Schweizer Jura "Leider hat es diesmal Herrn Polanski getroffen"
Die Schweizer Regierung ist in Bedrängnis: Frankreich und Polen fordern Gnade für Roman Polanski. Doch die Eidgenossen zeigen sich gnadenlos. Von Josef Joffe
Marc Rich hatte es besser als Roman Polanski. Der Mann hatte das amerikanische Finanzamt IRS um 50 Millionen Dollar geprellt, und zwar in einem profitablen Schwindel. Er deklarierte US-gefördertes Billig-Öl in viel teureres, weil mit Importsteuern belegtes Auslands-Öl, um und verkaufte es so zu einem höheren Preis. Er flüchtete in den damals noch sicheren Hafen der Schweiz, wo er in Sankt Moritz eine grandiose Villa belegte und eine jüngere Frau ehelichte, die aus der DDR geflüchtet war. Nur ausreisen traute er sich nicht, weil überall in Europa die Haftbefehle auf ihn warteten.
Die Sache nahm aber ein glückliches Ende. Seine Ex-Frau Denise, die in den USA viel Geld für die Demokratische Partei gespendet und gesammelt hatte, bewirkte in den letzten Stunden der Regierung Clinton (Januar 2001) einen präsidentiellen Gnadenbeschluss.
Just das probieren jetzt zwei hochmögende Politiker aus: Der polnische Außenminister Radoslaw („Radek“) Sikorski und sein französischer Amtskollege Bernard Kouchner. Sie bereiten einen Brief an die amerikanische Kollegin Hillary Clinton vor. Der Präsident möge bitte eine Begnadigung für Polanski aussprechen, der – wie der Name sagt – einst polnischer, inzwischen aber französischer Staatsbürger ist.
Doch die Schweizer sind gnadenlos, bislang jedenfalls, obwohl die Polanski-Freunde sich inzwischen auf die Berner eingeschossen haben. Der Regisseur bleibt vorläufig im Gefängnis. Eine Freilassung auf Kaution sei „nicht ausgeschlossen“, werde aber „sehr, sehr selten“ gewährt, sagt der Sprecher des Eidgenössischen Justizdepartements.
Der kühle Kommentar der Bundesrätin Doris Leuthard (Wirtschaft): „Leider hat es diesmal Herrn Polanski getroffen.“ Das Land müsse eben alle Personen gleich behandeln, arm, reich, unbekannt oder prominent. Schließlich verjährten Sexualstraftaten in den USA nicht. Was nicht stimmt: Auch diese verjähren je nach Staat, wenn nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen (meistens neun Jahre) Anklage erhoben wird. Was nicht verjährt, ist die Flucht nach der Anklageerhebung. Polanski war schuldig gesprochen worden, erschien aber nicht zur Strafmaßverkündigung. Seitdem lebt er in Europa.
Die Staatsanwaltschaft von Los Angeles hat nun 60 Tage Zeit, um ein Auslieferungsgesuch zu stellen. Sie scheint überhaupt nicht gnädig zu sein. Das Gesuch soll demnächst eintreffen. Und damit läge der Schwarze Peter endgültig in Bern.
Doch warum konnte sich Polanski frei in Europa bewegen, wo doch überall das Auslieferungsbegehren in den Aktenschränken lag? In Deutschland hat er seinen Oskar-gekrönten Film Der Pianist gemacht. In der Schweiz besitzt er gar ein Haus in Gstaad. Pikiert notiert die Neue Zürcher Zeitung: „Sollte sich herausstellen, dass sich Polanski tatsächlich regelmäßig und so jeweils über längere Zeit in der Schweiz aufgehalten habe, dann steht seine überraschende Verhaftung in einem schiefen Licht.“ Die NZZ nennt es vornehm „problematisch“, so denn die eidgenössischen Behörden ihm in all den Jahren das Vertrauen vermittelt haben, er sei in der Schweiz willkommen. Oder war bloß sein Auto offiziell in der Schweiz angemeldet gewesen, wie die NZZ in der Sache höhnt.
Weiter im Kommentar: „Der Musterschüler hat wieder einmal zugeschlagen.“ Wie immer wurde die große Causa von einem kleinen Beamten losgetreten, der pflichtbewusst beim Justizministerium nachgefragt hatte, wie man denn zu verfahren hätte, wenn Polanski zum Besuch des Zürcher Filmfestivals einreiste. Unter dem Rechtshilfeabkommen mit den USA rollte der Stein dann weiter...
- Datum 30.09.2009 - 18:39 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Zitat Bundesrätin Leuthard: "Das Land müsse eben alle Personen gleich behandeln, arm, reich, unbekannt oder prominent. Schließlich verjährten Sexualstraftaten in den USA nicht."
Herr Polanski hat ein 13jähriges Mädchen vergewaltigt. Er hat sich einem Gerichtsverfahren durch Flucht entzogen. Deshalb ist die Vergewaltigung nicht verjährt.
Ein weniger prominenter Täter wäre längst an die USA ausgeliefert worden.
So kurz und einfach ist das.
Soll ein Mensch, nur weil er es schafft, sich 30 Jahre der Justiz zu entziehen, unbehelligt bleiben?
Das würde unser Rechtsverständnis ziemlich auf den Kopf stellen.
Ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu und ich finde es sehr befremdlich, dass man überhaupt auf die Idee kommt, bei dem Herrn unterschiedliche Maßstäbe anzusetzen...
"Soll ein Mensch, nur weil er es schafft, sich 30 Jahre der Justiz zu entziehen, unbehelligt bleiben?
Das würde unser Rechtsverständnis ziemlich auf den Kopf stellen."
Weshalb? Es ist gängige Rechtspraxis in fast allen Rechtsstaaten, dass genau dem so ist. In den USA ist die Rechtspraxis mehr von Rache als von Rechtsstaatlichkeit geprägt. Das scheint bei Ihnen auch so zu sein.
Ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu und ich finde es sehr befremdlich, dass man überhaupt auf die Idee kommt, bei dem Herrn unterschiedliche Maßstäbe anzusetzen...
"Soll ein Mensch, nur weil er es schafft, sich 30 Jahre der Justiz zu entziehen, unbehelligt bleiben?
Das würde unser Rechtsverständnis ziemlich auf den Kopf stellen."
Weshalb? Es ist gängige Rechtspraxis in fast allen Rechtsstaaten, dass genau dem so ist. In den USA ist die Rechtspraxis mehr von Rache als von Rechtsstaatlichkeit geprägt. Das scheint bei Ihnen auch so zu sein.
die Schweiz sucht wohl neue Einnahmequellen, jetzt wo ihre Nummernkonten unter Beschuss sind.
Da müssen Sie mir schon erklären, wie die Schweiz mit diesem Kindsmissbraucher Geld machen soll. Wenn er nämlich alle Instanzen ausschöpft, um seine Auslieferung zu verhindern, dann dürfen die Schweizer den Kerl für sechs Monate oder länger durchfüttern und Gefängnisse sind nicht gerade billig. Aus Sicht des Steuerzahlers also kein gutes Geschäft, da es auch keine Gegenleistung aus den USA dafür geben wird. Von den schweizer Behörden glaubt nämlich niemand ernsthaft, dass ihnen die Verhaftung von P. irgendwelche Vorteile bei zukünftigen Gesprächen mit den USA (worüber auch immer) bringen wird.
Ganz zu schweigen vom internationalen Imageschaden, den die Schweiz für die konsequente Durchsetzung internationaler Abkommen nun erleidet, da sich gewisse Exponenten v.a. aus Frankreich und Polen (aber auch anderswo) genötigt fühlen, die Verhaftung eines rechtskräftig verurteilten, geständigen und uneinsichtigen Sexualstraftäters als schreiendes Unrecht anzuprangern. Ich sehe also nur, dass die Schweiz sehr hohe Kosten auf sich nimmt. Nichtsdestotrotz stehe ich voll und ganz hinter der Verhaftung.
Da müssen Sie mir schon erklären, wie die Schweiz mit diesem Kindsmissbraucher Geld machen soll. Wenn er nämlich alle Instanzen ausschöpft, um seine Auslieferung zu verhindern, dann dürfen die Schweizer den Kerl für sechs Monate oder länger durchfüttern und Gefängnisse sind nicht gerade billig. Aus Sicht des Steuerzahlers also kein gutes Geschäft, da es auch keine Gegenleistung aus den USA dafür geben wird. Von den schweizer Behörden glaubt nämlich niemand ernsthaft, dass ihnen die Verhaftung von P. irgendwelche Vorteile bei zukünftigen Gesprächen mit den USA (worüber auch immer) bringen wird.
Ganz zu schweigen vom internationalen Imageschaden, den die Schweiz für die konsequente Durchsetzung internationaler Abkommen nun erleidet, da sich gewisse Exponenten v.a. aus Frankreich und Polen (aber auch anderswo) genötigt fühlen, die Verhaftung eines rechtskräftig verurteilten, geständigen und uneinsichtigen Sexualstraftäters als schreiendes Unrecht anzuprangern. Ich sehe also nur, dass die Schweiz sehr hohe Kosten auf sich nimmt. Nichtsdestotrotz stehe ich voll und ganz hinter der Verhaftung.
"einst polnischer, inzwischen aber französischer Staatsbürger ist"
Roman Polanski besitzt sowohl die polnische als auch die französische Staatsbürgerschaft. Deswegen bekommt er rechtlichen Beistand von der polnischen als auch der französischen Botschaft. Diese steht jedem Staatsbürger zu, nicht nur den prominenten.
Der polnische Außenminister Radoslaw Sikorski hat den Brief im Alleingang verfasst. Er hat weder (echte) Rückendeckung von polnischen Premierminister, noch vom polnischen Präsidenten. Beide sehen die Sache nicht als von nationaler Bedeutung an. Es ist eine sitten-strafrechtliche Sache und Herr Polanski bekommt die gleiche Unterstützung, die jedem polnischen Staatsbürger in so einer Situation zusteht.
Als ich in meinem Kommentar zu dem Thema vor zwei Tagen das schweizer Nazi-Gold erwähnt habe, wurde das wegen angeblicher Polemik zensiert. Heute steht es bei Josef Joffe im Artikel. Verrückte Welt!
Obama sind in der Sache Polanski die Hände gebunden, weil es sich im Gegensatz zu Rich nicht um eine Bundesangelegenheit handelt. Jeder Versuch der Einflussnahme auf die kalifornische Justiz dagegen würde in einem zweiten Fall Gates enden. Das tut sich Obama nicht an.
Ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu und ich finde es sehr befremdlich, dass man überhaupt auf die Idee kommt, bei dem Herrn unterschiedliche Maßstäbe anzusetzen...
Sicherlich ist es bedenklich, wenn sich Herr Polanski in den vielen Jahren, die seit seiner Verurteilung vergangen sind, frei in Europa und der Schweiz bewegen konnte und dieser Zustand kurz nach dem Steuerverfahren gegen Kunden der UBS in den USA sein jehes Ende findet. Sicherlich ist es bedenklich, dass die Schweiz ihren scheinbar neutralen Status abzugeben scheint. Da es sich aber seit je her nur um einen scheinbaren Status gehandelt hat und letztlich die Sache der Schweiz immer schon war, möglichst attraktiv beim Geld zu verdienen und für Personen mit Geld ordentlich aufgemacht zu sein, verwundert es nicht, dass man schon auch mal Herrn Polanski opfert, um in den USA wieder ein anständiges Licht auf die neutrale Schweiz zu werfen. Wer sich alleine ansieht, wie in der Schweiz die Gesetzgebung gestrickt es, wenn es um Beutekunst geht, der wird sich über nichts mehr wundern, was dort so alles in der stillen Schweiz getrieben wird. Ähnliches gilt für die steuerfreien Kunstdepots, in den Werte lagern, die sich normale Menschen nicht vorstellen können. Blöd nur, wenn die Kunst keiner sehen darf, weil sie ja die Depots nicht verlassen darf.
Im Grunde genommen ist das aber alles völlig nebensächlich: Gesetze sind Gesetze und keine Textbausteine, die ich je nach Bedarf und Ansehen der Person verändern kann. Der Fehler liegt schon in der Tatsache, dass sich Herr Polanski in den letzten Jahren in Europa frei bewegen konnte. Die jetzige Aufregung scheint mir sehr überzogen!
ein kind unter drogen und alkohol setzen und sich dann an ihm vergreifen ist-zumindest in meinen augen-ein schweres verbrechen.wie will man weniger prominenten tätern die schwere ihres verbrechens klarmachen, wenn man polanski laufen lässt.haben "kulturschaffende" narrenfreiheit?stehen die ausserhalb von recht und gesetz?was ist das für eine art gerechtigkeit-die auch im deutschen wahlkampf mit fug und recht eingefordert wurde-wenn man nur die kleinen hängt?in der ddr mögen die kulturschaffenden eine sonderrolle gespielt haben, in einer demokratie-sofern sie ernst genommen wird und nicht nur der verarschung der bevölkerung dient-steht ihnen diese sonderrolle nicht zu.frankreich und polen sollen herrn polanski eine rechtshilfe stellen, aber zu fordern, ihn, unabhängig von seiner tat, freizulassen, ist nicht akzeptierbar.es wirft ein ganz schiefes licht auf die verantwortlichen dieser länder.wie übrigens auch auf jene kumpane aus dem kulturbereich, die über polanski bedenkenlos ihren schutzschirm spannen.aber bei jeder passenden und unpassenden gelegenheit von demokratie faseln.
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