Gebet in der Schule Religionsfreiheit siegt über neutralen StaatSeite 2/2
Doch es solle eine Ausnahme bleiben. Die Gebete für den ganzen Winter zusammenzulegen sei für einen streng gläubigen Muslim nicht zumutbar. Den ganzen Winter auf das Mittagsgebet verzichten, könne er nicht. "Der Prüfungszeitraum, ist schon so lang", sagt Yusun. Denn während einer Klausur, darf er nicht beten. Dies hatten die Lehrer beschlossen. Offensichtlich gilt hier die Notfallregel.
Die Schulleitung und Senatsverwaltung argumentierte gegen das Beten vor allem mit organisatorischen Gründen. "Der Einzelfall täuscht über die Situation hinweg, vor der die Schule steht", sagte die Anwältin der Berliner Senatsverwaltung Margarete Mühl-Jäckel vor Gericht. Doch die Richter sahen keine Gefahr, dass von einer breiteren Schülerschaft eingefordert werde, das Gebet zu verrichten. Damit ergeben sich auch keine Probleme der räumlichen Kapazitäten. Dem stimmte auch Mathias Rohe zu. "Ich glaube nicht, dass ein Damm durch das positive Urteil bricht", sagte er ZEIT ONLINE.
Religion in der Schule – dieses Thema wird immer wieder aktuell. So hat in Berlin vor Kurzem erst die Initiative Pro Reli darum gestritten, dass Religion ein ordentliches Schulfach sein sollte wie dies in anderen Bundesländern üblich ist. Das ist es nicht geworden, der Volksentscheid war nicht erfolgreich. Es bleibt in Berlin freiwillig, evangelischen, katholischen oder muslimischen Unterricht von Kirchenvertretern in den Räumen der Schule zu besuchen. Aber trotzdem hat Religionsunterricht auch in Berlin in der Schule seinen Platz und wird nicht vollständig in die Kirchen verlagert. Warum also nicht das Beten?
Die Trennung von Kirche und Staat ist in Deutschland nicht klar geregelt. Noch dazu handhaben es die Bundesländer verschieden. Dadurch stehen sich zwei Grundrechte gegenüber. Wer will für alle Fälle gleichermaßen entscheiden, welches schwerer wiegt: Das Grundrecht auf Religionsfreiheit oder das der Neutralität des Staates – und damit auch seiner Institutionen wie den Schulen – gegenüber.
Das sogenannte Kruzifix-Urteil aus dem Jahr 1983 hat seinerzeit auch die Gemüter erhitzt. Es ist wiederum ein eindeutiges Bekenntnis für die Trennung von Staat und Religion. Teile der Bayerischen Volksschulordnung wurden damals für verfassungswidrig erklärt. Es darf kein Kruzifix mehr an den Wänden der Klassenzimmer hängen, denn es ist ein christliches Zeichen und darf deshalb den Anders- und Nicht-Gläubigen nicht als verbindlich vorgesetzt werden.
Will eine muslimische Lehrerin mit Kopftuch an der Tafel stehen, ist es wiederum von Bundesland zu Bundesland verschieden, ob sie das darf oder nicht. Es wird unterschiedlich bewertet, ob das Kopftuchtragen eine individuelle Entscheidung oder Ausdruck einer Weltanschauung ist.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat nun also entschieden, dass das Beten ähnlich zu bewerten ist wie der Religionsunterricht. Wer es tun will, darf es. Es ist eine individuelle Entscheidung, die auch in der Schule stattfinden darf, wenn es den Unterricht nicht stört.
- Datum 29.09.2009 - 20:05 Uhr
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