Roman Polanski "Sex Crimes" verjähren, Flucht nicht

Formal ist die Verhaftung von Roman Polanski in Zürich rechtens. Trotzdem sollten die Schweizer den Regisseur nach Frankreich ausreisen lassen. Ein Kommentar von Josef Joffe

Vor 32 Jahren wurde Roman Polanski, der preisgekrönte Regisseur (Der Pianist), in Amerika wegen Sex mit einer 13-Jährigen angeklagt. Sein Problem, das er seit seiner jetzigen Verhaftung in der Schweiz am Hals hat: Die normale Verjährung von "sex crimes", die in den meisten US-Staaten bei neun Jahren liegt, trifft in seinem Fall nicht zu. Denn er wurde "schuldig" gesprochen, entzog sich aber dem Urteilsspruch ("sentencing") durch die Flucht nach Europa.

Formal ist also seine Verhaftung (im Vorgriff auf die Auslieferung) in der Schweiz rechtens, denn die Verjährung gilt nur für das Datum der Anklageerhebung, nicht aber, wenn ein Angeklagter vor der Verkündigung des Strafmaßes das Heil in der Flucht sucht. Formal darf man Polanski auch ankreiden, dass er bis heute gewartet hat, um die Niederschlagung der Anklage zu beantragen.

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Seine Anwälte führen vor dem Superior County Court von Los Angeles (etwa: "Oberstes Bezirksgericht") an, dass besagtes Gericht und die Staatsanwaltschaft sich während des Prozesses "Fehlverhalten und unerlaubte Absprachen" schuldig gemacht hätten. All dies, ohne dass der Regisseur und seine Anwälte davon informiert worden seien.

Warum erst jetzt?, fragt man sich. Dieses üble Muster, führen die Anwälte an, habe ein Dokumentarfilm des TV-Senders HBO erst vor kurzem aufgezeigt. Titel: Roman Polanski: Wanted and Desired.

Man wünschte dem Oskar-Preisträger, dass er derlei Anträge schon etwas früher in den vergangenen dreißig Jahren gestellt hätte. Anderseits hatte Polanski sein Fluchtland gut gewählt. Er ist französischer Bürger, und Frankreich liefert seine Bürger unter keinen Umständen aus.

Warum die Schweiz in diesem Fall den Amtsgehilfen spielt, wird sich noch aufklären. Ob Bern nach dem Dauerkrieg mit der US-Steuerbehörde in Sachen Schwarzgeldkonten bei der UBS gutes Wetter in den USA machen wollte?

In Frankreich ist der Fall Polanski inzwischen zur "cause célèbre" geworden. Pikiert fragt der Kulturminister Frédéric Mitterand: Wurde Polanski "den Wölfen wegen einer uralten Geschichte vorgeworfen?"

Leser-Kommentare
  1. ...sollten Sie wirklich ernsthaft eine eingestandene Vergewaltigung unter "Sex mit einer 13jährigen" einordnen wollen ?

    Ein ergangenes Urteil als hinfällig, weil der Straftäter es verstand sich 30 Jahre der Vollstreckung zu entziehen ?

    Oder sind Sie der Meinung, daß begabte Regisseure Anspruch auf das Jus primae noctis haben ?

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    In den deutschsprachigen Medien wurde über eine Vergewaltigung geschrieben. Die tatsächliche Tat ist etwas komplexer:

    Das Mädchen hatte dem Sex zugestimmt, aufgrund ihrer Minderjährigkeit ist diese Zustimmung aber juristisch nichtig. Eine Rolle spielt auch, daß sie besoffen und wahrscheinlich unter dem Einfluss legaler (damals) Drogen stand.
    Aufgrund der nichtigen, also juristisch nicht existenten, Zustimmung, wird juristisch eine Vergewaltigung draus. Das ändert nichts daran, daß die tatsächliche Tat dem typischen Bild einer Vergewaltigung nicht entspricht - keine Gewaltanwendung, kein Geschlechtsverkehr gegen den Willen des Opfers.

    Wäre Polanski vor der Anklageerhebung geflohen, wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, wäre sein Fall nach 9 Jahren verjährt gewesen. Verbrechen ist Verbrechen, und Verjährung Verjährung. Wenn man es nicht in den vorgesehenen 9 Jahren hinkriegt, den Täter zu überführen, zu verurteilen und die Strafe zu vollstrecken, dann ist das eben hinfällig, weil verjährt.

    Dass die US-Behörden bei Flucht während des Verfahrens ganz andere Maßstäbe anlegen als bei Flucht vor dem Verfahren, das liegt halt an dem besonderen Rechtsverständnis dort. Dafür habe ich keine Sympathie. Die sollen runter von ihrem Rache-Justizsystem, und sich der Zivilisation anschließen. Das schließt auch enorme Entschädigungssummen ein, denn so wie mir scheint, ist Polanski da in eine Venusfalle getappt: Das Mädel wollte reich werden, und war sich wohl durchaus bewusst, dass sie mit ihren 13 vor Gericht auf jeden Fall als Opfer gesehen wird (zumindest in den USA - bei uns haben Richter da mitunter auch andere, realistischer Ansichten).

    [Anmerkung: Bitte seien Sie vorsichtig mit solchen Behauptungen. Vielen Dank. / Die Redaktion as]

    In den deutschsprachigen Medien wurde über eine Vergewaltigung geschrieben. Die tatsächliche Tat ist etwas komplexer:

    Das Mädchen hatte dem Sex zugestimmt, aufgrund ihrer Minderjährigkeit ist diese Zustimmung aber juristisch nichtig. Eine Rolle spielt auch, daß sie besoffen und wahrscheinlich unter dem Einfluss legaler (damals) Drogen stand.
    Aufgrund der nichtigen, also juristisch nicht existenten, Zustimmung, wird juristisch eine Vergewaltigung draus. Das ändert nichts daran, daß die tatsächliche Tat dem typischen Bild einer Vergewaltigung nicht entspricht - keine Gewaltanwendung, kein Geschlechtsverkehr gegen den Willen des Opfers.

    Wäre Polanski vor der Anklageerhebung geflohen, wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, wäre sein Fall nach 9 Jahren verjährt gewesen. Verbrechen ist Verbrechen, und Verjährung Verjährung. Wenn man es nicht in den vorgesehenen 9 Jahren hinkriegt, den Täter zu überführen, zu verurteilen und die Strafe zu vollstrecken, dann ist das eben hinfällig, weil verjährt.

    Dass die US-Behörden bei Flucht während des Verfahrens ganz andere Maßstäbe anlegen als bei Flucht vor dem Verfahren, das liegt halt an dem besonderen Rechtsverständnis dort. Dafür habe ich keine Sympathie. Die sollen runter von ihrem Rache-Justizsystem, und sich der Zivilisation anschließen. Das schließt auch enorme Entschädigungssummen ein, denn so wie mir scheint, ist Polanski da in eine Venusfalle getappt: Das Mädel wollte reich werden, und war sich wohl durchaus bewusst, dass sie mit ihren 13 vor Gericht auf jeden Fall als Opfer gesehen wird (zumindest in den USA - bei uns haben Richter da mitunter auch andere, realistischer Ansichten).

    [Anmerkung: Bitte seien Sie vorsichtig mit solchen Behauptungen. Vielen Dank. / Die Redaktion as]

  2. Hallo?? Es handelt sich um eine Straftat! Kläger muss somit die Staatsanwaltschaft sein. Ob das Opfer dem Täter verzeiht oder ob das Opfer schon tot ist, spielt überhaupt keine Rolle (sonst würden Morddelikte ja auch nicht verhandelt werden müssen).

    Lediglich für eine parallele Zivilklage braucht es auch einen Zivilkläger.

  3. In den deutschsprachigen Medien wurde über eine Vergewaltigung geschrieben. Die tatsächliche Tat ist etwas komplexer:

    Das Mädchen hatte dem Sex zugestimmt, aufgrund ihrer Minderjährigkeit ist diese Zustimmung aber juristisch nichtig. Eine Rolle spielt auch, daß sie besoffen und wahrscheinlich unter dem Einfluss legaler (damals) Drogen stand.
    Aufgrund der nichtigen, also juristisch nicht existenten, Zustimmung, wird juristisch eine Vergewaltigung draus. Das ändert nichts daran, daß die tatsächliche Tat dem typischen Bild einer Vergewaltigung nicht entspricht - keine Gewaltanwendung, kein Geschlechtsverkehr gegen den Willen des Opfers.

    Antwort auf "Lieber Josef Joffe..."
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    ...nettes Früchtchen. Alkoholisieren und unter Drogen setzen bedeutet also Zustimmung erhalten ? Und Gewalt hat es auch nicht mehr bedurft ?

    Da hab ich mir mal eben die Mühe gemacht und den Artikel gesucht, in dem die Vergewaltigte folgende Aussage macht:

    "Erst als er zu mir ins Wasser stieg, merkte ich, dass etwas nicht stimmte. Ich sagte mehrfach Nein. Aber er hörte nicht auf, und ich wusste einfach nicht, was ich sonst noch tun sollte."
    (http://www.stern.de/kultu...)

    Das klingt doch schon sehr nach einer Vergewaltigung. Gut, er hatte keine Gewalt angewandt, aber das macht es ja nicht besser. Dafür war sie ja auch sicherlich schon sehr betrunken. Aber hätte sie sich nicht von Anfang an gegen das Trinken von Alkohol wehren können? Roman Polanski scheint ja keine Gewalt angewandt zu haben, demnach hat sie ja mehr oder minder freiwillig getrunken. Den Erfolg in einem französischen Modemagazin vor Augen, war ihr das aber auch sicher recht.

    das wäre im Deutschen tatsächlich nicht Vergewaltigung, sondern Sex mit Minderjährigen. Aber in dieser Sache geht es eben - wie andere schon bemerkt haben - um Vergewaltigung.

    was ist denn bitte eine klassische vergewaltigung? mindestens noch ein paar gebrochene rippen und platzwunden am rücken zusätzlich zu den verletzungen untenrum? ich wusste gar nicht, dass es für so was leitfäden gibt...

    wie geschmacklos, ich glaub ich muss kotzen... 13 jahre... mag sein, dass die jungen damen immer frühreifer werden... kein grund, dass ältere herren sich weigern, sich ihrem alter entsprechend verantwortungsbewusst zu verhalten...

    ausschalten des willens ist gleichbedeutend mit gegen den willen...und im strafrecht gibt es was, das nennt sich actio libera in causa, heißt so viel wie wer sich vorsätzlich seiner willensfähigkeit durch rauschmittel entledigt, wird damit noch lange nicht schuldunfähig...wir haben es doch hier nicht mit einer disko-sauf-romanze zu tun... klar war keiner von uns dabei, aber er war immerhin geständig... das scheinen manche hier zu vergessen....

    [ entfernt: Bitte beschränken Sie sich auf kurze Zitate. Danke. Die Redaktion/m.e. ]

    http://www.thesmokinggun....

    Demnach schien es kein einvernehmlicher Verkehr gewesen zu sein.

    @3) Ich glaub mich tritt ein Pferd, wenn ich den Kommentar Nr. 3 lese. Das Pseudonym "Niemand Wichtiges" spricht Bände... Polizeiberichte von 1977 lassen den eindeutigen Schluss zu, dass Polanski das Mädchen vergewaltigt hat. Das Kind mag betrunken und beduselt gewesen sein - aber nicht aus freien Stücken. Auch das geht aus dem Polizeiraport hervor. P. hat die Vergewaltigung ausserdem zugegeben und mit der Staatsanwaltschaft einen Deal ausgehandelt (den der Richter angeblich nicht akzeptieren wollte). Niemand Wichtiges ist haargenau der Typ, der das Opfer zum Täter macht. Pfui Teufel!!!

    [Gekuerzt, bitte diskutieren Sie sachlich. Danke. /Die Redaktion pt.]

    ...nettes Früchtchen. Alkoholisieren und unter Drogen setzen bedeutet also Zustimmung erhalten ? Und Gewalt hat es auch nicht mehr bedurft ?

    Da hab ich mir mal eben die Mühe gemacht und den Artikel gesucht, in dem die Vergewaltigte folgende Aussage macht:

    "Erst als er zu mir ins Wasser stieg, merkte ich, dass etwas nicht stimmte. Ich sagte mehrfach Nein. Aber er hörte nicht auf, und ich wusste einfach nicht, was ich sonst noch tun sollte."
    (http://www.stern.de/kultu...)

    Das klingt doch schon sehr nach einer Vergewaltigung. Gut, er hatte keine Gewalt angewandt, aber das macht es ja nicht besser. Dafür war sie ja auch sicherlich schon sehr betrunken. Aber hätte sie sich nicht von Anfang an gegen das Trinken von Alkohol wehren können? Roman Polanski scheint ja keine Gewalt angewandt zu haben, demnach hat sie ja mehr oder minder freiwillig getrunken. Den Erfolg in einem französischen Modemagazin vor Augen, war ihr das aber auch sicher recht.

    das wäre im Deutschen tatsächlich nicht Vergewaltigung, sondern Sex mit Minderjährigen. Aber in dieser Sache geht es eben - wie andere schon bemerkt haben - um Vergewaltigung.

    was ist denn bitte eine klassische vergewaltigung? mindestens noch ein paar gebrochene rippen und platzwunden am rücken zusätzlich zu den verletzungen untenrum? ich wusste gar nicht, dass es für so was leitfäden gibt...

    wie geschmacklos, ich glaub ich muss kotzen... 13 jahre... mag sein, dass die jungen damen immer frühreifer werden... kein grund, dass ältere herren sich weigern, sich ihrem alter entsprechend verantwortungsbewusst zu verhalten...

    ausschalten des willens ist gleichbedeutend mit gegen den willen...und im strafrecht gibt es was, das nennt sich actio libera in causa, heißt so viel wie wer sich vorsätzlich seiner willensfähigkeit durch rauschmittel entledigt, wird damit noch lange nicht schuldunfähig...wir haben es doch hier nicht mit einer disko-sauf-romanze zu tun... klar war keiner von uns dabei, aber er war immerhin geständig... das scheinen manche hier zu vergessen....

    [ entfernt: Bitte beschränken Sie sich auf kurze Zitate. Danke. Die Redaktion/m.e. ]

    http://www.thesmokinggun....

    Demnach schien es kein einvernehmlicher Verkehr gewesen zu sein.

    @3) Ich glaub mich tritt ein Pferd, wenn ich den Kommentar Nr. 3 lese. Das Pseudonym "Niemand Wichtiges" spricht Bände... Polizeiberichte von 1977 lassen den eindeutigen Schluss zu, dass Polanski das Mädchen vergewaltigt hat. Das Kind mag betrunken und beduselt gewesen sein - aber nicht aus freien Stücken. Auch das geht aus dem Polizeiraport hervor. P. hat die Vergewaltigung ausserdem zugegeben und mit der Staatsanwaltschaft einen Deal ausgehandelt (den der Richter angeblich nicht akzeptieren wollte). Niemand Wichtiges ist haargenau der Typ, der das Opfer zum Täter macht. Pfui Teufel!!!

    [Gekuerzt, bitte diskutieren Sie sachlich. Danke. /Die Redaktion pt.]

  4. Ich fasse nicht, so etwas in der Zeit zu lesen: Ein Recht für Promis oder Rentner und eines für den Rest? Wer vor der Justiz flüchtet und sich verstecken kann, ist automatisch im Recht - mindestens wenn er ein paar Jahrzehnte durchhält? Oder warum reichen nicht auch 14 Tage? Wo soll da eine vernünftige Grenze gezogen werden können? Was soll der völlig irrelevante Verweis auf den Langmut des Opfers? So einen schlechten beitrag hätte ich der Zeit nicht zugetraut.

  5. Lieber Herr Joffe, da verrutschen Ihnen jetzt aber die Maßstäbe:
    Auch wenn Roman Polanski ein begnadeter Regisseur ist: Der Typ hat eine Minderjährige unter Drogen gesetzt und sie dann vergewaltigt! Das sollte man schon gerichtlich klären, finde ich.

    Hätten Sie sich auch so für einen einfachen Hausmeister eingesetzt, der eine Minderjährige vergewaltigt hat und dann vor seiner Verurteilung geflohen ist?

    Ich glaube kaum. Hier zeigt sich bei Ihnen, Herr Joffe, ein peinlicher Standesdünkel, der gefühlten Standesgenossen ("Kreativer Intellektueller", nicht wahr?) Privilegien vor dem Gesetz einräumt.

    Peinlich, peinlich ...

  6. ...nettes Früchtchen. Alkoholisieren und unter Drogen setzen bedeutet also Zustimmung erhalten ? Und Gewalt hat es auch nicht mehr bedurft ?

    Antwort auf "Übersetzungen"
  7. Wäre Polanski vor der Anklageerhebung geflohen, wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, wäre sein Fall nach 9 Jahren verjährt gewesen. Verbrechen ist Verbrechen, und Verjährung Verjährung. Wenn man es nicht in den vorgesehenen 9 Jahren hinkriegt, den Täter zu überführen, zu verurteilen und die Strafe zu vollstrecken, dann ist das eben hinfällig, weil verjährt.

    Dass die US-Behörden bei Flucht während des Verfahrens ganz andere Maßstäbe anlegen als bei Flucht vor dem Verfahren, das liegt halt an dem besonderen Rechtsverständnis dort. Dafür habe ich keine Sympathie. Die sollen runter von ihrem Rache-Justizsystem, und sich der Zivilisation anschließen. Das schließt auch enorme Entschädigungssummen ein, denn so wie mir scheint, ist Polanski da in eine Venusfalle getappt: Das Mädel wollte reich werden, und war sich wohl durchaus bewusst, dass sie mit ihren 13 vor Gericht auf jeden Fall als Opfer gesehen wird (zumindest in den USA - bei uns haben Richter da mitunter auch andere, realistischer Ansichten).

    [Anmerkung: Bitte seien Sie vorsichtig mit solchen Behauptungen. Vielen Dank. / Die Redaktion as]

    Antwort auf "Lieber Josef Joffe..."
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    • Krizzz
    • 29.09.2009 um 12:06 Uhr

    [ entfernt: Bitte achten Sie auf Ihre Wortwahl. Die Redaktion/m.e. ] Da gibt es moralisch nichts zu verteidigen, Herr Joffe!
    Nicht umsonst wird Sex mit Minderjährigen als Vergewaltigung angesehen, da diese von der geistigen Entwicklung her schlicht noch Kinder sind. Polanski war damals immerhin schon über vierzig und sollte somit auch die Verantwortung für seine Tat übernehmen! - egal wie viele tolle Filmchen er gedreht hat.

    • MEFW61
    • 01.10.2009 um 13:11 Uhr

    @BerndPaysan:
    [Wäre Polanski vor der Anklageerhebung geflohen, wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, wäre sein Fall nach 9 Jahren verjährt gewesen.[...]

    R.P. ist deshalb geflüchtet, weil der Staatsanwalt seine Absprache mit der Verteidigung nicht einhielt!
    Der "Deal" sollte der Ausweglosigkeit des Verfahrens ein schnelles Ende bereiten:
    1.)"Geständnis", damit der Staatsanwalt die prüden Gemüter in den USA - wozu auch er gehörte - bedienen kann
    2.)Deal, weil R.P. nicht wirklich beweisen konnte, dass es "nicht" gegen den Willen des Mädchens war
    3.)Deal, weil das Mädchen die Story so erzählte, wie es die Mutter wollte, um möglichst viel Kohle bei R.P. rauszuholen.

    Und da man einem 13-jährigen Mädchen, dass bereits Erfahrungen mit Alkohol und Drogen hatte, rauchte, keine Lüge unterstellen wollte, hätten der "Deal" alle Probleme behoben.

    Aber: der Staatsanwalt hat sich nicht an den von ihm vorgeschlagenen "Deal" gehalten. Plötzlich stand "LEBENSLÄNGLICH" im Raum.
    Und was macht man als ohnmächtiger Angeklagter in dem Fall, wenn die Möglichkeit besteht:

    den Schuh natürlich!

    • Krizzz
    • 29.09.2009 um 12:06 Uhr

    [ entfernt: Bitte achten Sie auf Ihre Wortwahl. Die Redaktion/m.e. ] Da gibt es moralisch nichts zu verteidigen, Herr Joffe!
    Nicht umsonst wird Sex mit Minderjährigen als Vergewaltigung angesehen, da diese von der geistigen Entwicklung her schlicht noch Kinder sind. Polanski war damals immerhin schon über vierzig und sollte somit auch die Verantwortung für seine Tat übernehmen! - egal wie viele tolle Filmchen er gedreht hat.

    • MEFW61
    • 01.10.2009 um 13:11 Uhr

    @BerndPaysan:
    [Wäre Polanski vor der Anklageerhebung geflohen, wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, wäre sein Fall nach 9 Jahren verjährt gewesen.[...]

    R.P. ist deshalb geflüchtet, weil der Staatsanwalt seine Absprache mit der Verteidigung nicht einhielt!
    Der "Deal" sollte der Ausweglosigkeit des Verfahrens ein schnelles Ende bereiten:
    1.)"Geständnis", damit der Staatsanwalt die prüden Gemüter in den USA - wozu auch er gehörte - bedienen kann
    2.)Deal, weil R.P. nicht wirklich beweisen konnte, dass es "nicht" gegen den Willen des Mädchens war
    3.)Deal, weil das Mädchen die Story so erzählte, wie es die Mutter wollte, um möglichst viel Kohle bei R.P. rauszuholen.

    Und da man einem 13-jährigen Mädchen, dass bereits Erfahrungen mit Alkohol und Drogen hatte, rauchte, keine Lüge unterstellen wollte, hätten der "Deal" alle Probleme behoben.

    Aber: der Staatsanwalt hat sich nicht an den von ihm vorgeschlagenen "Deal" gehalten. Plötzlich stand "LEBENSLÄNGLICH" im Raum.
    Und was macht man als ohnmächtiger Angeklagter in dem Fall, wenn die Möglichkeit besteht:

    den Schuh natürlich!

  8. 8.

    Der Vollständigkeit halber nochmals, wie sich das ganze laut Wikipedia zugetragen haben soll: "Polański war 43 Jahre alt, als er 1977 in einen Skandal um die 13 Jahre alte Samantha Gailey (später Geimer[7]) verwickelt war. Nach Darstellung von Samantha Gailey lockte Polański sie unter dem Vorwand, sie für ein Modemagazin fotografieren zu wollen, in Jack Nicholsons Haus. Er flößte ihr nach ihrer Aussage u. a. Champagner ein, danach machte er Oben-ohne-Fotos von ihr, bis er zu ihr in den Whirlpool stieg und sie vergewaltigte, wobei das Opfer nach eigenem Bekunden mehrmals verbal darauf aufmerksam machte, diese Handlungen nicht zu wollen.[8]" (http://de.wikipedia.org/wiki/Roman_Polański ) Das unter "Sex mit einer 13-Jährigen" zu verbuchen halte ich für falsch, wie immer man auch ansonsten zu der ganzen Affaire steht. Wie die Schweiz aber jetzt Romanski nach Frankreich entlassen soll, ohne ein zweites Mal das Gesicht zu verlieren, ist mir völlig schleierhaft. Ich vermute, eine gerichtliche Aufarbeitung des Falls in Kalifornien ist unausweichlich, Polanski aber hier als "Opfer" der Justiz anzusehen trifft es nicht ganz, die Schuld für das Ganze liegt doch wohl in erster Linie bei ihm.

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    ...den "guten Freund" Jack Nicholson, der das ganze zumindest billigend in Kauf genommen hat.

    hallo was in wikipedia steht ist nicht als absolut anzusehen, es handelt sich auch nicht um gerichtsakten oder auszügen daraus, sondern irgendjemand, meist anonym schreibt zu einem thema etwas, also nicht wikipediaeinträge als absolut und unumstößlich bezeichnen

    ein promimann wird in diesen dingen wie ein frau behandelt, da wird auch von einvernehmlichen sex, sexuelle beziehung und alles halb so schlimm, es war keine gewalt im spiel, sie bzw er sollte es ja usw. geschrieben, nichts von vergewaltigung

    auch andere zeitungen, die sonst nicht so zurückhaltend sind, z.b. die mit dem b am anfang ist sehr zurückhaltend, in anderen fällen würde man vermutlich die schlagzeile "feige bestie endlich geschnappt" lesen können, hier ist es anders

    was wirklich erschreckend ist, wie hier mit zweierlei maß gemessen wird, ein nichtpromi wird quasi gelyncht, ein promi soll straffrei bleiben - beides ist falsch, beide sollten mit dem selben objektiven maß behandelt werden

    Das Mädchen wurde von der Mutter, einer Schauspielerin dem Regisseur sozusagen auf dem Silbertablett serviert. Das mit den Fotos war eine ausgemachte Sache. Polanski musste sie nicht ins Haus "locken"

    ...den "guten Freund" Jack Nicholson, der das ganze zumindest billigend in Kauf genommen hat.

    hallo was in wikipedia steht ist nicht als absolut anzusehen, es handelt sich auch nicht um gerichtsakten oder auszügen daraus, sondern irgendjemand, meist anonym schreibt zu einem thema etwas, also nicht wikipediaeinträge als absolut und unumstößlich bezeichnen

    ein promimann wird in diesen dingen wie ein frau behandelt, da wird auch von einvernehmlichen sex, sexuelle beziehung und alles halb so schlimm, es war keine gewalt im spiel, sie bzw er sollte es ja usw. geschrieben, nichts von vergewaltigung

    auch andere zeitungen, die sonst nicht so zurückhaltend sind, z.b. die mit dem b am anfang ist sehr zurückhaltend, in anderen fällen würde man vermutlich die schlagzeile "feige bestie endlich geschnappt" lesen können, hier ist es anders

    was wirklich erschreckend ist, wie hier mit zweierlei maß gemessen wird, ein nichtpromi wird quasi gelyncht, ein promi soll straffrei bleiben - beides ist falsch, beide sollten mit dem selben objektiven maß behandelt werden

    Das Mädchen wurde von der Mutter, einer Schauspielerin dem Regisseur sozusagen auf dem Silbertablett serviert. Das mit den Fotos war eine ausgemachte Sache. Polanski musste sie nicht ins Haus "locken"

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