Muslime in Deutschland Schüler und Lehrer sollten ein Gebet ertragen

Darf ein muslimischer Achtklässler in der Schule beten? Am Donnerstag urteilt ein Berliner Gericht in zweiter Instanz darüber. Martin Spiewak kommentiert

Der Beschluss der Richter wird den Erregungspegel wieder hochschlagen lassen – wie immer, wenn der Islam im Mittelpunkt eines öffentlichen Streitfalls steht. An diesem Donnerstag befindet das Oberverwaltungsgericht in Berlin in zweiter Instanz darüber, ob es einem muslimischen Jugendlichen erlaubt sein soll, in der Schule zu beten.

Ein Achtklässler eines Berliner Gymnasiums hatte sich mit einer Handvoll anderer Schüler regelmäßig auf den Boden gekniet und seine Gebetssuren gesprochen. Als die Schulleitung die Ritualhandlung verbot, zog der junge Muslim unterstützt von seinen Eltern vor Gericht – und gewann. Nun steht die Berufungsentscheidung an und es ist zu hoffen, dass die Berliner Richter mit der gleichen Liberalität und Unabhängigkeit entscheiden wie ihre Kollegen in der ersten Instanz.

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Denn der Rechtsspruch vom vergangenen September hatte große Empörung ausgelöst. In einem Anfall multikultureller Schwärmerei hätten die Richter die Prinzipien des religiös neutralen Bildungssystems verraten, lautete der Vorwurf. Voller Naivität hätten sie sich dem Anspruch des radikalen Islam gebeugt, immer weitere Teile des öffentlichen Raums zu besetzen. Dabei hatten die Richter nur zweierlei gemacht: Sie haben die im Grundgesetz verankerte Glaubensfreiheit verteidigt und gleichzeitig verhindert, dass ein kleines Organisationsproblem zu einem großen religionspolitischen Grundsatzstreit aufgeblasen wird.

Anders als etwa Frankreich ist Deutschland kein laizistischer Staat. Hier wird der Glauben zu Recht nicht in die Privatsphäre verbannt. Deshalb gibt es staatlichen Religionsunterricht an unseren Schulen. Deshalb dürfen in Klassenräumen Kreuze hängen, wenn kein Schüler der Klasse etwas dagegen hat. Deshalb müssen es Lehrer, Eltern und Schüler ertragen, wenn ein Mitschüler sein Gebet verrichten möchte.

Natürlich kennt die Religionsfreiheit auch hier Grenzen. Eine Schule ist schließlich keine Kirche oder Moschee. Der betende Schüler darf weder dem Unterricht fern bleiben, noch dem Schulfrieden stören. Zudem darf er keine Mitschüler unter Druck setzen, sich an der Anrufung Allahs zu beteiligen.

Nichts davon ist jedoch geschehen. Er zog sich nur einmal in der Pause für ein paar Minuten in die Ecke eines Flurs zurück und später in einen von der Schule zur Verfügung gestellten Raum. Auch andere strenggläubige muslimische Schüler tun dies jeden Tag, ohne dass daran jemand groß Anstoß nimmt. Denn in der Regel finden die Schulen in Berlin oder anderswo mit Gelassenheit und Phantasie Lösungen, die alle Seiten zufrieden stellen. Von Konflikten jedenfalls ist nichts bekannt.

Leser-Kommentare
  1. Genau.
    Rituelle Handlungen, Messen, Gebetsveranstaltungen, Teufelsaustreibungen etc. haben in einer öffentlichen Einrichtung nichts zu suchen.

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    .... sollten die Richter in zweiter Instanz auch gegen die Entscheidung ihrer Kollegen urteilen.

    Religion sollte mMn. in keiner Form - außer in einem neutralen Ethikunterricht, der alle Arten von Religion behandelt - vorkommen.

    • joG
    • 27.05.2010 um 10:16 Uhr

    ....Staates eine Person an der Ausübung seiner Religösen Rituale hindert ist Atem beraubend. Das ist hoch repressiv und Fanatismus, den man offenbar in Lippenbekenntnissen oft verurteilt.

    • r_hood
    • 27.05.2010 um 11:25 Uhr

    ...haben wiederum in einem zeit-forum nichts zu suchen, wenn wir schon dabei sind. vleiieicht sind sie einem forum der großen zeitung mit vier buchstaben besser aufgehoben...

    falls sie jetzt jedoch (zu recht) darauf hinweisen, dass ihnen niemand den mund, bzw. die meinung verbieten darf, haben sie natürlich recht. gleiches gilt jedoch auch für die glaubensfreiheit, die sie durch ihren kommentar schlicht ignorieren.

    wer einem jungen die ausübung seines glaubens in einer schule nicht gestattet, der stellt sich gegen unsere verfassung.

    es stellt sich also nicht die frage, ob der junge beten darf, sondern wie man seine interessen und die der schule miteinander in einklang bringen kann. und hierbei haben andere schulen bereits pragmatische lösungen gefunden.

    ich hoffe, die richter des berufungsgerichts sehen es ähnlich und finden eine lösung, mit denen beide seiten gut leben können.

    .... sollten die Richter in zweiter Instanz auch gegen die Entscheidung ihrer Kollegen urteilen.

    Religion sollte mMn. in keiner Form - außer in einem neutralen Ethikunterricht, der alle Arten von Religion behandelt - vorkommen.

    • joG
    • 27.05.2010 um 10:16 Uhr

    ....Staates eine Person an der Ausübung seiner Religösen Rituale hindert ist Atem beraubend. Das ist hoch repressiv und Fanatismus, den man offenbar in Lippenbekenntnissen oft verurteilt.

    • r_hood
    • 27.05.2010 um 11:25 Uhr

    ...haben wiederum in einem zeit-forum nichts zu suchen, wenn wir schon dabei sind. vleiieicht sind sie einem forum der großen zeitung mit vier buchstaben besser aufgehoben...

    falls sie jetzt jedoch (zu recht) darauf hinweisen, dass ihnen niemand den mund, bzw. die meinung verbieten darf, haben sie natürlich recht. gleiches gilt jedoch auch für die glaubensfreiheit, die sie durch ihren kommentar schlicht ignorieren.

    wer einem jungen die ausübung seines glaubens in einer schule nicht gestattet, der stellt sich gegen unsere verfassung.

    es stellt sich also nicht die frage, ob der junge beten darf, sondern wie man seine interessen und die der schule miteinander in einklang bringen kann. und hierbei haben andere schulen bereits pragmatische lösungen gefunden.

    ich hoffe, die richter des berufungsgerichts sehen es ähnlich und finden eine lösung, mit denen beide seiten gut leben können.

  2. .... sollten die Richter in zweiter Instanz auch gegen die Entscheidung ihrer Kollegen urteilen.

    Religion sollte mMn. in keiner Form - außer in einem neutralen Ethikunterricht, der alle Arten von Religion behandelt - vorkommen.

  3. Nennen Sie uns bitte einen religiösen Staat in dem die Menschen schmunzeln oder lachen.

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    @Cedric Noles
    Ich sprach vom Staat Deutschland, also einem freiheitlichen Staat. Sie sind doch hoffentlich nicht der Meinung, Pausengebete vereinzelter Schüler hätten die Kraft, aus Deutschland einen religiösen Staat zu machen.

    • Hickey
    • 28.05.2010 um 13:29 Uhr

    Glauben sie in einem Staat sind alle religöse Fanatiker ?

    Ich schmunzel über diese Debatten, als Nicht-Gläubiger nur allzu gerne.

    Religionen sind Legenden aus alten Zeiten die heutzutage leider nicht mehr viel zu sagen haben.(Meine Meinung !!!)

    Die 10 Gebote haben vielleicht einmal etwas bedeutet, doch in einer Zeit, in der es Atombomben/Lenkraketen/etc. gibt und diese schon an Völker ausprobiert wurden, haben diese kaum mehr eine Bedeutung.

    Du sollst nicht töten.

    Trotzdem sterben jeden Tag Tausende durch kriegerische Machenschaften.

    @Cedric Noles
    Ich sprach vom Staat Deutschland, also einem freiheitlichen Staat. Sie sind doch hoffentlich nicht der Meinung, Pausengebete vereinzelter Schüler hätten die Kraft, aus Deutschland einen religiösen Staat zu machen.

    • Hickey
    • 28.05.2010 um 13:29 Uhr

    Glauben sie in einem Staat sind alle religöse Fanatiker ?

    Ich schmunzel über diese Debatten, als Nicht-Gläubiger nur allzu gerne.

    Religionen sind Legenden aus alten Zeiten die heutzutage leider nicht mehr viel zu sagen haben.(Meine Meinung !!!)

    Die 10 Gebote haben vielleicht einmal etwas bedeutet, doch in einer Zeit, in der es Atombomben/Lenkraketen/etc. gibt und diese schon an Völker ausprobiert wurden, haben diese kaum mehr eine Bedeutung.

    Du sollst nicht töten.

    Trotzdem sterben jeden Tag Tausende durch kriegerische Machenschaften.

  4. soll doch beten wer will in der Schule, wenn es denn in der Pause geschieht in einem stillen Raum. Ist doch prima! Denn Drogen und Klopperei nehmen in den Schulen zu.
    Wo ist das Problem?

    • dapeda
    • 26.05.2010 um 18:00 Uhr

    Ich finde doch, dass ein Unterschied zwischen der Verbannung der Religiosität in die Privatsphäre und dem Aufhängen von Kreuzen in Schulklassen besteht. Ersteres finde ich bedenklich, letzteres sollte nicht möglich sein. Denn das Gebet des Schülers ist eine private religiöse Handlung, das Kreuz über der Tafel ein autoritäres Diktat: Hier bestimmt (der christliche) Gott mit.

    Auch dass der Autor anmerkt, dass der Schüler "keine Mitschüler unter Druck setzen [darf], sich an der Anrufung Allahs zu beteiligen", erscheint mir einseitig. Gleiches hat natürlich für alle Religionen zu gelten.

    Insgesamt gebe ich dem Kommentator aber Recht: Dass das überhaupt ein Problem sein muss, das vor Gericht geht, ist eigentlich eine Schande.

    • meuser
    • 26.05.2010 um 18:00 Uhr

    Es stehen schon dutzende andere Schüler bereit, um sich an Schulen einen Gebetsraum zu erstreiten.
    Deutschland erwache! Deine Freiheit ist in Gefahr!

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    "Deutschland erwache! Deine Freiheit ist in Gefahr!"

    Aha. Was für eine Freiheit muss das sein, wenn man die derer wegnimmt, die sich auf legitime Weise des Grundgesetzes bedienen?

    Steht im Artikel irgendwo geschrieben, dass sich der o.g Junge in irgendeiner Weise seinen Mitschülern gegenüber "räuberisch" verhällt?

    Aber hey. Keine Sorge! Wie auch der Einfluss des Christentums zerfällt der des Islam langsam, aber stetig. Das hören Sie aus erster Quelle.

    Schüler, die von ihrem im GG verankerten Recht auf freie Religionsausübung Gebrauch machen, stellen für Sie eine "Gefahr für die Freheit" dar?

    Na dann, keine weiteren Fragen, euer Ehren!

    "Deutschland erwache! Deine Freiheit ist in Gefahr!"

    Aha. Was für eine Freiheit muss das sein, wenn man die derer wegnimmt, die sich auf legitime Weise des Grundgesetzes bedienen?

    Steht im Artikel irgendwo geschrieben, dass sich der o.g Junge in irgendeiner Weise seinen Mitschülern gegenüber "räuberisch" verhällt?

    Aber hey. Keine Sorge! Wie auch der Einfluss des Christentums zerfällt der des Islam langsam, aber stetig. Das hören Sie aus erster Quelle.

    Schüler, die von ihrem im GG verankerten Recht auf freie Religionsausübung Gebrauch machen, stellen für Sie eine "Gefahr für die Freheit" dar?

    Na dann, keine weiteren Fragen, euer Ehren!

  5. @Cedric Noles
    Ich sprach vom Staat Deutschland, also einem freiheitlichen Staat. Sie sind doch hoffentlich nicht der Meinung, Pausengebete vereinzelter Schüler hätten die Kraft, aus Deutschland einen religiösen Staat zu machen.

    Antwort auf "@2 Schmunzeln"

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