosten (für den steuerzahler) reduzieren... von wegen im interesse des kindes! das ist der oberlacher. genauso hatte zu meiner zeit das amt reagiert. 'es sei besser fürs das kind, wenn einer das sorgerecht erhält'. es gibt keine schlimmere erfahrung, als die der entmündigung bzw. ungleichbehandlung! es geht ja hierbei nicht um peanuts, sondern das eigene kind. dieser unseelige zustand hatte mich einige mal an die grenze des erträglichen gebracht. danke lieber fürsorgender staat. und es geht auch nicht nur um ein kind, sondern um min. drei menschenleben. ich wünsche dem vater und uns allen von herzen viel erfolg.
    endlich!

  1. 2.

    ich sehe die nächste welle damen, die die kindsväter ncht ageben, anrollen ;-)))

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    ... zu ihren Unterhaltsschecks kommen?

    Nenee, das bisherige Recht war schon super - Geld kassieren und Kontrolle behalten.
    Schließlich brauchen Kinder auch 24 Stunden Mutter und keinen Vater. Sagt §1 der Küchenpsychologie.
    Der §2 besagt dann, dass Kinder doof sind und nicht merken, wenn sie benutzt werden.

    ... zu ihren Unterhaltsschecks kommen?

    Nenee, das bisherige Recht war schon super - Geld kassieren und Kontrolle behalten.
    Schließlich brauchen Kinder auch 24 Stunden Mutter und keinen Vater. Sagt §1 der Küchenpsychologie.
    Der §2 besagt dann, dass Kinder doof sind und nicht merken, wenn sie benutzt werden.

  2. ... zeigt dieses Beispiel, wie wenig die Rechte der Männer bzw. die Benachteiligungen der Männer zählen. Wurden in den letzten Jahrzehnten zurecht viele Benachteiligungen gegenüber Frauen abgebaut, so ist leider in die andere Richtung praktisch nichts passiert. Beispiele sind u.a. Wehrpflicht, Sorgerecht und Familienpolitik, Benachteiligungen von Jungen/jungen Männern in Schule und Ausbildung. Ich denke dass liegt einerseitsa an einer massiven Propaganda der Frauenlobby, andererseits auch an dem leider immer noch in weiten Teilen sehr veralteten Familienbild in unserer Gesellschaft ("Mann schafft das Geld ran, Frau kümmert sich um die Familie")

  3. Längst überfällig, bisher hat sich Frau Zypries erfolgreich gedrückt, die Vorgabe vom Verfassungsgericht von 2003 zu erfüllen. Jetzt gibt es wieder mal eine Watsche aus Strasbourg - wie inzwischen halbjährlich üblich.

    Seit 10 Jahren muss ich mich mit der Mutter meiner 12-j. Tochter um das Besuchsrecht streiten, 7,5 Jahre boykottiert sie schon erfolgreich, davon gab es 4 Jahre gar keinen Kontakt. Selbst ein Foto musste ich mir gerichtlich einklagen.

    Gemeinsame Sorge für Väter, die wollen - ich bin einer davon, darf aber nicht. Und was haben Besuche mit Unterhalt zu tun?

    Ich zahle auch seit Juni 2006 nicht, weil ich durch den Boykott erkrankt und berufsunfähig bin.

    • anin
    • 02.12.2009 um 14:55 Uhr

    Leider werden in D viele Sorgerechtsverhandlungen von unterhaltsrechtlichen Belangen überlagert. Der Kampf ums Sorgerecht ist häufig ein Kampf um den Barunterhalt. Viele "kämpfen" um das Sorgerecht für ihre Kinder, um nicht mehr zahlen zu müssen.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    ... soll das funktionieren?

    Wenn ich das Sorgerecht habe, dann muss ich doch auch mit fürs Kind aufkommen. Das einzige was vielleicht wegfällt ist der monatliche dicke Scheck an die Mama, logisch, dass die daran kein Interesse hat und im Zweifelsfall immer dem Vater unterstellt, er wolle lediglich nicht zahlen.

    ... soll das funktionieren?

    Wenn ich das Sorgerecht habe, dann muss ich doch auch mit fürs Kind aufkommen. Das einzige was vielleicht wegfällt ist der monatliche dicke Scheck an die Mama, logisch, dass die daran kein Interesse hat und im Zweifelsfall immer dem Vater unterstellt, er wolle lediglich nicht zahlen.

  4. ...Zypresse (SPD) war nicht gerade stark darin, himmelschreiende juristische Unzulänglichkeiten auszuräumen. Sei es beim Abmahnrecht oder bei der Gleichbehandlung von Männern. Ich weiß nicht genau was sie überhaupt gemacht hat, außer gelegentlich negativ aufzufallen (*[...]*, Abschaffung der Privatkopie, etc.), aber eine ordentliche Erhöhung der Anwaltsgebührenordnung war, glaube ich, mit dabei. Dem eigenen Berufsstand geht es schliesslich furchtbar schlecht.

    Ob es mit schwarz-gelb irgendwie besser wird? Warten wir mal ab. Schade nur, dass es überhaupt Gerichtsurteile braucht, um derart menschenverachtende Gesetze endlich zu reformieren.

    Viel Glück dem Vater!

    [Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Vielen Dank. / Die Redaktion as]

  5. 7. Wie...

    ... soll das funktionieren?

    Wenn ich das Sorgerecht habe, dann muss ich doch auch mit fürs Kind aufkommen. Das einzige was vielleicht wegfällt ist der monatliche dicke Scheck an die Mama, logisch, dass die daran kein Interesse hat und im Zweifelsfall immer dem Vater unterstellt, er wolle lediglich nicht zahlen.

  6. im Ehe-, Scheidungs- und Unterhaltsrecht gleiche Rechte und gleiche Pflichten für beide Geschlechter gelten sollten, werden wir folgende statistische Effekte erleben:

    - Eine drastische Abnahme der Geburten, sowie
    - eine drastische Abnahme der Eheschließungen; dafür aber auch

    - eine drastische Abnahme der Scheidungszahlen.

    Wetten?

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Bei den Eheschließungen vielleicht noch am ehesten. Genau genommen sowieso ein antiquiertes Rechtsformat, stammt noch aus Zeiten, wo es weder Gentests, noch Sozialhilfe, noch irgendwelche Rechte für die Frau gab. Die meisten heiraten mittlerweile doch ohnehin nur aus einem Grund: Romantik, idR ohne sich über die rechtlichen Konsequenzen auch nur annähernd im Klaren zu sein.

    Weiterhin unterstellst du, dass viele Mütter dem Vater ein Kind "anhängen" (ohne dass dieser das will), um sich dann von ihm aushalten zu lassen. Das würde vermutlich nachlassen, wie stark kann man nur spekulieren. Ebenso kann man nur spekulieren, wieviele Männer sich durch eine Gleichstellung doch zum Kind ermutigen lassen.

    Ob weniger Ehen geschieden werden? Vielleicht ja, drastisch aber kaum, immerhin ist eine Scheidung idR für beide Partner eine gigantische Belastung, nicht nur finanziell. Sowas macht man nicht mal eben so, nur für den monatlichen Scheck.

    Bei den Eheschließungen vielleicht noch am ehesten. Genau genommen sowieso ein antiquiertes Rechtsformat, stammt noch aus Zeiten, wo es weder Gentests, noch Sozialhilfe, noch irgendwelche Rechte für die Frau gab. Die meisten heiraten mittlerweile doch ohnehin nur aus einem Grund: Romantik, idR ohne sich über die rechtlichen Konsequenzen auch nur annähernd im Klaren zu sein.

    Weiterhin unterstellst du, dass viele Mütter dem Vater ein Kind "anhängen" (ohne dass dieser das will), um sich dann von ihm aushalten zu lassen. Das würde vermutlich nachlassen, wie stark kann man nur spekulieren. Ebenso kann man nur spekulieren, wieviele Männer sich durch eine Gleichstellung doch zum Kind ermutigen lassen.

    Ob weniger Ehen geschieden werden? Vielleicht ja, drastisch aber kaum, immerhin ist eine Scheidung idR für beide Partner eine gigantische Belastung, nicht nur finanziell. Sowas macht man nicht mal eben so, nur für den monatlichen Scheck.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service