Gebet in der Schule Religionsfreiheit siegt über neutralen Staat

Das Berliner Verwaltungsgericht hat einem muslimischen Schüler erlaubt, in der Schule zu beten. Das beeinträchtige weder den Unterricht noch die Neutralität der Schulen.

Yunus M. darf in Zukunft in seiner Schule in Berlin-Wedding beten. Das Gericht sah die Neutralität des Staates durch das Beten nicht eingeschränkt, wie es in dem Urteil des Verwaltungsgerichts in Berlin vom Dienstag hieß. Geklagt hatte ein muslimischer Schüler, der mittags beten wollte.

Yunus M. ist inzwischen 16 Jahre alt und lernt an einem Gymnasium in Berlin-Wedding. Der damals 14-jährige betete auf seiner Jacke im Schulflur. Fünf mal täglich soll ein Muslim sein Gebet verrichten. Das ist eine der fünf Säulen des Islams. Doch das Mittagsgebet fällt in die Schulzeit, weshalb es dem Jugendlichen von der Schulleitung verboten wurde. Begründet wurde die Entscheidung mit der Neutralität des Staates.

Berlins Bildungssenator Jürgen Zöllner schloss sich der Argumentation der Direktorin an, ebenso die Gewerkschaft GEW. Lernen sollten die Schüler in einem weltanschaulich und religiös neutralen Rahmen. Die Schule sei ein Ort der Erziehung und Bildung.
 

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Der Einzelfall täuscht über die Situation hinweg, vor der die Schule steht.

Anwältin Margarete Mühl-Jäckel

Der Vater von Yunus ging jedoch vor Gericht und bekam schon in einem Eilverfahren Recht. Glaubensüberzeugungen dürften vom Staat nicht bewertet oder infrage gestellt werden, so die Begründung. Die zuständige Kammer hat die Schule bis zum endgültigen Urteil verpflichtet, dem Jungen einen Raum anzubieten, in dem er das islamische Gebet in einer der Unterrichtspausen verrichten kann. In einem gesonderten Zimmer bekäme das Beten keinen demonstrativen oder werbenden Charakter und würde den Schulbetrieb nicht stören, meinten die Richter damals wie heute.

Seitdem betet Yunus in dem Raum schräg gegenüber seinem Klassenzimmer. Alte Computer lagert die Schule darin. In der kleinen Pause zwischen fünfter und sechster Stunde geht er auf die Toilette, wäscht seine Arme und sein Gesicht, wie es religiöse Vorschrift ist. Nach der sechsten Stunde sucht er einen Lehrer, der ihm den Lagerraum aufschließt, um dort acht Minuten zu beten.

Vor Gericht erläuterte der Schüler selbst, wie die Zeiten errechnet würden. Er müsse sich nach einem Gebetskalender richten. In den Sommermonaten schaffe er das Gebet sogar nach der Schule, da die Zeitspanne für das Mittagsgebet bis 16 Uhr ginge. "Im Winter ist die aber kürzer. Nur bis 14.30 Uhr kann man beten", erklärte er. "Daher bin ich dann jeden Tag in dem Raum."

Der Sachverständige, den das Gericht berufen hatte, Mathias Rohe, ein Islamexperte und Juraprofessor von der Universität Nürnberg-Erlangen, sagte, dass ein Muslim zwar Mittags- und Nachmittagsgebet zusammenlegen könne. Das gelte aber nur für Notsituationen. "Beispielsweise bei Muslimen die schwer krank sind oder auf Reisen", sagte Rohe dem Gericht. " Auch für Chirurgen, die operieren, gilt diese Ausnahme."

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