Eltern haben keinen Anspruch auf Ethikunterricht für ihre
konfessionslosen Kinder schon in der Grundschule. Das hat das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf die Klage einer dreifachen Mutter hin
entschieden.
Die 42-Jährige aus Freiburg hatte vom Land Baden-Württemberg
verlangt, Ethik ab der ersten Klasse als Alternative zum Religionsunterricht anzubieten.
Ihre Kinder, die keinem christlichen Glauben anhängen, würden sonst
benachteiligt.
Das sahen die Bundesverwaltungsrichter anders. Das Grundgesetz schütze und privilegiere Religionsgemeinschaften in besonderer Weise. Anders als Religion sei Ethik als Unterrichtsfach nicht vorgeschrieben. Die Länder sind laut Verfassung deshalb nicht verpflichtet, Ethik bereits ab der ersten Klasse anzubieten.
Dass das Fach erst in höheren Klassen angeboten wird, führt dem Urteil zufolge nicht zu einer verfassungswidrigen Benachteiligung von konfessionslosen Grundschülern gegenüber jenen, die am Religionsunterricht teilnehmen. Der Staat verfüge zudem bei der Einrichtung von Schulfächern über eine gewisse Gestaltungsfreiheit. Deren Grenzen würden im vorliegenden Fall nicht überschritten.
Kommentare
So viel zum Thema "säkularer Staat"!
Ich fasse es nicht!
Das ist ja fast noch harmlos
Wenn staatliche(!) christliche (Grund)Schulen Moslems wegen der Konfession ablehnen,
http://www.spiegel.de/sch...
und Gerichte das unterstützen, ist es schon deutlicher und bitter.
Würden zwar muslimische Schulen wahrscheinlich genauso machen, wenn die die gleiche Machtposition hätten, aber diese staatliche Indokrination ist im Grundgesetz nunmal verankert.
Wie wäre es mal...
... wenn man an den Schulen generell einen "Meta-Religionsunterricht" einrichtet, also im Grunde ein Fach "Religionswissenschaft", in dem nicht der Glaube einer bestimmten Konfession als Wahrheit verkauft wird, sondern in dem die Kinder über verschiedene Religionen, deren Inhalte und Geschichte lernen. Da könnten alle Kinder dran teilnehmen und würden vermutlich sehr viel mehr lernen als das momentan im typischen Religionsunterricht der Fall ist.
that's Ethik
Aber genau das lernt man doch u.a. in Ethik. Wir hatten die verschiedenen Relgionen, und ihre Rituale/Gebräuche im Ethikunterricht. Aber wir leben ja in einem säkularen Staat und regen uns über die Türke auf, gel^^
ach du sch...
Da mein liebster Mann aus der Gegend der Klägerin kommt, freue ich mich als Agnostikerin schon wahnsinnig darauf, wenn es meine Kinder mal betrifft. Da kann man nur den Kopf gegen die Wand schlagen!
Warum ?
Warum wollen Sie mit dem Kopf gegen die Wand schlagen ? Ein Blick ins GG und man sieht folgendes:
Art 7
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
Ich finde das selber nicht gut und würde einen Konfessionsübergreifenden "Religionsuntericht / Ehik Unterricht" in dem man die Religionen kennenlernt besser finden, aber darum geht es hier nicht.
Seltsames Urteil
"Das sahen die Bundesverwaltungsrichter anders. Das Grundgesetz schütze und privilegiere Religionsgemeinschaften in besonderer Weise."
Und nicht(!) zu glauben schützt unser Grundgesetz nicht?
@ 6:
"Das sahen die Bundesverwaltungsrichter anders. Das Grundgesetz schütze und privilegiere Religionsgemeinschaften in besonderer Weise."
Und nicht(!) zu glauben schützt unser Grundgesetz nicht?
Doch selbstverständlich. Aber der Ethikunterricht ist eben nicht der Weltanschauungsunterricht einer atheistischen Weltanschauungsgemeinschaft, sondern ein staatlicher Ersatzunterricht für alle die Schüler, die keiner größeren Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft angehören. Es gibt zwar viele Konfessionslose, aber diese sind eben eine heterogene Gruppe mit zum Teil sehr unterschiedlichen Vorstellungen. Der Unterricht muss daher auch zwangsläufig neutral sein. Das führt aber gleichzeitig dazu, das es schwer wird zu begründen, warum ein solcher neutraler Unterricht ein unverzichtbarer Teil der Erziehung sein soll und warum eine Befreiung vom Religionsunterricht nicht ausreichend ist.
Man muss hier gar nicht mit dem Grundgesetz argumentieren, es reichen völlig die Menschenrechte. Sie gewähren Eltern das Rechte ihre Kinder gemäß ihrer eigenen weltanschaulichen Vorstellungen zu erziehen. Dieses Recht wird eher durch das Fehlen eines Religions- oder Weltanschauungsunterrichts gefährdet, als durch das Fehlen eines ohnehin neutralen Ethikunterrichts.
Weltanschauungsunterricht dürfte Religionsunterricht gleichgestellt sein, dass ist aber eine nahezu reine theoretische Frage, da es kaum organisierte Atheisten gibt, die einen solchen Unterricht einfordern könnten.