Schülerinnen im Schleier Umstrittener Dress-Code in der Schule
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Wie weit darf die Verschleierung gehen?

Tatsächlich gibt es nach einer Umfrage von ZEIT ONLINE in keinem Bundesland ein Trachtenverbot für religiöse Schüler. Die im Grundgesetz verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit habe Vorrang, sagt beispielsweise eine Sprecherin des bayerischen Kultusministeriums. Das Thüringer Bildungsministerium stellt noch ausdrücklicher klar: "Die Religionsausübungsfreiheit, die sich auch in der Befolgung von Kleidervorschriften ausdrücken kann", ist in der Schule "zu gewährleisten."  Darauf müssen selbstverständlich auch "örtliche Schulordnungen" Rücksicht nehmen, heißt es ergänzend aus Baden-Württemberg.

Damit ist aber im Einzelfall nicht unbedingt klar, wie weit die Verschleierung  reichen darf. So waren 2006 zwei Bonner Schülerinnen im Mantelkleid und mit einem Niqab erschienen, der bis auf einen kleinen Schlitz für die Augen das gesamte Gesicht bedeckt. "Im Unterricht müssen wir aber offen mit den Schülern kommunizieren und das Gesicht sehen können", sagte dazu Direktor Reinhold Pfeifer. Durch die Kleidung dürfe nicht der ganze Schulzweck, der Unterrichtserfolg, ausgeschlossen werden. Den Mädchen blieb deshalb nur die Wahl, nachzugeben oder die Schule zu verlassen. Indes lernen heute an derselben Schule einige Muslimas ganz unbeanstandet mit einer gesichtsfreien Khimar à la Jasmina. 

Demgegenüber steht der Oberhausener Schulleiter in der Kleiderfrage anscheinend ziemlich isoliert da. Wenngleich die Bezirksregierung Düsseldorf sich im Nachhinein vor den Pädagogen stellt: Er habe "in Abstimmung beziehungsweise auf Weisung" gehandelt,  gab sie im Ermittlungsverfahren zu Protokoll. Der Beschuldigte selbst korrigiert: Nein, zu keiner Zeit habe er eine "Weisung" erhalten. Nach wie vor wäre er allerdings "dankbar, wenn von vorgesetzter Stelle in der Öffentlichkeit deutlicher gesagt würde, wie weit westliche Werte im Unterricht verbindlich sein sollen" und inwieweit Leitbildern anderer Kulturen in der Schule Raum zu geben ist.

Aber weil die Rechtslage jeden Fall erst einmal in der Schwebe lässt, fühlt sich Jasmina  bis heute diskriminiert. Und ihr früherer Schulleiter muss seinerseits dem Staatsanwalt erklären, wieso denn Kleider Leute machen.

 
Leser-Kommentare
  1. sie eine Hose in die Schule angezogen hat.
    Da schließt sich der Kreis dann ja wieder.

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    • joG
    • 05.02.2010 um 17:04 Uhr

    ....hat man nichts gelernt.

    • joG
    • 05.02.2010 um 17:04 Uhr

    ....hat man nichts gelernt.

  2. Warum eigentlich päpstlicher als der Papst sein und für die Migranten (Schwerpunkt Türkei) nicht die selben Regeln gelten lassen wie im Ursprungsland. Darf man da so wie beschrieben zu Schule gehen? Und damit es nicht heißt, wir wären schon wieder islamophob, hören wir, was Herr Atatürk sagte: "Islam, diese absurde Theologie eines unmoralischen Beduinen, ist eine verwesende Leiche, die unser Leben vergiftet..."

  3. wenn jemand wirklich an Demokratie glaubt, soll man auch an die Regeln der Demokratie halten. Jemanden irgend ein Kleidstück zu verbieten ist für mich nicht demokratisch. Ich finde persönlich weder Kopftuch noch schleier nicht schön (mich stören beides) troztdem muss ich die Geschmack von anderen akzeptieren. Es ist mir auch in den 70er´jahren bekannt, wo Jeans für die Mädchen in den Schulen verboten war.
    Mann kann durch die Aufklärung viel mehr erreichen als Verbote. Hinter jedem Verbot steckt einen anderen Grund.

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    [Entfernt, bitte versuchen Sie, dazu beizutragen, dass diese Diskussion sachlich und konstruktiv geführt werden kann. Danke. /Die Redaktion pt.]

    [Entfernt, bitte versuchen Sie, dazu beizutragen, dass diese Diskussion sachlich und konstruktiv geführt werden kann. Danke. /Die Redaktion pt.]

  4. Bestimmte Symbole sind verboten. Stellt sich also die Frage: Ist ein Kopftuch ein reines Kleidungsstück oder hat es Symbolcharacter? Und wenn ja, gibt die Symbolik Anlass zum Verbot?

    Ansonsten ist es einfach eine Frage der Höflichkeit, im Unterricht die Kopfbedeckung abzunehmen. Wenn eine Schule oder eine LehrerInn Wert auf entsprechende Umgangsformen legt, muss auf Verlangen halt die Cap oder das Kopftuch runter. Ist auch eine Frage der Erziehung: Später im Job muss man sich auch an gewisse Kleidungsvorschriften halten - und das widerspricht auch nicht der Demokratie! Ein Richter, Polizist oder Bänker darf auch nicht in Shorts und Hawaii-Hemd arbeiten.

    Da es die freie Religionsausübung in keinster Weise beeinträchtigt, was frau auf dem Kopf hat, es auch nirgends in der Religion festgelegt ist, wird auch kein Recht eingeschränkt, wenn verlangt wird, das Kopftuch abzunehmen.

  5. Für fromme Mädchen und Frauen bieten sich konfessionelle Schulen, zB Klosterschulen oder Klöster an. Für muslimische Frauen ist es möglicherweise oft schwierig einzuschätzen, ob das religiöse Symbol des Kopftuches wirklich aus religiösen Gründen (Huldigung eines Gottes) oder aus sozial-repressiven Gründen (Huldigung der männlichen Famileinmitlieder) getragen wird. Genau letzteres hat in D keinen Platz. Überhaupt keinen Platz. Warum also sollten Musliminnen nicht in Klöstern unterkommen? Für einen Imam dürfte auch noch ein Gemach zu findet sein. Und mit den Nonnen sollten sie sich prima verstehen. P.S.: Das ist nur äußerlich satirisch, soll aber im Kern wesentliche Fragen (und Antworten)aufwerfen!

    • BereB
    • 05.02.2010 um 14:51 Uhr
    6. aha...

    Wir sind im 21. Jahrhundert! Heutzutage verstehe ich einfach den Sinn des Schleiers nicht mehr. Früher konnte man es noch akzeptieren.. Keine Muslimen kann einen normalen männlichen Menschen durch ihre Haare und/oder der Schultern sexuell anregen...

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    • Fifty4
    • 07.02.2010 um 17:02 Uhr

    Sprechen Sie aus Erfahrung?

    • Fifty4
    • 07.02.2010 um 17:02 Uhr

    Sprechen Sie aus Erfahrung?

  6. Ich glaube, Sie bringen vieles durch einander. was ein Richter, Polizist anzieht, ist ein Uniform. Was Bänker an geht, ist die Eigenart eine Berufsgruppe. Viele Bänker sind froh nach Feierabend alles ablegen zu können. Schüler oder Schlerin ist doch keinen Beruf und haben sie auch keinen Arbeitgeber. Solange für eine Schule uniformpflicht gilt,hat Lehrer nicht zu sagen. Meine Kinder ziehen heute an, was ihnen gefällt. Es ist gut so. was Umgangsform an geht, ist meistenst vom Eltrenhaus abhängig. Nach ihrer theorie alle jugendliche, die Kopftuch tragen, können sich nicht benehmen. Das ist aber so nicht stimmt. Zu Symbolchrakter, ich frage Sie, waren alle Frauen nonne oder religiöse Fanatiker, die nach dem 2. Weltkrieg in den 50ér Jahren Kopftuch getragen haben. Ich glaube nicht.Es gabe bestimmt anderen Grund.

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    Ihr Vergleich hinkt, Sie verharmlosen die Aussagekraft des Schleiers (Abwertung der Frau) Diese Botschaft hat in der Schule nichts verloren.

    Ihr Vergleich hinkt, Sie verharmlosen die Aussagekraft des Schleiers (Abwertung der Frau) Diese Botschaft hat in der Schule nichts verloren.

    • BereB
    • 05.02.2010 um 15:02 Uhr
    8. dann

    verrate mir doch einen guten und logischen Grund :)

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