Urteil Neuneinhalb Jahre Haft für Michelles Mörder
Mord, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch: Das Landgericht Leipzig verurteilt den Mörder der kleinen Michelle zu neun Jahren und sechs Monaten Jugendhaft.
Der Verurteilte Daniel V. hatte gestanden, die damals achtjährige Michelle im August 2008 sexuell missbraucht und brutal getötet zu haben. Das Landgericht Leipzig verurteilte den 19-Jährigen am heutigen Freitag zu neuneinhalb Jahren Haft. Er wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Ankläger und Verteidiger hielten dem Jungen sein Geständnis zugute.
Der Verurteilte hatte eingeräumt, dass er Michelle im August 2008 in die Wohnung lockte, die er mit seiner Mutter bewohnte. "Er wollte seine sexuelle Neugier ausleben", sagte sein Verteidiger Malte Heise. Das acht Jahre alte Mädchen, das er aus der Nachbarschaft kannte, sei für den gefühlskranken jungen Mann wie eine Puppe gewesen. Die Ängste des Kindes habe er nicht wahrnehmen können. Der Junge leidet an einem Gendefekt und nach Auskunft eines Gutachters wahrscheinlich am Asperger Syndrom, einer Form des Autismus.
Der 19-Jährige wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, weil er erhebliche Reifemängel aufweist und sozial gestört ist. Staatsanwaltschaft, Nebenkläger und Verteidiger hatten die Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht übereinstimmend gefordert.
Verteidiger Malte Heise sprach von einer "Entwicklungsstörung von bereits pathologischem Ausmaß". Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Müller verlangte eine zehnjährige Jugendstrafe wegen Mordes und Vergewaltigung, Heise hielt achteinhalb Jahre für angemessen.
Daniel V. sei jedoch mit allergrößter Brutalität vorgegangen, betonte der Oberstaatsanwalt Müller. Das habe er in seiner langjährigen Laufbahn als Staatsanwalt noch nicht erlebt, sagte er. Der kräftige junge Mann brach Michelle mehrere Zähne aus und sogar einen Teil des Kiefers. Außerdem flößte er ihr Alkohol ein; eine Obduktion ergab rund 0,8 Promille. Als Michelle sich wehrte und fliehen wollte, habe er das Kind erstickt. "Das muss für Michelle ein furchtbarer Todeskampf gewesen sein", sagte Müller. Die Leiche warf Daniel V. in einen Ententeich im Leipziger Südosten.
Der 19-Jährige verfolgte die Plädoyers wie auch den gesamten Prozess weitgehend regungslos. In seinem letzten Wort sagte er: "Also erstmal möchte ich sagen, dass mir erst während der Verhandlung die ganzen Ausmaße meiner Tat bewusstgeworden sind."
- Datum 02.10.2009 - 17:07 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 29
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meine gedanken sind bei der familie der kleinen michelle. ich bin entsetzt über die deutsche justiz, die diesen kranken mann nur zu 9 jahren verurteilt hat. ja mag sein das er krank ist, aber das darf keine entschuldigung für diese abscheuliche tat sein. dieser mann sollte nie wieder frei kommen, denn ich glaube nicht dass so eine störung jemals therapiebar sein wird, oder zu heilen ist. ich bin selber mutter von 3 kleinen mädels und ich denke keine haftstrafe wäre hoch genug für so etwas, aber man sollte andere kinder vor solchen menschen schützen, indem sie nie wieder freikommen.
Dem kann ich mich nur anschließen. Manchmal fragt man sich, was das Wort 'Rechtsstaat' eigentlich bedeuten soll. Wenn der Mann wieder aus dem Gefängnis kommt, hat er sein ganzes Leben noch vor sich, ist das gerecht?
Ich hörte von dem Urteil heute mittag zuerst im Radio. Dort wurde berichtet dass der Täter selbst darum bat in Sicherungsverwahrung zu kommen, dass dies aber juristisch nicht möglich gewesen sei. AFAIK war es so dass Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht nicht oder nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen geht, aber hier nicht - ich kann bloß spekulieren und hoffe, dass unter den Kommentatoren sich ein Jurist befindet, der uns ein wenig aufklärt.
das Gericht hat innerhalb der bestehenden gesetze geurteilt, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Aus Sicht der Eltern ist dies Strafmaß sicherlich zu gering. Aber aus guten Gründen dürfen Betroffene hier nicht über Angeklagte urteilen, sonst wäre der Lynchjustiz Tür und Tor geöffnet. Dann würde der Rache genüge getan, aber die Gerechtigkeit bliebe auf der Strecke. Nachträglich können Gesetze verschärft werden, aber dies darf auf keinen Fall auf diesen Fall sich auswirken, oder unsere gesammte Rechtssprechung würde auf den Kopf gestellt.
Dem kann ich mich nur anschließen. Manchmal fragt man sich, was das Wort 'Rechtsstaat' eigentlich bedeuten soll. Wenn der Mann wieder aus dem Gefängnis kommt, hat er sein ganzes Leben noch vor sich, ist das gerecht?
Ich hörte von dem Urteil heute mittag zuerst im Radio. Dort wurde berichtet dass der Täter selbst darum bat in Sicherungsverwahrung zu kommen, dass dies aber juristisch nicht möglich gewesen sei. AFAIK war es so dass Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht nicht oder nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen geht, aber hier nicht - ich kann bloß spekulieren und hoffe, dass unter den Kommentatoren sich ein Jurist befindet, der uns ein wenig aufklärt.
das Gericht hat innerhalb der bestehenden gesetze geurteilt, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Aus Sicht der Eltern ist dies Strafmaß sicherlich zu gering. Aber aus guten Gründen dürfen Betroffene hier nicht über Angeklagte urteilen, sonst wäre der Lynchjustiz Tür und Tor geöffnet. Dann würde der Rache genüge getan, aber die Gerechtigkeit bliebe auf der Strecke. Nachträglich können Gesetze verschärft werden, aber dies darf auf keinen Fall auf diesen Fall sich auswirken, oder unsere gesammte Rechtssprechung würde auf den Kopf gestellt.
Dem kann ich mich nur anschließen. Manchmal fragt man sich, was das Wort 'Rechtsstaat' eigentlich bedeuten soll. Wenn der Mann wieder aus dem Gefängnis kommt, hat er sein ganzes Leben noch vor sich, ist das gerecht?
[Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Provokationen und bemühen Sie sich um eine sachliche Diskussion. Vielen Dank. / Die Redaktion as]
Die Geschichte ist aus meiner Sicht einfach wahnsinnig traurig. Michelle, die vollkommen unbedarft und unschuldig das Opfer eines Mörders geworden ist, der sich nicht darüber bewusst ist, was er dem Kind angetan hat und daher in gewisser Hinsicht selbst einfach nur bedauert werden kann.
Ich denke, dass das Urteil so gerecht wie in solch einem traurigen Fall möglich ist.
Wobei ich davon ausgehe, dass der Mörder nach Haftentlassung nicht auf freien Fuss kommen wird. Die Gesetzgebung sieht die Möglichkeit zur Einweisung in eine Psychiatrische geschlossene Anstalt vor, falls von ihm Gefahr ausgehen sollte für die Allgemeinheit.
[Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Provokationen und bemühen Sie sich um eine sachliche Diskussion. Vielen Dank. / Die Redaktion as]
Die Geschichte ist aus meiner Sicht einfach wahnsinnig traurig. Michelle, die vollkommen unbedarft und unschuldig das Opfer eines Mörders geworden ist, der sich nicht darüber bewusst ist, was er dem Kind angetan hat und daher in gewisser Hinsicht selbst einfach nur bedauert werden kann.
Ich denke, dass das Urteil so gerecht wie in solch einem traurigen Fall möglich ist.
Wobei ich davon ausgehe, dass der Mörder nach Haftentlassung nicht auf freien Fuss kommen wird. Die Gesetzgebung sieht die Möglichkeit zur Einweisung in eine Psychiatrische geschlossene Anstalt vor, falls von ihm Gefahr ausgehen sollte für die Allgemeinheit.
[Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Provokationen und bemühen Sie sich um eine sachliche Diskussion. Vielen Dank. / Die Redaktion as]
Die Geschichte ist aus meiner Sicht einfach wahnsinnig traurig. Michelle, die vollkommen unbedarft und unschuldig das Opfer eines Mörders geworden ist, der sich nicht darüber bewusst ist, was er dem Kind angetan hat und daher in gewisser Hinsicht selbst einfach nur bedauert werden kann.
Ich denke, dass das Urteil so gerecht wie in solch einem traurigen Fall möglich ist.
Wobei ich davon ausgehe, dass der Mörder nach Haftentlassung nicht auf freien Fuss kommen wird. Die Gesetzgebung sieht die Möglichkeit zur Einweisung in eine Psychiatrische geschlossene Anstalt vor, falls von ihm Gefahr ausgehen sollte für die Allgemeinheit.
wird nach den paar lächerlichen Jahren, vermutlich wegen günstiger Sozialprognose sogar noch früher, aus seiner Haft entlassen werden, während ein Kind sterben mußte und auch deren Familie, wie so oft zerstört wurde. Wer denkt eigentlich an deren psychische oder finanzielle Lage? Und wer kann ausschließen, daß sich der Täter nach der Haftentlassung nicht an einem weiteren Kind vergeht? Sein Psychater? Oder sein sauberer Anwalt? Wer einen solchen Menschen
als "geheilt" entläßt, sollte meiner Meinung nach auch die Verantwortung für einen Rückfall tragen. So wie jeder Gutachter
für die Folgen seines Fehlgutachtens einstehen muß.
Zunächst mein tiefes Mitgefühl den Angehörigen von Michelle.
Asperger ist prinzipiell frühzeitig diagnostizierbar, Symptome sind weitgehend bekannt und vielversprechende Therapien entwickelt. Zudem ist Asperger durchaus verbreitet in unserer Gesellschaft. Meiner Erfahrung nach leiden Asperger vor allem unter verminderter Fähigkeit Gefühle zu reflektieren und entsprechend damit umzugehen. Nahezu zwangsläufig kommt es früher oder später zu selischem Stau, der schwerst erträgliche depressiven Qualen hervorruft und in unberechenbarem Verhalten enden kann. Umgang mit Aspergern erfordert starke Nerven und Toleranz, weil ihr Verhalten oft unangemessen und über die Maße belastend empfunden wird. Eltern und andere im Umfeld sind überfordert, der/die Betroffene fällt in gesellschaftliche Isolation, die Spirale dreht sich höher und höher...
Asperger brauchen so früh wie möglich intensive Zuwendung und empathische Unterstützung, um Gefühle zu reflektieren und sympathische Verhaltensmuster zu lernen, damit sie sich (mit ihren teils erstaunlichen Fähigkeiten) in die Gesellschaft einbringen und in selischem Gleichgewicht leben können. Diagnosen und Therapien werden in Deutschland jedoch kaum angeboten. Ich erlebe derzeit live, welch einen Behördenkampf es bedeutet, für einen Asperger geeignete Unterstützung zu erhalten - unmöglich!
Solange in Deutschland Politiker lieber strategische Machtspielchen spielen als sich um die Bevölkerung zu kümmern, lieber Geld für Kriege und Banken ausgeben, als in die Bedürftigen im eigenen Volk zu investieren (das gilt nicht nur für Asperger), Journalisten unreflektiert Meinungnen abtippen oder Klischees fördern, anstatt zu recherchieren und fundierte Aufklärung zu betreiben, und andere Foristen hier "wegsperren schreien", anstatt Bedürftige zu unterstützen (hatten wir das nicht schon mal?), braucht sich auch keiner zu wundern, dass hier der eine oder andere abdreht. Gesellschaftliche Entwicklung geschieht nicht durch wegschauen oder wegsperren, sondern durch auseinandersetzen und tun!
Ich hörte von dem Urteil heute mittag zuerst im Radio. Dort wurde berichtet dass der Täter selbst darum bat in Sicherungsverwahrung zu kommen, dass dies aber juristisch nicht möglich gewesen sei. AFAIK war es so dass Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht nicht oder nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen geht, aber hier nicht - ich kann bloß spekulieren und hoffe, dass unter den Kommentatoren sich ein Jurist befindet, der uns ein wenig aufklärt.
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