Muslimische Zuwanderer
Feindbild Islam
Umstrittenes Pauschalurteil: Ein hoher Richter in Nordrhein-Westfalen wendet sich dagegen, dass muslimische Gemeinden den Kirchen gleichgestellt werden. Seine Begründung ist hanebüchen.
© Kaveh Rostamkhani/AFP/Getty Images

Richter Bertrams verwischt den Unterschied zwischen Glauben und Verhalten - und stellt sich damit gegen einschlägige Urteile des Verfassungsgerichtes.
Der Vorwurf war kein neuer, doch wer ihn formulierte und wie, das war starker Tobak: Michael Bertrams, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs in Nordrhein-Westfalen und damit höchster Richter an Rhein und Ruhr, hatte in einem Vortrag den Protestanten empfohlen, eine klare Position gegen dem "Vormarsch" des Islam zu beziehen. Denn Muslime würden zwar nach außen etwas anderes bekunden, nach innen aber wüssten sie mit den Werten des Grundgesetzes oft nichts anzufangen.
Anlass für seinen Vortrag in Münster war das Jubiläum der "Barmer Erklärung" von 1934, mit der evangelische Theologen sich gegen die Nazis und christliche Mitläufer wandten. Sie wollten ihren guten Glauben nicht kompromisslerisch "dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen überlassen". Vor diesem historischen Hintergrund sprach Bertrams aktuelle Probleme zwischen dem Staat und dem Islam an und suggerierte damit: Protestanten sollten sich heute der Öffnung gegenüber dem Islam in Deutschland genauso widersetzen, wie sich einige von ihnen vor 75 Jahren den Nazis und der Staatsgläubigkeit der "Deutschen Christen" widersetzt hatten.
Konkret wendet sich Bertrams gegen eine Gleichstellung muslimischer Religionsgemeinschaften mit den großen Kirchen, also ihre Anerkennung und Förderung als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Obgleich, so der Richter, islamische Gruppen in der Regel öffentlich erklärten, auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen, würden sie von "ihrem islamischen Selbstverständnis her" doch häufig Positionen besetzen, "die in offenem Widerspruch zu elementaren Grundwerten unserer Verfassung stehen".

In seiner Rede "Zum Verhältnis von Kirche und Staat" trat Michael Bertrams, hier im Sitzungssaal des Verfassungsgerichtes NRW, nicht als Richter auf. Er sagte selbst, er verlasse den "selbst verordneten Standpunkt des Juristen". Aber so viel persönliches Bekenntnis müsse sein
Als Belege dienen Bertrams die Vorstellung vom "Gottesstaat" und das islamische Recht (Scharia), das der Frau "in nahezu allen Lebensbereichen einen niedereren Rang" zuweise als dem Mann. Der Staat aber dürfe nur Religionsgemeinschaften fördern, welche die Grundlagen der freiheitlichen Ordnung vorbehaltlos bejahen und stärken. Das sind, laut Bertrams, die beiden großen christlichen Kirchen. Der Staat solle sein Verhältnis zu den Religionen nach den "christlichen Wurzeln Europas ausrichten." Damit geht Bertrams über die Rechtslage hinweg, wonach auch die jüdischen Gemeinden und die Zeugen Jehovas mit den großen Kirchen gleichgestellt sind.
Die Pauschalurteile des Richters Bertrams zum Islam "sind leider nicht geeignet, das Vertrauen der Muslime in den Rechtsstaat zu stärken, im Gegenteil". Das sagt Bülent Ucar, Professor für Islamische Religionspädagogik und Lehrerbildung an der Universität Osnabrück, ein gläubiger Muslim und ein deutscher Beamter auf dem Boden des Grundgesetzes. Tatsächlich rückt der Gerichtspräsident mit seinen Mutmaßungen über das muslimische "Selbstverständnis" und seine Wirkung "nach innen" von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe entscheidend ab.
Im Kopftuchurteil über Lehrerinnen, in einem Beschluss für die Mun-Sekte wie im Körperschaftsurteil zugunsten der Zeugen Jehovas kommt es den Karlsruher Richtern im Wesentlichen auf das äußere Verhalten in der säkularen Gesellschaft und im weltanschaulich neutralen Staat an. "Wegen des Grundsatzes der religiös-weltanschaulichen Neutralität darf der Staat eine Religionsgemeinschaft nicht nach ihrem Glauben, sondern nur nach ihrem Verhalten beurteilen", stellt die Jehova-Entscheidung unmissverständlich klar. Da bleibt kein Platz für Gesinnungsschnüffelei.
Tatsächlich bejahen mehr als zwei Drittel aller Muslime in Deutschland ausdrücklich religiöse Toleranz und mithin eine pluralistische Gesellschaft. Das zeigen soziologische Untersuchungen etwa der Bertelsmann Stiftung. Es kann laut Bundesverfassungsgericht auch nicht Ziel des "Körperschaftsstatus" sein, "eine Religionsgemeinschaft durch Privilegien zur Kooperation mit dem Staat anzuhalten. Das Grundgesetz ermöglicht eine Zusammenarbeit der Religionsgemeinschaften mit dem Staat, macht sie aber nicht zur Bedingung."
Mit seiner Meinung spaltet der höchste Richter im größten Bundesland die Gesellschaft in Deutschland, nicht zuletzt in der Frage der Gleichberechtigung. Dazu bemerkt der Religionsexperte Ucar umsichtig: "Es gibt im Koran sicherlich die ein oder andere Stelle, die als antifeministisch interpretiert werden könnte. Man findet ähnliche Passagen in frühen Schriften des Hinduismus, Judentums und auch des Christentums." Solche Texte müsse man aber aus ihrem "historischen Kontext" verstehen und heutzutage neu interpretieren.
Dass auch christliche Länder sich sehr viel Zeit ließen mit der Gleichberechtigung, verdeutlich die jüngste deutsche Geschichte: Zwar verkündete das Grundgesetz schon 1949 die Rechtsgleichheit von Mann und Frau, räumte jedoch für die konkrete gesetzliche Umsetzung eine Schonfrist bis 1953 ein. Wegen der Hinhaltetaktik der regierenden CDU und der Kirchen trat das Gleichberechtigungsgesetz erst 1958 in Kraft. Aber erst seit 1977 darf die Ehefrau offiziell auch ohne Einverständnis ihres Mannes berufstätig sein und erst seither gilt das Partnerschaftsprinzip ohne gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe.
Der Integrationsbeauftragte der nordrhein-westfälischen Landesregierung, Thomas Kufen, versucht, den Ball flach zu halten. Auf Nachfrage bittet er um "Verständnis, dass ich mich zu den privat getätigten Aussagen des Richters Dr. Bertrams nicht äußern werde". Hier irrt der Integrator: Der Gerichtspräsident ließ sich zum Vortrag mit vollem Rang und Amtstitel ankündigen.
Den vollständigen Vortrag von Michael Bertrams können Sie hier nachlesen.
- Datum 8.10.2009 - 10:15 Uhr
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Von einem Richter erwartet man Unvoreingenommenheit.Deswegen gibt im die Verfassung das Recht der Unabhängigkeit.
Wie wird man unvoreingenommen ?
Indem man sich informiert und die Rechtsprinzipien beachtet, für deren Verwirklichung man den Amtseid geschworen hat.
Auch Herr Bertrams hat irgendwann von Art, 4 GG, der weltanschaulichen Neutralität des Staates und der Parität er Religionsgemeinschaften gehört.
Auch Herr Bertrams wird nachvollziehen können, dass die Meinung, die er vertritt, verallgemeinerbar sein muss. Was für Religionsgemeinschaft Y gilt, gilt auch für alle anderen, auch diejenigen, die er als Mensch schätzt.
Ein Richter mit einem Vor-urteil ist kein glaubwürdiger Richter.
Hanebüchen sind Urteile, die Beträume an Schulen erlauben, oder das Schächten.
Was im Koran steht, kann man auch mindestens hanebüchen nennen, sowie die Forderungen der islamischen Verbände.
Der Autor sollte sich mal auf islamischen Webseiten umsehen, was dort zum Frauenbild steht, kann man niemals als Verfassungskonform bezeichnen.
http://www.islam.de/1641.php
Eine rechtsgültige Ehe in Deutschland wird auf dem Standesamt geschlossen, heißt es auch in der vom Kommentator angegebenen islam. Quelle.Damit gilt deutsxches Recht auf für eine Scheidung, religiöse Regelungen sind dafür unmaßgeblich - wie zum Beispiel auch die nach röm--kath. Vorstellung "unmögliche" Scheidung. Wer Muslimen eine Akkulturation an westliche Lebensart prinzipiell absprechehn will, wird tagtäglich millionenfach widerlegt.
Es gibt auch diverse christliche Grupperierungen, teilweise sind dies
Sekten, teilweise auch Angehörige der großen Kirchen,
die sich genauso wenig verfassungsfreundlich verhalten wie Teile
der Moslems.
Aber nur wegen ein paar Spaltern und Irren würde man keinem Christen
unterstellen ein Spinner zu sein.
Also sollten wir auch bei Moslems nicht verallgemeinern, es gibt
genug Moslems die keinerlei Probleme mit den Werten unserer Verfassung haben und wir sollten deren Ruf nicht mit in den Dreck
ziehen weil es ein paar Spalter in ihrer Religionsgemeinschaft gibt.
@oneday: Die Mehrheit der muslime denkt genau wie Bertrams es beschreibt! Sicher gibt es ein paar die OK sind, das sind aber die Ausnahmemuslime in Deutschland (In anderen Ländern mag das anders sein).
sollten überhaupt kein Problem sein. Selbstverständlich hat jeder Schüler, egal welcher Religion, das Recht, in der Pause zu beten und dabei nicht gestört zu werden. Sinnvollerweise braucht man dazu abgeschiedene Räume, will man nicht dass auf dem Schulhof oder im Flur gebetet wird. Religionsfreiheit ist schließlich die Freiheit, eine Religion zu praktizieren, oder auch nicht.
Mit dem "Schächten" sieht es schon anders aus - aber solange die "übliche" Tierhaltung nicht besser wird, kann man ehrlicherweise nicht mit dem Argument "Tierschutz" kommen.
Da hat der Richter aber nen großen Fehler gemacht!
Nicht etwa, weil er diesen Vortrag hielt, sondern weil er wohl vergessen hat, daß es ein No-Go in Europa und der ganzen Welt gibt: Islamkritik
Niemals und unter keinen Umständen ist etwas kritisches über den Islam zu sagen. Man darf ihn zwar kritisieren, aber nur in Verbindung mit deutlich stärkerer Kritik an Allem, was die westliche Welt ausmacht.
Und man darf dabei niemals den Koran (von Allah selbst verfasst), den Propheten (absolut über jeden Zweifel erhaben) und die Gläubigen selbst kritisieren. Aber sonst ist der Islam ggü. jeder Kritik offen und freundlich eingestellt...
Es gab eine Zeit, da schwadronierten Milizen durchs Land und machte jede Kritik mundtot.
Da haben wir uns weiterentwickelt. Wie machen das jetzt selbst - ohne Fremdeinwirkung.
Der Kern des Problems bleibt die Unterscheidung Islam, Islamistisch, Moslem, Radikalislamistisch, etc..
Der Koran kennt keine Entwicklung. Er kann niemals Uminterpretiert werden oder "gedeutet" werden. Es ist Allahs Wort - 1:1.
Ein Gott drückt sich nicht so aus, daß man interpretieren muss. Ein Gott macht keine Fehler und ein Gott überblickt alle Zeit und schreibt infolge dessen ein Buch, was imme Gültigkeit besitzt.
Daraus folgt, daß wir den Islam niemals eine Modernisierung oder Entwicklung abverlangen können!
Solange der Prophet und der Koran selbst nicht auf den Prüfstand dürfen, gibt es keine Chance, jemals friedlich mit gläubigen Muslimen
zusammen leben zu können.
"Der Koran kennt keine Entwicklung. Er kann niemals Uminterpretiert werden oder "gedeutet" werden. Es ist Allahs Wort - 1:1.
Ein Gott drückt sich nicht so aus, daß man interpretieren muss. Ein Gott macht keine Fehler und ein Gott überblickt alle Zeit und schreibt infolge dessen ein Buch, was imme Gültigkeit besitzt.
Daraus folgt, daß wir den Islam niemals eine Modernisierung oder Entwicklung abverlangen können!"
Ihre Ausführungen entsprechen dem hier weit verbreiteten Bild von einem Muslim und seiner Einstellung zum Koran. Auffällig, dass Sie sich ähnlicher, teils identischer Gedanken und Argumentationsmuster bedienen, wie islamische Extremisten und Fundamentalisten selbst (bes. der letzte Satz).
Hier befindet man ("Westen" und (!) islam. Extremisten) sich auf einem gewaltigen Holzweg.
Ein großes Problem liegt in der Verwechslung von religiösem (menschlichem!) Wissen über die göttl. Wahrheit (wozu auch bestimmte Doktrinen oder die Auslegung best. Gebote gehören) und der göttlichen Wahrheit selbst! Der Glaube, der Mensch könne zu absolutem Wissen über Gottes Wort gelangen ist falsch und widerspricht streng genommen sogar dem Prinzip des "tauhid" (Einheit und Transzendenz (!) Gottes). So argumentiert z.B. Abdolkarim Sorusch. Die göttliche Wahrheit (also der Koran) ist ewig und unabänderlich, nicht aber das Wissen, das der Mensch durch die Lektüre des Koran von diesen Wahrheiten erlangen kann. Der Koran kann und muss dadurch immer wieder neuinterpretiert...
...(nicht uminterpretiert) werden, ensprechend Umgebung und historischem Kontext, um der Botschaft Gottes gerechter zu werden. Der Iraner Mohammed Shabestari argumentiert in dieselbe Richtung.
Ein weiteres, wie ich finde sehr schönes Beispiel, ist der Syrer Muhammad Shahrur, der von der "Fixiertheit des Textes" (Koran) und der "Beweglichkeit des Inhalts" spricht. Davon ausgehend kategorisiert er grundlegend "Sein" und "Werden". Ersteres in unabänderlich, göttlich und absolut, letzteres ist menschlich und relativ. Der Koran ist also "Sein in sich selbst", das Verständnis von ihm aber menschlich, ein beständiges, niemals endendes "Werden". Deshalb kann das jeweilige Koranverständnis einer bestimmten Zeit nur für diese Zeit gelten.
Ich möchte hier nicht zu weit ausholen. Entscheidend aber ist zu sehen, dass es durchaus eine breite Reformbewegung in der islamischen Welt (und zwar vom Maghreb bis nach Indonesien) gibt, und zwar - das ist mit entscheidend - auf theologischer Basis. Von diesen reformerischen Theorien und Ansätzen ausgehend bietet der Koran (und damit auch sharia etc.) ein hohes Maß an Flexibilität und Fortentwicklung, also auch Modernisierung. Forderungen wie die eines Politikers, die Muslime müssten ihren Koran umschreiben, zeugen nur von der Unkenntnis über diese Religion und führen zu rein gar nichts. Es zeigt vielmehr, dass viele Leute aus dem "Westen" den exakt gleichen Irrtümern und Falschannahmen erliegen wie islamische Fundamentalisten selbst.
"Der Kern des Problems bleibt die Unterscheidung Islam, Islamistisch, Moslem, Radikalislamistisch, etc..
Der Koran kennt keine Entwicklung. Er kann niemals Uminterpretiert werden oder "gedeutet" werden. Es ist Allahs Wort - 1:1."
Hm, ich frag mich warum es dann in etwa soviele Auslegungen der einzelnen Suren wie es auch Bibelinterpretationen gibt?
Religionen, sind eine Tatsache, Gott eine Hypothese!
Im Vergleich zu Mose und Jesus, läßt sich Mohamed nicht einmal geschichtlich (wissenschaftlich) belegen.
Soviel zu Gottes Wort zu verändern.
Gehen sie mal davon aus, daß es keinen Gott gibt und nie gegeben hat - oder Sie beweisen es.
"Tatsächlich bejahen mehr als zwei Drittel aller Muslime in Deutschland ausdrücklich religiöse Toleranz und mithin eine pluralistische Gesellschaft."
Das zeigt, dass ein Drittel dies nicht tut (abgesehen davon, was man unter "religiöser Toleranz" und "pluralistischer Gesellschaft" versteht, vielleicht sollte man konkreter fragen, z.B. "Stellen Sie sich vor, ihr Sohn ist schwul." etc.). Würde ein Drittel der Deutschen "religiöse Toleranz und mithin eine pluralistische Gesellschaft" ablehnen, wäre Holland in Not - bei muslimischen Zuwanderern sieht man hingegen kein Problem? Und während ein Richard Williamson in der katholischen Kirche zu einem internationalen Skandal taugt, ist es scheinbar nebensächlich, dass sich alle islamistischen Terroristen in der Nähe von Moscheen finden, und oft in deren Imanen ihre geistigen Mentoren haben. Es ist also mithin nicht alles in Butter mit dem Islam hierzulande, und bevor sich dieser nicht von innen heraus erneuert und die Zersplitterung in tausende Moscheevereine nicht überwindet, taugt er - aus den genannten Gründen - auch nicht zur "Körperschaft des öffentlichen Rechts".
Wobei das ehe schon äußerst schwache Ergebnis von nur etwas mehr als zwei Drittel aller Muslime, die religiöse Toleranz befürworten, doch sehr wahrscheinlich nur dort zu erreichen ist, wo Muslime in der Minderheit sind. Wenn eine religiöse Minderheit religiöse Toleranz unterstützt, unterstützt sie vor allem die Rechte der eigenen religiösen Gemeinschaft.
Mir fällt auf jeden Fall kein Land auf der Welt ein, in dem Muslime in der Mehrheit sind und gleichzeitig religiöse Toleranz herrscht.
Wenn man diese Situation betrachtet, drängt sich der Eindruck auf, dass die Wahrung von Minderheitenrechte durch Muslime so lange eingefordert werden, bis man in der Mehrheit ist und dann gerne auf Minderheitenrechte, die nun ja für die anderen gelten würden, verzichtet.
Dazu passt das Zitat vom türkischen Ministerpräsident Erdogan: "Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind."
Es ist noch weniger hilfreich, wenn dem Richter hier ein billiges Pauschalurteil unterstellt wird.
Es ist wahrscheinlich richtig, dass viele Muslime durchaus auf dem Boden der Verfassung stehen, doch gilt das gerade auch für viele organisierte Gruppen eben nicht, bzw. kann mit Fug und Recht bezweifelt werden.
[ entfernt: Bitte verzichten Sie auf derartige Vergleiche. Danke. Die Redaktion/m.e. ]
Zu einem differenzierten Umgang mit der Problematik gehört eben auch die Wahrnehmung und Würdigung dieser Realität, die übrigens ja auch regelmäßig von prominenten Muslimen immer wieder propagiert wird, also warum dieser Reflex?
Deshalb ist wohl nicht die Mahnung des Richters das Problem, sondern eher der Umgang mit der Thematik, wie er in diesem Artikel vertreten wird. Denn erst durch diese, wenig die realen Verhältnisse würdigende Empörung, entsteht die Gefahr der polarisierenden pauschalen Gegenwehr und als Gegenreaktion Vorverurteilung.
Es wird Zeit, dass in der Zeit verantwortlicher mit unangenehmen Wahrheiten dieser Art umgegangen wird.
H.
Kommentator 5 möge doch bitte nicht übersehen, dass zum "Umgang mit der Thematik" auf Zeit online die Widergabe des vollständigen öffentlichen Vortrags gehört, aus dem er dann selber seine (womöglich kritischen) Schlüsse ziehen kann. Die Gegenüberstellung von Dr. Bertrams Position und der maßgeblichen Rechtsprechung ist kein Aufruf zur "Empörung", sondern ein Beitrag zur coolen Sachanalyse, meine ich als Autor des Artikels.
Sehr geehrter Herr horstkotte,
"Die Gegenüberstellung von Dr. Bertrams Position und der maßgeblichen Rechtsprechung ist kein Aufruf zur "Empörung", sondern ein Beitrag zur coolen Sachanalyse, meine ich als Autor des Artikels."
Nun lässt sich auch objektiv darüber streiten, ob mit einem kleinen Link - am Ende eines zweiseitigen Artikels - der Sachanalyse genügend getan ist. Ich meine: Nein. Ihr Artikel orientiert sich am herrschenden Zeitgeist, ist unkritisch gegenüber allen Aspekten, bezgl. derer sich Kritik nicht als politisch korrekt brüsten kann. Da nützt auch der kleine Link am Ende nichts mehr. Im Grossen und Ganzen definitiv _keine_ "coole Sachanalyse" - ausser Sie verstehen unter "cool" Attribute wie "angepasst, risikofrei, langweilig."
... just my two cents.
weil er den Unterschied sieht zwischen
a. der privaten Meinung von muslimischen Mitbürgern und
b. den offiziellen Verlautbarungen der diversen Vertretungen der Moslems.
Auch wenn eine "Studie" (es gibt ja auch andere Studien) bei 2/3 der Moslems religiöse Toleranz feststellt, ist die offizielle Linie entscheidend.
Gerade hier gibt es jedoch sehr eindeutige Aussagen,
und der Richter hääte viele andere Bereiche nennen können, in denen eindeutig grundgesetzwidrige Ziele verfolgt weerden (nicht nur die Gleichberechtigung).
In der offiziellen Seite des ZMD (Zentralrat der Koslems in Deutschland) wird z. B. ganz offen
- gegen die Menschenrechtsvereinbarung der UN widersprochen und die andere (islamischen) Menschenrechte propagiert,
- die Scharia als das Ziel der zukünftigen Änderung des deutschen Rechtssystems genannt.
Beides widerspricht in Deutschland (noch!) dem Grundgesetz.
Der (JEDER!) Richter in Deutschland MUSS (bzw. müsste eigentlich!) so entscheiden.
Paradoxerweise war es in Zeiten des Nationalsozialismus umgekehrt:
Die Mehrheit der jewewiligen Protestanten oder Katholiken war am Aufbau des NS aktiv oder passiv beteiligt, war nationalsozialistisch.
Damals hatten die Kirchen (aber eher sehr halbherzig) eine etwas andere Haltung, und entschuldigten sich nach 1945 dafür, nicht konsequent genug gegen die Nazis argumentiert zu haben.
Beim heutigen Stand ist es eher umgekehtrt:
Der ZdM ist nur als radikalislamisch zu bezeichnen,
die Moslems (noch!) neutraler.
Die Geburtenstatistik ist eindeutig. Das Christentum ist auf dem absteigenden Ast. Der Richter spürt das. Er will sich durch seine abwegigen Überlegungen einen Schutzschirm gegen das Unvermeidliche zulegen. Vom menschlichen Standpunkt kann ich ihn verstehen, auch wenn er sein Amt mit den Äußerungen ins Lächerliche gezogen hat. Ich nehme es als eine Begleiterscheinung der Dekadenz.
Das ist nicht korrekt. Das Christentum, und da wiederum der Katholizismus, ist weltweit die am stärksten wachsende Religion.
Das mag für unser individualisiertes, verwirtschaftetes Europa gelten, aber sicher nicht für die Welt.
Eine rechtsgültige Ehe in Deutschland wird auf dem Standesamt geschlossen, heißt es auch in der vom Kommentator angegebenen islam. Quelle.Damit gilt deutsxches Recht auf für eine Scheidung, religiöse Regelungen sind dafür unmaßgeblich - wie zum Beispiel auch die nach röm--kath. Vorstellung "unmögliche" Scheidung. Wer Muslimen eine Akkulturation an westliche Lebensart prinzipiell absprechehn will, wird tagtäglich millionenfach widerlegt.
umgesehen hätten, wären Ihnen vielleicht auch die Passagen aufgefallen, die sich mit den Regeln zum Heiraten von Moslems und Nichtmoslems befassen. Diese sind ja auch elementar zur Integration.
Bsp:
"Der muslimischen Frau ist also die Heirat mit einem Mann, der nicht an den Islam glaubt, nicht gestattet."
http://www.islam.de/1641.php
Rosinenpicken reicht nicht.
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