Internationale Strafjustiz USA beantragen Polanskis Auslieferung
Die USA haben die Auslieferung des in der Schweiz inhaftierten Roman Polanski gefordert. Vor 32 Jahren hat sich der Regisseur eines Sexualdelikts schuldig gemacht.
© Bernd Wüstneck/dpa

Roman Polanski muss sich vielleicht bald vor einem US-Gericht verantworten, denn die USA haben einen Auslieferungsantrag gestellt
Das Gesuch der USA sei am Donnerstagabend in der Schweiz eingetroffen, berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur sda unter Berufung auf das Bundesamt für Justiz. Der 76 Jahre alte Regisseur sitzt derzeit in Zürich in Auslieferungshaft.
Er war Ende September in Zürich auf Grundlage eines vorläufigen US-Haftbefehls wegen eines 32 Jahre zurückliegenden Sexualdelikts festgenommen worden. Der polnisch-französische Staatsbürger soll sich 1977 in den USA an der 13-jährigen Samantha Gailey vergangen haben.
Polanski hatte sich damals schuldig bekannt, in der Villa des Hollywoodstars Jack Nicholson den Teenager mit Champagner und Drogen gefügig gemacht und verführt zu haben. Sex mit einer Minderjährigen gilt in Kalifornien automatisch als Vergewaltigung.
Der Filmemacher saß 42 Tage im Gefängnis, floh dann jedoch unmittelbar vor der Urteilsverkündung nach Frankreich und kehrte nicht mehr in die USA zurück. Seitdem lebt Polanski in Frankreich und teilweise auch im schweizerischen Gstaad.
Für Unverständnis sorgte, dass er nicht bereits bei früheren Aufenthalten in der Schweiz verhaftet worden war. Sprecher erklärten hierzu, dass die Festnahme nun möglich gewesen sei, da das genaue Einreisedatum des Regisseurs bekannt war.
Polanski befand sich zum Zeitpunkt der Festnahme auf dem Weg zum Filmfestival Zürich, wo er mit einem Preis für sein Lebenswerk ausgezeichnet werden sollte. Die überraschende Verhaftung sorgte für heftige Empörung in der Schweizer Filmszene.
Der US-Haftbefehl gegen Polanski liegt bereits seit 1978 vor, seit Ende 2005 fahndeten die Behörden weltweit. In den meisten US-Staaten verjähren Sexualstraftaten normalerweise nach neun Jahren. Doch nicht in Polanskis Fall, da er "schuldig" gesprochen wurde und sich dem Urteilsspruch durch die Flucht nach Europa entzog. US-Rechtsexperten rechnen mit einer Haftstrafe von bis zu vier Jahren.
- Datum 23.10.2009 - 13:49 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 22
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doch sollten wir uns hüten, einen unserer Bürger an ein anderes Land auszuliefern. Schliesslich ist Europa kein tributpflichtige Provinz der USA!
"fragen können die USA ja mal ...
doch sollten wir uns hüten, einen unserer Bürger an ein anderes Land auszuliefern. Schliesslich ist Europa kein tributpflichtige Provinz der USA!"
Was heisst hier unseren Bürger ausliefern? Ausliefern können nur die Schweizer, Polanski ist kein Schweizer sondern Franzose und die Schweiz gehört auch nicht zur Europäischen Union.
Ansonsten ist der Misbrauch einer 13-jährigen eine Straftat nicht nur in den USA und Straftäter gehören ausgeliefert, die Todesstrafe wird ihn dort nicht erwarten und soweit mir bekannt ist sind die vereinigten Staaten noch immer ein Rechtstaat. Es gibt also keinen Grund nicht auszuliefern, es sei denn, es gäbe seit neuestem Immunität für Filmschaffende, so wie für z.B für italienische Ministerpräsidenten. Deshalb ab mit Herrn Polanski! Dahin wo er sich vor vielen Jahren eben nicht der Verantwortung für sein Handeln hätte entziehen sollen.
"fragen können die USA ja mal ...
doch sollten wir uns hüten, einen unserer Bürger an ein anderes Land auszuliefern. Schliesslich ist Europa kein tributpflichtige Provinz der USA!"
Was heisst hier unseren Bürger ausliefern? Ausliefern können nur die Schweizer, Polanski ist kein Schweizer sondern Franzose und die Schweiz gehört auch nicht zur Europäischen Union.
Ansonsten ist der Misbrauch einer 13-jährigen eine Straftat nicht nur in den USA und Straftäter gehören ausgeliefert, die Todesstrafe wird ihn dort nicht erwarten und soweit mir bekannt ist sind die vereinigten Staaten noch immer ein Rechtstaat. Es gibt also keinen Grund nicht auszuliefern, es sei denn, es gäbe seit neuestem Immunität für Filmschaffende, so wie für z.B für italienische Ministerpräsidenten. Deshalb ab mit Herrn Polanski! Dahin wo er sich vor vielen Jahren eben nicht der Verantwortung für sein Handeln hätte entziehen sollen.
Kürzlich las ich, daß es keine Klägerin gibt.
Also ist es die amerikanische Justiz selbst, die es tut.
Das ist irgendein Rachefeldzug.
Das gehört verhindert.
Erstens bedarf es keinerlei Klaeger bei einer bekannten Straftat, zweitens ist er bereits verurteilt und hat sich lediglich seiner Strafe entzogen. Selbstverstaendlich muss ein Rechtstaat seine Urteile auch vollstrecken, um seine Glaubwuerdigkeit nicht zu verlieren. Desweiteren ist es aus menschlicher Sicht verstaendlich, dass die Klaegerin ihm, wie sie sagt, mittlerweile "vergeben" hat. Er hat ihr durch seine Flucht auch keine Moeglichkeit an die Hand gegeben, da sie den Fall irgendwie innerlich abschliessen muss, um einigermassen weiterleben zu koennen. Schliesslich konnte sie nicht (er)warten dass er sich irgendwann dann mal stellt und fuer sein Verbrechen buesst.
Erstens bedarf es keinerlei Klaeger bei einer bekannten Straftat, zweitens ist er bereits verurteilt und hat sich lediglich seiner Strafe entzogen. Selbstverstaendlich muss ein Rechtstaat seine Urteile auch vollstrecken, um seine Glaubwuerdigkeit nicht zu verlieren. Desweiteren ist es aus menschlicher Sicht verstaendlich, dass die Klaegerin ihm, wie sie sagt, mittlerweile "vergeben" hat. Er hat ihr durch seine Flucht auch keine Moeglichkeit an die Hand gegeben, da sie den Fall irgendwie innerlich abschliessen muss, um einigermassen weiterleben zu koennen. Schliesslich konnte sie nicht (er)warten dass er sich irgendwann dann mal stellt und fuer sein Verbrechen buesst.
Was macht ein 13-jähriger Teenager bei einer Party von Jack Nicholson, wo Champagner und Drogen konsumiert werden? Alleine oder sind aufsichtspflichtige Eltern in der Nähe gewesen?
Genau das ist der Punkt, wieso es Zweifel gibt. So eine Party würde ich meinen minderjährigen Sohn unter 16 Jahren schlicht verbieten, jedenfalls ohne zuverlässige Begleitung.
Genau das ist der Punkt, wieso es Zweifel gibt. So eine Party würde ich meinen minderjährigen Sohn unter 16 Jahren schlicht verbieten, jedenfalls ohne zuverlässige Begleitung.
"Sex mit einer Minderjährigen gilt in Kalifornien automatisch als Vergewaltigung." - Was soll dieser Satz eigentlich? Er ist sowas von überflüssig. Was Herr P. mit seinem Opfer gemacht hat (sie zu sich gelockt, mit Champagner und Drogen abgefüllt und anschliessend gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen), ist Vergewaltigung! Es wäre auch eine Vergewaltigung gewesen, wenn das Opfer 50 Jahre alt gewesen wäre.
@ gmofhl: Man kann von einem über 40 Jahre alten, professionellen Fotografen durchaus erwarten, dass er seinen Sch... in der Hose behält! Es war auch keine Party, sondern P. war mit seinem Opfer alleine und hat sie dann auch noch mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht. Übrigens war es die Mutter, die mit dem Mädchen sofort zur Polizei ging, als sie von der Tat erfuhr. Man kann ihr also nicht vorwerfen, ihre Aufsicht vernachlässigt zu haben. Sie hatte P. auch im Vorfeld kennengelernt und ihre Tochter eben nicht blindlings irgendeinem Fotografen anvertraut.
> "Sex mit einer Minderjährigen gilt in Kalifornien automatisch als
> Vergewaltigung." - Was soll dieser Satz eigentlich?
Ich denke, der soll als vorauseilende Klarstellung genannt werden, warum -im Gegensatz zu vielen anderen Berichten über diesen Fall- nicht einfach von "Vergewaltigung einer 13-jährigen" gesprochen wird.
In der deutschen Sprache enthält der Begriff "Vergewaltigung" das Wort "Gewalt", welche genutzt oder angedroht wird, um das Opfer zu etwas zu zwingen. Dies wird bisher in keinem Bericht Polanski angelastet. Es handelt sich nach amerikanischer Rechtspraxis um "Statutory Rape" (http://en.wikipedia.org/w...), welcher nicht an der Frage festgemacht wird, ob es mit Einwilligung ("Consent") oder -wie sie unterstellen- gegen den Willen des Opfers erfolgte... es spielt keine Rolle, da bei einer Minderjährigen angenommen wird, dass sie Aufgrund ihres Alters keine Einwilligung erteilen kann.
Was er zweifelsohne sich zu schulden hat kommen lassen, ist Sex mit einer Minderjährigen gehabt zu haben unter Gebruach von Alkohol und Drogen - vermutlich auch auf Seiten Polanskis, weswegen hier eine Neigung zu Pädophilie (@16) ohne Gutachten eine Unterstellung bleibt. Klar ist, dass Polanski die Tat gestanden hat und eine Strafe zu erwarten hat.
Fraglich ist für mich wie @3, warum dieses Kind für Fotoaufnahmen in der Villa von Jack Nicholson war. Ob da wohl nicht auch jemand seinen elterlichen Pflichten nicht gerecht wurde...
> "Sex mit einer Minderjährigen gilt in Kalifornien automatisch als
> Vergewaltigung." - Was soll dieser Satz eigentlich?
Ich denke, der soll als vorauseilende Klarstellung genannt werden, warum -im Gegensatz zu vielen anderen Berichten über diesen Fall- nicht einfach von "Vergewaltigung einer 13-jährigen" gesprochen wird.
In der deutschen Sprache enthält der Begriff "Vergewaltigung" das Wort "Gewalt", welche genutzt oder angedroht wird, um das Opfer zu etwas zu zwingen. Dies wird bisher in keinem Bericht Polanski angelastet. Es handelt sich nach amerikanischer Rechtspraxis um "Statutory Rape" (http://en.wikipedia.org/w...), welcher nicht an der Frage festgemacht wird, ob es mit Einwilligung ("Consent") oder -wie sie unterstellen- gegen den Willen des Opfers erfolgte... es spielt keine Rolle, da bei einer Minderjährigen angenommen wird, dass sie Aufgrund ihres Alters keine Einwilligung erteilen kann.
Was er zweifelsohne sich zu schulden hat kommen lassen, ist Sex mit einer Minderjährigen gehabt zu haben unter Gebruach von Alkohol und Drogen - vermutlich auch auf Seiten Polanskis, weswegen hier eine Neigung zu Pädophilie (@16) ohne Gutachten eine Unterstellung bleibt. Klar ist, dass Polanski die Tat gestanden hat und eine Strafe zu erwarten hat.
Fraglich ist für mich wie @3, warum dieses Kind für Fotoaufnahmen in der Villa von Jack Nicholson war. Ob da wohl nicht auch jemand seinen elterlichen Pflichten nicht gerecht wurde...
Irgendwie schnall ich Ihren Kommentar nicht so ganz. Er ist so zusammenhanglos und ich versteh auch nicht so ganz, was das mit dem Fall Polanski zu tun hat, was Sie da schreiben.
"(...)und die Schweiz die immer noch ,,, Bahntransporte durchwinkt um zu Hause zu erzählen, wie sie gegen Hitler gewonnen haben ." - Hä? Haben Sie wirklich je in der Schweiz gelebt? Beziehen Sie sich jetzt auf den 2. WK oder wie? Nein, die CH hat sicher nicht gegen Hitler gewonnen. Ja, es sind versiegelte Züge von D nach I durch den Gotthard gefahren, aber ich glaube, jede Regierung würde ein Auge zudrücken, wenn man selbst klein ist und umzingelt ist von übermächtigen, kriegslustigen Gegnern, die auch noch zusammenspannen. Immerhin ist es gelungen, die Schweiz aus dem Kriegsgeschehen rauszuhalten. Oder hätte man lieber heroisch die Züge stoppen sollen, dafür aber die halbe Schweiz zugebombt bekommen sollen? Und was bitte haben Gewehre mit der UBS zu tun? Und was hat die UBS mit dem Fall Polanski zu tun? Entweder haben Sie gar nie in der Schweiz gelebt, sich dort nur mit Neonazis unterhalten oder dann nicht gerade viel von Ihrem Gastland mitbekommen.
Ich finde übrigens, dass die Schweizer durchaus stolz sein können, dass die Schweiz ohne Rücksicht auf diplomatische Befindlichkeiten nach ihrem eigenen Rechtsempfinden (sexueller Missbrauch von Kindern ist seit 1 Jahr in der CH nicht mehr verjährbar) gehandelt hat, sich an geltende Verträge hält und nicht aus lauter Angst vor Kritik gekuscht hat.
...einfach mal das Wort "Regisseuer" durch "katholischen Priester" ersetzen. Sollte man den Mann immer noch laufenlassen?
...sehe ich schon einen Unterschied: Der nämlich bringt den Kindern bei, dass Sex etwas Schmutziges und Sündhaftes sei - um sie dann genau dazu zu nötigen und ihnen anschließend noch die Schuld zu geben.
[Anmerkung: Bitte verzichten Sie auf Pauschalisierungen und bleiben Sie im Rahmen des guten Geschmacks. Die Redaktion/ ft]
...sehe ich schon einen Unterschied: Der nämlich bringt den Kindern bei, dass Sex etwas Schmutziges und Sündhaftes sei - um sie dann genau dazu zu nötigen und ihnen anschließend noch die Schuld zu geben.
[Anmerkung: Bitte verzichten Sie auf Pauschalisierungen und bleiben Sie im Rahmen des guten Geschmacks. Die Redaktion/ ft]
Eine Vergewaltigung ist eine Straftat und wird als solche von der Staatsanwaltschaft als Kläger verfolgt und bedarf auch in Deutschland keiner Zivilklage.
Und für Herr P. gelten die selben Gesetze wie für jeden anderen Menschen auch.
Die Tatsache, dass er sich durch Flucht und Bestechung der Justiz entziehen wollte ist meiner Meinung nach ein weiterer Gründe für eine Auslieferung.
Langsam möchte ich mal den Schuldspruch verbindlich gemeldet haben. Woanders heisst es, das Urteil lautet auf unerlaubten Sex mit einer Minderjährigen. Das ist schon ein Unterschied zur Vergewaltigung. Trägt es doch den Umständen möglicherweise Rechnung. Die Strafe sollte er absitzen. Denn eigentlich muss es doch an einem nagen, wenn man vor etwas sein Leben lang davon läuft.
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