Väterverein im Interview "Im Gesetz soll stehen: Väter gehören dazu"

Nach dem Sorgerechtsurteil von Straßburg muss Deutschland Gesetze ändern. Väter-Lobbyist Rainer Sonnenberger verlangt vom Bund eine Lösung nach französischem Vorbild.

ZEIT ONLINE: Herr Sonnenberger, der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat entschieden, dass Mütter den Vätern nicht mehr das Sorgerecht für das gemeinsame Kind verweigern können. Haben Sie als Vätervertreter damit ihr Ziel erreicht?

Rainer Sonnenberger: Das Urteil des Gerichtshofes stärkt Väter- wie Kinderrechte. Insofern ist heute nicht nur ein guter Tag für Väter, sondern auch für Kinder. Es ist gut, dass nun feststeht, dass die Verweigerung des Sorgerechts eine Menschenrechtsverletzung darstellt. Sie verstößt damit auch gegen das Diskriminierungsverbot und gegen das Grundrecht auf Familie.

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Rainer Sonnenberger

ist Bundesvorstandsmitglied des 1989 gegründeten Vereins Väteraufbruch, der sich für die Beziehung von Kindern zu beiden Eltern einsetzt. Der Verein streitet zugleich für die Gleichstellung der nichtehelichen mit ehelichen Kindern. Mit 150 Ortsgruppen und lokalen Kontaktstellen ist Väteraufbruch verteilt bundesweit präsent.

ZEIT ONLINE: Wie sollte das Urteil jetzt in Deutschland umgesetzt werden?

Sonnenberger: Unsere Sorge ist, dass es zu einer halbherzigen Frickel-Lösung kommt gemäß dem Schema: Wenn der Vater das Sorgerecht will, muss er es einklagen. Der Bund sollte sich bei der Gesetzgebung am europäischen Ausland orientieren: In Frankreich etwa hat der Vater das Sorgerecht, sobald er die Vaterschaft anerkennt. Nur, wenn die Mutter Widerspruch einlegt, befassen sich die Ämter mit dem Fall. Wir brauchen in Deutschland den großen Wurf: Väter gehören dazu, das sollte im Gesetz auch so drinstehen.

ZEIT ONLINE: Das klingt sehr weitreichend.

Sonnenberger: Das absolut Mindeste wäre eine Prüfung im Einzelfall, ob die Verweigerung der Mutter berechtigt ist. Künftig muss ein Gericht notfalls deren Zustimmung ersetzen können, um dem Vater das Recht zur Sorge zusprechen. Für die Väter wäre das jedoch eine schwerer Weg: In einem solchen Verfahren müsste der Vater in einem Rechtsstreit nachweisen, dass er mit der Mutter kooperationsfähig ist. Das ist vollkommen absurd. Deshalb brauchen wir eine Lösung nach französischem Vorbild.

ZEIT ONLINE: Wenn mehr Eltern – wie auch immer – das gemeinsame Sorgerecht erhalten, wird es auch mehr Konflikte über Einzelfragen geben. Wie können diese Konflikte besser gelöst werden?

Wir brauchen eine Lösung nach französischem Vorbild

Sonnenberger: Denkbar wäre der Einsatz eines Beraters oder Mediators. Der sollte für die Zeit seines Einsatzes ein Teilsorgerecht erhalten. Er versucht, über das gemeinsame Sorgen der Eltern für das Kind Einverständnis zu erzielen. Einigen sich die Eltern nicht, ist sein Votum entscheidend.

ZEIT ONLINE: Sollte dieser Berater beim Jugendamt angesiedelt sein?

Sonnenberger: Wie eine von uns vorgenommene Sorgerechtsbefragung zeigt, sind die Erfahrungen mit den Jugendämtern nicht gerade gut. Er könnte bei einem freien Träger angesiedelt sein. Auch könnten Psychologen, etwa über ein psychologisches Institut, für diese Aufgabe gewonnen werden – entsprechende Gesetzesänderungen vorausgesetzt.

Mit Rainer Sonnenberger sprach Tilman Steffen.
 

 
Leser-Kommentare
  1. "In Frankreich etwa hat der Vater das Sorgerecht, sobald er die Vaterschaft anerkennt."

    dort muß ich also nur brüllen,"das ist meins!!!" wenn mir eins in der babystation gefällt, und ich habs?

    ;-)))

  2. Da regt man sich auf (zurecht!), dass sich eine erhebliche Zahl der Schweizer Bürger bei einer Volksabstimmung menschenrechtswidrig abstimmt. Daran, dass die Mehrheit im Bundestag schon öfters später als verfassungswidrig erkannten Gesetzen zugestimmt hat, nimmt kaum jemand Anstoß. Das hat auch für kein MdB Folgen, obwohl dies wie das menschenrechtswidrige Urteil des Verfassungsgerichts quasi Sünden wider den Heiligen Geist, wider das Heiligste der Verfassung darstellen. Wenn Verfassungsrichter folgenlos gegen die Verfassung verstoßen, kann man eigentlich niemanden mehr für irgendetwas bestrafen. Unsere Demokratie welkt dahin!

  3. Interssant ist das immer nur die Rede von Rechten ist.

    Um gerecht zu sein müssen doch die Pflichten sich sorgend um die Betroffenen Kinder zu kümmern, zeitgleich verbindlich auf beide Eltern aufgeteilt werden, also von zur Schule bringen mit Kindern Hausaufgaben machen Essen kochen usw.

    Alles andere bedeutet nur, das es weiterhin ungerecht bleibt was die Verteilung der Lasten angeht.

    Hoffen wir mal das der Gesetzgeber (oder wie so oft das Bundesverfassungsgericht) diese dann wirklich gerecht in Gesteze gießen, inclusive drastischer Strafen wenn diese dann doch nicht geleistet wird.

    In dem Zusammenhang sollte auch bezüglich der Zahlungsunwilligen
    Väter (ca. 30 %) diese bis zu Beugehaft gehen, geht ja schließlich wie alle sagen um das Kindeswohl.

  4. Leider ist den meisten Vatern nicht eingängig daß mit dem Recht auch die Pflicht besteht höchst läßtige Aufgaben zu übernehmen,die mit dem Verzicht von Karriere und Freizeit verbunden sind. So, bedeutes es für die alleinerziehenden Mütter nur noch mehr Streß.

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