IslamunterrichtNeues Schulfach ohne Lehrer

Ab kommendem Schuljahr gibt es in Nordrhein-Westfalen Religionsunterricht für Muslime als Lehrfach – laut Gesetz. Im Alltag fehlen Lehrer, Lehrpläne und ein Beirat.

Der islamische Religionsunterricht steht nun im Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen. Nicht nur die verantwortliche Bildungsministerin Sylvia Löhrmann nennt das ein bundesweit vorbildliches Zeichen für Toleranz, soziale Integration und für die Gleichberechtigung der Muslime mit den Christen. Die Regierungsparteien SPD und Grüne sowie die (sonst oppositionelle) CDU waren alle mit dem hoffnungsvollen Gesetzesbeschluss Ende vorigen Jahres höchst zufrieden. Kein anderes Bundesland ist schon so weit. In Niedersachsen etwa gibt es nur Schulversuche, in Hessen zum Beispiel erst Vorgespräche am Runden Tisch mit Glaubens- und Regierungsvertretern.

Doch liegt die Zukunft auch in Nordrhein-Westfalen noch in weiter Ferne: Bis zum Sommer gibt es für etwa 300.000 bekennende muslimische Schüler noch keinen einzigen voll ausgebildeten Religionslehrer. Auf dem Sprung dazu sind immerhin neun Lehramtsbewerber, die sich im vorigen Jahr an der Uni Münster für Islamunterricht als Ergänzungs- oder Drittfach qualifizierten. Münster ist das Ausbildungszentrum für islamische Theologen in Nordrhein-Westfalen. Ab kommendem Jahr sei es auch möglich, den Religionsunterricht als Hauptfach zu studieren, sagt Lehrstuhlinhaber Mouhanad Khorchide. Er rechnet mit einigen Dutzend Interessenten. Dieses Studium dauert insgesamt fünf Jahre, der anschließende Vorbereitungsdienst in der Schule weitere 18 Monate. Vor diesem Hintergrund ist das neue Religionsfach nicht viel mehr als ein Wunsch.

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Wollen die Eltern islamischen Religionsunterricht?

Das Gesetz gilt zudem nur vorläufig; es tritt im Sommer 2019 außer Kraft  – genau dann, wenn die ersten Hauptfächler fertige Lehrer sind. In erster Linie hängt die Zukunft des Gesetzes nämlich vom Elternwillen ab: davon, ob sie ihre Kinder zum Bekenntnisunterricht anmelden oder nicht. Fundamentalistische Randgruppen misstrauen dem staatlichen Angebot. Umgekehrt waren viele andere mit der seit mehr als zehn Jahren eingeführten und weltanschaulich neutralen Islamkunde voll zufrieden. Die Islamkunde-Lehrer, insgesamt rund achtzig, sind oft Islamwissenschaftler, die als Seiteneinsteiger in den Schuldienst gelangt sind. Sie unterrichten derzeit rund zehntausend Grund- und Hauptschüler an 133 von mehr als dreitausend Schulen an Rhein und Ruhr. Nach dem neuen Religionsgesetz soll das Fach auslaufen, es gibt dafür keine weiteren Lehrerstellen mehr.

Was wird aus den Islamkundelehrern?

Immerhin ist eine Umwidmung der Islamkunde in den neuen Religionsunterricht möglich. Die Initiative dazu muss von der jeweiligen Schule ausgehen, sagt eine Ministeriumssprecherin. Dabei können sich die bisherigen Lehrer für das neue Fach bewerben. Vorsorglich bemerkt Theologieprofessor Khorchide: "Islamkundelehrer brauchen freilich Fortbildungskurse, um sich auf die neuen Gegebenheiten des bekenntnisorientierten Unterrichts vorzubereiten." Gerade Lehrer mit laizistischer Einstellung winken von vornherein ab. Was soll aus ihnen aber werden? Das Ministerium sagte ZEIT ONLINE: "Lehrkräfte, die keine Unterrichtserlaubnis für Religion beantragen, werden wie bisher bei Bedarf in Islamkunde oder in anderen Fächern eingesetzt." Das ist leichter gesagt als getan: Viele Islamkundelehrer haben kein weiteres Fach und machen dann wohl wie der Heizer auf der Elektrolok weiter.

Leserkommentare
  1. Entfernt. Bitte verzichten Sie auf polemische Kommentare. Danke. Die Redaktion/vn

  2. Ich finde es überaus befremdlich, dass in Deutschland ein Bekenntnisunterricht einer Religion erteilt werden kann, in der es ein Apostasieverbot gibt und deren Anhänger laut ihres religionsstiftenden Buches eine überlegene Stellung allen anderen Menschen gegenüber einnehmen, die nicht gleichen Glaubens sind.

    Für mich ist das ein Widerspruch zur Verfassung und den Menschenrechten.

    Ebeso erstaunlich ist das Wirken von Ditib in Deutschland. Eine Organisation, die es dem türkischen Staat erlaubt, den Islam in Deutschland zu etablieren und über seine Landsleute politischen Einfluss zu gewinnen.

    5 Leserempfehlungen
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    • BerndL
    • 27.01.2012 um 21:28 Uhr

    öffentlichen deutschen Schulen islamischen
    Religionsunterricht unter Einflussnahme des Ditib erleben!
    Haben die verantwortlichen Politiker jegliches politische Gespür und jegliche Verantwortung für die Zukunft unseres Landes verloren?
    Was wir brauchen sind gut und allseitig gebildete junge Menschen, um die Stellung unseres Landes in der Welt zu behaupten. Die Religion, um die es hier geht, wirft uns dabei eher zurück. Wir brauchen BILDUNG und WISSENSCHAFT und keine Religion.

    • BerndL
    • 27.01.2012 um 21:28 Uhr

    öffentlichen deutschen Schulen islamischen
    Religionsunterricht unter Einflussnahme des Ditib erleben!
    Haben die verantwortlichen Politiker jegliches politische Gespür und jegliche Verantwortung für die Zukunft unseres Landes verloren?
    Was wir brauchen sind gut und allseitig gebildete junge Menschen, um die Stellung unseres Landes in der Welt zu behaupten. Die Religion, um die es hier geht, wirft uns dabei eher zurück. Wir brauchen BILDUNG und WISSENSCHAFT und keine Religion.

  3. "man muss nur in die VAE oder den Oman schauen um zu sehen, dass islamische Gesellschaften sehr gut funktionieren können..."
    Ja, klar können die sehr gut funktionieren.
    Aber wie? Und wofür?
    [...]

    "...und bloß weil Religionsunterricht für Muslime angeboten wird, brauchen wir keinen deutsch-islamischen Gottesstaat heraufzubeschwören."
    Tut auch niemand. Aberes ist eine deutlicher Schritt rückwärts in unserer Gesellschaft, wenn man Religionen wieder einen größeren Stellenwert von staatwegen zumißt.
    Aber klar: Redaktionsempfehlung!

    Zwar haben die Religionen ein Recht auf Gleichbehandlung, doch der Islam in Deutschland bietet dem Staat keinen organisatiorisch legitimierten Ansprechpartner für die Ausgestaltung dieses islam. Religionsunterrichtes.

    Die beste Lösung ist tatsächlich die Abschaffung des konfessionellen Religionsunterrichtes an staatlichen Schulen.

    Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Vergleiche, die lediglich der Provokation dienen. Danke, die Redaktion/ls

    3 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Ach, ich bitte Sie"
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    • Tammy
    • 29.01.2012 um 10:09 Uhr

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Anfeindungen anderer User und diskutieren Sie ausschließlich zum Artikelthema. Danke. Die Redaktion/vn

    • Tammy
    • 29.01.2012 um 10:09 Uhr

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Anfeindungen anderer User und diskutieren Sie ausschließlich zum Artikelthema. Danke. Die Redaktion/vn

  4. Lieber Herr Horstkotte und
    Lieber am Rande
    die ganz causa des staatl. sanktionierten Religionsunterrichts ist hier in Vorgänger-Threats bereits in allen Aspekten zur Genüge durchgekaut worden.

    Ich für meinen Teil bin gerade seit diesen Diskussionen der Überzeugung, daß dieser Religionsunterricht abgeschafft werden sollte. Damit ersparten wir uns dann viele Probleme und m.E. fruchtlose Diskussionen.

    2 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Grundgesetz"
  5. Freier Autor

    Zu Kommentar 16: Der Hinweis auf die BVG-Entscheidung von1987 (!) war in der gebildeten Leserschaft von Zeit online natürlich zu erwarten. Deshalb habe ich bewusst auf die Entstehungsgeschichte(!) des Art. 7 verwiesen, insbes. Vorbehalte aus der (damaligen) FDP. Die Gleichsetzung von "Grundsätzen" mit "Glaubenssätzen" ist hingegen eine Jahrzehnte spätere Interpretation des GG durch (kirchenfreundliche)Verfassungsrichter. Hier muss man verfassungsgeschichtlich auf die Richter-Personen achten!Angesichts der heutigen schul- und verfassungspol. Situation wäre eine Rückbesinnung auf die Entstehungsgeschichte des GG-Art. womöglich hilfreich.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Lieber Herr Horstkotte,

    ich sehe Ihren Unterschied zwischen "Grundsätzen" und "Glaubenssätzen" nicht ganz. Vielleicht klären Sie mich auf.

    Dessen ungeachtet: Ihr Argument, auf die Entstehungsgeschichte zu achten überzeugt nicht.

    Der heutige Art. 7,3 GG ist nahezu wortgleich aus der Weimarer Verfassung (Art. 149) übernommen. Auch das Wort "Grundsätze" findet sich bereits dort an selber Stelle.

    Ihr Argument müsste also lauten, dass 1919 das von Ihnen behauptete Verständnis bereits vorherrschend war. Aber ob diese Behauptung zuträfe, ich weiß nicht.

    Vielmehr wurde der Art. 149 WRV 1949 aufgewertet durch seine neue Stellung als Grundrecht in Art. 7 GG.

    Überdies: träfe Ihre Interpretation zu, dann stellt sich doch die Frage, weshalb alle (inkl. FDP) seit 1949 offenkundig ein anderes Verständnis an den Tag legen. Schon die ersten Lehrpläne für den RU wurden unter Mitwirkung der Kirchen erarbeitet.

    Wie auch immer der Diskussionsprozess vor 1949 verlief, die Position der FDP hat sich offenbar nicht durchgesetzt. Auch rechtsdogmatisch nicht im Ansatz. So ist das in der Demokratie zuweilen.

    Ein letztes: Die angeblich "kirchenfreundlichen Verfassungsrichter" zu schelten ist nun (mit Verlaub!) etwas billig.

    Aber freilich steht es jedem offen, sich hierin heute wieder hin nach Karlsruhe zu wenden. Dann hätten wir ein auch aktuelleres Urteil ;-)

    Solange ist aber die o.g. Entscheidung maßgebend - und nicht die Geschichtsinterpretation der Genese eines GG-Art.

    Herzlichst
    am Rande

    Lieber Herr Horstkotte,

    ich sehe Ihren Unterschied zwischen "Grundsätzen" und "Glaubenssätzen" nicht ganz. Vielleicht klären Sie mich auf.

    Dessen ungeachtet: Ihr Argument, auf die Entstehungsgeschichte zu achten überzeugt nicht.

    Der heutige Art. 7,3 GG ist nahezu wortgleich aus der Weimarer Verfassung (Art. 149) übernommen. Auch das Wort "Grundsätze" findet sich bereits dort an selber Stelle.

    Ihr Argument müsste also lauten, dass 1919 das von Ihnen behauptete Verständnis bereits vorherrschend war. Aber ob diese Behauptung zuträfe, ich weiß nicht.

    Vielmehr wurde der Art. 149 WRV 1949 aufgewertet durch seine neue Stellung als Grundrecht in Art. 7 GG.

    Überdies: träfe Ihre Interpretation zu, dann stellt sich doch die Frage, weshalb alle (inkl. FDP) seit 1949 offenkundig ein anderes Verständnis an den Tag legen. Schon die ersten Lehrpläne für den RU wurden unter Mitwirkung der Kirchen erarbeitet.

    Wie auch immer der Diskussionsprozess vor 1949 verlief, die Position der FDP hat sich offenbar nicht durchgesetzt. Auch rechtsdogmatisch nicht im Ansatz. So ist das in der Demokratie zuweilen.

    Ein letztes: Die angeblich "kirchenfreundlichen Verfassungsrichter" zu schelten ist nun (mit Verlaub!) etwas billig.

    Aber freilich steht es jedem offen, sich hierin heute wieder hin nach Karlsruhe zu wenden. Dann hätten wir ein auch aktuelleres Urteil ;-)

    Solange ist aber die o.g. Entscheidung maßgebend - und nicht die Geschichtsinterpretation der Genese eines GG-Art.

    Herzlichst
    am Rande

    • BerndL
    • 27.01.2012 um 21:28 Uhr

    öffentlichen deutschen Schulen islamischen
    Religionsunterricht unter Einflussnahme des Ditib erleben!
    Haben die verantwortlichen Politiker jegliches politische Gespür und jegliche Verantwortung für die Zukunft unseres Landes verloren?
    Was wir brauchen sind gut und allseitig gebildete junge Menschen, um die Stellung unseres Landes in der Welt zu behaupten. Die Religion, um die es hier geht, wirft uns dabei eher zurück. Wir brauchen BILDUNG und WISSENSCHAFT und keine Religion.

    6 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Man glaubt es kaum"
  6. Lieber Herr Horstkotte,

    ich sehe Ihren Unterschied zwischen "Grundsätzen" und "Glaubenssätzen" nicht ganz. Vielleicht klären Sie mich auf.

    Dessen ungeachtet: Ihr Argument, auf die Entstehungsgeschichte zu achten überzeugt nicht.

    Der heutige Art. 7,3 GG ist nahezu wortgleich aus der Weimarer Verfassung (Art. 149) übernommen. Auch das Wort "Grundsätze" findet sich bereits dort an selber Stelle.

    Ihr Argument müsste also lauten, dass 1919 das von Ihnen behauptete Verständnis bereits vorherrschend war. Aber ob diese Behauptung zuträfe, ich weiß nicht.

    Vielmehr wurde der Art. 149 WRV 1949 aufgewertet durch seine neue Stellung als Grundrecht in Art. 7 GG.

    Überdies: träfe Ihre Interpretation zu, dann stellt sich doch die Frage, weshalb alle (inkl. FDP) seit 1949 offenkundig ein anderes Verständnis an den Tag legen. Schon die ersten Lehrpläne für den RU wurden unter Mitwirkung der Kirchen erarbeitet.

    Wie auch immer der Diskussionsprozess vor 1949 verlief, die Position der FDP hat sich offenbar nicht durchgesetzt. Auch rechtsdogmatisch nicht im Ansatz. So ist das in der Demokratie zuweilen.

    Ein letztes: Die angeblich "kirchenfreundlichen Verfassungsrichter" zu schelten ist nun (mit Verlaub!) etwas billig.

    Aber freilich steht es jedem offen, sich hierin heute wieder hin nach Karlsruhe zu wenden. Dann hätten wir ein auch aktuelleres Urteil ;-)

    Solange ist aber die o.g. Entscheidung maßgebend - und nicht die Geschichtsinterpretation der Genese eines GG-Art.

    Herzlichst
    am Rande

  7. Da Atheismus leider kein Lehrfach ist, welches im Religionsuntericht unterichtet wird ( es gibt dafür auch keine Ausbildung ) ist der Untericht von Religionen, ohne das dagegen in genau derselben Weise Stunden eingeplant werden , in denen dagelegt wird , warum die Religionen der Welt eben falsch sind, sie kritisch hinterfrgt werden , eine eindeutige Bevorzugung der Religionsgemeinschaften , die in einer Gemeinschaft organisiert sind.( das war bislang auch der grund , das kein Islamuntericht stattfand.
    Aus diesem Grunde der Asymetrie ist der Unterricht abzulehnen ,wobei diese gern im Geschichtsuntericht behandelt werden dürfen.

    2 Leserempfehlungen
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    Lieber darthmax,

    1. Wahrheit und Falschheit

    Sie schreiben: "...warum die Religionen der Welt eben falsch sind..."

    Wer darüber bestimmt, welche Weltanschauung wahr oder falsch ist, der maßt sich offenbar eine unfehlbare Stellung an, in der er über die Wahrheit zu befinden glaubt.

    Ich dachte, das wäre ein atheistischer Kernvowurf gegen die Religion. Wenn der Atheismus nun selbes tut, dann scheint er ja gar nicht besser zu sein...

    2.) Weltanschauungsvielfalt

    Es steht jeder Weltanschauungsgemeinschaft frei, entsprechenden Unterricht anzubieten. Die Atheisten in Berlin tun dies ja auch gerne. Eine Asymmetrie gibt es nicht.

    3.) "Gegenunterricht"

    Der Staat kann jederzeit den von Ihnen geforderten "Gegenunterricht" zusätzlich anbieten. Nur fragt sich, was für ein Staat das ist, der für sich dann in Anspruch nimmt, über philosophische oder weltanschauliche Wahrheit befinden zu können. Ihr Unterricht soll ja explizit die Falschheit der Religion erweisen.
    Ein neutraler Staat ist dies dann nicht mehr.

    4.) Religionskritik

    Religionskritik ist bereits Bestandteil des konfessionellen RU.

    Herzlichst
    am Rande

    Lieber darthmax,

    1. Wahrheit und Falschheit

    Sie schreiben: "...warum die Religionen der Welt eben falsch sind..."

    Wer darüber bestimmt, welche Weltanschauung wahr oder falsch ist, der maßt sich offenbar eine unfehlbare Stellung an, in der er über die Wahrheit zu befinden glaubt.

    Ich dachte, das wäre ein atheistischer Kernvowurf gegen die Religion. Wenn der Atheismus nun selbes tut, dann scheint er ja gar nicht besser zu sein...

    2.) Weltanschauungsvielfalt

    Es steht jeder Weltanschauungsgemeinschaft frei, entsprechenden Unterricht anzubieten. Die Atheisten in Berlin tun dies ja auch gerne. Eine Asymmetrie gibt es nicht.

    3.) "Gegenunterricht"

    Der Staat kann jederzeit den von Ihnen geforderten "Gegenunterricht" zusätzlich anbieten. Nur fragt sich, was für ein Staat das ist, der für sich dann in Anspruch nimmt, über philosophische oder weltanschauliche Wahrheit befinden zu können. Ihr Unterricht soll ja explizit die Falschheit der Religion erweisen.
    Ein neutraler Staat ist dies dann nicht mehr.

    4.) Religionskritik

    Religionskritik ist bereits Bestandteil des konfessionellen RU.

    Herzlichst
    am Rande

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